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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Erstere
wollen die Leistungspotenziale von Behinderten im Arbeitsleben ausschöpfen. In
ihrem Antrag (17/12180) fordern sie die
Bundesregierung unter anderem dazu auf, "zeitnah differenzierte Daten zur
Situation von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt vorzulegen, um passgenaue
Strategien zur Förderung der Teilhabechancen erarbeiten zu können".
Die SPD-Fraktion möchte die Ausgleichsabgabe je unbesetzten Pflichtplatz
erhöhen und Menschen mit Behinderung so einen fairen Zugang zum Arbeitsmarkt
ermöglichen. In ihrem Antrag (17/9931) sprechen sie sich außerdem dafür aus,
der besonderen Situation von klein- und mittelständischen Unternehmen durch
eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten Rechnung zu tragen.
Die Fraktion Die Linke möchte die Teilhabe von Behinderten am Arbeitsleben
verbessern. Sie fordern in ihrem Antrag (17/9758) die Bundesregierung unter anderem auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, die gesetzlichen Beschränkungen zu
beseitigen, die die Teilhabe durch Arbeit für Behinderte erschweren. Zudem
sprechen sie sich dafür aus, Barrierefreiheit im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention zu sichern und Beratung und Vermittlung für
Menschen mit Behinderung zu garantieren.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, sprach sich
gegen weitere Förderungen von Behinderten aus. Sie teilte bereits im Vorfeld
der Expertenanhörung in ihrer schriftlichen Stellungnahme mit, dass es zuerst
"mehr Transparenz über das bestehende sehr komplexe Leistungssystem mit
seiner Vielzahl von unterschiedlichen Trägern" bedürfe. Zudem müsse genau
analysiert werden, "welche Förderansätze nachweislich wirksam sind und ob
ein Bedarf für weitere Instrumente beziehungsweise deren Ausweitung
besteht". Erst dann sollten neue Förderinstrumente für Menschen mit
Behinderung geschaffen werden.
Der Einzelsachverständige Franz-Josef Düwell aus Weimar erklärte, dass der
SPD-Antrag "einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung des Rechts auf
tatsächlichen gleichberechtigten Zugang von Behinderten zur Arbeit und
Beschäftigung": die Forderung nach der Weiterentwicklung der
Schwerbehindertenvertretung zu einer Behindertenvertretung. Der Vorlage zufolge
so die ehrenamtliche Tätigkeit der gewählten Vertrauensperson ein "Motor
für die behinderungsgerechte Beschäftigung".
Heinz Wille Bach aus Marburg sagte, dass aus Sicht schwerbehinderter Menschen
die SPD-Initiative zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie auch die
Heraufsetzung der Pflichtquote auf sechs Prozent zu begrüßen sei. Vor allem
angesichts der Tatsache, dass etwa eine Million schwerbehinderter Menschen in
Beschäftigung stehen, "diesen aber mehr als drei Millionen schwerbehinderter
Menschen im erwerbsfähigen Alter gegeüber stehen".
Der Sozialverband VdK aus Bonn begrüßte, dass sich alle drei Anträge mit der
Arbeitsmarktsituation für Behinderte befassen. Auch sei eine Änderung des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch "im Lichte der
UN-Behindertenrechtskonvention notwendig", hieß es seitens des VdK. Der
Verband forderte aber eine "deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe für
Unternehmen, die nicht oder in völlig unzureichendem Maße (unter ein Prozent)
ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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