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KRANKENHAUSHYGIENE
Berlin - Nach dem Mainzer Infusionsskandal werden Forderungen nach bundeseinheitlichen Hygieneregeln in Krankenhäusern laut. Bislang schreibt das Infektionsschutzgesetz Krankenhäusern lediglich vor, Hygienepläne zu erstellen. Detaillierte Maßnahmen sind allerdings nicht aufgeführt.
Bewährtes System: Der ADKA sieht keinen Bedarf für bundeseinheitliche Hygieneregeln in Krankenhäusern. Foto: Elke Hinkelbein
Auch für Krankenhausapotheken gibt es derzeit keine gesetzlichen Regeln
im Hinblick auf Hygienemaßnahmen. Der Geschäftsführer des
Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), Klaus Tönne,
bezweifelt, dass bundesweite Vorschriften eine Verbesserung bringen
würden. „Wir haben ein System, das sich bewährt hat", sagte Tönne
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Bei der patientenindivduellen Herstellung von Parenteralia handele es
sich um ein sicheres Verfahren, so Tönne. Gravierende Zwischenfälle -
wie jetzt an der Uniklinik Mainz - gebe es äußerst selten. Apotheken,
die aseptische Zubereitungen herstellten, richteten sich nach den
Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK), der ADKA oder der
Pharmaceutical Inspection Convention (PIC), so Tönne.
Anders sehe es bei der Hygiene auf Station aus. Seit Jahren seien
Mängel bekannt, die durch einfache Maßnahmen wie konsequentes
Händewaschen behoben werden könnten. Medienberichten zufolge infizieren
sich jedes Jahr bis zu 600.000 Klinikpatienten mit Krankheitserregern,
bis zu 40.000 sterben an den Folgen. „Das hat mit dem Fall aus Mainz
aber nichts zu tun", sagt Tönne.
Das Infektionsschutzgesetz trat 2001 in Kraft und regelt neben der
Erstellung des Hygieneplans für Kliniken unter anderem, welche
Krankheiten meldepflichtig sind. Zudem hat das Robert Koch-Institut
(RKI) auf Basis des Gesetzes eine Richtlinie zur Krankenhaushygiene
erstellt. Verordnungen zur Krankenhaushygiene, die beispielweise die
Anstellung von Hygienefachpersonal vorsieht, gibt es lediglich in fünf
Bundesländern. Dazu zählen Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das
Saarland und Sachsen.
Yvette Meißner, Dienstag, 24. August 2010, 15:21 Uhr
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