Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Nach
wie vor sind viele Verbraucher mit unerwünschter Telefonwerbung
konfrontiert. Dagegen kann man eine ganze Menge tun. Mit dem Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die Bundesregierung den
Verbraucherschutz bei ungebetenen Werbeanrufen weiter verstärkt.
Fast
jeder kennt die Situation: Ein unbekannter Anrufer lockt mit einem
Gewinnspiel oder einer Meinungsumfrage. Oft ist dieses Vorgehen nur ein
Vorwand, um die Verbraucher zu überrumpeln und ihnen beispielsweise eine
Geldanlage, eine Versicherung oder auch ein Abonnement anzudrehen.
Unerwünschte Telefonwerbung ist verboten
Unerlaubte
Werbeanrufe können mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet
werden. Denn es ist grundsätzlich verboten, Anrufe zu Werbezwecken zu
tätigen. Das gleiche gilt für Werbeanrufe, die eine automatische
Anrufmaschine durchführt. Ein Anruf darf nur dann erfolgen, wenn der
Angerufene Anrufe zu werblichen Zwecken zuvor ausdrücklich genehmigt
hat.
Im Fall von telefonisch erschlichenen Gewinnspielverträgen
sind Verbraucherinnen und Verbraucher inzwischen besonders geschützt.
Solche Verträge unterliegen seit Herbst 2013 dem sog.
Textformerfordernis. Gewinnspielverträge sind damit nur verbindlich,
wenn das Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher "schwarz auf
weiß" den Vertragsabschluss angezeigt hat. Das kann beispielsweise in
einem Schriftstück, einem Telefax oder einer E-Mail erfolgen.
Was kann ich tun?
Die
Bundesnetzagentur ahndet Verstöße gegen das Verbot von unerwünschten
Werbeanrufen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich durch einen
Werbeanruf belästigt fühlen, können sich dazu direkt an die
Bundesnetzagentur wenden.
Die Hotline der Bundesnetzagentur ist
unter 0291-9955-206 montags bis mittwochs von 9:00 bis 17:00 Uhr,
donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr
erreichbar. Die Telefaxnummer lautet 06321-934-111. Per E-Mail können
Belästigte die speziell dafür eingerichtete Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de anschreiben.
Detaillierte Antworten auf Fragen rund um die unerlaubte Telefonwerbung gibt das Faltblatt "Besser geschützt vor lästigen Werbeanrufen". Es informiert auch darüber, wie man sich gegen Werbeanrufe und am Telefon abgeschlossene Verträge, die ungewollt sind, wehrt.
Quelle: Bundesregierung
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