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ANTIDIABETIKA
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nun auch bei den Gliniden genauer wissen, warum der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie von der Erstattung durch die Krankenkassen ausschließen will. Das Ministerium hat den G-BA um zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen gebeten.
Kritik am G-BA: Das BMG will genau wissen, warum Glinide nicht mehr erstattet werden sollen. Foto: Elke Hinkelbein
Der G-BA hatte im Juni beschlossen, die Glinide aus dem
Leistungskatalog zu streichen. Obwohl die Substanzen bereits seit neun
Jahren auf dem Markt seien, fehle ein Nutzennachweis in Form von
evidenzbasierten klinischen Studien, hatte der G-BA begründet. Der
Zeitraum habe dagegen ausgereicht, um die erforderlichen Studien
durchzuführen.
Das BMG will nun wissen, wie der G-BA den Zeitraum festgelegt hat. „Ist
der bloße Zeitablauf allein maßgeblich oder gibt es Gründe, gerade bei
den Gliniden darauf abzustellen?" Das Ministerium weist darauf hin,
dass auch zu anderen Antidiabetika keine Studien zum Langzeitnutzen
vorlägen. „Nach welchem Zeitraum droht diesen Antidiabetika aufgrund
fehlender Studien ebenfalls ein Versorgungsausschluss?", fragt das BMG.
Auch die Perspektive der Hersteller sieht das BMG offenbar zu wenig
berücksichtigt. Das BMG will deshalb wissen, ob der G-BA bei seiner
Bewertung auch an Aspekte gedacht hat, die gegen das Erstellen von
Studien sprechen. Als Beispiele nennt das BMG die fehlende rechtliche
Verpflichtung, den wirtschaftlichen Aufwand sowie auslaufende
Marktexklusivität. Das Ministerium forderte den G-BA nun auf, die
Entscheidung noch einmal genau abzuwägen.
Es ist die dritte Entscheidung des G-BA zur Diabetestherapie, die das
BMG in diesem Jahr moniert. Im Mai hatte das Ministerium eine
Stellungnahme zum geplanten Ausschluss lang wirksamer Insulinanaloga
zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern angefordert, in der vergangenen
Woche wurde zur Streichung der Glitazone nachgefragt.
Zwar darf das BMG nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) wegen
fehlender Sachaufsicht die Entscheidungen des G-BA nicht mehr politisch
kassieren. Seine Rechtsaufsicht scheint das Ministerium dafür mehr als
je zu vor wahrzunehmen.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 16. August 2010, 15:27 Uhr
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