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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
Europäische Kommission hat gegen 8 internationale Finanzinstitute
Geldbußen in Höhe von insgesamt 1.712.468.000 Euro für die Teilnahme an
illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) verhängt. Vier dieser Institute beteiligten sich
an einem Kartell in Bezug auf Zinsderivate in Euro. Sechs von ihnen
nahmen an einer oder mehreren bilateralen Absprachen in Bezug auf
Zinsderivate in japanischen Yen teil. Ein derart abgestimmtes Verhalten
zwischen Wettbewerbern ist nach Artikel 101 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des
EWR-Abkommens untersagt. Beide Beschlüsse wurden im Rahmen des
Vergleichsverfahrens in Kartellsachen angenommen, und die Geldbußen der
Unternehmen wurden aufgrund der Kooperationsbereitschaft um 10 %
gemindert.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident
der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu: "Was beim LIBOR- und
beim EURIBOR-Skandal so schockierend war, ist nicht nur die Manipulation
der Referenzzinssätze, die von den Finanzregulierungsbehörden weltweit
bekämpft wird, sondern auch das abgestimmte Verhalten zwischen Banken,
die eigentlich miteinander im Wettbewerb stehen sollten. Der heutige
Beschluss ist ein deutliches Signal, dass die Kommission fest
entschlossen ist, Kartelle im Finanzsektor zu bekämpfen und zu
sanktionieren. Ein gesunder Wettbewerb und Transparenz sind von
zentraler Bedeutung, wenn es um das ordnungsgemäße Funktionieren der
Finanzmärkte im Dienste der Realwirtschaft und nicht im Dienste einiger
weniger geht."
Zinsderivate sind Finanzprodukte (z. B. Forward
Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen), die von Banken und
Unternehmen für die Handhabung des Risikos von Zinsschwankungen
verwendet werden. Diese Produkte werden weltweit vermarktet und spielen
eine wichtige Rolle in der globalen Wirtschaft. Ihr Wert richtet sich
nach der Höhe eines Referenzzinssatzes wie den LIBOR (London Interbank
Offered Rate), der für verschiedene Währungen einschließlich des
japanischen Yen (JPY) verwendet wird, oder den EURIBOR (Euro Interbank
Offered Rate) für den Euro. Diese Referenzzinssätze spiegeln einen
Mittelwert der Kurse wider, die täglich durch eine Reihe von Banken
berechnet werden, die Mitglieder eines Panels sind ("Panel-Banken"). Sie
sollen die Kosten der Interbankenfinanzierung in einer bestimmten
Währung wiedergeben und dienen als Grundlage für verschiedene
Finanzderivate. Investmentbanken stehen beim Handel mit diesen Derivaten
miteinander im Wettbewerb. Die Werte dieser Referenzzinssätze können
entweder die Cashflows beeinflussen, die eine Bank von einer Gegenpartei
erhält, oder aber diejenigen, die sie eben dieser Gegenpartei im Rahmen
von Zinsderivatekontrakten zu entrichten hat.
Das Kartell in Euro-Zinsderivaten (EIRD)
Das
EIRD-Kartell war zwischen September 2005 und Mai 2008 tätig. Die
Parteien des Vergleichsverfahrens sind Barclays, Deutsche Bank, RBS und
Société Générale. Das Kartell zielte auf Verfälschung der normalen
Preisfestlegungskomponenten für diese Derivate ab. Die Händler der
verschiedenen Banken diskutierten die Angebote ihrer Banken für die
Berechnung des EURIBOR sowie ihre Handels- und Preisstrategien.
Die
Ermittlungen der Kommission begannen mit unangemeldeten Nachprüfungen
im Oktober 2011. Im März 2013 leitete die Kommission ein Verfahren ein.
Barclays wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der
Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, da die Bank die Kommission von
dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Deutsche Bank, RBS und Société
Générale erhielten verminderte Geldbußen, da sie die Nachforschungen der
Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung unterstützten. Diesen
Banken wurde die Geldbuße um weitere 10 % erlassen, weil sie sich mit
der Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission einverstanden
erklärten.
Im Zusammenhang mit der gleichen Untersuchung wurden
Verfahren gegen Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan eingeleitet, und die
Nachforschungen werden auch im Rahmen des Standardkartellverfahrens
(Scheitern einer Abwicklung) fortgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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