• 14.12.2014 – Unseriöse Geschäftspraktiken: Lästige Werbeanrufe unterbinden

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Nach wie vor sind viele Verbraucher mit unerwünschter Telefonwerbung konfrontiert. Dagegen kann man eine ganze Menge tun. Mit dem Gesetz gegen ...

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Unseriöse Geschäftspraktiken: Lästige Werbeanrufe unterbinden

 

Nach wie vor sind viele Verbraucher mit unerwünschter Telefonwerbung konfrontiert. Dagegen kann man eine ganze Menge tun. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die Bundesregierung den Verbraucherschutz bei ungebetenen Werbeanrufen weiter verstärkt.

Fast jeder kennt die Situation: Ein unbekannter Anrufer lockt mit einem Gewinnspiel oder einer Meinungsumfrage. Oft ist dieses Vorgehen nur ein Vorwand, um die Verbraucher zu überrumpeln und ihnen beispielsweise eine Geldanlage, eine Versicherung oder auch ein Abonnement anzudrehen.

Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten
Unerlaubte Werbeanrufe können mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Denn es ist grundsätzlich verboten, Anrufe zu Werbezwecken zu tätigen. Das gleiche gilt für Werbeanrufe, die eine automatische Anrufmaschine durchführt. Ein Anruf darf nur dann erfolgen, wenn der Angerufene Anrufe zu werblichen Zwecken zuvor ausdrücklich genehmigt hat.

Im Fall von telefonisch erschlichenen Gewinnspielverträgen sind Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen besonders geschützt. Solche Verträge unterliegen seit Herbst 2013 dem sog. Textformerfordernis. Gewinnspielverträge sind damit nur verbindlich, wenn das Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher "schwarz auf weiß" den Vertragsabschluss angezeigt hat. Das kann beispielsweise in einem Schriftstück, einem Telefax oder einer E-Mail erfolgen.

Was kann ich tun?
Die Bundesnetzagentur ahndet Verstöße gegen das Verbot von unerwünschten Werbeanrufen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich durch einen Werbeanruf belästigt fühlen, können sich dazu direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

Die Hotline der Bundesnetzagentur ist unter 0291-9955-206 montags bis mittwochs von 9:00 bis 17:00 Uhr, donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Die Telefaxnummer lautet 06321-934-111. Per E-Mail können Belästigte die speziell dafür eingerichtete Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de anschreiben.

Detaillierte Antworten auf Fragen rund um die unerlaubte Telefonwerbung gibt das Faltblatt "Besser geschützt vor lästigen Werbeanrufen". Es informiert auch darüber, wie man sich gegen Werbeanrufe und am Telefon abgeschlossene Verträge, die ungewollt sind, wehrt.

Quelle: Bundesregierung

 

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