Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Das Bundeskartellamt hat wettbewerbswidrige Praktiken von Berufsverbänden erneut hart bestraft. Gleich mehrere deutsche Apothekerverbände sollen Geldbußen von insgesamt 1,2 Mio. Euro zahlen, teilte die Behörde mit. Hintergrund ist der erbitterte Kampf gegen Doc Morris.
Das Bußgeld richtet sich gegen die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sowie die Apothekerverbände Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen. Auch mehrere Einzelpersonen seien betroffen.
Mit dem Bußgeldbescheid bekräftigt der seit April 2007 amtierende Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer seinen Willen, Wettbewerbsverstöße eindeutig zu ahnden. Bereits im Januar 2008 hatte der oberste Kartellwächter eine Buße gegen den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) verhängt. Dieser hatte die Apotheker angeblich ermuntert, die Preisfreigabe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu ignorieren und sich weiter an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten.
Nun stehen die Apothekerverbände erneut im Fadenkreuz der Wettbewerbshüter. Sie seien, glaubt Heitzer, kartellrechtswidrig gegen den Pharmagroßhändler Gehe vorgegangen. Dessen Konzernmutter Celesio war im April 2007 mehrheitlich bei der niederländischen Versandapotheke Doc Morris eingestiegen, die wenig später in Deutschland mit einer Franchise-Apothekenkette startete.
Viele Apotheken kündigten daraufhin aus Protest ihre Orderverträge mit Gehe. Zuvor hätten die Apothekerverbände in ihren Publikationen und in öffentlichen Reden zu diesem Boykott aufgerufen, rügte die Kartellbehörde. Das aber verstoße gegen die Wettbewerbsregeln.
Das harte Vorgehen bei den Apothekerverbänden ist kein Einzelfall. In kaum einem anderen Industrieland beobachten die Wettbewerbshüter die Branchenverbände derart streng wie in Deutschland. "Hier reicht schon ein zweifelhaftes Rundschreiben der Verbandszentrale aus, um einen Kartellverdacht auszulösen", berichtet Philipp von Dietze, Wettbewerbsrechtler der Hamburger Kanzlei Brödermann & Jahn. Selbst wenn anschließend ein abgestimmtes Verhalten unter den Verbandsmitgliedern ausbleibt, droht ihren Organisationen in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren. Mitte Juni bekam dies der Bundesverband der Milchviehhalter zu spüren. Er hatte seine Bauern aufgefordert, Molkereien nicht mehr zu beliefern, um einen besseren Milchpreis durchzusetzen. Das Kartellamt stufte dies als einen Boykottaufruf ein und eröffnete ein Verfahren. cs/tel/pt DÜSSELDORF
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