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Steuer & Recht
Unternehmen, die an Börsen innerhalb der EU notiert sind, müssten ihren Einstellungsprozess transparenter gestalten, so dass 2020 mindestens 40 % aller nicht-geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sind, forderte das Europäische Parlament. Am 20.11.2013 stimmten die EU-Abgeordneten für eine EU-Richtlinie, die bei Nichtbeachtung auch Sanktionen vorsieht. Derzeit (2013) sind nur 17,6 % aller Aufsichtsräte in den größten Unternehmen der EU weiblich.
"Wir haben eine konsistente Entschließung verabschiedet und damit ein starkes Signal an den Rat gesandt, aber auch an europäische Anteilseigner und Unternehmen", sagte Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (EVP, EL), die das Thema im Frauenausschuss als Ko-Berichterstatterin betreute.
"Es ist für börsennotierte Unternehmen entscheidend, sich weiterzuentwickeln und gut ausgebildete Frauen in ihre Entscheidungsprozesse einzubinden. So werden sie wettbewerbsfähiger und respektieren zugleich das EU-Prinzip der Gleichberechtigung", erklärte Kratsa-Tsagaropoulou.
"Die legislative Entschließung klärt und verbessert offene, transparente Verfahren zur Benennung von nicht-geschäftsführenden Mitgliedern der Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. Das Parlament hat seine Hausaufgaben gemacht, nun ist der Ministerrat am Zug, um die Richtlinie gemeinsam mit uns und der Kommission noch vor den Europa-Wahlen verabschieden zu können und dem Ziel einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in europäischen Unternehmen näher zu rücken. Damit beweisen wir auch unseren Bürgern, dass wir uns für gegen Diskriminierung und für gleiche Chancen für alle auf dem Arbeitsmarkt einsetzen", sagte die Ko-Berichterstatterin des Rechtsausschusses Evelyn Regner (S&D, AT).
Transparenter und gleichberechtigter Einstellungsprozess
Die
EU-Abgeordneten fordern die Mitgliedsstaaten auf, sicherzustellen, dass
börsennotierte Unternehmen effektive und bindende Maßnahmen ergreifen,
um ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter in den Leitungsorganen
zu gewährleisten. Bis 2020 sollten Frauen mindestens 40 % der
Aufsichtsräte stellen. Öffentliche Unternehmen müssten dieses Ziel
bereits 2018 erreichen.
Sind Kandidaten gleich gut qualifiziert, sollte der Bewerber bevorzugt werden, dessen Geschlecht im jeweiligen Unternehmen unterrepräsentiert ist. Die EU-Abgeordneten betonten, dass Qualifikation und Verdienst Schlüsselkriterien bleiben müssen.
Geltungsbereich
Die
Regeln würden nicht für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs)
gelten, die weniger als 250 Angestellte haben. Die MdEPs ermutigen die
EU-Staaten jedoch, KMUs dabei zu unterstützen, ein ausgewogenes
Verhältnis der Geschlechter in den Leitungsorganen herzustellen.
Strafen
Unternehmen,
die die Regeln nicht fristgerecht umsetzen, müssten ihre Gründe
offenlegen und den zuständigen nationalen Behörden darlegen, wie sie die
Ziele in Zukunft erreichen wollen.
Strafzahlungen sollten nur dann fällig werden, wenn keine adäquaten Rekrutierungsprozesse eingeführt werden. Die Abgeordneten schlagen vor, der Liste möglicher Sanktionen auch den "Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen" hinzuzufügen. Auch sollte diese Liste nicht als bloße Empfehlung verstanden werden, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, sondern bindend gelten.
Nächste Schritte
Das Parlament
stimmte dem geänderten Vorschlag mit 459 Stimmen zu, 148 Abgeordnete
stimmten dagegen und 81 enthielten sich der Stimme. Um in Kraft treten
zu können, muss die Richtlinie nun vom Ministerrat angenommen werden.
Quelle: EU-Parlament
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