• 26.10.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Kfz-Versicherung jetzt prüfen - Der Stichtag naht

    Der Stichtag weicht zwar zunehmend auf. Bei immer mehr Anbietern beginnt das Versicherungsjahr für die Kfz-Versicherung nicht mehr mit dem 1. Januar - und es endet entsprechend ...

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hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:

Kfz-Versicherung jetzt prüfen

Der Stichtag naht

 

Der Stichtag weicht zwar zunehmend auf. Bei immer mehr Anbietern beginnt das Versicherungsjahr für die Kfz-Versicherung nicht mehr mit dem 1. Januar - und es endet entsprechend nicht mehr mit dem Silvestertag. Dennoch ist der traditionelle Wechseltermin Ende November für die größte Zahl der Autofahrer ein wichtiges Datum: Wer wechseln will, muss einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt haben. Jetzt ist also die richtige Zeit zu vergleichen.

Das liegt auch daran, dass die etwa 100 Autoversicherer in diesen Wochen ihre Tarife anpassen - unter anderem aufgrund der neuen Einordnungen bei den Typ- und Regionalklassen. "Ganz wichtig ist dabei: Bitte nicht nur auf den Beitrag achten", rät Bianka Bobell vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn der Beitrag sei auch ein wenig Ausdruck von Qualität. Achten Autofahrer nur auf den Preis, könnten sie im Schadensfall Probleme bekommen.

Bobell rät, vor allem auf die Klausel zur groben Fahrlässigkeit zu achten. Früher sei es häufig so gewesen, dass die Versicherten bei einem Unfall mit grober Fahrlässigkeit den Schaden komplett selber bezahlen mussten. Mittlerweile sei dies zwar nicht mehr so. "Aber es kann noch immer passieren, dass nicht immer der volle Schaden gezahlt wird." Sie empfiehlt daher, lieber ein paar Euro mehr zu zahlen, um dann eine Versicherung zu haben, die den Schaden auch voll übernimmt.

Haftpflichtschutz mit Mallorca-Police

Die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen. Der vereinbarte Haftpflichtschutz sollte laut der Versichertenorganisation auch für im Ausland gemietete Fahrzeuge gelten ("Mallorca-Police"). Günstiger wird es mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro in der Teilkasko- und von 300 oder 500 Euro in der Vollkasko-Versicherung.

Vorsichtig sollten Autofahrer beim Wechsel von der Vollkasko- in die Teilkasko-Versicherung sein, fügt Bobell hinzu. Eine Vollkasko wird hauptsächlich für neue Wagen abgeschlossen oder für Autos, die über einen Kredit finanziert sind. Hat das Auto dann schon ein paar Jahre auf dem Buckel, wechselten viele Versicherte in die Teilkasko. "Wer aber schon einen guten Schadensfreiheitsrabatt in der Vollkasko hat, sollte sich ausrechnen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt."

Teilkaskoschäden

In einer Teilkasko-Versicherung sind Beschädigung, Zerstörung, Verlust des Fahrzeugs und seiner Teile versichert etwa bei Brand, Diebstahl, Sturm, Unfällen mit Wild oder Glasbruch. Eine Vollkasko-Versicherung umfasst darüber hinaus auch Schäden am Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen oder Schäden durch mutwillige Zerstörung des Autos durch Fremde.

Unterschiede gibt es bei Leistung und Service. Einige Kunden wünschen bei einem Unfall zum Beispiel einen Ansprechpartner am Ort, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) - das bieten aber nicht alle Versicherer.

Der ADAC rät Wechslern, den alten Vertrag erst dann zu kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Denn Anbieter müssten zwar bei der Haftpflichtversicherung jeden Kunden akzeptieren und dürften die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko seien Versicherer aber frei und dürften Verträge auch ablehnen. Außerdem müssen Autofahrer ihre Versicherung vier Wochen vor Vertragsende kündigen - laut ADAC am besten per Einschreiben.

Kündigungsstichtag 30. November

Die meisten Autoversicherungen laufen am 1. Januar an, so dass die Kündigung bei den Versicherern spätestens am 30. November auf dem Tisch liegen muss. "Der Poststempel zählt nicht, der Eingangsstempel der Unternehmen ist wichtig", warnt Bobell. Unter Umständen können Versicherte aber auch nach dem 30. November noch kündigen. Voraussetzung ist ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift zum Beispiel, wenn Versicherte ihren Beitragsbescheid erst - wie oft üblich - nach dem Stichtag bekommen und dann nicht zufrieden sind.

Schließlich könnten sie sich auch dann erst auf dem Markt umsehen, erläutert ADAC-Sprecher Jochen Oesterle. "Man sollte sich dann nicht beeindrucken lassen, sondern hat ab dem Tag der Zusendung noch vier Wochen Zeit." Die Stichtags-Regelung weicht außerdem immer mehr auf, fügt Bobell hinzu: "Für manche Verbraucher ist das charmant, weil sie dann nicht im Januar alle Rechnungen auf einmal bezahlen müssen." Allerdings gebe es auch immer wieder Autofahrer, die sich dann wunderten, dass sie nicht zum 30. November kündigen könnten.

Auch Oesterle weiß aus Erfahrung: "Manche Versicherten verlieren den Überblick, wenn die Versicherung plötzlich nicht mehr zum 30. November kündbar ist." Nach wie vor sei es aber auf jeden Fall schwierig, die verschiedenen Tarife zu vergleichen, da die Leistungen der Versicherer so unterschiedlich seien: "Es bleibt auch in diesem Jahr ein Tarifdschungel."

Das liege vor allem auch daran, dass sich Autofahrer heutzutage ihr ganz individuelles Versicherungspaket schnüren könnten, je nachdem wie ihr Fahrverhalten, ihr Sicherheitsgefühl oder ihre finanzielle Situation ist. Deswegen rät Oesterle jedem, der sich auf die Tarifsuche macht, sich die Frage zu stellen, was er braucht und was für ihn wichtig ist.

Auch beim eigenen Versicherer nachfragen

Einen besseren Tarif in der Kfz-Versicherung gibt es möglicherweise nicht nur bei einem anderen Unternehmen. Bianca Bobell vom Bund der Versicherten rät, auch beim eigenen Versicherer nachzufragen. Denn auch dieser biete jedes Jahr neue Tarife an, die unter Umständen günstiger sein könnten als der bestehende Tarif. (d p a)

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