Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert gegenüber Schäden, die Inhaber und Mitarbeiter eines Betriebes gegenüber Dritten verursachen. Voraussetzung für die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung ist in jedem Fall, dass der entsprechende Schaden während der Ausführung der beruflichen Tätigkeit entstanden ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt die Schadensersatzansprüche, sofern sie berechtigt sind und ist auch dafür zuständig, nicht gerechtfertigte Ansprüche von Dritten abzuwehren, gegebenenfalls vor Gericht. Abgedeckt sind Schäden an Personen, an Sachen und am Vermögen, sofern letztere aus den beiden ersten hervorgehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat einige Einschränkungen hinsichtlich ihres Haftungsumfangs. Vermögensschäden, die nicht unmittelbare Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen mit einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Sämtliche Formen von Verletzungen des Urheber-, Marken- und Patenrechtes sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Entstandene Schäden, bei denen vorab eine diesbezügliche Gefahr erkennbar war, ohne dass diese beseitigt wurde, sowie Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind gleichermaßen nicht enthalten.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung greift darüber hinaus grundsätzlich
nur bei all jenen Schäden, die auf Beschädigungen zurück gehen, nicht
bei mangelhafter Leistung im Kontext des Arbeitsauftrages.
Die
Versicherungssumme einer typischen Betriebshaftpflichtversicherung ist
in den meisten Fällen bei Personenschäden auf 2 Millionen Euro, bei
Sachschäden auf 1 Millionen Euro und bei Vermögensschäden auf 100.000
Euro begrenzt. Die genauen Summen sind jedoch abhängig vom jeweiligen
Versicherungsvertrag. Die konkrete Höhe der Versicherungsbeiträge
orientiert sich einerseits an der Größe des versicherten Betriebes,
andererseits an der Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter.
Existenzgründer erhalten häufig sehr günstige Konditionen bei manchen
Versicherungsunternehmen.
Bei vielen Betrieben ändern sich im Laufe ihres Bestehens die anfallenden Risiken. Bei vielen Versicherern sind diese in der so genannten Vorsorgeversicherung mit versichert, müssen jedoch umgehend bei Bekanntwerden in den Vertrag konkret aufgenommen werden. Bei anderen Versicherungen muss dieser Part im Nachhinein zur Betriebshaftpflichtversicherung separat abgeschlossen werden.
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