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BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - In Deutschland soll es künftig Cannabis auf Rezept geben. Nach FDP-Angaben haben sich die Koalitionsfraktionen grundsätzlich auf eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Die Novelle des BTM-Gesetzes soll die Möglichkeit eröffnen, Medikamente mit Cannabis in Deutschland herzustellen und zu verordnen.
Cannabis auf Rezept: Die Koalitionsfraktionen haben sich für eine
Änderung des Betäubungsmittelrechts ausgesprochen. Foto: Pixelio
Auch die Versorgung sterbender Menschen solle verbessert werden, um in
der letzten Lebensphase deren Schmerzen zu lindern. Heime und Hospize
dürften dann Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anlegen. „Damit stehen
schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur
Verfügung", erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagfraktion, Ulrike Flach.
Im Mai hatte sich der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel
(BTM) dafür ausgesprochen, Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von
Fertigarzneimitteln in die Anlage III des BTM-Gesetzes aufzunehmen und
damit verkehrsfähig zu machen. Die Präparate könnten dann auf
BTM-Rezept verordnet werden.
Offenbar liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) bereits ein Zulassungsantrag für ein entsprechendes Präparat
vor. Die Behörde muss jedoch die Gesetzesänderung abwarten, denn sie
darf Arzneimittel, die Stoffe aus der Anlage I des BTM-Gesetzes
enthalten, nicht zulassen. Aktuell gehört Cannabis noch zu dieser
Gruppe der nicht verkehrsfähigen BTM.
Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte man die Angelegenheit
nicht kommentieren. Derzeit fänden Koordinierungsgespräche der
Koalitionsfraktionen statt. Dabei stehe auch die Änderung des
Betäubungsmittelrechts auf der Tagesordnung, sagte ein BMG-Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Wenn Einigkeit zu dem Punkt erzielt worden
sei, werde das BMG die Beschlüsse umsetzen. Der Änderung müsste auch
der Bundesrat zustimmen.
APOTHEKE ADHOC / dpa, Montag, 16. August 2010, 19:51 Uhr
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