• 25.01.2009 - ApoRisk® News Finanzen: Fondssparpläne mit Turbo - Abgeltungssteuerfreie Zone

    Mit einer Sekunde auf die andere sind Fondssparpläne deutlich unattraktiver geworden. Als am 1. Januar die Sektkorken knallten und auf das neue Jahr angestoßen wurde, ist die Ab ...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Finanzen:

Fondssparpläne mit Turbo

Abgeltungssteuerfreie Zone

 

Mit einer Sekunde auf die andere sind Fondssparpläne deutlich unattraktiver geworden. Als am 1. Januar die Sektkorken knallten und auf das neue Jahr angestoßen wurde, ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Die Erträge aus Aktienfonds stammen zu einem großen Teil aus Kursgewinnen, die bislang steuerfrei eingestrichen werden konnten. Das ist vorbei - jedenfalls auf dem bislang genutzten Weg.

Mit einer Sekunde auf die andere sind Fondssparpläne deutlich unattraktiver geworden. Als am 1. Januar die Sektkorken knallten und auf das neue Jahr angestoßen wurde, ist die Abgeltungssteuer in Kraft getreten. Die Erträge aus Aktienfonds stammen zu einem großen Teil aus Kursgewinnen, die bislang steuerfrei eingestrichen werden konnten. Das ist vorbei - jedenfalls auf dem bislang genutzten Weg.

Wer jetzt seine monatlichen Sparraten in Fonds über eine Bank, Direktbank oder den Fondsvermittler investieren möchte, muss sich künftig mit mindestens einem Viertel weniger Ertrag zufrieden geben. Zusätzliche zur Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fallen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

An der Abgeltungssteuer führt fast kein Weg vorbei. Wer seine Fondssparpläne allerdings dazu nutzen möchte, um für das Alter vorzusorgen, hat die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer auszuhebeln. Statt eines normalen Fondssparplans muss man zum zertifizierten Riester-Fondssparplan greifen. Ungeförderte Riester-Fondssparpläne sind übrigens nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Auch Selbständige und Freiberufler können zugreifen.

Steuerfreie Ansparphase

Bei ungeförderten Riester-Fondssparplänen gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie bei Versicherungen. Während der Ansparphase werden keinerlei Steuern fällig. Damit kann sich der Zinseszinseffekt voll entfalten. Erst bei der Auszahlung, die nicht wie beim geförderten Riester-Vertrag auf 30 Prozent des Guthabens beschränkt ist, muss die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Doch selbst beim Spitzensteuersatz ist dies günstiger als die Abgeltungssteuer zu zahlen.

Voraussetzung ist allerdings, dass bei Auszahlung der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und der Sparer 60 Jahre oder älter ist. Noch günstiger fährt, wer sich sein Guthaben als lebenslange Rente auszahlen lässt. Dann ist nur der relativ niedrige Ertragsanteil zu versteuern.

Ein Schmankerl für sicherheitsorientierte Anleger gibt es noch obendrauf: Genau wie bei geförderten Riester-Verträgen gibt es bei der ungeförderten Variante eine Beitragsgarantie. Der Anbieter des Riester-Fondssparplans muss also am Ende der Laufzeit zumindest die Rückzahlung der geleisteten Beiträge gewährleisten. Wer schon riestert, muss übrigens keinen neuen Vertrag abschließen. Man kann den bestehenden Vertrag auch einfach überzahlen.

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