• 10.05.2014 – Auch Scheinrenditen müssen versteuert werden

    FINANZEN – Steuer & Recht „Renditen“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn sie bi ...

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Auch Scheinrenditen müssen versteuert werden

 

„Renditen“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn sie bis Anfang 2010 gutgeschriebenen wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Schneeballsystem: Erfolg des Produktes wurde vorgetäuscht

Bei der BCI handelt es sich um eine im Jahr 2002 gegründete amerikanische Aktiengesellschaft. Den Anlegern wurden Renditen von 15,5% versprochen. Die Anlagegelder sollten in einen Vermögenspool fließen, aus dem unter anderem Großbanken Sicherheitskapital für Finanzgeschäfte zur Verfügung gestellt werden sollte. Tausende deutscher Anleger, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden so gelockt. Tatsächlich wurden mit den eingezahlten Geldern jedoch Zins- und Rückzahlungsansprüche von anderen Anlegern befriedigt. Mit jährlichen Renditeabrechnungen von 15,5% wurde der Erfolg des Produkts vorgetäuscht. Im Falle der Kündigung der Anlage wurde die Einlage samt vermeintlich erzielter Rendite bis Anfang des Jahres 2010 auch ausbezahlt. Danach brach dieses Schneeballsystem zusammen.

Besteuerung der Renditen aus dem Schneeballsystem

In dem Streitfall klagten Eheleute, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt 338.000 Euro an der BCI beteiligt hatten, gegen die Versteuerung gutgeschriebener „Renditen“ in Höhe von ca. 190.000 Euro. Da sie sich für die Wiederanlage der Einlagen und der „Renditen“ entschieden hatten, verloren sie mit dem Zusammenbruch des Schneeballsystems alles. Dennoch besteuerte das Finanzamt die Renditen. Hierbei berief es sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach auch Gutschriften aus einem sogenannten Schneeballsystem zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutgeschriebenen „Renditen“ bereit und fähig war. Das Finanzgericht Köln wies die Klage der Eheleute ab. Er behandelte die gutgeschriebenen Renditen als steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung. Dass die Renditen nie zur Auszahlung kamen sei unerheblich, da die BCI auf Verlangen der Kläger bis Anfang 2010 Einlagen samt „Rendite“ ausgezahlt hätte. (ac)

Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.03.2014, Az.: 14 K 2824/13 - Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, Az.: VIII R 13/14

 

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