• 16.08.2010 - BMG kritisiert Beschluss zu Gliniden

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ANTIDIABETIKA

BMG kritisiert Beschluss zu Gliniden

 

Berlin  -  Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nun auch bei den Gliniden genauer wissen, warum der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie von der Erstattung durch die Krankenkassen ausschließen will. Das Ministerium hat den G-BA um zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen gebeten.

Kritik am G-BA: Das BMG will genau wissen, warum Glinide nicht mehr erstattet werden sollen. Foto: Elke Hinkelbein

Kritik am G-BA: Das BMG will genau wissen, warum Glinide nicht mehr erstattet werden sollen. Foto: Elke Hinkelbein

Der G-BA hatte im Juni beschlossen, die Glinide aus dem Leistungskatalog zu streichen. Obwohl die Substanzen bereits seit neun Jahren auf dem Markt seien, fehle ein Nutzennachweis in Form von evidenzbasierten klinischen Studien, hatte der G-BA begründet. Der Zeitraum habe dagegen ausgereicht, um die erforderlichen Studien durchzuführen.

Das BMG will nun wissen, wie der G-BA den Zeitraum festgelegt hat. „Ist der bloße Zeitablauf allein maßgeblich oder gibt es Gründe, gerade bei den Gliniden darauf abzustellen?" Das Ministerium weist darauf hin, dass auch zu anderen Antidiabetika keine Studien zum Langzeitnutzen vorlägen. „Nach welchem Zeitraum droht diesen Antidiabetika aufgrund fehlender Studien ebenfalls ein Versorgungsausschluss?", fragt das BMG.

Auch die Perspektive der Hersteller sieht das BMG offenbar zu wenig berücksichtigt. Das BMG will deshalb wissen, ob der G-BA bei seiner Bewertung auch an Aspekte gedacht hat, die gegen das Erstellen von Studien sprechen. Als Beispiele nennt das BMG die fehlende rechtliche Verpflichtung, den wirtschaftlichen Aufwand sowie auslaufende Marktexklusivität. Das Ministerium forderte den G-BA nun auf, die Entscheidung noch einmal genau abzuwägen.

Es ist die dritte Entscheidung des G-BA zur Diabetestherapie, die das BMG in diesem Jahr moniert. Im Mai hatte das Ministerium eine Stellungnahme zum geplanten Ausschluss lang wirksamer Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern angefordert, in der vergangenen Woche wurde zur Streichung der Glitazone nachgefragt.

Zwar darf das BMG nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) wegen fehlender Sachaufsicht die Entscheidungen des G-BA nicht mehr politisch kassieren. Seine Rechtsaufsicht scheint das Ministerium dafür mehr als je zu vor wahrzunehmen.

APOTHEKE ADHOC, Montag, 16. August 2010, 15:27 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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