Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Aus diesem Anlass erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die digitale Welt hat das Potenzial, jedem den Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Chance nutzen, noch viel mehr Werke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei verwaisten Werken ist der Urheber unauffindbar und eine Nutzung deshalb bislang unmöglich. Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden.
Auch vergriffene Werke können künftig leichter digitalisiert und in gemeinnützigen Einrichtungen über das Internet verfügbar gemacht werden.
Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler bringen wir Autoren und Nutzer näher zueinander und stärken die Wissenschaft. Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann. Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf dient zunächst der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/28 vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht. Bei verwaisten Werken handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, deren Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können. Die Richtlinie muss bis zum 29. Oktober 2014 umgesetzt werden. Sie schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen, insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Print-, Musik- und Filmwerke, so genannte verwaiste Werke digitalisieren und online verfügbar machen können. Diese Nutzung von verwaisten Werken war bislang nicht möglich, weil urheberrechtlich geschützte Inhalte grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers genutzt werden dürfen, diese Zustimmung aber bei verwaisten Werken gerade nicht eingeholt werden kann, weil die Rechtsinhaber nicht bekannt sind oder nicht ermittelt werden können. Der Gesetzentwurf schlägt nunmehr Regeln vor, die im Einklang mit den Vorgaben der Richtlinie eine Nutzung verwaister Werke gesetzlich für zulässig erklären.
Auch die Nutzung von vergriffenen Printwerken soll im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben erleichtert werden. Dies soll wiederum nur für öffentlich zugängliche und im Gemeinwohl errichtete Institutionen gelten, insbesondere Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie sollen auch vergriffene Werke online zugänglich machen. Die einschränkenden Voraussetzungen wahren dabei die Rechte der Rechtsinhaber. Diese Regelung kann wegen der Vorgaben des europäischen Rechts nicht als neue Schrankenregelung im Urheberrechtsgesetz ausgestaltet werden. Vielmehr sind Regelungen in das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) einzufügen, das die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften gestaltet.
Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Quelle: BMJ
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de