Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Der Bundesfinanzhof in München ist zuständig für Streitfragen zwischen den Finanzämtern und den Steuerzahlern. Dieser hat die Möglichkeit, nur für den Einzelfall eine Entscheidung zu treffen, er kann aber auch gesetzliche Regelungen generell als unzulässig kennzeichnen.
In letztern Falle sollten eigentlich auch Steuerzahler von Entscheidungen profitieren, die gar kein offenes gerichtliches Verfahren haben, die aber über eine ähnliche steuerliche Situation verfügen.
Doch das Bundesfinanzministerium unter Peer Steinbrück nutzt mehr und mehr die Möglichkeit des sogenannten Nichtanwendungserlasses, um grundsätzliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs nicht zur Anwendung bringen zu lassen. Per Schreiben an die ungeordneten Instanzen weist das Bundesfinanzministerium die Finanzverwaltung an, bestimmte konkrete Urteile des Bundesfinanzhofes nur für den entschiedenen Vorgang anzuwenden und keinesfalls Sachverhalte auf vergleichbare Fälle anzuwenden.
Da sich in den letzten Jahren hier eine deutliche Steigerung bei den Nichtanwendungserlassen abzeichnet, hat der Chef des Bundesfinanzhofs sich sogar motiviert gesehen gegenüber verschiedenen Medien sein Missfallen an Steinbrücks Vorgehen auszudrücken; ein ungewöhnlicher Vorgang der "Politikerschelte", die man sonst von Gerichtspräsidenten nicht gewohnt ist. Statements hierzu findet man zum Beispiel beim SWR: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2306824;jsessionid=EA80B7F1C21B7A6A94BB3968174A967B
Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu Bewirtungskosten, Fortbildungskosten, Kosten der doppelte Haushaltsführung, Reisekosten für den Einsatz bei Kunden des Arbeitgebers und Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit sind von Nichtanwendungserlassen betroffen. Dies ärgert nicht nur den Bundesfinanzhofs -Präsidenten Wolfgang Spindler, sondern hat auch für viele Bürger eine hohe Relevanz, weil sie so höhere Steuern zahlen müssen.
Die Praxis der Nichtanwendungserlasse gibt es schon länger, aber nach Ansicht vieler Kritiker hat die Praxis in den letzten Jahren überhandgenommen. Parallel zu vielen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, der Ungerechtigkeiten der Steuergesetzte korrigieren wollte, kam es zu vielen Nichtanwendungserlassen. Für den Steuerzahler bedeutet dies: Dieser kann nicht davon ausgehen, dass automatisch positive Urteile des höchsten deutschen Finanzgerichts auf seinen Fall angewendet werden. Vielmehr muss er selbst bei jedem Steuerbescheid prüfen, ob er auch durch die Anwendung des Nichtanwendungserlass betroffen ist und gegen den Steuerbescheid zunächst Widerspruch einlegen und dann klagen.
Angesichts dieser unerfreulichen Perspektiven kann der Bürger nur auf den Gesetzgeber oder das Bundesverfassungsgericht bauen. Der Gesetzgeber könnte die Steuergesetze neu formulieren und damit eine grundlegend andere Basis festlegen. Das Bundesverfassungsgericht könnte die Praxis der Nichtanwendungserlasse generell prüfen und ihre ausufernde Anwendung deutlich einschränken.
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