Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der
dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des
Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des
Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen,
wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des
Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung
objektiv unzumutbar macht.
Der Kläger absolvierte bei der
Beklagten ab dem 1. August 2010 eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann.
Am 20. Juni 2011 zählte er das sich in den Nachttresor-Kassetten einer
Filiale befindliche Geld. Später wurde ein Kassenfehlbestand von 500
Euro festgestellt. Nach Darstellung der Beklagten nannte der Kläger in
einem Personalgespräch von sich aus die Höhe dieses Fehlbetrags, obwohl
er nur auf eine unbezifferte Kassendifferenz angesprochen worden war.
Die Beklagte hat das Berufsausbildungsverhältnis wegen des durch die
Offenbarung von Täterwissen begründeten Verdachts der Entwendung des
Fehlbetrags gekündigt. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein
Berufsausbildungsverhältnis könne nicht durch eine Verdachtskündigung
beendet werden. Auch fehle es u. a. an seiner ordnungsgemäßen Anhörung.
Ihm sei vor dem fraglichen Gespräch nicht mitgeteilt worden, dass er mit
einer Kassendifferenz konfrontiert werden solle. Auf die Möglichkeit
der Einschaltung einer Vertrauensperson sei er nicht hingewiesen worden.
Zudem habe die Beklagte Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz
verletzt.
Die Vorinstanzen haben nach Beweisaufnahme die Klage
abgewiesen. Die Revision hatte vor dem Sechsten Senat des
Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.
Die Verdachtskündigung hat
das Ausbildungsverhältnis beendet. Das Landesarbeitsgericht hat in
revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die Umstände des Falles
gewürdigt und insbesondere die Anhörung des Klägers zu Recht als
fehlerfrei angesehen. Es bedurfte weder einer vorherigen Bekanntgabe des
Gesprächsthemas noch eines Hinweises bzgl. der möglichen Kontaktierung
einer Vertrauensperson. Auch Datenschutzrecht stand der Beweiserhebung
und -verwertung nicht entgegen.
BAG, Urteil 6 AZR 845/13 vom 12.02.2015
PharmaRisk-FLEX
ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen
All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html
Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html
5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html
Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html
5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html
Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html
Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de