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Steuer & Recht
Die Große Koalition hat sich grundsätzlich für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ausgesprochen. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 02.04.2014 lehnten CDU/CSU- und SPD-Fraktion einen Antrag der Linksfraktion (Bt-Drs.: 18/556) auf Abschaffung dieses Instruments ab. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Antrag der Linksfraktion.
Vorwurf: Selbstanzeige dient überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung
In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abschafft. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bagatelldelikte künftig als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln. „Keine Schwarzfahrerin, kein kleiner Betrüger kann durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen. Eine Sonderregelung wird lediglich dem Steuerbetrug eingeräumt. Selbst wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen werden, gibt es bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgeführten Selbstanzeige ein Recht auf faktische Straffreiheit", heißt es in dem Antrag.
Bagatellfälle strafrechtlich nicht relevant
Die jüngsten Fälle zeigten, dass die Selbstanzeige überwiegend den Reichen zur Entkriminalisierung diene. „Die strafbefreiende Selbstanzeige stellt damit ein Instrument zur rechtlichen Privilegierung bereits privilegierter Menschen dar", so der Antrag. In der Sitzung des Ausschusses wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass Korrekturmeldungen von falschen Angaben gegenüber den Finanzbehörden auch ohne Selbstanzeige zu Änderungen der gemachten Angaben führen würden. Zudem seien Bagatellfälle strafrechtlich nicht relevant.
Berichtigungszeitraum soll auf zehn Jahre ausgeweitet werden
Der Vertreter der Bundesregierung erläuterte die Einigung der Finanzministerkonferenz vom 27.03.2014 auf Änderungen bei der Selbstanzeige. Danach soll der Berichtigungszeitraum eines Steuerhinterziehers für alle Fälle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgeweitet werden. In Fällen einfacher Steuerhinterziehung waren es bisher nur fünf Jahre. Die Strafverfolgungsverjährung soll auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Der Strafzuschlag (Aufschlag auf die Steuerschuld) soll ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro von bislang fünf auf zehn Prozent erhöht werden. Außerdem sieht die Einigung vor, dass die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr künftig eine „zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung" für die Selbstanzeige sein soll.
In Prüfung: Obergrenze für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige
Geprüft werden müssen nach Angaben der Bundesregierung noch einige Punkte wie die Möglichkeit von Zuschlägen unterhalb eines Hinterziehungsvolumens von 50.000 Euro sowie die Möglichkeit einer Obergrenze für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige. Die Bundesregierung äußerte die Erwartung, dass die Selbstanzeige so ausgestaltet sein werde, dass die Fälle nicht nur noch von Spezialkanzleien betreut werden könnten.
Staat profitiert von der Selbstanzeige
Die CDU/CSU-Fraktion warf der Linksfraktion vor, den Nutzen der Selbstanzeige zu verkennen. Bei der Selbstanzeige würden viele Sachverhalte aufgedeckt werden, die sonst nicht ans Licht kommen würden. Verschärfungen der Bestimmung seien richtig, dürften aber nicht zu einer „Quasi-Abschaffung" der Möglichkeit der Selbstanzeige führen, wurde von der CDU/CSU-Fraktion gewarnt. Ohne Selbstanzeige würde der Staat in vielen Fällen nicht an die hinterzogenen Steuern kommen.
Entdeckungsrisiko erhöhen
Auch die SPD-Fraktion ging davon aus, dass ohne die Möglichkeit der Selbstanzeige viele fälle von Steuerhinterziehung unentdeckt bleiben würden. Solange es nicht genug Personal bei den Finanzbehörden gebe, werde die Selbstanzeige gebraucht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich ebenfalls gegen den Antrag der Linksfraktion aus. Die von den Finanzministern beratene Untergrenze von 50.000 Euro wurde als zu hoch kritisiert. Man müsse berücksichtigen, welche Mengen an Kapital vorhanden sein müssten, um 50.000 Euro Zinsen zu hinterziehen. Die Fraktion verlangte zudem, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterzieher müsse erhöht werden. (ac)
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