• 01.05.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Komplizierte Entschädigung - Schmerzensgeldhöhe schwankt

    Die Frau, die sich in der Zweigstelle eines Burgerbraters mit Kaffee verbrühte, ist mittlerweile eine Berühmtheit. Fast eine halbe Million Dollar Schmerzensgeld bekam sie von ei ...

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ApoRisk® News Sicherheit:

Komplizierte Entschädigung

Schmerzensgeldhöhe schwankt


Die Frau, die sich in der Zweigstelle eines Burgerbraters mit Kaffee verbrühte, ist mittlerweile eine Berühmtheit. Fast eine halbe Million Dollar Schmerzensgeld bekam sie von einem US-Gericht zugesprochen. Ähnlich spektakuläre Urteile aus den USA sind immer wieder in der Zeitung zu lesen. In Deutschland dürfen Geschädigte aber nicht darauf hoffen, durch Entschädigungen reich zu werden. Hierzulande herrscht ein anderes Rechtsverständnis.

Wer beispielsweise bei einem Unfall ein Schleudertrauma erleidet, bekomme von deutschen Richtern in der Regel rund 500 bis 1000 Euro zugesprochen, sagt Finn Zwißler. Der Rechtsanwalt gibt jährlich eine Sammlung von Schmerzensgeldurteilen heraus, die Juristen als Anhaltspunkt dient. Bei missglückten Schönheitsoperationen oder Zahnbehandlungen werden meist einige tausend Euro fällig.

Sehr hohe Schmerzensgelder von Zehntausenden oder gar Hunderttausenden von Euro erhalten nur Opfer von Erblindung, Lähmungen, Amputationen oder anderen dauerhaften und sehr schmerzhaften Schädigungen. Die bislang höchsten Schmerzensgelder von etwa 500.000 Euro sprachen deutsche Gerichte in mehreren Fällen Kindern zu, die durch Arztfehler bei der Geburt schwerstbehindert waren.

Nicht nur bei Verkehrsunfällen, Körperverletzungen und Arztpfusch, auch bei Mobbing und Psychoterror gibt es in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld für das erlittene körperliche und psychische Leid. Das deutsche Zivilrecht eröffnet jedem diese Möglichkeit einer zusätzlichen Wiedergutmachung - vorausgesetzt, die Verletzungen resultieren aus einem "nachlässigen, pflichtwidrigen, mindestens fahrlässigen Verhalten" des Schadens-Verursachers.

Beweispflicht liegt bei Geschädigtem

Geschädigte müssen allerdings beachten, dass die Beweispflicht für das Verschulden des Verursachers und für das Ausmaß ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausschließlich bei ihnen liegt. Lässt sich ein Unfallverursacher nicht ermitteln oder flieht er unerkannt, laufen die Ansprüche des Opfers rechtlich ins Leere. Zur Sicherheit sollten Geschädigte deshalb so früh und umfassend wie möglich alle Schäden und Verletzungen dokumentieren, rät Jörg Elsner, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hagen.

Durch Arztberichte und Fotos sollten sie möglichst viele Beweise sammeln, so lange die Verletzungen noch frisch sind - und sich auf diese Weise frühzeitig für einen Prozess rüsten, bei dem Vertreter von Versicherungen ihre Version anzweifeln könnten. "Wichtig ist, sich gleich am Anfang darum zu kümmern. Vor Gericht ist man auf objektive Beweise angewiesen", sagt Elsner, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin ist. Wenn nicht absehbare Folgeschäden möglich sind, sollten Betroffene auf die Unterbrechung der Verjährungspflicht achten. Ansonsten könnten sie am Ende ohne gültige Rechtsansprüche dastehen.

Kompliziert werden gerichtliche Verhandlungen über Schmerzensgeldzahlungen dadurch, dass das Gesetz keine konkreten Höhen nennt. Meist lassen sich die erlittenen Schädigungen - anders als Blechschäden an einem Auto - nicht objektiv beziffern. "Gerichte versuchen, das zu objektivieren. Aber es ist natürlich schwer", erläutert Finn Zwißler.

Keine Präventions- und Genugtungsfunktion


Im Laufe der Zeit hat sich in der Praxis dennoch ein einheitliches Raster herausgebildet, an dem sich Betroffene und Juristen bei der Abschätzung von Ansprüchen grob orientieren können. So richtet sich die Höhe von Schmerzensgeld nach dem deutschen Rechtsverständnis grundsätzlich nach dem Ausmaß der erlittenen Schmerzen und der Schwere der Verletzungen. Eine "Präventions- und Genugtuungsfunktion" sei in Deutschland anders als in anderen Ländern vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, sagt Zwißler.

Wie hoch ein Schmerzensgeld am Ende genau ausfällt, lässt sich ohne genauen Blick auf die Art der Verletzungen, die Umstände des auslösenden Vorfalls und die Lebensumstände des Betroffenen aber nicht entscheiden. Das liegt daran, dass einzelne Verletzungen selten isoliert auftreten. Schon bei leichteren Alltagsunfällen hat man es häufig mit einem komplizierten Mit- und Nebeneinander verschiedener Verletzungsarten zu tun, etwa mit Bänderverletzungen, Brüchen und Schnittwunden. Oftmals greifen auch psychische und körperliche Folgen ineinander, etwa wenn es bei einem Autounfall zu "Schockschäden" kommt, weil ein Mensch einen Bekannten sterben sieht.

Bei der Einschätzung der subjektiven Leiden spielen auch die Lebensumstände der Betroffenen eine Rolle: Narben im Gesicht einer 80 Jahre alten Frau werden hinsichtlich der Höhe einer Entschädigung anders bewertet als die im Gesicht einer 20-Jährigen, die ihr Geld als Fotomodell verdient. Während eine missratene Dauerwelle in der Regel kein Grund für Schmerzensgeld ist, kann dies bei misslungenen Hochzeitsfrisuren wegen der psychischen Folgen anders gesehen werden.

Auch ein eventuelles Mitverschulden des Opfers wirkt sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus, erklärt Richter Hanspeter Teetzmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB): "Wer selbst ein erhebliches Mitverschulden trägt, bei dem sinkt der Schmerzensgeldanspruch." Wer zum Beispiel eine Schlägerei provoziert oder durch eigene Fehler einen Unfall mitverursacht, der bekommt am Ende weniger als ein schuldloses Opfer.

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