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FESTBETRÄGE
Berlin - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fürchtet, dass sich für mittelständische Pharmafirmen die Forschung an bewährten Wirkstoffen künftig nicht mehr rechnen könnte. Hintergrund ist der Entwurf des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG): Demnach sollen Arzneimittel mit bereits bekannten Wirkstoffen, aber einer neuen Galenik oder einer neuen Indikation, bereits bei der Zulassung den geltenden Festbeträgen unterworfen werden.
Falle Festbetrag: BPI-Chef Dr. Bernd Wegener will auch weiter an bewährten Wirkstoffen forschen. Foto: Elke Hinkelbein
Es dürfe nicht sein, dass solche innovativen Arzneimittel grundsätzlich
immer im Festbetragssystem landeten, sagte der BPI-Vorsitzende Dr.
Bernd Wegener. „Warum soll per Gesetz ausgeschlossen werden, dass
Hersteller auch in solchen Fällen den Zusatznutzen nachweisen und somit
in Verhandlungen über den Erstattungsbetrag mit den Krankenkassen
gelangen können?"
Schätzungen zufolge könnten jedes Jahr 20 bis 50 verbesserte Präparate
auf den Markt gebracht werden, die einen bereits bekannten Wirkstoff
enthalten. Bei Arzneimitteln mit einer speziellen Zulassung für Kinder
könne die Anzahl noch höher liegen, so Wegener.
Doch die Rahmenbedingungen seien bereits jetzt denkbar schlecht, so Dr.
Dagmar Braun (Riemser). Insbesondere für mittelständische Firmen sei
die Forschung an bewährten Substanzen attraktiv: Aufgrund der bekannten
Wirkungs- und Nebenwirkungsprofile seien die Entwicklungskosten
deutlich niedriger. Braun warnte davor, dass die Forschungsausgaben bei
mittelständischen Unternehmen zurückgehen könnten, wenn sie sich in
Zukunft finanziell nicht rechnen würden.
Der BPI fordert daher für Arzneimittel mit bereits zugelassenen
Wirkstoffen eine Vereinfachung der Zulassung, Regelungen für die
Erstattung, den Ausschluss von Aut idem sowie einen Unterlagenschutz
von mindestens fünf Jahren statt wie bisher einem Jahr.
Yvette Meißner, Mittwoch, 25. August 2010, 12:48 Uhr
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