• 15.11.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Missgeschick des Weihnachtsmanns

    In der Vorweihnachtszeit treten an vielen Ecken Weihnachtmänner, Nikoläuse und Co. auf. Doch wenn der Bartträger im roten Mantel dabei Schäden anrichtet, stellt sich oft die Haf ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Missgeschick des Weihnachtsmanns


In der Vorweihnachtszeit treten an vielen Ecken Weihnachtmänner, Nikoläuse und Co. auf. Doch wenn der Bartträger im roten Mantel dabei Schäden anrichtet, stellt sich oft die Haftungsfrage.

Ob im Kaufhaus, bei privaten Feiern oder öffentlichen Veranstaltungen - in der Winterzeit ist Hochsaison für Nikolaus, Knecht Rupprecht und Weihnachtsmann. Passiert während eines solchen Auftritts ein Missgeschick und kommen dadurch Personen oder Sachen zu Schaden, stellt sich meist die Frage, wer für den finanziellen Schaden aufkommt. Welche Versicherungen weiterhelfen.

Ein Teil der Kandidaten für den Saisonjob Nikolaus oder Weihnachtsmann wird sowohl von den Arbeitsagenturen als auch von privaten Vermittlern ausgewählt, die in der Regel auf die Einhaltung von Qualitätsstandards achten.

Eine Haftung im Fall etwaiger durch den Auftritt verursachter Sach- oder Personenschäden schließen die Vermittler - so das Beispiel eines deutschlandweit agierenden Weihnachtsmannbüros - in ihren Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) aber von vornherein aus.

Wenn es klirrt, wird es kompliziert

Derartige Freizeichnungsklauseln dürften - von den Fällen eines krassen Auswahlfehlers einmal abgesehen - grundsätzlich rechtswirksam sein, erklärt ein Experte auf diesem Gebiet. Der beruflich tätige Weihnachtsmann sei damit für eine hinreichende Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich. Verursacht der Weihnachtsmann einen Schaden, kann der Kunde sich demzufolge nur an ihn selbst wenden.

Dabei hilft eine private Haftpflichtversicherung dem Weihnachtsmann nicht weiter: Versichert werden nämlich in der Regel keine Schäden, die durch eine gewerbliche oder berufliche Betätigung des Versicherten entstehen. Gelegentliche Dienstleistungen, auch gegen ein bescheidenes Entgelt, werten die Versicherer zwar nicht zwingend als Berufs- oder Gewerbeausübung.

Vermittelte Nikoläuse oder Weihnachtsmänner gelten jedoch tendenziell als hauptberufliche Künstler. Wer also nicht lediglich im Kreis der eigenen Familie den Weihnachtsmann spielt, ist gut beraten, sich zuvor von der Haftpflichtversicherung entsprechenden Deckungsschutz bestätigen zu lassen.

Aber auch für die eigenen Familienangehörigen kann die Bescherung böse enden. Ist der als Weihnachtsmann verkleidete Familienangehörige im gleichen Haftpflichtvertrag wie der Geschädigte mitversichert, weil er beispielsweise zum Haushalt dazugehört, kommt die Versicherung für keine Schäden auf.

Freundschaftsdienste und grobe Fahrlässigkeit

Problematisch sind die sogenannten Gefälligkeitsschäden. Nach deutscher Rechtsprechung haftet man nämlich nicht für Schäden, die man bei der Erledigung eines erbetenen Gefallens fahrlässig anrichtet. Für Schädiger wie Geschädigtem kann dies gleichermaßen eine unangenehme Situation sein.

Aus diesem Grund versichern inzwischen viele Haftpflichtversicherer kleine Gefälligkeitsschäden in ihren neuen Verträgen mit.

Wurde ein Schaden während einer Gefälligkeit grob fahrlässig verursacht, ist dies grundsätzlich in der Privat-Haftpflichtversicherung versichert. Abgedeckt sind auch Schäden, die im Zusammenhang mit Trunkenheit entstehen. Vorsatz ist nicht versichert.

Forderungsausfall-Deckung

Ein zweifelsfreier Schadenhergang nutzt jedoch nichts, wenn der Weihnachtsmann zwar tollpatschig, aber nicht versichert ist. Denn nur rund 70 Prozent der Bundesbürger haben eine private Haftpflichtversicherung.

Auf diesen Umstand hat die Versicherungswirtschaft mit der sogenannten Forderungsausfall-Deckung reagiert, die in der Regel mit einer Selbstbeteiligung angeboten wird. Dieser Versicherungsschutz ist teils in Komfortangeboten integriert oder kann als Zusatz zur privaten Haftpflicht abgeschlossen werden.

Kommt der Schädiger nicht für den Schaden auf und ist auch bei einer Zwangsvollstreckung mit einem rechtskräftig vollstreckbaren Titel nichts zu holen, kommt die Forderungsausfall-Deckung des Geschädigten, sofern er einen solchen Versicherungsschutz hat, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung für den Schaden auf.

Wenn der Weihnachtsmann selbst zu Schaden kommt

Kommt umgekehrt der Weihnachtsmann selbst - etwa auf der nicht gestreuten Eingangstreppe am Haus des Kunden - zu Schaden, haftet der Kunde für die Folgen wie gegenüber jedem anderen Besucher.

Bei Besitzern eines selbst genutzten Einfamilienhauses werden solche Schäden in der Regel von deren privater Haftpflichtversicherung übernommen. Eigentümer von vermieteten Wohneinheiten müssen sich gegen die Verletzung ihrer Streu- und Reinigungspflichten extra über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern. (v e r p d)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner