Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Das Betriebsrisiko ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft und
der Betriebswirtschaftslehre. Es bezeichnet das Risiko, dass ein
Unternehmen seine Leistung aus betrieblich-technischen oder zwingenden
rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die üblichen betrieblichen Versicherungen für Apotheken.
Versicherungsart |
Einstufung |
Versicherungsgegenstand |
Produkthaftpflicht gemäß Arzneimittelgesetz |
Pflicht |
versichert sind: |
sehr wichtig |
versichert sind: Personen-, Sach-und Vermögensschäden bei Ausübung des Berufes durch den Inhaber oder die Mitarbeiter. Darunter fällt z. B. die Falschabgabe von Arzneimitteln. |
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wichtig |
versichert ist: der wegen Unterbrechung des Betriebes aufgrund von z. B. Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus), Sturm und Hagel wegfallende Gewinn bei teilweise weiter laufenden Kosten bis zu einer Höchstdauer von 12 Monaten (weiter laufende Kosten und entgangener Gewinn entsprechen rd. 30 % des Nettoumsatzes) |
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Sachversicherung für Ware und Einrichtung (Versicherungspaket) |
wichtig |
versichert sind: Sachwerte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus), Leitungswasser und Sturm, Hagel Ersatz der Wiederbeschaffungskosten, unabhängig vom Alter oder Abnutzung der Einrichtung |
wichtig |
versichert sind: Schäden an und durch elektronische Geräte durch z. B. Beschädigung, Zerstörung und Entwendung. |
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sinnvoll |
versichert werden können: die Außen-und Innenverglasung, Werbeanlagen. |
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unter Umständen wichtig |
versichert sind: Die Kosten für eine Vertretung infolge einer Krankheit. |
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Pflicht |
versichert sind: |
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wichtig |
Ersatz von Anwalts-und Gerichtskosten für versicherte Rechtsstreitigkeiten. Z. B. für die Bereiche: Arbeitsrechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz, Steuerrechtsschutz und der allgemeine Vertragsrechtsschutz. |
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wichtig |
versichert sind: |
Bei Kauf oder Übernahme einer Apotheke tritt der Übernehmende in die betrieblichen Versicherungen ein. Es gibt allerdings ein unabdingbares Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Übernahme der Apotheke.
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