Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur dann verweigert werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder ihre Erteilung dem Kindeswohl widerspricht. Mit dieser Begründung hat der 13. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm dem antragstellenden Vater Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Der Antragsteller aus Düsseldorf ist gerichtlich festgestellter Vater einer von der Antragsgegnerin geborenen Tochter. Die Antragsgegnerin und ihre Lebensgefährtin aus dem Münsterland wollten Mütter werden. Über ein Internetportal gelangten sie an den Antragsteller, der sich zur Spende seines Samens bereit erklärte. Nach erfolgter Samenspende und durchgeführter Insemination wurde die Antragsgegnerin schwanger und brachte 2012 ihre Tochter zur Welt. Die Antragsgegnerin verweigert die vom Antragsteller verlangte Auskunft über das Kind und lehnt es ab, dem Antragsteller Fotos vom Kind zu überlassen. Sie behauptet, der Antragsteller, der durch Samenspenden auch Vater anderer Kinder geworden sei, "terrorisiere" sie und die anderen Mütter mit Telefonaten und E-Mails. Ihr gegenüber weigere er sich - entgegen seiner ursprünglichen Zusicherung - einer Adoption ihrer Tochter durch ihre Lebenspartnerin zuzustimmen. Es gehe ihm nicht um die Kinder, er wolle ausschließlich Einfluss auf das Leben der Frauen nehmen.
In seiner Entscheidung hat der 13. Senat für Familiensachen darauf hingewiesen, dass die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sei die Antragsgegnerin gemäß § 1686 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der gemeinsamen Tochter zu erteilen, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft habe und diese dem Kindeswohl nicht widerspreche.
Es sei zwar nicht zu verkennen, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin und auch andere Mütter seiner Kinder belästige, wie die im Verfahren vorgelegten E-Mails bezeugten. Dabei wähle er den Frauen gegenüber auch vulgäre und die Grenze einer Strafbarkeit überschreitende beleidigende Äußerungen.
Das beschriebene Verhalten des Antragstellers ändere nichts an seiner Vaterschaft und dem ihm grundsätzlich zustehenden Auskunftsanspruch. Es gebe derzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass eine Auskunftserteilung dem Kindeswohl widerspreche. Wenn das Auskunftsverlangen das Wohlbefinden der Antragsgegnerin und ihrer Lebensgefährtin störe, könne die Auskunft ggf. über eine Mittelsperson wie z. B. das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt erteilt werden. Auch wenn das Auskunftsverlangen des Antragstellers auf einem plötzlichen Sinneswandel beruhe, sei es zurzeit nicht als schikanöses Verhalten anzusehen. Letztendlich begehre der Antragsteller lediglich das, was im Vorfeld der Schwangerschaft, als sich die Beteiligten noch verstanden hätten, unausgesprochener Konsens gewesen sei, dass der Antragsteller nämlich in gewissem Umfang über die Entwicklung und das Wohl des Kindes unterrichtet werde.
Art und Umfang der zu erteilenden Auskunft sei im Hauptverfahren zu klären.
OLG Hamm, Beschluss 13 WF 22/14 vom 07.03.2014
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de