Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wer als Firmeninhaber seinen Versicherungsschutz entsprechend der jährlichen Auswertungen anpasst, kann eine Menge Geld und Ärger sparen.
Ende des Jahres wissen Firmeninhaber in der Regel, wie es mit dem Gewinn oder Verlust, dem Firmenanlagevermögen und den jährlichen Kosten aussieht. Wer entsprechend seine Betriebsversicherungen den aktuellen Gegebenheiten anpasst, kann sich sicher sein, seine Prämien für den richtigen Schutz auszugeben.
Ist bei einigen Versicherungsarten eine zu niedrige Versicherungssumme vereinbart, reduziert sich im Schadenfall auch die Entschädigung entsprechend. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem vom Versicherer bezahlten Schaden muss der Kunde selbst tragen.
Bei einer zu hohen Versicherungssumme leistet der Versicherer im Schadenfall maximal den tatsächlichen Schaden. Der Kunde hat in Relation zu seinem tatsächlichen Schutz unnötig viel Prämie bezahlt.
Eine Geschäftsinhalts-Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte einer Firma. Versichert sind beispielsweise Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, bekommt der Kunde eine entsprechend niedrigere Entschädigungssumme ausbezahlt.
Beispiel: Die Versicherungssumme der Geschäftsinhalts-Versicherung beträgt 250.000 Euro. Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen liegt jedoch bei 500.000 Euro.
Bei einem Brand entsteht ein Schaden in Höhe von 200.000 Euro. In diesem Falle wird vom tatsächlichen Schaden nur 100.000 Euro (50 Prozent) von der Versicherung bezahlt, da der Kunde zu 50 Prozent unterversichert war.
Vorsorge und Unterversicherungs-Verzicht |
Die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen einer ständigen Preissteigerung. Wird keine regelmäßige Anpassung durchgeführt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, auch wenn sich beispielsweise an der Betriebseinrichtung nichts geändert hat. Die meisten Versicherer bieten diesbezüglich einen Wertzuschlag beziehungsweise eine Summenanpassung an. Die vereinbarte dynamische Komponente passt dabei automatisch die Versicherungssumme an die Preisentwicklung an und vermeidet dadurch eine Unterversicherung. Zudem gewähren einige Versicherer zur Summenanpassung auch einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme als Vorsorge. Ist für bestimmte Positionen wie zum Beispiel Vorräte eine Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine eventuelle Unterversicherung bis zur vereinbarten Höhe nicht berücksichtigt. Einige Versicherer bieten auch einen Unterversicherungs-Verzicht an, wenn der Schaden einen vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme nicht übersteigt oder nicht höher ist als der vereinbarte Betrag. |
Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung, auch Ertragsausfall-Versicherung genannt, ersetzt beispielsweise im Brandfall den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten inklusive Löhne und Gehälter. Der Ertragsausfall wird bis zu einem vereinbarten Zeitraum bezahlt, spätestens bis die Firma ihre Tätigkeit wieder aufnehmen kann.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte dabei den bisherigen und zu erwartenden fortlaufenden Kosten und Betriebsgewinn entsprechen (=Versicherungswert). Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert, wird eine entsprechend niedrigere Entschädigungssumme ausbezahlt.
Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, wird nur der tatsächliche Ertragsausfall ersetzt. Die Entschädigung darf nämlich nicht zu einer Bereicherung führen. Die versicherte Firma hat in diesem Fall unnötig viel Prämie entsprechend dem tatsächlichen Risiko bezahlt.
Wer sicher gehen möchte, dass er weder unter- noch überversichert ist, sollte sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. (verpd)
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