Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Stellt ein Arbeitgeber einen Firmenwagen einen angestellten Mitarbeiter zur Verfügung, dann kann dieser Vorgang unter bestimmten Rahmenbedingungen als "geldwerter Vorteil" angesehen werden. Es handelt sich dann um Einkommen, auf das Steurern und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen sind.
Der Firmen-PKWs muss hierfür zur "persönlichen, alleinigen Nutzung" zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen auch Fahrten von und zur Arbeit, weil diese üblicherweise mit dem privaten PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigt werden. Kann sogar der Firmen PKW am Wochenende und im Urlaub genutzt werden, dann ist auf jeden Fall ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer gegeben.
Zur Bestimmung dieses geldwerten Vorteils sind zwei Methoden denkbar: eine Pauschalregelung oder eine Detailregelung, bei der die tatsächlichen Kosten der Privatnutzung des Firmen-PKWs genau gestimmt werden.
Die Pauschalregelung ist sehr einfach, kann aber bei einer eher geringen Nutzung des Firmenfahrzeuges auch sehr hoch ausfallen. Hierbei wird pro Monat der Nutzung 1 % des Brutto-Listenpreises des Neu-Fahrzeuges als geldwerter Vorteil angesetzt. Für diese Regelung ist es irrelevant, welchen Preis das Unternehmen für die Anschaffung tatsächlich gezahlt hat. Auch wenn das Fahrzeug als günstiger Gebrauchtwagen gekauft wurde, ist der vom Hersteller ausgewiesene Bruttolistenpreis zu Grunde zu legen.
Beispiel: Ein BMW Z4 hat 36.000 Euro Bruttolistenpreis. Dann wäre der geldwerte Vorteil immerhin 360 Euro pro Monat. Sozialversicherung und Einkommensteuer könnten dann schnell zu einer Kostenbelastung von 200 Euro pro Monat führen. Das würde sich für den Mitarbeiter nur rechnen, wenn er den Wagen ohne jede Einschränkung nutzen könnte.
Alternativ kann die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges jedoch auch mit den tatsächlichen, durch ein Fahrtenbuch feststellbaren Kosten, angesetzt werden. Hier müsste dann der Mitarbeiter die privaten Fahren mit Uhrzeiten und KM-Angaben erfassen. Legt er dann in einen bestimmten Monat 200 KM zurück, dann wäre der geldwerte Vorteil 60 Euro. (30 Cent pro gefahrenen Kilometer).
Es lohnt sich also für den Mitarbeiter genau zu überlegen, welche Regelung für ihn günstiger ist. Kann er den Firmen-Wagen nur relativ wenig nutzen, dann ist die lästige Fahrtenbuchregel auf jeden Fall die günstigere. Kann er dagegen den Wagen so stark nutzen, dass er auf ein eigenes Fahrzeug verzichten kann, dann wäre wohl die Pauschalregelung vorzuziehen. (verpd)
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