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PATIENTENINFORMATION
Berlin - Patienten sollen auch künftig bundesweit unabhängig beraten werden. Der Entwurf des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) sieht vor, dass eine neutrale und unabhängige Verbraucher- oder Patientenberatung eingerichtet wird. Das aktuelle Modellprojekt „Unabhängige Patientenberatung Deutschland" (UPD), das von den Kassen finanziert wird, läuft Ende Dezember aus.
Beratung per Telefon: Der GKV-Spitzenverband schreibt die
unabhängige Patientenberatung europaweit aus. Foto: Peter
Kirchhoff/Pixelio
Bislang berät die UPD in 22 Städten vor Ort. Hinzu kommen
Informationsangebote im Internet, eine allgemeine Hotline und
telefonische Beratung zu spezifischen Themen: Für Patientenfragen zu
Arzneimitteln ist beispielsweise ein Team an der Technischen
Universität Dresden zuständig. Dort informieren Apothekerin Jane
Schröder und ihre Mitarbeiter über die richtige Einnahme von
Medikamenten und deren Wirkung. Schröder hofft, dass die Arbeitsplätze
in Dresden auch nach Projektende erhalten bleiben. Konkrete Zusagen
gebe es allerdings noch nicht.
Der GKV-Spitzenverband hat die unabhängige Patientenberatung europaweit
ausgeschrieben. Gesucht wird laut Ausschreibung eine Einrichtung, „die
Verbraucher und Patienten in gesundheitlichen und
gesundheitsrechtlichen Fragen bundesweit flächendeckend
qualitätsgesichert und kostenfrei informiert und berät". Bewerber
müssen unter anderem Erfahrung in der Patienten- und
Verbraucherberatung vorweisen und ein Konzept für den Aufbau und
Betrieb der Beratung vorlegen.
Die Beratung ist für fünf Jahre ab Januar 2011 ausgeschrieben, jährlich
sollen 5,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Den größten
Teil übernehmen die Kassen, erstmals wollen sich aber auch die privaten
Krankenversicherungen beteiligen: Sie bieten an, für die kommenden drei
Jahre 7 Prozent der Kosten zu übernehmen.
Die Bewerbungsfrist endet am 4. Oktober. Allerdings wird der Zuschlag
unter Vorbehalt erteilt: Noch fehlt die gesetzliche Grundlage. Denn die
Beratung als Teil der Regelversorgung ist im Entwurf des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) vorgesehen. Das Gesetz
soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Janina Rauers, Montag, 23. August 2010, 11:57 Uhr
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