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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 08.11.2013 zu einem Vorschlag der
EU-Kommission Stellung genommen, der Manipulationen bei der Ermittlung von
Referenzpreisen oder Benchmarks für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte unterbinden
soll. Er begrüßt die Bestrebungen, das Vertrauen in Benchmarks
wiederherzustellen und unterstützt die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele. Die
Länder sprechen sich allerdings für eine weltweite Abstimmung und international
einheitliche Regelungen aus, da international nicht abgestimmte Regulierungen
Informationsdefizite für europäische Finanzmarktteilnehmer verursachen können.
Zudem warnen sie vor zu hohen Regulierungsanforderungen. Sie sehen die Gefahr,
dass sich hierdurch viele Benchmark-Anbieter abschrecken lassen und einen
Großteil der Benchmarks einstellen könnten, wodurch wichtige
Informationsgrundlagen für Anlageentscheidungen wegfallen würden.
In der Vergangenheit waren insbesondere Manipulationen von Libor
(Referenzzinssatz im Interbankengeschäft) und Euribor (Referenzzinssatz für
Termingelder im Interbankengeschäft) bekannt geworden, was für Investoren zu
erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Da die Ermittlung von
Benchmarks auf europäischer Ebene bisher nicht reguliert ist, zielt der
Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission darauf ab, die Art und Weise
der Ermittlung und Verwendung zu verbessern. So soll zum Beispiel die
Bereitstellung zukünftig der vorherigen Zulassung und fortlaufenden
Beaufsichtigung unterliegen.
Den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als
Benchmark verwendet werden, finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat
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