Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
EU-GENERALANWALT
Berlin - Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint man sich nicht länger mit Fremdbesitzverboten im Gesundheitswesen beschäftigen zu wollen. In seinen Schlussanträgen zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Frankreich befand Generalanwalt Paolo Mengozzi, dass Besitzbeschränkungen für biomedizinische Labore nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen - auch dann nicht, wenn sie durch grenzüberschreitende Firmenkonstruktionen ausgehebelt werden können.
Firmenrecht statt Fremdbesitz: Der EuGH beschäftigt sich mit Besitzbeschränkungen für klinische Labore. Foto: Elke Hinkelbein
In Frankreich dürfen medizinische Untersuchungslabore nur durch
„klinische Biologen" betrieben werden - das sind entweder Pharmazeuten
oder Mediziner. Alleine rund 8000 Apotheker tragen diese
Berufsbezeichung. Kein „Biologe" darf Anteile an mehr als zwei Laboren
halten; Kapitalgesellschaften dürfen maximal 25 Prozent an den
Gesellschaften besitzen.
Allerdings können Biologen auch juristische Personen sein, also Firmen,
die von Berufsangehörigen gegründet und dann als solche behandelt
werden. Bemerkenswerterweise sehen die Bestimmungen vor, dass auch
ausländische Biologen in Form einer juristischen Person in Frankreich
Labore betreiben können. Gibt es in einem Land kein Fremdbesitzverbot,
können also berufsfremde Kapitalgesellschaften in Frankreich als
Biologen und damit als Mehrheitsbesitzer anerkannt werden.
Auf diese vermeintliche Inkohärenz hatte die EU-Kommission hingewiesen
und entsprechende Beispiele präsentiert: Biomnis-Labore befinden sich
demnach zur Hälfte in Besitz eines „Biologen in Form einer irischen
juristischen Person", die wiederum mehrheitlich einem Investmentfonds
gehört. Unilabs sei eine schweizerische Gesellschaft im Besitz von
Nichtbiologen, die einige Gesellschaften mit Laboren in Spanien
verwalte, die wiederum Labore in Frankreich verwalteten.
Die französische Regierung hatte zugegeben, dass auf diese Weise das
Gesetz umgangen werden könne. Da man jedoch aufgrund von
Gemeinschaftsrecht ausländischen Firmen den Zugang zum Markt nicht
verwehren könne, sei die „umgekehrte Diskriminierung" unvermeidbar und
Frankreich nicht vorzuwerfen.
Dieser Argumentation folgte der Generalanwalt: Es handele sich um
„Situationen, bei denen ein anderes Verhalten des beklagten
Mitgliedstaats zu einer Diskriminierung und auf jeden Fall zu einer
Verletzung der Grundfreiheiten des Vertrags, insbesondere der
Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs, hätte
führen können", so Mengozzi. Es könne daher nicht als Inkohärenz
betrachtet werden, wenn die französischen Behörden Gesellschaften, die
die erforderliche Qualifikation als Biologe aufweisen, unabhängig von
den Besitzverhältnissen den Betrieb von Laboren für biomedizinische
Analysen gestatte.
Abgesehen von derartigen unternehmensrechtlichen Finessen erklärte der
Generalanwalt das französische Fremdbesitzverbot für vereinbar mit
Gemeinschaftsrecht, da es dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung diene.
Mengozzi sah mehr Parallelen zum Fremdbesitzverbot für Apotheken als zu
dem von der Kommission herangezogenen Optikerurteil. Dagegen könnte das
Mehrbesitzverbot aufgrund von offensichtlichen Versäumnissen der
französischen Regierung innerhalb des Verfahrens fallen.
Patrick Hollstein, Donnerstag, 17. Juni 2010, 19:32 Uhr
Lesen Sie auch
Fremdbesitzverbot: EU-Kommission verklagt Frankreich
Frankreich: Kommission durchsucht Apothekerkammer
EuGH Spezial: Bestätigung auf ganzer Linie
EuGH-Spezial: EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.info | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de