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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Wohnen bleibt bezahlbar
Der
Bundestag hat die Mietpreisbremse verabschiedet. Sie hilft, den
rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen.
Neubauten sind ausgenommen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu
erhalten. Im Maklerrecht gilt künftig: "Wer bestellt, der bezahlt."
"Das
Recht, das wir geben, ist auch durchsetzbar für die Mieterinnen und
Mieter", sagte Bundesverbraucherminister Heiko Maas bei der
Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Preissteigerungen bei
Neuvermietung von bis zu 33 Prozent - wie beispielsweise in einigen
süddeutschen Ballungsräumen - seien unhaltbar. "Wir wollen, dass zum
Beispiel junge Familien, die Platz brauchen, nicht mit 33 Prozent
Aufschlag konfrontiert werden" Die Regulierung der Mietpreise wirke
somit auch positiv auf die Stadtentwicklung: gegen die Verdrängung von
Gering- und Normalverdienern an den Stadtrand.
In vielen Ballungsräumen steigen die Mieten gewaltig. Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind derzeit keine Seltenheit. Das Gesetz zur Mietpreisbremse soll Mitte 2015 in Kraft treten.
Bereits
bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Kabinett hatte der
Minister vor stetig steigenden Mieten gewarnt: "Wohnen darf nicht zum
Luxusgut werden. Mit der Mietpreisbremse werden sich die Mieten nicht
mehr so hochschaukeln können wie bisher."
Gerechter Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern
Die
Mietpreisbremse soll nur dort gelten, wo sie gebraucht wird: Nämlich
ausschließlich in Gebieten mit "angespannter Wohnungslage". Mieten
dürfen dort bei Wiedervermietung bestehender Wohnungen nur noch maximal
zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Um die
hohe Investitionsbereitschaft in diesem Sektor zu erhalten, werden
Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Eine neu errichtete
Wohnung kann der Eigentümer auch in Zukunft ohne Beschränkung der
Miethöhe vermieten. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer
umfassenden Modernisierung. Sie liegt vor, wenn die Investition dafür
rund ein Drittel des Aufwands für eine vergleichbare Neubauwohnung
erreicht.
Wer Geld investiere, der solle auch weiterhin damit
Geld verdienen können, so der Verbraucherminister. Aber: "Wohnungen sind
keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen."
Länder bestimmen die Gebiete
Welche
Gebiete solche mit "angespannter" Wohnungssituation sind, legen die
Länder fest: Denn sie können den lokalen Wohnungsmarkt am besten
einschätzen. Sie dürfen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt für
jeweils längstens fünf Jahre ausweisen. Der Gesetzentwurf nennt zu
diesem Zweck verschiedene Merkmale, wann ein solcher Fall angenommen
werden kann. Zugleich müssen die Länder darlegen, welche Maßnahmen sie
ergreifen wollen, um den Wohnungsmangel zu beseitigen.
Die
ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich in der Regel nach dem
örtlichen Mietspiegel. Ist er nicht vorhanden, helfen Mietendatenbanken
von Mieter- und Vermieterverbänden weiter. Der Mieter hat außerdem einen
Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter über die Höhe der Vormiete.
Maklerrecht: "Wer bestellt, der bezahlt"
Im
Maklerrecht gilt künftig das allgemeine wirtschaftliche Prinzip: "Wer
bestellt, der bezahlt". Das stellt sicher, dass derjenige die
Maklergebühren zahlt, der den Makler beauftragt hat oder in dessen
Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist. In der Praxis ist
das meist der Vermieter. Wohnungsvermittlungsverträge sind in Zukunft
zudem schriftlich abzuschließen.
Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen
Gut
wohnen ist ein Stück Lebensqualität, das bezahlbar sein muss. Die
Bundesregierung verfolgt deshalb eine umfassende Bau- und
Wohnungspolitik. Zusammen mit Bund, Ländern und Kommunen setzt sie sich
insbesondere für mehr sozialen Wohnungsbau sowie generationen- und
altersgerechten Wohnraum ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung
von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Allein für den sozialen
Wohnungsbau stellt die Bundesregierung mehr als eine halbe Milliarde
Euro jährlich bereit.
Weitere Informationen sowie eine Broschüre mit Fragen und Antworten zur Mietpreisbremse und Maklercourtage finden Sie auf der Homepage des BMJV.
Quelle: Bundesregierung
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