• 22.03.2014 – Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 steht fest

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Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 steht fest

"Gute Löhne, gute Renten": Renten steigen um 1,67 Prozent im Westen und um 2,53 Prozent in den neuen Ländern

 

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 fest. Die gesetzlichen Renten steigen merklich an: in Westdeutschland um 1,67 Prozent, in den neuen Ländern um 2,53 Prozent. Die höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern hat zwei Gründe: Zum einen fiel die Lohnentwicklung, auf der die Rentenanpassung basiert, im Osten höher aus. Zum anderen werden im Westen nicht vorgenommene Rentenkürzungen - letztmalig - durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen, während dieser Prozess in den neuen Ländern bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Mit den aktuellen Rentenanpassungen holt der Osten weiter auf. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwerts. Die Angleichung der Renten kommt einen weiteren Schritt voran.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Die jetzt feststehende Rentenanpassung ist eine gute Nachricht für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Die Renten folgen den Löhnen - das hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist eine Stärke unseres Rentensystems. Dieses System ist und bleibt generationengerecht. Die Anhebung im Westen fällt ge-ringer aus, weil wir Wort halten und die Lasten der Rentengarantie während der schweren Wirtschaftskrise nicht der jungen Generation aufbürden, sondern die Kosten letztmals mit der Rentensteigerung verrechnen. Mit dem Rentenpaket machen wir das System zusätzlich gerechter: Menschen, die früh in den Job gegangen sind und jahrzehntelang mit ihren Beiträgen den Generationenvertrag getragen haben, sollen nach 45 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Das gehört zur Fairness dazu und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung."

Einzelheiten

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 1,38 Prozent in den alten Ländern und 1,78 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer acht bleibt. Darüber hinaus wird die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der in der Rentenversicherung Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,19 Prozentpunkten anpassungsdämpfend. Auch der so genannte Faktor Altersvorsorgeaufwendungen geht in die Rentenanpassung ein. Er spiegelt die Belastungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge wider. Dieser Faktor wirkt dieses Jahr mit 0,92 Prozentpunkten anpassungssteigernd, weil der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent gesunken ist. Die so genannte Riester-Treppe kam letztmals bei der Rentenanpassung 2013 zur Anwendungen und entfaltet daher selbst keine Wirkung auf die Anpassung mehr.

Aus diesen Daten ergibt sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 2,13 Prozent in den alten Ländern und von 2,53 Prozent in den neuen Ländern. In diesem Jahr wird der Ausgleichsbedarf - der früher unterbliebene Rentenkürzungen widerspiegelt - vollständig abgebaut. Diese nicht realisierten Wirkungen müssen im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden. Der Ausgleichsbedarf in den alten Ländern beträgt derzeit noch 0,46 Prozent. Um ihn abzubauen, wird die rein rechnerisch mögliche Rentenanpassung in den alten Ländern reduziert. Die Rentenanpassung West beträgt daher 1,67 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt zum 1. Juli 2014 von gegenwärtig 28,14 Euro auf 28,61 Euro.

In den neuen Ländern wurde der Ausgleichsbedarf (Ost) bereits mit der Rentenanpassung 2012 vollständig abgebaut. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt zum 1. Juli 2014 von gegenwärtig 25,74 Euro um 2,53 Prozent auf 26,39 Euro.

Quelle: BMAS

 

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