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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Gute
Nachricht für gesetzlich Krankenversicherte: 2014 wird im Durchschnitt
kein Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben. Will die Kasse
trotzdem einen Zusatzbeitrag, kann der Versicherte die Kasse wechseln.
Der
durchschnittliche Zusatzbeitrag in den gesetzlichen Krankenkassen liegt
2014 bei 0 Euro. Das haben Bundes-gesundheits- und Finanzministerium
mitgeteilt.
Denn die Einnahmen des Gesundheitsfonds haben sich im
laufenden Jahr positiv entwickelt. Auch für das Jahr 2014 geht das
Bundesgesundheitsministerium von einer soliden Entwicklung für den
Gesundheitsfonds aus: Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen
in Höhe von 199,6 Milliarden Euro können vollständig gedeckt werden.
Der Schätzerkreis
Grundlage
für diese Berechnung sind die Ergebnisse des Schätzerkreises. Dem
Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt (BVA) stehen die amtlichen
Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des laufenden
Jahres zur Verfügung. Auf deren Basis bewertet und prognostiziert er,
wie sich Einnahmen, Ausgaben sowie Zahl der Versicherten und Mitglieder
im Folgejahr entwickeln. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des
Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes sowie des
GKV-Spitzenverbandes an.
Kaum Zusatzbeiträge in den vergangenen Jahren
Dank
der guten finanziellen Lage mussten auch in den vergangenen Jahren
Versicherte kaum zuzahlen, derzeit gar nicht mehr. Im ersten Halbjahr
2013 haben die Krankenkassen einen Überschuss von rund 1,09 Milliarden
Euro erwirtschaftet, so die vorläufigen Finanzergebnisse. Sie haben
Finanzreserven von rund 16,6 Milliarden Euro. Der Gesundheitsfonds, über
den die Beiträge der Versicherten an die Krankenkassen verteilt werden,
hat weitere 11,1 Milliarden Euro Reserven. Dennoch sind Zusatzbeiträge
nicht für jede Krankenkassen ausgeschlossen, da die finanzielle Lage der
einzelnen Kasse sehr unterschiedlich sein kann.
Wann entstehen Zusatzbeiträge?
Seit
2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen. Seit
Januar 2011 beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen
Krankenversicherung 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Rentner zahlen davon
8,2 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag ist auf 7,3 Prozent festgeschrieben.
Das eingenommene Geld fließt in den Gesundheitsfonds. Daraus erhalten
die Krankenkassen eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem.
Hinzu kommen alters-, geschlechts- und risikoabhängige Zu- und
Abschläge.
Wenn das Geld, das die Krankenkassen für ihre
Mitglieder aus dem Gesundheitsfonds bekommen, nicht ausreicht, können
sie einen Zusatzbeitrag erheben. Er ist unabhängig vom Einkommen der
Versicherten. Die Krankenkassen legen selber fest, wie hoch der
Zusatzbeitrag ausfällt. Krankenkassen ohne oder mit wenig Zusatzbeitrag
werden dadurch attraktiver. So zwingt der Zusatzbeitrag die Kassen zum
Wettbewerb um günstige Preise und bessere Leistungen.
Versicherte nicht finanziell überfordern
Damit
kein Mitglied durch Zusatzbeiträge überfordert wird, gibt es einen
Sozialausgleich aus Steuermitteln. Der Sozialausgleich greift, wenn der
durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen
Einkünfte des Mitglieds übersteigt. Ob das der Fall ist, prüfen der
Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Der Sozialausgleich wird dann
automatisch mit den abgeführten Beiträgen durch den Arbeitgeber und die
Rentenversicherung verrechnet.
Quelle: Bundesregierung
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