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Der gesetzliche Unfallversicherungs-Schutz für Schulkinder greift nur unter ganz bestimmten Umständen und ist der Höhe nach begrenzt. Welche Absicherung der Bund der Versicherten empfiehlt.
In diesen Tagen haben Tausende von Kindern ihren ersten Schultag. Doch auch wenn der Nachwuchs während der Schulzeit und auf dem Weg zur oder von der Schule gesetzlich unfallversichert, ist dieser Schutz nur lückenhaft und deckt Freizeitunfälle nicht ab. Deshalb rät der Bund der Versicherten e.V. (BdV) zu einer privaten Kinder-Unfallversicherung oder einer Kinder-Invaliditätsversicherung.
Schulkinder stehen auf dem Schulweg und dem Schulhof sowie während des Unterrichts und der Pausen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch dieser Schutz reicht in der Realität „selten wirklich aus", erklärt der Bund der Versicherten.
Denn die gesetzliche Unfallversicherung tritt ausschließlich dann ein, „wenn der Schüler sich auf direktem Weg zur Schule und wieder nach Hause befindet", so Bianca Boss vom BdV. Selbst der kleinste Umweg über den Sport- oder Spielplatz kann den gesetzlichen Unfallschutz kosten.
Umfassenderer Schutz durch private Absicherung
Und auch die Leistungen aus dieser Versicherung sind in der Höhe begrenzt - und bei Unfällen in der Freizeit gehen Kinder gänzlich leer aus, wenn sie nicht privat abgesichert sind. Lediglich die Behandlungskosten sind über die Krankenversicherung gedeckt.
„Eine private Unfallversicherung schützt den Schüler rund um die Uhr, rund um den Globus und kann in der Versicherungssumme individuell gestaltet werden", erklärt Boss.
Einen noch umfassenderen Schutz bietet eine Kinder-Invaliditätsversicherung. Diese tritt nicht nur nach einem Unfall ein, sondern auch bei Krankheit. Bei einer dauerhaften Invalidität zahlt diese Police wahlweise eine Rente, eine Einmalsumme - oder eine Kombination aus beidem, erklärt Boss. (verpd)
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