Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Ein
Mensch stirbt - was wird aus seinen Spuren im Internet? Erhalten Erben
Zugriff auf Facebook, Google, Twitter und Co? Was ist, wenn Passwörter
den Zugang zu Online-Konten versperren? Tipps, wie sich der digitale
Nachlass am besten regeln lässt, gibt es hier.
Heute - im
digitalen Zeitalter - hinterlassen viele Menschen nach ihrem Tod jede
Menge Spuren im Netz. Und nicht nur das. Bei Facebook und Twitter gehen
weiterhin Nachrichten ein. eBay-Käufer erwarten Antwort, Paypal wartet
auf Zahlungen für bestellte Waren. Vertragspartner buchen für
Online-Verträge und Abos vom Konto des Verstorbenen ab.
Was können Erben tun?
In
den meisten Fällen hat der Verstorbene seinen digitalen Nachlass nicht
geregelt. Für die Erben beginnt dann eine Spurensuche: Gibt es
Online-Konten und welche? Wie lauten die Passwörter dafür, denn ohne
diese kein Zugriff möglich. Wichtig ist auch die Frage: Wo können Kosten
entstehen? Denn laufende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf
die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden
Verträge und kostenpflichtige Mitgliedschaften zu kündigen. Hinzu kommt:
Manche Hinterlassenschaften im Internet könnten für Hinterbliebene
schmerzhaft oder peinlich sein.
Damit die Betreiber verschiedener
Dienste tätig werden, verlangen Sie oft mindestens eine Sterbeurkunde
oder einen Erbschein. Zusätzlicher Aufwand und Kosten können bei
internationalen Anbietern entstehen. Etwa für eine beglaubigte
Übersetzung der Sterbeurkunde.
Anbieter verhalten sich unterschiedlich
Bisher
gibt es noch keine einheitlichen Vorschriften, nach denen zu verfahren
ist. Einige Firmen löschen oder deaktivieren nach Prüfung die Daten.
Andere gewähren Zugriff auf die E-Mail-Kommunikation. Bei Facebook etwa
kann man für die Seite des Verstorbenen den Gedenkstatus wählen, so dass
sie erhalten bleibt. Das Bearbeiten der Seiten des Verstorbenen auf
Sozialen Netzwerken ist in der Regel nicht mehr möglich.
Das
zeigt, wie wichtig es ist, den digitalen Nachlass zu regeln. Am besten
hinterlegt man für die Angehörigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und
andere Internet-Dienste handschriftlich in einem Testament. Man kann
darin auch festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten
erhalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man zudem bestimmen,
auf welche Daten die Erben zugreifen dürfen und was damit geschehen
soll. Vor allem auch, welche kostenpflichtigen Abos und Zugänge nach dem
Tod gekündigt werden sollen.
Google etwa bietet einen
Kontoinaktivitätsmanager an. Der Nutzer kann zu Lebzeiten festlegen, wer
nach seinem Tod über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt und
Zugriff auf sein Profil haben soll. Er kann auch bestimmen, dass das
Profil dann komplett gelöscht wird. Facebook ermöglicht seinen Nutzern,
einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profil weiter pflegen darf.
Es
gibt Firmen, die die "Entrümpelung" des digitalen Nachlasses anbieten.
Doch Vorsicht: Neben den Kosten sollte man bedenken, dass diese damit
Zugriff auf - zum Teil sehr persönliche - Daten erhalten.
Quelle: Bundesregierung
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