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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Hauskäufer sollen besser über die Kosten und Risiken der Aufnahme einer
Hypothek informiert, besser gegen Marktschwankungen, die ihre Rückzahlungen
erhöhen, abgeschirmt und allgemein bei Rückzahlungsschwierigkeiten besser
geschützt werden, so die neuen Regeln, die am 10.09.2013 vorläufig vom
Parlament angenommen wurden. Bevor sie die Regelungen endgültig verabschieden,
wollen die Abgeordneten jedoch sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß in der EU
durchgesetzt werden können.
Die Gesetzgebung würde Hypotheken auf Wohneigentum, Wohneigentum mit Büroraum
und Baugrundstücke betreffen. Einige der Anforderungen würden angepasst werden,
um Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Hypotheken- und
Immobilienmärkte zu reflektieren, jedoch müssten die Informationen für Käufer
in der gesamten EU in einem einheitlichen Format vorgelegt werden.
Vor Vertragsunterzeichnung
Jeder, der eine Hypothek in der EU aufnimmt, soll vergleichbare Informationen
über die zur Verfügung stehenden Produkte erhalten und die Gesamtkosten und
langfristigen finanziellen Auswirkungen der Aufnahme des Kredits verstehen. Die
den Kreditnehmern angebotenen Kreditbedingungen müssen deren aktueller
finanzieller Situation entsprechen und die Entwicklungen sowie eventuelle
Einschnitte berücksichtigen.
Außerdem sollen die Kunden eine obligatorische 7-Tage Bedenkzeit vor der
Unterzeichnung des Darlehens oder ein 7-tägiges Widerrufsrecht danach erhalten.
Während der Vertragslaufzeit
Die Abgeordneten führen flexiblere Regeln ein, beispielsweise das Recht des
Kreditnehmers, das Darlehen unter gewissen Bedingungen, die die Mitgliedstaaten
festlegen können, vorzeitig zurückzuzahlen sowie das Recht des Kreditgebers auf
eine angemessene Entschädigung für eine solche vorzeitige Rückzahlung.
Allerdings werden Sanktionen des Kreditnehmers für die vorzeitige Rückzahlung
untersagt.
Nach den neuen Regeln für Fremdwährungskredite soll der Kreditnehmer vor
Unterzeichnung des Vertrags davor gewarnt werden, dass die zu zahlenden Raten
erhöht werden könnten. Alternativ könnte es dem Kreditnehmer erlaubt werden,
die Währung zu ändern, dies unter bestimmten Voraussetzungen und zu dem im
Darlehensvertrag angegebenen Kurs.
Schutz gegen Zahlungsausfall
Die Abgeordneten haben eine neue Regel eingefügt, wonach die Rückgabe oder
Übertragung der Sicherheit als für die Tilgung des Kredits ausreichend
angesehen werden kann, vorausgesetzt, dass Kreditgeber und Kreditnehmer sich
ausdrücklich im Vertrag damit einverstanden erklärt haben.
Bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers sollen die Rechtsvorschriften nach
Ansicht der Abgeordneten die Verpflichtung beinhalten, die Immobilie zum
"bestmöglichen Preis" zu verkaufen und die verbleibenden
Tilgungszahlungen zu erleichtern. So sollen die Verbraucher geschützt und
verhindert werden, dass sie für längere Zeit überschuldet bleiben.
Nächste Schritte
Die Abgeordneten haben die endgültigen Formulierungen des Textes angenommen,
jedoch keine Schlussabstimmung über den gesamten Rechtstext abgehalten. Zuvor
sollen die EU-Mitgliedstaaten sich verpflichten, sicherzustellen, dass die
Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet, d. h. in der gesamten EU, richtig
durchgesetzt werden.
Quelle: EU-Parlament
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