Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SCHUHWERK
Immer wieder hört man die Behauptung, die Kfz-Versicherung würde nicht zahlen, wenn der Unfallverursacher Badelatschen oder Flip-Flops beim Autofahren getragen hat.
Bei 25 Grad Celsius und mehr sind zahlreiche Autofahrer geneigt, auch einmal mit Flip-Flops oder leichten Sandalen Auto zu fahren. Zudem möchten viele Damen nicht immer ihr Schuhwerk wechseln und sitzen mit High Heels am Steuer. Viele fragen sich jedoch, ob die Kfz-Versicherung bei einem Unfall in einem solchen Fall auch wirklich zahlt.
Tatsache ist, dass die Leistung der Kfz-Versicherung nicht vom Schuhwerk abhängig ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers immer - und zwar unabhängig vom Schuhwerk des Verursachers.
Nach Mitteilung des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wird auch die
Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug ihre Leistung
kaum vom Schuhwerk abhängig machen. Sie kann unter Umständen dann die
Leistung zumindest teilweise verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit
Ursache des Schadens war.
Grob fahrlässig ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein kann, bedeutet das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren kaum ein so schwerwiegendes Außer-Acht-Lassen der üblichen Sorgfalt.
Anders sieht es bei Berufskraftfahrern aus. Sie
müssen die geltenden Unfallverhütungs-Vorschriften der
Berufsgenossenschaften einhalten. Diese verpflichten Berufskraftfahrer
beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.
Doch auch private Autofahrer sollten im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten. Unfälle und Verletzungen können so oftmals vermieden werden.
(verpd) (ApoRisk)
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