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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Beitragsschulden
bei der Krankenkasse können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.
Die alten Trinkwasserleitungen aus Blei gehören bald der Vergangenheit
an. Kurzarbeitergeld gibt es auch 2014 bis zu zwölf Monate lang.
Beitragsschulden in der Krankenversicherung: Stichtag 31. Dezember 2013
Versicherten
können Beitragsschulden bei der Krankenversicherung ermäßigt oder
erlassen werden. Bedingung ist, dass sie den Antrag bis 31. Dezember bei
ihrer Krankenkasse stellen.
Möglich ist das durch das "Gesetz
zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung" vom 1. August 2013. In der gesetzlichen
Krankenversicherung ist zudem der Säumniszuschlag von fünf auf ein
Prozent gesunken. In der privaten Krankenversicherung gibt es einen
Notlagentarif für säumige Beitragszahler.
Weitere Informationen: Beitragsschuldenerlass - Stichtag Ende Dezember
Blei im Trinkwasser weiter abgesenkt
Noch
in diesem Jahr wird das "Aus" für Bleirohre als Trinkwasserleitungen
besiegelt. Ab 1. Dezember gilt ein neuer Grenzwert für Blei im
Trinkwasser: Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010
Milligramm Blei enthalten sein.
Da die Werte in alten
Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen sie gegen neue Leitungen
aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Wird der
Grenzwert überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger
oder die Hauseigentümer verpflichten, die Ursache zu beseitigen. Das
bedeutet in den meisten Fällen einen Austausch der Rohre.
Dies
ist ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Blei ist ein Nerven-
und Blutgift. Es kann vor allem die Entwicklung des kindlichen
Nervensystems schädigen.
Weitere Informationen: Trinkwasser wird bleifrei
Verbraucherschutz
Kein Zucker mehr in Fruchtsäften
Seit
Ende Oktober ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, Fruchtsäften und
Fruchtnektar Zucker zuzusetzen. Auch muss das für die Herstellung von
Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat verwendete Wasser genau festgelegte
Qualitätsanforderungen erfüllen.
Weitere Informationen: Herstellung von Fruchtsaft und Fruchtnektar
Arbeit
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld
gibt es auch 2014 bis zu zwölf Monate lang. Die Verlängerung ist
vorsorglich erfolgt, um Betrieben bei Arbeitsausfällen weiterhin
Planungssicherheit zu geben und Entlassungen zu vermeiden. Die
entsprechende Verordnung ist am 7. November in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld
Quelle: Bundesregierung
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