• 05.03.2013 – Kein unmittelbarer Regress der Krankenkasse gegenüber Vertrags(zahn)arzt auch nach Ausscheiden aus der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Im Jahre 1996 hatte der für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständige 6. Senat am Bundessozialgericht (BSG) noch entschieden (Urt. v. 18.12.1996, ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

BSG: Kein unmittelbarer Regress der Krankenkasse gegenüber Vertrags(zahn)arzt auch nach Ausscheiden aus der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

 

Im Jahre 1996 hatte der für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständige 6. Senat am Bundessozialgericht (BSG) noch entschieden (Urt. v. 18.12.1996, BSGE 80, 1, 6 = SozR 3-5545 § 19 Nr 2), dass eine KK, die nach Ausscheiden eines (Zahn-)Arztes aus dem vertrags(zahn)ärztlichen System von der K(Z)ÄV eine Abrechnungskorrektur verlangt, keine vorherige Richtigstellung durch die K(Z)ÄV erwirken müsse, sondern unmittelbar gegen den (Zahn-)Arzt vorgehen könne. Diese Rechtsprechung ist mit nunmehr hinfällig (BSG, Urteil vom 20.3.2013, B 6 KA 17/12 R). Das BSG hat entschieden, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Abwicklung fehlerhafter Leistungserbringung und -abrechnung zukünftig stets der Vorrang der vertrags(zahn)ärztlichen Institutionen (KZV und Prüfgremien) zu wahren ist; diesen ist die Feststellung des Umfang der Zahlungspflichten des Arztes bzw. Zahnarztes mit Wirkung für und gegen alle Beteiligten verbindlich zugewiesen. In dem vor dem BSG verhandelten Fall hatte eine KK Ansprüche aus fehlerhaften Arzneiverordnungen gegen einen ermächtigten Krankenhausarzt unmittelbar auf dem Klagewege geltend gemacht. Der Krankenhausarzt war zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits in Rente, weswegen sich die KK zur unmittelbaren Inanspruchnahme des Arztes unter Ausschluss der Zuständigen KV-Gremien berechtigt sah. Dieses Ansinnen war, mit Blick auf die zitierte Entscheidung des BSG zu den Zahnärzten nicht ganz abwegig, wurde nunmehr jedoch vom BSG endgültig verworfen. Das BSG stärkt mit seiner Entscheidung die Selbstverwaltungskörperschaften erheblich und schützt zugleich den Arzt / Zahnarzt vor direkten Inanspruchnahmen durch die Krankenkassen.

Dr. Robert Kazemi


Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner