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hier ist der vollständige Text für Sie:
VERBÄNDEANHÖRUNG
Berlin - Videoapotheken, Anwesenheitspflicht, Umbaumaßnahmen: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geäußert. Am 15. Juli hatte das Ministerium mehrere Verbände (ABDA, BVDVA, BVDA, BVDAK, VZA, ADKA, BVKA) zur informellen Besprechung eines ersten Entwurfs nach Bonn eingeladen. Aus dem jetzt verschickten Protokoll der Sitzung geht hervor, dass man im BMG die Einwände der Verbände teilweise angenommen hat. Bei anderen Punkten bleibt das Ministerium hart.
Novelle der ApBetrO: Das BMG plant schärfere Auflagen für Apotheken. Foto: Elke Hinkelbein
Die Verbände hatten schärfere Auflagen für Pick-up-Stellen gefordert:
Versandapotheken sollten künftig ihre Rezeptsammelstellen ebenfalls nur
in abgelegenen Gebieten betreiben dürfen. Laut Protokoll sieht auch das
BMG eine rechtliche Benachteiligung der Präsenzapotheken gegenüber
Versandapotheken bei der Rezeptsammlung und externen Betriebsräumen. Ob
daraus ein Pick-up-Verbot abgeleitet werden soll, ist aus dem Schreiben
nicht ersichtlich. Eine Benachteiligung der Apotheken sei nicht
gerechtfertigt, heißt es zumindest.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Einsatz von Videoapotheken
diskutiert. Aus Sicht des Ministeriums sind sie jedoch keine
Rezeptsammelstellen, sondern gehören zu den Apothekenbetriebsräumen.
Die Verbände hatten eine solche weite Auslegung der Raumeinheit in der
Besprechung kritisiert.
Die Verbände hatten auch zu den Vorgaben für die Apothekenbetriebsräume
noch Fragen. Nach einem ersten Entwurf der ApBetrO-Novelle sollten die
Herstellung keimarmer Arzneimittel, Rezeptur, Teemischungen und
Verblisterung jeweils in getrennten Räumen stattfinden. Die Verbände
hatten einen Bestandsschutz für bestehende Apotheken gefordert. Das BMG
will nun offenbar getrennte Bereiche - etwa im Labor - erlauben. Für
die Rezeptur und Zytostatika-Herstellung sollen eigene Räume aber
zwingend sein.
Eine Begrenzung der Offizinfläche für den Verkauf apothekenüblicher
Waren auf 30 Prozent wäre aus Sicht der Verbände nicht akzeptabel.
Diese Zahl war offenbar ohne Abstimmung in die Begründung des ersten
Entwurfs geraten. Das BMG stellt im Protokoll fest, dass im Text von
einem untergeordneten Anteil die Rede war.
Grundsätzlich hält das Ministerium aber an einer Begrenzung fest,
ansonsten bestehe die Gefahr, dass der Unterschied zwischen Apotheken
und Drogeriemärkten verwische, so das BMG. Schließlich benötige die
Apotheke für die Beratung ausreichend Platz in der Offizin. Kosmetika
sollen aber nicht von dem Begriff der apothekenüblichen Waren
ausgeschlossen werden.
Damit eine diskrete Beratung in Apotheken jederzeit möglich ist, muss
aus Sicht des BMG nicht zwangsläufig jede Apotheke umgebaut werden.
Oftmals seien organisatorische Lösungen ausreichend. Auch in puncto
Anwesenheitspflicht des Apothekers zeigte sich das BMG gesprächsbereit
und hat einen etwas längeren Abwesenheitszeitraum in Aussicht gestellt.
Zuvor war von maximal drei Tagen die Rede. Die Fortbildungspflicht für
Apotheker ergibt sich laut BMG aus dem Qualitätsmanagementsystem (QMS).
Eine verpflichtende Zertifizierung des QMS ist dagegen vorerst nicht
vorgesehen.
Eine Kontrolle der PTA bei jeder Abgabe verschriebener Medikamente
wurde von den Verbänden abgelehnt. Das BMG monierte, dass PTA
Privatverschreibungen schon heute vor der Abgabe vorlegen müssen,
Kassenrezepte aber erst danach. Nach der einhelligen Kritik der
Verbände an der Wiederverwendung zurückgegebener Arzneimittel hat das
BMG eine erneute Prüfung angekündigt. Regelungen zum Verblistern würden
derzeit mit den Ländern abgestimmt. Die „Gute Herstellungspraxis" bei
der Arzneimittelherstellung meint laut BMG die angepasste Übernahme von
Anforderungen des EG-GMP-Leitfadens.
Vorsichtshalber weist das BMG im Protokoll darauf hin, dass die Inhalte
des künftigen Entwurfs der ApBetrO damit noch nicht festgelegt sind.
Änderungsvorschläge werde man eingehend prüfen.
Alexander Müller, Montag, 23. August 2010, 10:56 Uhr
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