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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Zur Vorlage der aktuellen Untersuchung "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010" erklärt Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas:
Der Frage, ob Strafen einen Täter davon abhalten, erneut Straftaten zu begehen, geht die aktuell vorliegende Rückfalluntersuchung aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für den Zeitraum 2007 bis 2010 nach.
Die gute Nachricht ist: Eine strafrechtliche Ahndung bleibt für die meisten der im Jahr 2007 sanktionierten oder aus der Haft entlassenen Personen ein einmaliges Ereignis. Dennoch wird etwa jeder Dritte im Beobachtungszeitraum von drei Jahren erneut straffällig. Die Studie gibt einen interessanten Überblick, innerhalb welchen Zeitraums ein solcher Rückfall am wahrscheinlichsten ist und welche Deliktsgruppen am häufigsten betroffen sind.
Zum Hintergrund:
Die Frage, ob Strafen den oder die Täter davon abhalten, erneut gegen (Straf-)Gesetze zu verstoßen, versucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der im Dezember 2013 erschienenen bundesweiten Rückfalluntersuchung zu beantworten. Anhand von Eintragungen in das Bundeszentralregister wurde für den Zeitraum 2007 bis 2010 erfasst, ob Verurteilte sich nach Ablauf der Vollstreckung ihrer Strafe "legal bewähren", also nicht rückfällig werden. Eine frühere Untersuchung betrachtete bereits den Zeitraum 2004 bis 2007.
Eine Verknüpfung der beiden im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellten Untersuchungen erlaubt die Überprüfung über einen insgesamt sechsjährigen Zeitraum und zeigt, dass die Rückfallraten bei einer Verlängerung des Beobachtungszeitraumes von drei auf sechs Jahre zwar mäßig, aber dennoch deutlich von 36 % auf 44 % ansteigt. Die überwiegende Mehrheit der Rückfalltaten ereignet sich aber innerhalb der ersten drei, die Hälfte sogar innerhalb des ersten Jahres nach Verurteilung oder Entlassung.
Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsgruppen zeigen sich deutliche Unterschiede: So weisen Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und wegen Tötungsdelikten Verurteilte mit weniger als 20 % die niedrigsten Rückfallraten auf. Dagegen werden Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 % rückfällig.
Der 310 Seiten starke Bericht mit dem Titel "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010" sowie eine Kurzbroschüre, die die wichtigsten Ergebnisse prägnant zusammenfasst, stehen auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hier zur Verfügung.
Quelle: BMJ
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