Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Ein Grundeigentümer, der geltend macht, durch das derzeit noch geltende staatliche Recht europarechtswidrig zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet zu werden, hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Antragsteller ist Eigentümer mehrerer Grundstücke im Landkreis Bad Kreuznach. Nach dem Landesjagdgesetz gehören diese Flächen zusammen mit weiteren Grundstücken anderer Eigentümer zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Der Antragsteller ist deshalb kraft Gesetzes Mitglied einer Jagdgenossenschaft, welche das Jagdrecht auf den Grundstücken der Jagdgenossen selbst oder durch Verpachtung wahrnimmt. Im Juni 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, die Verpflichtung eines die Jagd aus ethischen Gründen ablehnenden Eigentümers zur Duldung der Jagd auf seinem Grundstück stelle eine unverhältnismäßige Belastung dar. Daraufhin hat der Antragsteller bei der Kreisverwaltung beantragt, seine Grundstücke zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken, d. h. zu solchen, in denen die Jagd ruht, zu erklären. Der Kreis hat dies abgelehnt, weil das derzeit noch geltende Recht eine solche Regelung nicht vorsehe, und den Antrag bis zum Inkrafttreten einer erwarteten gesetzlichen Neuregelung zurückgestellt. Daraufhin hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht beantragt, die Jagd auf seinen Grundstücken im Wege einer einstweiligen Anordnung zu unterbinden. Der Antrag blieb erfolglos.
Zwar sei, so das Gericht, nach der Entscheidung des EGMR davon auszugehen, dass die Einbeziehung von die Jagd aus ethischen Gründen ablehnenden Grundeigentümern in die Jagdgenossenschaften gegen Europarecht verstoße. Der Bundestag habe jedoch zur Umsetzung des EGMR-Urteils schon im Februar 2013 ein Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt unmittelbar bevorstehe. Damit habe er bereits alles getan, um eine europarechtskonforme staatliche Rechtslage herzustellen. Da das Gesetz sechs Monate nach seiner Verkündung in Kraft trete, sei es dem Antragsteller zuzumuten, bis dahin abzuwarten und sein Begehren sodann auf gesetzlich geregelter Grundlage in einem Verwaltungsverfahren zu verfolgen. Die bis dahin dauernde Übergangsphase müsse er hinnehmen. Es liege im Wesen der Gesetzgebung begründet, dass sie mit Blick auf das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Die damit einhergehende, im Grundgesetz selbst angelegte "Übergangsphase" müsse von den betroffenen Rechteinhabern ebenso wie eine angemessene Frist hingenommen werden, welche die Verwaltung zur Entscheidung über einen Antrag benötige. Allein die Feststellung eines Europarechtsverstoßes durch den EGMR bewirke grundsätzlich nicht, dass die Gerichte quasi als "vorläufiger Ersatz-Gesetzgeber" tätig werden müssten. Etwas anderes könne zwar unter Umständen in Fällen gelten, in denen dem jeweiligen Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohten. Dafür sei vorliegend jedoch angesichts des baldigen Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung wie auch von daher, dass der Antragsteller die Jagdausübung auf seinen Grundflächen über lange Zeit geduldet habe, nichts ersichtlich.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
VG Koblenz, Beschluss 6 L 172/13 vom 17.04.2013
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de