• 13.04.2014 – Keine Kündigung wegen Chef-Beleidigung gegenüber Kollegen

    APOTHEKE – Steuer & Recht Wer im persönlichen Gespräch mit Arbeitskollegen über den Chef lästert, kann nicht wegen Beleidigung gekündigt werden, wenn der Chef davon erfährt ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuer & Recht

Keine Kündigung wegen Chef-Beleidigung gegenüber Kollegen

 

Wer im persönlichen Gespräch mit Arbeitskollegen über den Chef lästert, kann nicht wegen Beleidigung gekündigt werden, wenn der Chef davon erfährt. Denn ein Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, ausschließlich positiv über seinen Arbeitgeber zu denken. Das hat das Arbeitsgericht Essen klargestellt.

Im konkreten Fall war eine Mitarbeiterin über 17 Jahre im Marketing eines mittelständischen Unternehmens beschäftigt. Nach einer Firmenübernahme wechselte auch der Geschäftsführer. Der Mitarbeiterin, die als Vertraute des ehemaligen Geschäftsführers galt, wurde das Angebot unterbreitet, unter unveränderten Arbeitsbedingungen in einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe zu arbeiten. Der neue Geschäftsführer stellte sie gleichzeitig frei und erteilte ihr Hausverbot.
Circa einen Monat später kündigte er schließlich der Arbeitnehmerin fristlos. In Telefongesprächen mit mehreren Kollegen soll sie den neuen Geschäftsführer als „Heini", „Pisser" und „hinterfotzig" betitelt haben. Die Ehrverletzung rechtfertigt nach Ansicht des Chefs die fristlose Kündigung. Die Mitarbeiterin hingegen bestritt die Äußerungen und wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage.

Vertrauliches Gespräch unter Arbeitskollegen

Das Arbeitsgericht Essen bestätigte zwar die grundsätzliche Rechtsauffassung des Arbeitgebers – eine Ehrverletzung liege jedoch in diesem Fall nicht vor. Selbst wenn man davon ausginge, die Vorwürfe wären wahr, würden sie keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Ehrverletzung einer Beleidigung setze voraus, dass der Beleidigte von den Lästereien erfahren muss. Davon ging die Gekündigte aber in vertraulichen Telefonaten mit langjährigen und teilweise sogar befreundeten Kollegen nicht aus. Die Arbeitnehmerin konnte mit deren Verschwiegenheit rechnen.

„Eine grobe Beleidigung kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn die Äußerungen etwa das Betriebsklima massiv beeinträchtigen oder bewusst die Autorität eines Vorgesetzten untergraben wird", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thorsten Modla von der Deutschen Anwaltshotline die Rechtslage. In diesem Fall aber waren die Beleidigungen nicht nach außen gerichtet. Daher ist auch eine darauf gestützte Kündigung unwirksam. (ac)

Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 27.09.2013, Az. 2 Ca 3550/12

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner