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RABATTVERTRÄGE
Berlin - Streit um die Stellung der Krankenkassen: Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) will Kassen dem Kartellverbot unterstellen. Die AOK kritisiert die geplante Änderung und beruft sich dabei auf ein juristisches Gutachten. Unterstützung erhält die Kasse jetzt von Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU).
Drohendes Kartellverbot: Die Kassen kritisieren die geplanten Änderungen des AMNOG. Foto: Elke Hinkelbein
Laut AMNOG soll das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in
größerem Umfang als bislang auf Kassen ausgeweitet werden. Kassen
fielen dann erstmals unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender
Vereinbarungen und unterstünden dem Bundeskartellamt beziehungsweise
den obersten Landesbehörden. Für Streitigkeiten zu Rabattverträgen
wären dann nicht mehr die Landessozialgerichte, sondern die
Wettbewerbsgerichte und Kartellsenate der Oberlandesgerichte (OLG)
zuständig.
Die AOK fürchtet, von der Änderung besonders betroffen zu sein. Denn
ihre zentrale Verhandlung von Rabattverträgen für alle AOKen könnte
künftig als wettbewerbswidriges Kartell verboten werden. Um die
AMNOG-Vorgabe doch noch abzuwenden, hat die AOK ein Rechtsgutachten in
Auftrag gegeben.
Das Ergebnis des Kartellrechtlers Professor Dr. Rainer Bechthold: Die
Anwendung des Kartellrechts auf Kassen verstoße gegen EU-Recht. Der
Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil von 2009 entschieden, dass
Krankenkassen keine Unternehmen seien. Zudem führe eine Anwendung des
Kartellrechts zu weitreichenden Änderungen im Gesundheitswesen.
Bechthold sieht die verbandsmäßige und kooperative Organisation der
Kassen in Gefahr.
Die CSU greift die Befürchtungen der AOK auf: „Wir müssen aufpassen,
dass die Erstreckung des euopäischen Wettbewerbsrechts auf die
Krankenkassen nicht zum Einfallstor für einen direkten Zugriff der
EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitswesen wird", sagte Singhammer
dem Handelblatt. Die Regierung müsse die geplante Änderung noch einmal
überpüfen.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 28. Juli 2010, 12:49 Uhr
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