• 30.11.2013 – Neuregelungen zum 1. Dezember 2013

    SICHERHEIT – Wissen & Tipps Beitragsschulden bei der Krankenkasse können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die alten Trinkwasserleitungen aus Blei gehören bald der ...

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Wissen & Tipps

Neuregelungen zum 1. Dezember 2013

 

Beitragsschulden bei der Krankenkasse können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die alten Trinkwasserleitungen aus Blei gehören bald der Vergangenheit an. Kurzarbeitergeld gibt es auch 2014 bis zu zwölf Monate lang.

Beitragsschulden in der Krankenversicherung: Stichtag 31. Dezember 2013
Versicherten können Beitragsschulden bei der Krankenversicherung ermäßigt oder erlassen werden. Bedingung ist, dass sie den Antrag bis 31. Dezember bei ihrer Krankenkasse stellen.

Möglich ist das durch das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" vom 1. August 2013. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist zudem der Säumniszuschlag von fünf auf ein Prozent gesunken. In der privaten Krankenversicherung gibt es einen Notlagentarif für säumige Beitragszahler.

Weitere Informationen: Beitragsschuldenerlass - Stichtag Ende Dezember

Blei im Trinkwasser weiter abgesenkt
Noch in diesem Jahr wird das "Aus" für Bleirohre als Trinkwasserleitungen besiegelt. Ab 1. Dezember gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser: Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 Milligramm Blei enthalten sein.

Da die Werte in alten Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen sie gegen neue Leitungen aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Wird der Grenzwert überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder die Hauseigentümer verpflichten, die Ursache zu beseitigen. Das bedeutet in den meisten Fällen einen Austausch der Rohre.

Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Blei ist ein Nerven- und Blutgift. Es kann vor allem die Entwicklung des kindlichen Nervensystems schädigen.

Weitere Informationen: Trinkwasser wird bleifrei

Verbraucherschutz
Kein Zucker mehr in Fruchtsäften
Seit Ende Oktober ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig, Fruchtsäften und Fruchtnektar Zucker zuzusetzen. Auch muss das für die Herstellung von Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat verwendete Wasser genau festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Weitere Informationen: Herstellung von Fruchtsaft und Fruchtnektar

Arbeit
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld gibt es auch 2014 bis zu zwölf Monate lang. Die Verlängerung ist vorsorglich erfolgt, um Betrieben bei Arbeitsausfällen weiterhin Planungssicherheit zu geben und Entlassungen zu vermeiden. Die entsprechende Verordnung ist am 7. November in Kraft getreten.

Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld

Quelle: Bundesregierung

 

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