Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GERICHTSURTEIL
Wenn es um die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geht, kennen Gerichte auch bei Prominenten kein Pardon. Das belegt ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts Köln.
Die Konzertagentur des Sängers Heino hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für eine im Jahr 2007 abgesagte Tournee gegen den Konzertausfall-Versicherer. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 1. Juni 2010 entschieden (Az.: 9 U 2/10).
In dem Rechtsstreit ging es um knapp 3,5 Millionen Euro, die Heinos Konzertveranstalter vom Versicherer, bei dem eine Konzertausfall-Versicherung bestand, forderte, weil der Barde aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig rund 40 fest eingeplante Konzerte absagen musste.
Der Versicherer fühlte sich jedoch von der Agentur und dem Sänger getäuscht und focht den Vertrag über eine Konzertausfall-Versicherung daher wegen arglistiger Täuschung an.
Mit Erfolg. Sowohl das von der Konzertagentur angerufene Kölner Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage gegen den Versicherer als unbegründet zurück.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat Heino bei
der Beantragung des Vertrages verschwiegen, dass er zuvor innerhalb von
nur zwei Jahren rund 120 Mal einen Arzt aufgesucht hatte. Dabei waren
ihm unter anderem große Mengen eines bestimmten Medikaments verschrieben
worden.
Heino soll unter anderem mehrere Krankheiten und Beschwerden verschwiegen haben, nach denen in der Gesundheitserklärung zu der Versicherung ausdrücklich gefragt wurde.
Wie sich herausstellte, litt der 71-Jährige unter anderem unter einem Tinnitus. Zwar hat der Sänger die Tournee wegen Schwindelanfällen und Herz-Kreislaufproblemen und nicht wegen eines Tinnituses abgesagt, dennoch durfte der Konzertausfall-Versicherer den Vertrag mit Erfolg wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Den Einwand des Konzertveranstalters, dass die
Gesundheitsfragen unklar und missverständlich formuliert gewesen seien
und sie letztlich lediglich auf die Veranstaltungs-Fähigkeit seines
Schützlings zum Zeitpunkt der Erklärung abzielten, ließ das Gericht
nicht gelten.
Die Richter hielten dem Kläger vor, dass der Sänger trotz gegenteiliger Behauptungen in der Öffentlichkeit („Ich war noch nie im Leben krank") auf jeden Fall von seinen Erkrankungen wusste. Er habe die Falschangaben somit auf jeden Fall billigend in Kauf genommen. Das rechtfertigt nach Meinung des Gerichts den Vorwurf der Arglistigkeit.
Das Gericht ging davon aus, dass der Versicherer den Vertrag bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen entweder gar nicht oder wenn ja zu deutlich schlechteren Konditionen geschlossen hätte. Gegen die Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
(verpd) (ApoRisk)
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de