• 29.06.2010 – Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung für Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung

    APOTHEKE – BAV Das Bundessozialgericht hat am 05.05.2010 (Az.: B 12 KR 15/09 R) entschieden, dass eine Kapitalzahlung aus einer befreienden Lebensversicherung bei einem in de ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


BAV

Keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung für Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung

 

Das Bundessozialgericht hat am 05.05.2010 (Az.: B 12 KR 15/09 R) entschieden, dass eine Kapitalzahlung aus einer befreienden Lebensversicherung bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherten nicht beitragspflichtig ist.


1. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:


Der Kläger hatte im Jahre 1967 eine Lebensversicherung abgeschlossen, die zu einer damals möglichen Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) diente.

Versicherungsnehmer und Versicherter war der Kläger. Der Arbeitgeber übernahm 30 % der monatlichen Beiträge für die Lebensversicherung. 2005 wurde aus der befreienden Lebensversicherung eine Kapitalleistung in Höhe von 411.033 EUR an den Kläger gezahlt. Die Krankenkasse war der Ansicht, diese Kapitalleistung sei einer beitragspflichtigen Leistung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gleichzustellen und hat darauf Beiträge erhoben. Hiergegen wandte sich der Kläger schließlich im Verfahren vor dem BSG.


2. Entscheidung des BSG:


Das BSG hat entschieden, dass eine Kapitalzahlung aus einer befreienden Lebensversicherung bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherten nicht beitragspflichtig ist. Weder der Umstand, dass der Kläger sich durch den Abschluss der Lebensversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien konnte, noch der Umstand, dass der Arbeitgeber des Klägers sich durch einen Zuschuss an der Lastentragung des Lebensversicherungsvertrages beteiligte, rechtfertigen es, die gewährte Kapitalleistung als eine beitragspflichtige Leistung im Sinne der §§ 228 oder 229 SGB V zu beurteilen. Es handele sich nicht um eine Leistung der bAV. Als Leistungen der bAV hat das BSG nur Leistungen angesehen, die entweder vom Arbeitgeber erbracht werden oder aber, soweit sie von Dritten gezahlt werden, von Institutionen der bAV wie etwa Pensionskassen erbracht werden oder etwa auf einer Direktversicherung als einer Form der bAV beruhen.

Allein der Umstand, dass eine Leistung der Altersversorgung dient, was bei Kapitallebensversicherungen regelmäßig der Fall sein dürfte, rechtfertigt es nach Ansicht des BSG nicht, diese Leistung als bAV anzusehen. Es sei auch nicht geboten Leistungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen im Wege der Analogie den Renten der gRV oder Renten der bAV gleichzustellen, wenn sie faktisch eine Rente der gRV zu ersetzen scheinen. Der Gesetzgeber habe eine abschließende Aufzählung der beitragspflichtigen Einnahmen für pflichtversicherte Rentner im Gesetz festgelegt, die nicht durch Analogie zu Lasten bisher nicht betroffener Leistungen erweitert werden könne.


3. Fazit:


Das BSG hat eine erfreuliche Entscheidung für Rentner getroffen, da es sich bei Kapitalzahlungen ausbefreienden Lebensversicherungen regelmäßig um hohe Beträge handelt. Darüber hinaus hat es klargestellt, dass die Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung gesetzlich geregelt werden muss und nicht durch Analogie erweitert werden kann. Des Weiteren hat die Entscheidung auch Einfluss auf die Lebensversicherungsunternehmen, die Kapitalzahlungen aus befreienden Lebensversicherungen erbringen. Für diese ist klargestellt, dass keine Meldepflicht als Zahlstelle im Sinne des § 202 SGB V besteht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(ApoRisk)


Lesen Sie auch


DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de


» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken

» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker

» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt

» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit

» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber


Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner