• 20.11.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Innovationen, Risiken und Reformen gestalten die Zukunft

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Innovationen, Risiken und Reformen gestalten die Zukunft

 

Digitale Fortschritte, rechtliche Hürden und politische Forderungen prägen die Weichenstellung für die Branche

Die Apothekenbranche steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen: Vom notwendigen Schutz vor existenzbedrohenden Vermögensschäden und Cyberangriffen bis hin zur Erweiterung der Impfkompetenz als Chance für eine stärkere Rolle im Gesundheitswesen. Während innovative Ansätze wie Social-Media-Kampagnen Apothekerinnen neue Wege eröffnen, ihre Vor-Ort-Apotheken gegen Versandriesen zu positionieren, geraten andere Themen wie die Diskussion um Kammerbeiträge oder die logistische Umstrukturierung bei Wick Pharma in die Kritik. Gerichtliche Auseinandersetzungen prägen ebenfalls die Branche – von verbotenen Werbeaussagen bei Prospan über die „Anti-Kater“-Debatte bis hin zur illegalen Vermarktung von Paxlovid. Gleichzeitig fordert die Apothekengenossenschaft Noweda mit zukunftsorientierten Investitionen den digitalen Fortschritt, während Stimmen wie Jens Dobbert mit scharfer Kritik an der ABDA einen Wandel in der Standespolitik anmahnen. Vor diesem Hintergrund erhebt die Apothekengewerkschaft Adexa klare Forderungen für Reformen, um die Apothekenlandschaft zu stärken. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass nur mit einem Mix aus Innovationskraft, rechtlicher Sicherheit und starkem politischem Engagement die Zukunft der Apothekenbranche gesichert werden kann.

 

Lückenloser Schutz für Apotheken: Vermögensschäden effektiv absichern

In einer zunehmend komplexen Versicherungslandschaft steht für Apothekenbetreiber der Schutz vor existenzbedrohenden Risiken an erster Stelle. Die Auswahl einer branchenspezifischen Apothekenversicherung, die keine Schwachstellen aufweist, ist dabei von essenzieller Bedeutung. Insbesondere der Schutz gegen Vermögensschäden erlangt höchste Priorität, da solche Schäden sowohl durch interne Fehler als auch durch externe Angriffe, wie Cyberkriminalität, entstehen können.

Eine Allrisk-Versicherung mit einer Best-Performance-Garantie ist mittlerweile der Standard, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Sie deckt nicht nur klassische Risiken wie Brand- und Wasserschäden ab, sondern sichert auch gegen unvorhersehbare Ereignisse, wie etwa rechtliche Ansprüche Dritter oder Betriebsunterbrechungen, ab. Ergänzend dazu gewinnen Cyberversicherungen an Relevanz, da Apotheken zunehmend von digitalen Systemen abhängig sind. Ein gezielter Schutz gegen Datenverluste oder Cyberangriffe wird immer mehr zur Grundvoraussetzung.

Apothekenbetreiber müssen hierbei besonders darauf achten, dass Versicherungen keine Ausschlüsse beinhalten, die auf die speziellen Anforderungen der Branche zurückzuführen sind. Ein branchenspezifischer Anbieter ist in der Lage, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und passgenaue Lösungen zu bieten. Beispielsweise sind finanzielle Schäden durch Retaxationen, die aufgrund von Fehlern in der Rezeptabrechnung entstehen, ein häufig unterschätztes Risiko. Eine adäquate Vermögensschadenversicherung kann hier Abhilfe schaffen und Apotheken vor unvorhergesehenen Belastungen schützen.

Auch die Priorisierung der Versicherungen spielt eine zentrale Rolle. Die Absicherung von Vermögensschäden sollte klar an erster Stelle stehen, gefolgt von Elementar- und Haftpflichtversicherungen. Der Fokus auf branchenspezifische Risiken ermöglicht es, die Beiträge zielgerichtet einzusetzen und dennoch ein umfassendes Sicherheitsnetz zu gewährleisten.

Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Policen an die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist ebenfalls unverzichtbar. Dabei kann die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Versicherungsexperten entscheidend sein, um versteckte Schwachstellen zu identifizieren und die optimale Versicherungsstrategie umzusetzen.

Apotheken sind tragende Säulen des Gesundheitssystems – und dennoch oft existenziellen Risiken ausgesetzt, die viele Betreiber unterschätzen. Gerade Vermögensschäden durch Abrechnungsfehler oder Cyberangriffe können den finanziellen Ruin bedeuten, wenn die Versicherungsdeckung Lücken aufweist.

Eine branchenspezifische Versicherung ist daher kein Luxus, sondern eine absolute Notwendigkeit. Sie bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern sorgt auch für das nötige Maß an Sicherheit, um sich auf die eigentliche Aufgabe der Gesundheitsversorgung konzentrieren zu können.

Der Markt bietet mittlerweile hochwertige Produkte, doch die Auswahl will gut überlegt sein. Eine "billige" Police, die im Ernstfall nicht greift, ist wertlos. Entscheidend ist eine transparente Beratung durch Fachleute, die die spezifischen Anforderungen des Apothekenbetriebs kennen.

Apothekenbetreiber sollten aktiv werden und regelmäßig ihre Versicherungen auf Schwachstellen prüfen. Denn nur ein umfassender Schutz bietet die Sicherheit, in einer zunehmend unsicheren Welt erfolgreich bestehen zu können.

 

Instagram als Bühne: Wie Apothekerinnen die Vor-Ort-Apotheke stärken und Versandapotheken herausfordern

Die Herausforderungen für Vor-Ort-Apotheken wachsen: Versandapotheken wie DocMorris und große Online-Plattformen drängen verstärkt in den Markt, was die lokale Apothekenlandschaft vor neue Aufgaben stellt. Alice von Laguna und Ines Anne Gerhardus, zwei Apothekerinnen aus Grefrath in Nordrhein-Westfalen, zeigen, wie man dieser Entwicklung erfolgreich entgegentreten kann. Mit einer gezielten Kampagne, die im Oktober auf Instagram startete, werben sie aktiv für die Stärken ihrer Apotheken und heben die Vorteile der lokalen Gesundheitsversorgung hervor.

Bereits zuvor hatten die beiden Unternehmerinnen mit einer Plakatkampagne gegen DocMorris für Schlagzeilen gesorgt. Nun verlagern sie ihre Aktivitäten in die digitale Welt. Auf Instagram veröffentlichen sie regelmäßig kurze Reels, in denen sie die Leistungen ihrer Apotheken kreativ und authentisch präsentieren. Dabei gehen sie über klassische Werbung hinaus: Sie setzen auf emotionale Botschaften, nahbare Geschichten und informative Inhalte, die die Kundenbindung stärken sollen. „Es geht uns darum, das Vertrauen der Menschen in die Apotheken vor Ort zu stärken und zu zeigen, warum wir unverzichtbar sind“, erklärt von Laguna.

Die Resonanz ist überwältigend. Viele Kunden loben die Initiative in den sozialen Medien, und auch in Fachkreisen wird der innovative Ansatz positiv aufgenommen. Laut Gerhardus ist die Kampagne nicht nur ein Marketinginstrument, sondern auch ein Weg, das Bewusstsein für die Leistungen lokaler Apotheken zu schärfen – von der persönlichen Beratung über den Botendienst bis hin zu Gesundheitschecks.

Für Apothekenbetreiber, die ebenfalls soziale Medien nutzen möchten, gibt es jedoch einiges zu beachten. Neben einer klaren inhaltlichen Strategie ist es wichtig, Datenschutzvorgaben strikt einzuhalten, insbesondere bei sensiblen Themen wie Patientenberatung. Professionell gestaltete Inhalte und eine regelmäßige Veröffentlichung sind entscheidend, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Darüber hinaus ist es ratsam, gezielt auf die lokale Zielgruppe einzugehen, da dies die Bindung und das Vertrauen nachhaltig stärkt.

Der Erfolg von von Laguna und Gerhardus verdeutlicht, dass die Digitalisierung nicht zwangsläufig eine Bedrohung darstellen muss, sondern auch Chancen bietet, die eigene Position zu stärken. Ihre Initiative ist ein eindrucksvolles Beispiel für den Weg in eine digitale, aber dennoch persönlich geprägte Zukunft der Apotheken.

Die Initiative von Alice von Laguna und Ines Anne Gerhardus zeigt, wie viel Potenzial in der Digitalisierung für Vor-Ort-Apotheken steckt. In einer Zeit, in der Versandapotheken wie DocMorris Marktanteile gewinnen und viele Verbraucher sich an den Komfort des Online-Handels gewöhnen, ist es umso wichtiger, die eigenen Stärken sichtbar zu machen. Persönliche Beratung, kurze Wege und eine schnelle Versorgung mit Arzneimitteln – das sind Vorteile, die keine Versandapotheke bieten kann. Diese Vorzüge in die digitale Welt zu transportieren, ist eine Kunst, die die beiden Apothekerinnen meisterhaft beherrschen.

Ihre Instagram-Kampagne ist mehr als ein Marketingexperiment: Sie ist ein Plädoyer für die Bedeutung der lokalen Gesundheitsversorgung. Mit Kreativität und Herzblut stellen sie unter Beweis, dass Vor-Ort-Apotheken auch in der digitalen Ära konkurrenzfähig bleiben können – vorausgesetzt, sie gehen mit der Zeit und nutzen moderne Kommunikationsmittel, um ihre Kunden zu erreichen. Doch der Erfolg hängt nicht allein von guten Ideen ab. Der Aufwand für Social-Media-Arbeit ist nicht zu unterschätzen. Professionelle Inhalte, technische Kenntnisse und ein Gespür für die Zielgruppe sind essenziell, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Gleichzeitig birgt die Digitalisierung Risiken, die Apotheken nicht ignorieren dürfen. Datenschutz ist ein zentraler Punkt, ebenso wie die Balance zwischen der digitalen und analogen Welt. Es darf nicht passieren, dass durch digitale Projekte der persönliche Kontakt zu den Patienten in den Hintergrund gerät. Die Kunst liegt darin, beides miteinander zu verbinden: moderne Technologien als Ergänzung zu traditionellen Werten.

Die Kampagne der beiden Apothekerinnen ist ein Weckruf für die Branche. Sie zeigt, dass Apotheken im digitalen Raum nicht nur überleben, sondern auch florieren können, wenn sie den Mut haben, neue Wege zu gehen. Doch sie ist auch ein Appell an die Politik und die Gesellschaft, den Wert der Vor-Ort-Apotheke nicht aus den Augen zu verlieren. In einer immer stärker digitalisierten Welt bleiben sie unverzichtbar – als Ort der Beratung, der Versorgung und des menschlichen Miteinanders.

 

Kammerbeiträge unter Beschuss: Apotheker klagen über unfaire Belastung und fordern Reformen

Die Pflicht zur Zahlung hoher Kammerbeiträge ist seit Jahren ein Streitpunkt in der Apothekerschaft. Besonders Apotheken mit Spezialisierungen wie Versandhandel, Sterilherstellung oder Großhandel stehen unter Druck, da ihre hohen Umsätze oft zu überproportionalen Beitragsforderungen führen. In Niedersachsen kämpfen aktuell zwei Apotheker vor Gericht gegen solche Forderungen, doch die bisherigen Urteile lassen wenig Hoffnung auf Erfolg.

Ein besonders aufsehenerregender Fall betrifft eine Zwangsabgabe von 28.000 Euro. Das Verwaltungsgericht erklärte diese Summe für rechtens, da die Bemessung an den Umsatz gebunden sei. Die Kammer rechtfertigt diese Regelung mit dem Argument, dass auch Spezialapotheken von ihrer Arbeit profitieren würden. Doch genau dies bezweifeln die betroffenen Apotheker. Sie kritisieren, dass die Kammern nicht nur wenig konkrete Unterstützung bieten, sondern ihnen teilweise durch bürokratische Anforderungen aktiv Steine in den Weg legen. Der Frust wächst, da viele Betreiber das Gefühl haben, dass ihr wirtschaftliches Überleben durch solche Abgaben gefährdet wird.

Die Problematik wirft ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Struktur der Kammerbeiträge. Während kleine Apotheken oft vergleichsweise moderate Beiträge leisten, werden umsatzstärkere Betriebe unverhältnismäßig belastet. Diese Ungleichheit führt nicht nur zu Unmut, sondern könnte auch die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Apotheken langfristig gefährden. Besonders ärgerlich ist, dass die Kammern ihre Beitragsordnung intransparent gestalten und kaum differenzieren, ob der Umsatz auch tatsächlich in Gewinne umgemünzt wird. Die Belastung bleibt unabhängig davon, ob hohe Kosten für Personal, Produktion oder externe Anforderungen die Margen schmälern.

Für Apothekenbetreiber stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen: Wie können sie sich gegen solche Belastungen absichern? Welche rechtlichen und politischen Schritte sind notwendig, um mehr Fairness zu schaffen? Eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung ist in diesem Kontext essenziell. Sie deckt nicht nur Streitigkeiten mit den Kammern ab, sondern schützt auch vor den finanziellen Risiken langwieriger Gerichtsverfahren. Apotheker sollten zudem prüfen, ob ihre Versicherung auch präventive Beratungsleistungen anbietet, um rechtliche Konflikte im Vorfeld zu minimieren.

Langfristig ist jedoch eine politische Lösung erforderlich. Apothekerverbände stehen in der Pflicht, den Dialog mit den Kammern zu suchen und auf eine Reform der Beitragsordnung zu drängen. Nur durch eine stärkere Interessenvertretung können Ungerechtigkeiten beseitigt und die Zukunft vieler Apotheken gesichert werden. Solange die Kammern nicht handeln, bleibt der Eindruck bestehen, dass die Zwangsmitgliedschaft eher ein finanzieller Ballast als ein Nutzen ist.

Die aktuellen Gerichtsverfahren in Niedersachsen zeigen auf drastische Weise, wie weit die Interessen der Apotheker und ihrer Kammern auseinanderdriften. Die Pflichtmitgliedschaft mag auf dem Papier dem Gemeinwohl dienen, doch in der Praxis empfinden viele Apotheken diese als unzumutbare Belastung. Besonders Apotheken mit spezialisierten Geschäftsfeldern fühlen sich durch die Kammern im Stich gelassen. Der Vorwurf: Statt Förderung und Entlastung erhalten sie lediglich Beitragsbescheide in schwindelerregender Höhe.

Die Argumentation der Kammern, dass die Bemessung der Beiträge am Umsatz orientiert sei, greift zu kurz. Umsatz ist nicht gleich Gewinn, und gerade in spezialisierten Apotheken mit hohen Investitions- und Betriebskosten können solche Abgaben existenzbedrohend sein. Es fehlt an einer fairen und transparenten Beitragsordnung, die die wirtschaftlichen Realitäten der Branche berücksichtigt. Hier hätten die Kammern längst handeln müssen, doch offenbar ist der Reformwille gering. Diese Passivität schadet dem Vertrauen in die Kammern und fördert die Spaltung innerhalb der Apothekerschaft.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz. Apothekenbetreiber fragen sich, wofür ihre Beiträge tatsächlich verwendet werden. In einer Zeit, in der viele Apotheken unter wirtschaftlichem Druck stehen und mit stagnierenden Honoraren kämpfen, erscheinen solche Belastungen wie ein Relikt aus der Vergangenheit. Die Kammern müssen ihre Rolle hinterfragen: Sind sie Fürsprecher der Apotheken oder nur Verwaltungseinheiten, die sich über Zwangsbeiträge finanzieren?

Für die betroffenen Apotheker bedeutet dies, dass sie verstärkt auf rechtliche und politische Hebel setzen müssen. Eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Baustein, reicht aber allein nicht aus. Notwendig ist eine geschlossene Initiative der Apothekerschaft, um Reformen einzufordern und die Kammern zu mehr Transparenz und Fairness zu drängen. Ohne diesen Druck wird sich an den bestehenden Strukturen nichts ändern.

Die Debatte um die Kammerbeiträge ist mehr als ein Einzelfall. Sie steht sinnbildlich für die Herausforderungen, mit denen viele Apotheken in Deutschland konfrontiert sind. Es ist an der Zeit, dass die Kammern ihre Verpflichtungen gegenüber den Apotheken ernst nehmen und die Beitragslast gerechter verteilen. Andernfalls riskieren sie, das letzte Vertrauen ihrer Mitglieder zu verlieren.

 

Securpharm-Ausfall während Wartungsarbeiten: Apotheken im Notdienst gefordert

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wird das Securpharm-System für mehrere Stunden nicht erreichbar sein. Grund sind Wartungsarbeiten, die nach Angaben der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH) um 22 Uhr beginnen und voraussichtlich bis 1 Uhr dauern sollen. Während dieses Zeitraums erhalten Apotheken auf alle Abfragen die Rückmeldung „SP-901“, die eine temporäre Nichtverfügbarkeit des Systems signalisiert.

Trotz der Unterbrechung dürfen Apotheken im Notdienst weiterhin Arzneimittel abgeben. Die Berliner Apothekerkammer betonte, dass die Abgabe zulässig ist, sofern keine Fälschungsverdachtsfälle vorliegen und eine Sinnesprüfung der Medikamente durchgeführt wurde. In solchen Fällen muss die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich erfolgen, sobald das System wieder verfügbar ist.

Um den Ablauf während des Systemausfalls zu erleichtern, verfügen viele Apothekensoftwarelösungen über eine Pufferfunktion. Diese ermöglicht es, Daten zwischenzuspeichern und nach der Wiederherstellung des Systems automatisch zu verarbeiten. Dennoch warnen Experten vor möglichen doppelten Ausbuchungsversuchen, die durch die Systeme ausgelöst werden könnten. Für Apotheken ohne diese Funktion wird die Situation anspruchsvoller: Seriennummern und Produktcodes der Arzneimittel müssen vor der Abgabe dokumentiert werden, um sie manuell im System nachzutragen.

Die NGDA erklärte, dass die geplante Wartung wichtig sei, um die Stabilität und Sicherheit des Securpharm-Systems langfristig zu gewährleisten. Gleichzeitig versicherte der Betreiber, dass der Schutzmechanismus SP-901 vorzeitig deaktiviert werden könnte, falls die Arbeiten früher abgeschlossen werden. Apothekerinnen und Apotheker werden in diesem Fall sofort informiert, um wieder zum Normalbetrieb überzugehen.

Während die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Systems für viele Apotheken planbar ist, stellt sie für Notdienste eine Herausforderung dar. Besonders im Nachtdienst, wo der Betrieb ohnehin mit reduziertem Personal erfolgt, sind effiziente Arbeitsabläufe entscheidend. Experten raten dazu, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen und das Team entsprechend zu schulen, um Fehler bei der späteren Nachbearbeitung zu vermeiden.

Die geplanten Wartungsarbeiten am Securpharm-System werfen ein bekanntes Problem der modernen Digitalisierung auf: die Abhängigkeit von zentralen Systemen. Während Apotheken im Notdienst flexible Lösungen finden müssen, zeigt sich hier einmal mehr, dass technische Störungen in einer ohnehin stark regulierten Branche zu zusätzlichem Aufwand führen.

Die Regelung, dass Medikamente auch ohne vorherige Verifizierung abgegeben werden dürfen, ist eine pragmatische Lösung. Doch sie birgt die Gefahr, dass durch manuelle Prozesse Fehler entstehen, die im Nachhinein zu Beanstandungen führen könnten. Insbesondere kleinere Apotheken ohne fortschrittliche Software stehen vor einer doppelten Belastung: Sie müssen den laufenden Betrieb aufrechterhalten und gleichzeitig die Nachbearbeitung organisieren.

Die langfristige Stabilität und Sicherheit des Securpharm-Systems bleibt unbestritten wichtig. Doch in einer Branche, die ohnehin durch wirtschaftlichen Druck und Fachkräftemangel geprägt ist, wäre es sinnvoll, weitere Ausfallszenarien in die Planungen einzubeziehen. Eine stärkere Dezentralisierung oder redundante Systeme könnten Apotheken entlasten und die Versorgungssicherheit auch in kritischen Momenten gewährleisten.

Die aktuellen Wartungsarbeiten mögen notwendig sein, doch sie sind auch ein Weckruf, um über die Zukunft der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen neu nachzudenken. Nur durch robuste Systeme kann der hohe Anspruch an Sicherheit und Effizienz langfristig erfüllt werden.

 

Elektronische Patientenakte: Praxen warnen vor bürokratischem Mehraufwand

Im Jahr 2025 steht die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als „ePA für alle“ bevor. Zunächst werden Modellregionen das System testen, bevor es bundesweit mit zusätzlichen Funktionen verfügbar wird. Während die Digitalisierung im Gesundheitswesen von vielen als Chance gesehen wird, bereiten die Pläne Arzt- und Psychotherapiepraxen erhebliche Sorgen. Laut dem „PraxisBarometer Digitalisierung“, einer Umfrage des IGES Instituts im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), rechnet eine überwältigende Mehrheit der Praxen mit einer steigenden administrativen Belastung.

Die KBV bestätigt die gemischte Stimmungslage. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, äußert Verständnis für die Skepsis: „Die Vorteile der ePA sind offensichtlich, doch die Befürchtungen vor zusätzlicher Bürokratie und hohem Zeitaufwand überwiegen. Die Erfahrungen mit der holprigen Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des E-Rezepts haben das Vertrauen vieler Praxen beeinträchtigt.“ Über 90 Prozent der befragten Praxen erwarten laut Umfrage einen hohen Mehraufwand.

Ein zentrales Problem bleibt die Störanfälligkeit der Telematikinfrastruktur (TI), die im Praxisalltag für Unsicherheit sorgt. Die KBV fordert deshalb dringend verlässliche technische Lösungen. „Die Systeme müssen reibungslos funktionieren und nutzerfreundlich gestaltet sein, damit die Digitalisierung als Entlastung und nicht als Belastung wahrgenommen wird“, so Steiner. Dennoch zeigt sich, dass die Digitalisierung nicht vor den Praxen haltmacht: Immer mehr Einrichtungen nutzen digitale Kommunikationsmittel und bauen entsprechende Services aus.

Positive Entwicklungen sind bei bestehenden digitalen Anwendungen erkennbar. Laut KBV sind das E-Rezept und die eAU inzwischen fester Bestandteil des Praxisalltags. 94 Prozent der befragten Ärzte nutzen das E-Rezept, während die eAU in 95 Prozent der Praxen etabliert ist. Gleichzeitig bleibt die digitale Kommunikation mit Krankenhäusern ein Problemfeld. Viele Praxen wünschen sich, dass Kliniken Entlassbriefe künftig digital versenden.

Erstmals untersuchte die Umfrage auch Praxisverwaltungssysteme (PVS). Dabei wurden deutliche Unterschiede in der Benutzerfreundlichkeit und der Häufigkeit technischer Störungen festgestellt. Die KBV fordert die Anbieter auf, nutzerfreundliche und ausreichend getestete Systeme bereitzustellen, insbesondere im Hinblick auf die ePA.

Mit insgesamt 2609 befragten Ärzten und Psychotherapeuten liefert die Umfrage ein umfassendes Bild der aktuellen Stimmungslage. Sie zeigt: Obwohl die Digitalisierung an Bedeutung gewinnt, bleibt die Bereitschaft zur Akzeptanz stark von der Qualität der technischen Lösungen abhängig.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist zweifellos ein Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch die geplante Umsetzung zeigt einmal mehr, wie weit Anspruch und Realität auseinanderliegen. Ärzte und Psychotherapeuten sind bereit, neue Technologien zu nutzen – vorausgesetzt, sie entlasten den Alltag und verbessern die Patientenversorgung.

Der bisherige Umgang mit digitalen Projekten wie der eAU und dem E-Rezept hat jedoch das Vertrauen vieler Praxen erschüttert. Fehlerhafte Systeme und mangelhafte Unterstützung haben gezeigt, wie wichtig eine sorgfältige Vorbereitung ist. Die ePA darf nicht denselben Weg gehen. Hersteller, Gesundheitsbehörden und Politik sind in der Pflicht, die Praxen mit zuverlässiger Technik und klaren Strukturen zu unterstützen.

Der Erfolg der Digitalisierung hängt davon ab, ob sie als Erleichterung und nicht als Belastung wahrgenommen wird. Andernfalls droht ein Scheitern, das nicht nur die Praxen, sondern auch die Patienten treffen würde. Die ePA für alle ist eine Chance, die nicht leichtfertig verspielt werden darf.

 

Elektrohändler als Arzneimittellogistiker: Wick Pharma sorgt für Kritik in Apotheken

Das Traditionsunternehmen Wick Pharma hat mit einer unerwarteten Entscheidung für Aufsehen gesorgt: Die Logistik für das bekannte Produkt Wick Medinait wird ab sofort vom Duisburger Elektronikhändler Walzer Elektronik übernommen. Diese Neuerung wurde Apothekenbetrieben in einem Kundenschreiben mitgeteilt. Während der Hersteller die Vorteile des Wechsels hervorhebt, stößt die Entscheidung bei Apothekeninhabern auf gemischte Reaktionen.

Insbesondere wird kritisiert, dass ein Unternehmen, das hauptsächlich mit Akkusaugern und Kaffeemaschinen handelt, nun auch für die Auslieferung von Medikamenten verantwortlich sein soll. Eine Apothekerin äußerte sich skeptisch: „Medikamente sind sensible Produkte, die höchste Anforderungen an Lagerung und Transport stellen. Ein Elektronikhändler hat in diesem Bereich weder Erfahrung noch die notwendige Fachkompetenz.“

Wick Pharma verteidigt den Wechsel jedoch entschieden. Der Hersteller betonte, dass der Partner alle notwendigen Auflagen und gesetzlichen Vorgaben erfülle. Zudem sei die Zusammenarbeit langfristig auf Effizienzsteigerung und eine bessere Versorgung ausgerichtet. Walzer Elektronik verfüge über eine moderne Logistik-Infrastruktur, die speziell an die Anforderungen der pharmazeutischen Industrie angepasst worden sei.

Für Apothekenbetreiber bedeutet diese Umstellung jedoch auch, interne Prozesse anzupassen. Besonders die Kommunikation mit dem neuen Logistikpartner sowie die Überprüfung der Lieferbedingungen stehen im Fokus. Apotheker sollten sicherstellen, dass die Lieferungen den gesetzlichen Standards entsprechen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Hersteller halten, um Probleme frühzeitig zu klären.

Die Entscheidung von Wick Pharma, einen Elektronikhändler mit der Logistik für Arzneimittel zu beauftragen, ist zweifellos ungewöhnlich und wirft wichtige Fragen auf. Der Transport von Medikamenten erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Anforderungen an Temperaturführung, Hygiene und Produktsicherheit.

Während Wick Pharma beteuert, dass alle Regularien eingehalten werden, bleibt die Skepsis vieler Apotheker verständlich. Arzneimittel sind keine Konsumgüter, sondern lebenswichtige Produkte, deren Handhabung höchste Sorgfalt verlangt. Der Wechsel mag aus betriebswirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar sein, doch der Vertrauensverlust bei Apotheken könnte langfristig Schäden anrichten.

Es bleibt abzuwarten, ob Walzer Elektronik die hohen Erwartungen der Branche erfüllen kann. Für Apotheker ist jedoch klar: Sie tragen die Verantwortung gegenüber ihren Kunden und müssen sicherstellen, dass die Qualität der gelieferten Medikamente unantastbar bleibt. Transparenz und eine offene Kommunikation zwischen Wick Pharma, Apotheken und dem neuen Logistikpartner sind daher unerlässlich, um das Vertrauen in die Lieferkette zu wahren.

 

Noweda stärkt Gewinnbasis und investiert in die Zukunft

Die Noweda Apothekergenossenschaft hat im Geschäftsjahr, das Ende Juni abgeschlossen wurde, eine deutliche Steigerung ihres Gewinns verzeichnet. Wie der Vorstand mitteilte, resultiert das Plus vor allem aus effizienteren internen Prozessen und einer stabilen Nachfrage im Markt. Die zusätzlich generierten Mittel sollen gezielt für Investitionen in die Modernisierung und Digitalisierung der Infrastruktur eingesetzt werden.

Ein Schwerpunkt der Investitionen liegt auf der Verbesserung der Logistiksysteme, um eine noch schnellere und zuverlässigere Belieferung der Apotheken sicherzustellen. Zudem plant die Genossenschaft, verstärkt in digitale Lösungen zu investieren, die sowohl für die Apotheken als auch für die Patienten einen echten Mehrwert bieten sollen. Ein Beispiel hierfür ist die Weiterentwicklung der elektronischen Rezeptabwicklung, die insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Etablierung des E-Rezepts von strategischer Bedeutung ist.

Neben den geplanten Investitionen sollen auch die Mitglieder der Genossenschaft direkt vom finanziellen Erfolg profitieren. Laut Vorstandsvorsitzendem Michael P. Kuck werden die Mitglieder durch Ausschüttungen und neue Unterstützungsangebote am Gewinn beteiligt. Dies sei ein wesentlicher Bestandteil des genossenschaftlichen Modells und trage dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der unabhängigen Apotheken in einem zunehmend herausfordernden Marktumfeld zu sichern.

Die Noweda sieht sich damit gut gerüstet, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Branche zu meistern. Gleichzeitig betonte der Vorstand, dass die Investitionen nicht nur der Genossenschaft, sondern letztlich auch dem gesamten Gesundheitssystem zugutekommen sollen.

Mit der jüngsten Gewinnsteigerung zeigt die Noweda eindrucksvoll, wie ein genossenschaftliches Modell erfolgreich wirtschaften und gleichzeitig die Interessen der Mitglieder fördern kann. Während andere Unternehmen in der Branche oft primär auf kurzfristige Profite abzielen, nutzt die Noweda ihre Mittel für langfristige Strategien, die sowohl auf Stabilität als auch auf Innovation ausgerichtet sind.

Die geplanten Investitionen in Logistik und Digitalisierung sind nicht nur klug, sondern auch dringend notwendig. Die Gesundheitsversorgung befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, und insbesondere Apotheken stehen vor der Herausforderung, ihre Rolle als zentrale Anlaufstelle für Patienten auch in der digitalen Welt zu behaupten. Die Förderung des E-Rezepts ist ein Beispiel dafür, wie die Noweda die Bedürfnisse ihrer Mitglieder erkennt und aktiv adressiert.

Dass auch die Mitglieder direkt vom Erfolg profitieren, unterstreicht die Stärke des genossenschaftlichen Ansatzes. In einer Zeit, in der viele kleine Apotheken ums Überleben kämpfen, bietet die Noweda einen wichtigen Rückhalt. Dies sollte auch als Signal an andere Akteure im Gesundheitswesen verstanden werden: Eine nachhaltige und solidarische Unternehmensführung ist nicht nur möglich, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich.

Mit ihrer klaren Strategie zeigt die Noweda, dass sie nicht nur ein verlässlicher Partner für Apotheken, sondern auch ein Innovator in einer sich wandelnden Branche ist. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob dieses Modell tatsächlich wegweisend für die Zukunft des Apothekenmarktes sein kann.

 

Gericht verbietet Überlegenheitswerbung: Prospan unterliegt im Streit gegen Bronchipret

Das Landgericht Hamburg hat eine wegweisende Entscheidung getroffen und die Werbeaussagen des Hustenmittels Prospan des Herstellers Engelhard vorläufig untersagt. Engelhard hatte in seiner Werbung behauptet, dass Prospan dem Konkurrenzprodukt Bronchipret des Unternehmens Bionorica überlegen sei. Diese Behauptung basierte auf einer Studie, die jedoch, so das Gericht, nicht den wissenschaftlichen Standards genügte. Der Wettbewerber Bionorica hatte gegen diese Werbung geklagt und eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die Engelhard nun zur Unterlassung verpflichtet.

Im Kern des Verfahrens steht die Qualität der zugrunde liegenden Studie. Nach Ansicht des Gerichts fehlen dieser wesentliche wissenschaftliche Kriterien wie valide Kontrollgruppen und eine transparente Methodik, die eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleisten. Die Richter betonten, dass die wissenschaftliche Aussagekraft solcher Studien entscheidend sei, um Vergleichsbehauptungen in der Werbung zu rechtfertigen. Engelhard habe durch die unzureichend belegte Behauptung Verbraucher in die Irre geführt, was gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs verstoße.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Engelhard darf vorerst keine vergleichende Werbung verwenden, die Prospan als überlegen gegenüber Bronchipret darstellt. Ein Verstoß gegen die Verfügung könnte empfindliche Ordnungsgelder nach sich ziehen. Ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten. Experten gehen davon aus, dass Engelhard seine Studienlage grundlegend überarbeiten muss, sollte es die Werbeaussagen langfristig verteidigen wollen.

Bionorica zeigte sich erfreut über die Entscheidung. In einer Stellungnahme betonte ein Sprecher, dass fairer Wettbewerb nur auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Aussagen möglich sei. „Das Vertrauen der Verbraucher basiert darauf, dass Werbeaussagen transparent und korrekt sind. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht leichtfertig gefährden“, erklärte der Sprecher. Engelhard hingegen äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Branchenbeobachter bewerten den Fall als einen Weckruf für die gesamte Pharmaindustrie, die Genauigkeit und Transparenz ihrer Werbebotschaften zu überprüfen.

Das Urteil reiht sich in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen in der Pharmabranche ein, bei denen die Grenzen von vergleichender Werbung immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Während solche Vergleiche oft als effektives Marketinginstrument dienen, birgt ihre missbräuchliche Nutzung erhebliche Risiken – sowohl rechtlich als auch für die Glaubwürdigkeit der Unternehmen.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist mehr als nur eine rechtliche Entscheidung – es ist eine klare Botschaft an die Pharmaindustrie: Werbung muss sich an den höchsten Standards von Transparenz und wissenschaftlicher Sorgfalt orientieren. Engelhard hat mit seiner Überlegenheitswerbung für Prospan einen gefährlichen Weg eingeschlagen, der nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher massiv erschüttert.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass wissenschaftliche Studien, die als Grundlage für Werbeaussagen dienen, strengen Kriterien standhalten. Studien sind keine reinen Marketinginstrumente, sondern dienen der objektiven Bewertung von Produkten. In diesem Fall hat Engelhard offensichtlich versucht, den Wettbewerbsvorteil von Prospan durch unzureichend belegte Aussagen zu stärken, anstatt durch die Qualität des Produkts selbst zu überzeugen. Dies ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch ethisch fragwürdig.

Die Entscheidung des Gerichts stärkt den Verbraucherschutz und setzt ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb. Sie erinnert daran, dass Werbung nicht allein auf Wirkung abzielen darf, sondern stets auf nachweisbaren Fakten beruhen muss. Gerade im sensiblen Bereich der Gesundheitsprodukte tragen Hersteller eine besondere Verantwortung, die Integrität ihrer Aussagen zu gewährleisten. Irreführende Werbeaussagen schaden nicht nur den direkten Wettbewerbern, sondern gefährden auch das Vertrauen in die gesamte Branche.

Für Engelhard könnte dieses Urteil ein Weckruf sein. Das Unternehmen hat nun die Gelegenheit, seine wissenschaftlichen Grundlagen zu überarbeiten und Transparenz in den Mittelpunkt zu rücken. Ein glaubwürdiges Unternehmen sollte sich auf die Qualität seiner Produkte verlassen können, anstatt auf fragwürdige Werbeversprechen.

Doch auch für die gesamte Branche sind die Lehren aus diesem Fall von Bedeutung. Die Pharmabranche steht ohnehin immer wieder im Fokus der Kritik, sei es wegen Preisen, Produktqualität oder Marketingstrategien. Transparenz und wissenschaftliche Sorgfalt sind entscheidend, um die Glaubwürdigkeit der gesamten Industrie zu sichern. Nur durch strikte Einhaltung dieser Prinzipien können Hersteller das Vertrauen der Verbraucher langfristig erhalten – und verdienen.

 

Erweiterung der Impfkompetenz: Was Apotheken beim Versicherungsschutz beachten müssen

Die geplante Einführung neuer Impfleistungen in Apotheken könnte das Gesundheitswesen nachhaltig stärken, indem sie wohnortnahe, leicht zugängliche Impfmöglichkeiten schafft. Derzeit wird über gesetzliche Änderungen diskutiert, die es Apotheken erlauben würden, alle Totimpfstoffe zu verabreichen. Während die zusätzlichen Kompetenzen für Apothekenbetreiber Chancen bieten, entstehen auch spezifische Herausforderungen im Bereich des Risikomanagements und Versicherungsschutzes.

Apotheken, die sich zur Durchführung der neuen Impfungen entscheiden, tragen eine erweiterte Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten. Neben der Möglichkeit, positive Gesundheitsimpulse zu setzen, ergeben sich jedoch auch potenzielle Haftungsrisiken. Der Versicherungsschutz muss diesen Anforderungen gerecht werden, da bei möglichen Impfschäden Apotheken haftbar gemacht werden könnten. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Berufshaftpflichtversicherung sowie der branchenspezifischen Allrisk-Versicherung wird daher dringend empfohlen. Besonders die Berufshaftpflicht spielt eine zentrale Rolle: Sie schützt Apotheken im Fall von Impfkomplikationen und stellt sicher, dass Schadenersatzansprüche abgedeckt sind.

Zusätzlich gewinnt die Cyberversicherung an Bedeutung. Da Apotheken für die Impfungen Patientendaten verarbeiten, erhöhen sich die Risiken für Cyberangriffe, die sensible Gesundheitsdaten kompromittieren könnten. Diese Gefahr birgt hohe finanzielle Risiken, die durch eine spezialisierte Cyberversicherung für Apotheken abgesichert werden sollten.

Auch betriebswirtschaftlich gesehen stellt die neue Impffunktion für Apotheken eine Veränderung dar, die mit umfassendem Risikomanagement begleitet werden muss. Die Anforderung an den Versicherungsschutz steigen – sei es für Berufshaftpflicht, Cyberversicherung oder den Schutz vor Vermögensschäden. Apothekenbetreiber sollten daher ihre Policen sorgfältig prüfen und anpassen, um die neuen Risiken zu berücksichtigen und die Sicherheit ihrer Patienten sowie ihre eigene finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Die Ausweitung der Impfangebote in Apotheken ist eine zukunftsweisende Entwicklung, die das Gesundheitssystem stärken und für die Bevölkerung niederschwellige Impfmöglichkeiten schaffen kann. Doch damit tragen Apotheken auch eine größere Verantwortung, die gut abgesichert sein muss. Ein umfassender Versicherungsschutz ist unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die neue Rolle als Impfstelle erfolgreich zu übernehmen.

Besonders der Schutz vor Haftungsansprüchen und Cyberangriffen ist für Apothekenbetreiber ein Thema von wachsender Relevanz. Ein genauer Blick auf die bestehenden Versicherungspolicen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen sind daher unverzichtbar. Nur mit einer umfassenden Risikovorsorge können Apotheken als zuverlässige Partner im Gesundheitssystem auftreten und ihre neuen Aufgaben sicher und verantwortungsvoll erfüllen.

 

Adexa fordert Neustart: Sechs Maßnahmen für Apotheken und ihre Zukunft

Die Apothekengewerkschaft Adexa hat anlässlich der politischen Unsicherheiten in Deutschland ein umfassendes Positionspapier mit sechs Forderungen vorgelegt, die die Zukunft der Apotheken sichern und sie als attraktive Arbeitsplätze stärken sollen. Angesichts der drohenden Neuwahlen nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird der Handlungsdruck auf die Politik immer größer. Die Adexa sieht die kommenden Monate als entscheidend für die Zukunft der Apothekenlandschaft, die unter der Ampel-Koalition stark gelitten hat.

Rund 1.500 Apotheken haben während der aktuellen Legislatur geschlossen – ein Alarmzeichen, das die Adexa nicht unbeachtet lassen will. Die Gewerkschaft fordert umfassende Änderungen, die sich von einer verbesserten Vergütung über weniger Bürokratie bis hin zur Förderung von Ausbildungsberufen erstrecken. Im Zentrum steht dabei die Forderung nach einer dynamisierten Honorierung, die die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken sichern soll. Laut Adexa reicht ein bloßes Sofortprogramm nicht aus, um den zunehmenden Schließungen entgegenzuwirken.

Zu den zentralen Forderungen gehört die Einführung einer Personalzulage. Diese soll den Apothekenangestellten eine Vergütung von 80 Cent pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Medikament garantieren und die gestiegenen beruflichen Anforderungen widerspiegeln. Die Adexa sieht hierin einen wichtigen Hebel, um qualifiziertes Personal zu halten und neue Mitarbeitende zu gewinnen. Bereits im Frühjahr war diese Idee vorgestellt worden, fand jedoch in der bisherigen Apothekenreform keine Berücksichtigung.

Ein weiteres Anliegen betrifft die Approbationsordnung, die seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben ist. Die Adexa fordert eine stärkere Einbindung patientenorientierter Pharmazie, um den gestiegenen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Begleitend dazu müsse die Bürokratie in den Apotheken dauerhaft reduziert werden. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie effizient Apotheken arbeiten können, wenn bürokratische Hürden abgebaut werden.

Auch die Stärkung von Vor-Ort-Apotheken steht im Fokus. Die Gewerkschaft spricht sich für die Abschaffung von Rabattverträgen und Null-Retaxationen sowie für flexiblere Filial-Öffnungszeiten aus. Damit könnten insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen stabilisiert werden. Zusätzlich verlangt die Adexa eine gezielte Förderung der Berufe PTA und PKA. Neben besseren Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen müssten auch Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden, um die Attraktivität dieser Berufe nachhaltig zu steigern.

Die Adexa appelliert an die nächste Bundesregierung, diese Maßnahmen als notwendige Investitionen in die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu betrachten. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik und Interessenvertretungen könne die Apothekenlandschaft stabilisiert und weiterentwickelt werden.

Die Adexa hat mit ihrem Positionspapier einen wichtigen Schritt getan, um den Fokus auf die Herausforderungen der Apothekenbranche zu lenken. Die Forderungen sind realistisch, durchdacht und dringend notwendig, um den anhaltenden Abwärtstrend zu stoppen. Insbesondere die Personalzulage und der Bürokratieabbau könnten kurzfristig positive Effekte erzielen.

Die Politik steht in der Verantwortung, schnell zu handeln. Mit jedem Tag, an dem Apotheken schließen, verliert die Bevölkerung nicht nur einen wichtigen Zugang zur Gesundheitsversorgung, sondern auch einen vertrauenswürdigen Ansprechpartner vor Ort. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Dramatik der Situation erkennt und konkrete Maßnahmen umsetzt, bevor die Apothekenlandschaft in Deutschland irreparablen Schaden nimmt.

Die kommende Regierung darf die Signale der Adexa nicht ignorieren. Es geht nicht nur um die Rettung einer Branche, sondern auch um die Sicherung einer verlässlichen Gesundheitsversorgung für die Zukunft.

 

Gericht stoppt „Anti-Kater“-Werbung: Präzedenzfall für Lebensmittelsicherheit

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine wegweisende Entscheidung zur Bewerbung von Lebensmitteln getroffen. In einem Urteil erklärten die Richter, dass die Werbung für Produkte mit dem Zusatz „Anti-Kater“ unzulässig ist, da sie gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung verstößt. Diese untersagt es, Lebensmitteln Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten zuzuschreiben.

Besonders brisant ist die juristische Einstufung eines „Katers“ nach übermäßigem Alkoholkonsum als Krankheit. Damit fallen entsprechende Werbeaussagen unter die strengen Vorgaben der Verordnung. Ziel dieser Regelung ist es, Verbraucher vor einer irreführenden Vermarktung zu schützen, die Lebensmittel als Ersatz für Arzneimittel erscheinen lässt. Der Senat führte aus, dass solche Aussagen die Gefahr bergen, dass Verbraucher Produkte ohne ausreichende Aufklärung und medizinischen Rat verwenden könnten.

Im konkreten Fall ging es um Mineralstofftabletten, die auf der Plattform Amazon unter der Bezeichnung „Anti-Kater“ verkauft wurden. Der Kläger sah hierin eine unzulässige Gesundheitswerbung und zog vor Gericht. Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an und untersagten sowohl die Bewerbung als auch den Vertrieb mit dieser Bezeichnung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann gegen die Entscheidung vorgehen. Unabhängig vom weiteren Verlauf hebt der Fall die Bedeutung der europäischen Regularien für die Lebensmittelsicherheit hervor. Hersteller müssen bei gesundheitsbezogenen Aussagen äußerste Vorsicht walten lassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das Urteil des OLG Frankfurt sendet ein klares Signal: Die Sicherheit und Aufklärung der Verbraucher steht über den Marketinginteressen der Hersteller. Gerade in einer Zeit, in der der Markt für sogenannte „Functional Foods“ und Nahrungsergänzungsmittel boomt, ist es wichtig, dass klare Grenzen gezogen werden.

Die Entscheidung zeigt, dass selbst vermeintlich harmlose Bezeichnungen wie „Anti-Kater“ rechtlich problematisch sein können. Sie wecken Erwartungen an die gesundheitliche Wirkung eines Produkts, ohne dass diese nach den strengen Kriterien für Arzneimittel geprüft wurden. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine juristische Feinheit, sondern um den Schutz vor potenziellen Fehlanwendungen durch uninformierte Verbraucher.

Dennoch wirft das Urteil Fragen auf: Wo genau verläuft die Grenze zwischen erlaubter Werbung und irreführenden Gesundheitsversprechen? Für Hersteller wird es immer schwieriger, Produkte ansprechend zu bewerben, ohne rechtliche Konflikte zu riskieren.

Der Fall ist ein Präzedenzfall und dürfte weitere Diskussionen in der Branche auslösen. Eines ist jedoch sicher: Die Rechtsprechung macht deutlich, dass der Schutz der Verbraucher an erster Stelle steht – eine Botschaft, die auch von der Lebensmittelindustrie ernst genommen werden sollte.

 

Apothekerin aus Innsbruck wegen illegalen Verkaufs von Paxlovid angeklagt

Eine Apothekerin aus Innsbruck steht unter schwerem Verdacht, den illegalen Handel mit dem Corona-Medikament Paxlovid ermöglicht zu haben. Nach Angaben der Tiroler Tageszeitung soll die Frau insgesamt 2.500 Packungen des antiviralen Medikaments unrechtmäßig verkauft haben. Diese seien anschließend nach China exportiert worden, wo sie offenbar aufgrund der hohen Nachfrage zu erheblich höheren Preisen weiterveräußert wurden. Der Fall hat weitreichende Folgen und stellt sowohl die Kontrollmechanismen der Apothekenbranche als auch die internationale Zusammenarbeit bei Arzneimittelregulierungen infrage.

Laut Anklage habe die Apothekerin die Packungen bewusst an eine zwielichtige Zwischenhändlerin weitergegeben, obwohl diese nicht über die erforderlichen Berechtigungen verfügte. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, als auffällige Bestellmengen und fehlende Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Lieferungen auffielen. Bereits frühzeitig bestand der Verdacht, dass die Ware für den Export bestimmt war, anstatt wie vorgeschrieben an Patienten oder medizinische Einrichtungen abgegeben zu werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, aus finanziellen Motiven gehandelt zu haben. Der Schwarzmarktwert von Paxlovid stieg in China insbesondere in der Hochphase der Pandemie, was das Medikament zu einem begehrten Gut machte. Der geschätzte Schaden durch diese illegale Praxis ist immens, sowohl für die pharmazeutische Versorgung in Österreich als auch für das Vertrauen in die Apothekenbranche. Der illegale Handel mit Medikamenten hat nicht nur ethische, sondern auch sicherheitstechnische Implikationen. Es besteht die Gefahr, dass die Medikamente ohne ordnungsgemäße Lagerung oder Qualitätskontrolle weitergegeben wurden.

Die Apothekerin beteuert ihre Unschuld und gibt an, die Medikamente in gutem Glauben weitergegeben zu haben. Es sei ihr nicht bewusst gewesen, dass die Zwischenhändlerin nicht über die notwendigen Berechtigungen verfüge. Dieser Darstellung widerspricht die Anklage entschieden und spricht von einem bewussten Verstoß gegen nationale und internationale Vorschriften. Neben einer möglichen Haftstrafe steht auch der dauerhafte Entzug ihrer Berufslizenz im Raum.

Der Fall sorgt für große Aufmerksamkeit, insbesondere in der Apothekenbranche. Die Apothekerkammer Österreichs hat den Vorfall scharf verurteilt und betont, dass ein solcher Vertrauensbruch inakzeptabel sei. Zugleich wird eine Verschärfung der Kontrollen im Arzneimittelhandel gefordert. Es müsse sichergestellt werden, dass Arzneimittel ausschließlich über autorisierte Kanäle gehandelt werden, um Missbrauch und Gefährdungen für die öffentliche Gesundheit zu vermeiden.

Der Fall der Innsbrucker Apothekerin ist ein schwerer Schlag für das Vertrauen in eine Branche, die als eine der tragenden Säulen des Gesundheitswesens gilt. Apotheken sind nicht nur Verkaufsstellen für Medikamente, sondern auch Beratungs- und Vertrauensorte für Patienten. Ein derartiger Missbrauch der beruflichen Verantwortung ist daher nicht nur ein juristisches Vergehen, sondern auch ein ethischer Skandal, der weit über die betroffene Apothekerin hinauswirkt.

Besonders brisant ist der internationale Kontext. Die Tatsache, dass die Medikamente nach China exportiert wurden, verdeutlicht die Dimension des Problems. Der illegale Handel mit Medikamenten ist ein globales Phänomen, das durch die Pandemie noch verschärft wurde. Viele Länder haben in dieser Zeit einen sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach antiviralen Medikamenten wie Paxlovid erlebt, was lukrative Märkte für illegale Händler geschaffen hat. In solchen Fällen profitieren wenige Akteure auf Kosten der Allgemeinheit – sowohl finanziell als auch gesundheitlich.

Der Vorfall macht auch deutlich, wie dringend Reformen im Kontrollsystem erforderlich sind. Aktuell scheinen die Mechanismen zur Überwachung von Bestellungen und Lieferungen nicht ausreichend, um Missbrauch in dieser Größenordnung zu verhindern. Es braucht stärkere Regularien, klare Transparenzanforderungen und eine lückenlose Dokumentation bei der Verteilung von Medikamenten. Zudem ist eine engere Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Behörden notwendig, um den grenzüberschreitenden Medikamentenhandel effektiv zu regulieren.

Für die Apothekenbranche stellt dieser Fall eine besondere Herausforderung dar. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität von Apotheken muss durch umfassende Maßnahmen gestärkt werden. Dazu gehören nicht nur schärfere Kontrollen, sondern auch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Apothekerinnen und Apotheker. Es muss klar sein, dass jeder Verstoß gegen gesetzliche und ethische Standards nicht nur persönliche Konsequenzen, sondern auch Auswirkungen auf das Ansehen der gesamten Berufsgruppe hat.

Schließlich wirft der Fall die Frage auf, welche Rolle wirtschaftliche Zwänge in der Branche spielen. Viele Apotheken kämpfen mit steigenden Kosten und stagnierenden Honoraren. Während dies keinen illegalen Handel rechtfertigt, ist es dennoch ein Indiz dafür, dass strukturelle Probleme angegangen werden müssen, um derartige Versuchungen zu reduzieren.

Der Innsbrucker Fall sollte als Mahnung verstanden werden. Es geht nicht nur um die Bestrafung einer Einzelperson, sondern um die Sicherstellung von Transparenz, Integrität und Qualität im Arzneimittelhandel. Apothekerinnen und Apotheker tragen eine besondere Verantwortung, die es zu schützen gilt – für die Patienten, für die Gesellschaft und für den eigenen Berufsstand.

 

Selbstbewusstsein statt Zaudern: Dobberts Weckruf an die ABDA

Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, hat mit einer markanten Rede bei der Kammerversammlung in Potsdam den Nerv vieler Apothekerinnen und Apotheker getroffen. In einer deutlichen Abrechnung mit der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) prangerte er das fehlende Selbstbewusstsein der Standesvertretung an und forderte einen grundlegenden Neuanfang in der Standespolitik. Seine Botschaft war klar: Ohne ein Umdenken drohe die Apothekenschaft im politischen Ringen weiter an Einfluss zu verlieren.

Dobbert richtete seinen Fokus auf die Herausforderungen, die den Berufsstand in den letzten Jahren zunehmend unter Druck gesetzt haben: stagnierende Honorare, die Bedrohung durch den Versandhandel, wachsende bürokratische Anforderungen und die schleichende Erosion der politischen Handlungsfähigkeit. „Wo ist unser Selbstbewusstsein?“, fragte Dobbert provokant und wies darauf hin, dass die ABDA in der öffentlichen Wahrnehmung sowie im politischen Diskurs oft blass und ohne klare Kante erscheine.

Besonders kritisierte er die seiner Meinung nach zu passive Haltung der ABDA in entscheidenden Fragen. Anstatt ambitionierte Forderungen zu stellen und ihre Position mit Nachdruck zu vertreten, habe der Verband in vielen Fällen nur auf politische Entscheidungen reagiert, anstatt aktiv Einfluss zu nehmen. „Die Zeit der Kompromisse muss vorbei sein“, betonte Dobbert und forderte eine stärkere Führung, die die Interessen der Apothekenschaft offensiv in die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen trägt.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Rede war die zunehmende Fragmentierung innerhalb der Apothekenschaft selbst. Dobbert betonte die Notwendigkeit, die Mitgliederbasis stärker einzubinden und ihre Anliegen konsequent auf allen politischen Ebenen zu vertreten. „Wir brauchen Geschlossenheit, aber nicht um den Preis des Stillstands. Die ABDA muss ein Ort der Debatte und der Innovation werden“, erklärte er.

Die Reaktionen im Saal fielen unterschiedlich aus. Während viele Delegierte Dobberts Kritik und seine Forderungen ausdrücklich unterstützten, äußerten sich einige skeptisch, ob ein so deutlicher Kurswechsel tatsächlich umsetzbar sei. Dennoch wurde deutlich, dass die Unzufriedenheit mit der Arbeit der ABDA nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit zunimmt. Die kommenden Monate könnten richtungsweisend sein – sowohl für die Standesvertretung als auch für die gesamte Apothekenschaft.

Jens Dobberts Rede bei der Kammerversammlung in Potsdam war mehr als nur ein kritischer Appell – sie war ein Plädoyer für die Wiederbelebung der Standespolitik. Mit scharfen Worten hat er den Finger in die Wunde gelegt und Probleme angesprochen, die viele Apothekerinnen und Apotheker schon lange umtreiben. Die Frage nach dem Selbstbewusstsein ist dabei zentral: Wie kann die ABDA glaubhaft für die Interessen der Apothekenschaft eintreten, wenn sie selbst oft zaudert, klare Positionen zu formulieren?

Die Herausforderungen, vor denen die Apothekenschaft steht, sind gewaltig. Der wirtschaftliche Druck durch den Versandhandel und die unverändert niedrigen Honorare setzen vor allem kleine Apotheken massiv unter Druck. Hinzu kommen die unzähligen bürokratischen Anforderungen, die in vielen Fällen wertvolle Zeit kosten, die besser in die Patientenversorgung fließen könnte. Hier bräuchte es eine ABDA, die als verlässlicher und starker Partner auftritt – nicht nur in der Politik, sondern auch gegenüber den eigenen Mitgliedern.

Dobberts Kritik trifft ins Schwarze: Die ABDA muss sich neu erfinden, wenn sie in der kommenden Legislaturperiode eine wirkungsvolle Stimme für die Apothekerinnen und Apotheker sein will. Das bedeutet nicht nur, mutigere Forderungen zu stellen, sondern auch eine neue Strategie zu entwickeln, die den Berufsstand langfristig stärkt. Es geht darum, Lösungen für die drängendsten Probleme zu finden, etwa bessere Honorare oder die Sicherung der wohnortnahen Versorgung, und diese in den politischen Diskurs einzubringen.

Doch die ABDA steht nicht nur vor inhaltlichen Herausforderungen. Auch ihre Strukturen und Kommunikationswege müssen überdacht werden. Eine stärkere Einbindung der Basis, wie von Dobbert gefordert, ist dabei ebenso notwendig wie eine Modernisierung der internen Prozesse. Gerade in einer Zeit, in der andere Akteure im Gesundheitswesen zunehmend professioneller agieren, darf die Apothekenschaft nicht den Anschluss verlieren.

Die Rede von Jens Dobbert sollte nicht als Angriff verstanden werden, sondern als konstruktive Kritik und als Weckruf. Sie zeigt, dass es innerhalb der Apothekenschaft den Willen und die Kompetenz gibt, einen Wandel einzuleiten. Die ABDA hat nun die Aufgabe, diesen Impuls aufzunehmen und ihre Rolle als führende Standesvertretung neu zu definieren. Nur so wird es gelingen, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern und das Vertrauen der Mitglieder zurückzugewinnen. Die Zeit des Zögerns ist vorbei – es ist Zeit, selbstbewusst zu handeln.

 

Antibiotika-Zuschläge: Mehrheit der Wirkstoffe aus europäischer Produktion

Die Ersatzkassen haben erneut Antibiotika-Rabattverträge unter Berücksichtigung der Vorgaben des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) ausgeschrieben. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, indem Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion bevorzugt berücksichtigt werden. In der jüngsten Ausschreibung entfielen neun von 14 Zuschlägen auf Unternehmen, deren Produktion innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt.

Antibiotika stehen regelmäßig im Fokus von Lieferengpässen. Um diesen entgegenzuwirken, schreibt das ALBVVG vor, dass bei Rabattausschreibungen mindestens ein Zuschlag an Hersteller mit europäischer Produktion vergeben werden muss, sofern entsprechende Angebote vorliegen. Die Ersatzkassen hatten bereits im Mai 2024 diese Vorgabe umgesetzt und dabei erste Erfahrungen gesammelt. In der zweiten Ausschreibung konnten nun mehr Zuschläge für europäische Anbieter erteilt werden.

Besonders relevante Wirkstoffe wie Amoxicillin wurden von Bietergemeinschaften wie Hexal bezuschlagt, die für Versicherte mehrerer Krankenkassen, darunter Barmer und TK, liefern. Azithromycin und Cefaclor erhielten ebenfalls europäische Zuschläge. Für Ciprofloxacin, Levofloxacin und Trimethoprim/Sulfamethoxazol lagen jedoch keine wertbaren Angebote vor, sodass keine europäischen Zuschläge möglich waren.

Insgesamt deckt die Ausschreibung bereits 85 Prozent der Antibiotika ab, die aktuell in Rabattverträgen der Ersatzkassen verankert sind. Unter Federführung der Techniker Krankenkasse erfolgte die Vergabe im Mehrpartnermodell, was die Anbietervielfalt erhöhen soll. In fast allen Fällen konnten mindestens zwei Partner gewonnen werden, was als Erfolg gewertet wird.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des ALBVVG ist die verpflichtende Vorratshaltung für Hersteller. Seit Juli 2024 sind Unternehmen verpflichtet, mehrmonatige Lagerbestände für ausgeschriebene Antibiotika vorzuhalten. Dies soll die Lieferfähigkeit in Krisenzeiten sichern. Allerdings entfällt diese Pflicht für Kinderarzneimittel, da für diese Medikamente keine Rabattverträge abgeschlossen werden dürfen. Diese Ausnahme betrifft häufig Antibiotikasäfte und Pulver, die in der Versorgung von Kindern essenziell sind. Kritiker wie Thomas Ballast, stellvertretender Vorstand der TK, sehen hier deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Die Vergabe von Antibiotika-Rabattverträgen unter Berücksichtigung europäischer Produktionsstandorte ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit. Doch die jüngsten Ausschreibungen zeigen, dass das Ziel einer vollständigen Absicherung noch in weiter Ferne liegt. Der hohe Anteil europäischer Zuschläge mag positiv erscheinen, verdeutlicht jedoch zugleich die begrenzte Produktionskapazität innerhalb der EU.

Besonders problematisch bleibt die Versorgung mit Kinderarzneimitteln. Die Ausnahme von der Vorratspflicht für diese Medikamente wirkt kontraproduktiv, da gerade Kinder häufig auf Antibiotika angewiesen sind. Hier ist eine dringende Anpassung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich, um Versorgungslücken zu schließen.

Die verpflichtende Vorratshaltung für andere Antibiotika ist ein sinnvolles Instrument, sollte jedoch umfassender gestaltet werden. Neben der Förderung europäischer Produktionsstätten braucht es vor allem Investitionen in eine nachhaltige Arzneimittelherstellung. Nur durch eine langfristige Strategie, die über Rabattverträge hinausgeht, können Lieferengpässe systematisch bekämpft werden.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen Fortschritte, lassen jedoch zentrale Probleme ungelöst. Es bleibt Aufgabe der Politik, die regulatorischen Rahmenbedingungen weiter zu optimieren und die Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie zu intensivieren. Nur so lässt sich eine zuverlässige Versorgung dauerhaft sicherstellen.

 

FDA stellt Wirksamkeit von oralem Phenylephrin infrage

Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat die Wirksamkeit des in Erkältungskombinationspräparaten weit verbreiteten Wirkstoffs Phenylephrin in oraler Form angezweifelt. Nach eingehender Prüfung wissenschaftlicher Daten kam ein Beratungsausschuss der Behörde zu dem Ergebnis, dass Phenylephrin bei der Behandlung von verstopfter Nase, etwa bei Erkältungen oder Allergien, in Tablettenform keinen nachweisbaren Effekt zeigt.

Phenylephrin, ein häufig eingesetztes Dekongestivum, wird in Erkältungsmedikamenten verwendet, um die Nasenschleimhaut abzuschwellen. Dies soll Betroffenen das Atmen erleichtern und Erkältungssymptome lindern. Die FDA hebt jedoch hervor, dass die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Wirkung nicht ausreichend bestätigen können. Insbesondere in Kombination mit anderen Wirkstoffen wie Paracetamol, die ebenfalls in Erkältungspräparaten enthalten sind, trage Phenylephrin offenbar nichts zur symptomatischen Linderung bei.

Die Kritik der FDA richtet sich ausschließlich gegen die orale Darreichungsform des Wirkstoffs. Lokale Anwendungen wie Nasensprays, die Phenylephrin enthalten, sind nicht von der Empfehlung betroffen. Die Behörde hat angekündigt, Stellungnahmen von Fachkreisen und Interessensgruppen einzuholen, bevor ein endgültiger Beschluss über die Streichung aus der OTC-Monographie gefasst wird. Sollten die Zweifel an der Wirksamkeit bestätigt werden, dürften Medikamente mit oralem Phenylephrin nicht länger als rezeptfreie Optionen gegen verstopfte Nasen beworben werden.

Für Patienten könnte die Entscheidung bedeuten, dass Alternativen auf dem Markt stärker in den Fokus rücken. Die FDA weist darauf hin, dass zahlreiche wirksame und sichere Behandlungsoptionen für die Linderung von Nasenverstopfungen durch Erkältungen oder Allergien verfügbar sind. Hersteller solcher Medikamente stehen jedoch vor der Herausforderung, ihre Rezepturen anpassen zu müssen, falls Phenylephrin tatsächlich ausgeschlossen wird.

Der Wirkstoff Phenylephrin wird seit Jahren in Erkältungspräparaten eingesetzt und ist für seine sympathomimetischen Eigenschaften bekannt. Als Alpha1-Adrenorezeptor-Agonist bewirkt er eine Vasokonstriktion, die das Abschwellen der Nasenschleimhaut fördert. In der oralen Anwendung scheint diese Wirkung jedoch laut der FDA nicht hinreichend effektiv zu sein.

Die Entscheidung, Phenylephrin aus der OTC-Monographie zu streichen, wäre ein Präzedenzfall und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung von rezeptfreien Medikamenten haben. Patienten, Ärzte und Apotheker erwarten mit Spannung den Ausgang.

Die Empfehlung der FDA, Phenylephrin in oraler Form aus der OTC-Monographie zu entfernen, markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Evidenz in der Arzneimittelzulassung. Während Sicherheitsaspekte des Wirkstoffs unbestritten bleiben, ist die Wirksamkeit der entscheidende Maßstab, an dem Medikamente gemessen werden müssen.

Phenylephrin ist seit Jahrzehnten Bestandteil vieler Erkältungspräparate, doch wissenschaftlicher Fortschritt und strengere Anforderungen an die Nachweisführung stellen etablierte Wirkstoffe zunehmend infrage. Dies ist ein begrüßenswerter Prozess, denn er schafft Vertrauen in die Qualität und Wirksamkeit der verfügbaren Medikamente.

Für Hersteller und Patienten bedeutet die Empfehlung der FDA jedoch gleichermaßen eine Zäsur. Während Unternehmen gezwungen sind, Alternativen zu entwickeln, sollten Patienten besser informiert werden, um auf wirksamere Behandlungsoptionen auszuweichen.

Langfristig könnte der Fokus auf validierte Wirkstoffe das Vertrauen in rezeptfreie Präparate stärken und zu einer besseren Versorgung bei Erkältungssymptomen führen. Es bleibt zu hoffen, dass die regulatorischen Entscheidungen der FDA nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch den Weg für Innovationen ebnen.

 

Zentiva schließt Apontis-Übernahme trotz fehlender Mehrheit ab

Der Generikakonzern Zentiva hat sich zur vollständigen Übernahme des deutschen Pharmaunternehmens Apontis Pharma entschlossen, obwohl die ursprünglich geforderte Mindestannahmequote von 65 Prozent nicht erreicht wurde. Kurz vor Ablauf der Bieterfrist hatten lediglich 56 Prozent der Apontis-Aktionäre ihre Anteile angedient. Um die Transaktion dennoch abzuschließen, verzichtete Zentiva auf diese Bedingung.

Das Angebot von 10 Euro je Aktie stellt eine Prämie von 52,9 Prozent auf den Schlusskurs vom 15. Oktober 2024 dar und übertrifft mit einer durchschnittlichen Prämie von 38,3 Prozent auch vergleichbare Übernahmen der letzten Jahre. Trotz dieser vermeintlich attraktiven Bewertung empfinden viele Aktionäre den Deal als enttäuschend. Beim Börsengang 2021 lag der Ausgabepreis der Apontis-Aktie bei 19 Euro, und der Kurs erreichte zwischenzeitlich ein Hoch von 26 Euro. Seitdem musste das Unternehmen jedoch deutliche Kursverluste hinnehmen, bis der Tiefpunkt bei 3,33 Euro erreicht wurde.

Ein besonderer Gewinner der Übernahme ist der Finanzinvestor Paragon Partners, der einen Großteil seiner Anteile bereits zu den angebotenen 10 Euro verkauft hat und die verbleibenden Aktien für 9 Euro pro Stück abgeben wird. Für Zentiva hingegen dient die Übernahme der strategischen Erweiterung des Portfolios, insbesondere im Bereich der sogenannten Single Pills. Diese innovative Medikamentenform kombiniert mehrere Wirkstoffe in einer Tablette und soll Zentiva dabei helfen, sich besser im verschreibungspflichtigen Segment zu positionieren.

Mit der Entscheidung, die Mindestannahmequote aufzuheben, zeigt Zentiva Entschlossenheit, die Übernahme unter allen Umständen umzusetzen. Der Apontis-Vorstand hat derweil angekündigt, die Einziehung der Aktien aus dem Freiverkehr zu unterstützen, um die Integration in die Zentiva-Gruppe zu erleichtern. Die vollständige Abwicklung der Transaktion wird in den kommenden Monaten erwartet.

Die Übernahme von Apontis Pharma durch Zentiva ist ein Sinnbild für die Herausforderungen kleinerer Pharmaunternehmen in einem hart umkämpften Markt. Obwohl Zentiva das Angebot als fair und marktkonform darstellt, bleibt der bittere Nachgeschmack für jene Investoren, die auf langfristige Wertsteigerungen gesetzt hatten.

Der Verzicht auf die Mindestannahmequote zeigt nicht nur Zentivas Zielstrebigkeit, sondern auch eine mögliche Schwäche: Wenn selbst eine großzügige Prämie nicht ausreicht, um die Mehrheit der Aktionäre zu überzeugen, ist dies ein klares Zeichen für die anhaltenden Unsicherheiten rund um Apontis. Die Gewinner sind vor allem institutionelle Investoren wie Paragon Partners, während viele Kleinanleger Verluste hinnehmen müssen.

Für Zentiva eröffnet die Übernahme zwar neue Möglichkeiten, aber der Generikakonzern muss nun beweisen, dass die Integration von Apontis nicht nur strategisch sinnvoll ist, sondern auch den erhofften Mehrwert bringt. Andernfalls bleibt der Deal ein Lehrstück darüber, wie Kapitalmarktstrategien von Unternehmensvisionen entkoppelt sein können.

 

Selbstbewusstsein statt Zaudern: Dobberts Weckruf an die ABDA

Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, hat mit einer markanten Rede bei der Kammerversammlung in Potsdam den Nerv vieler Apothekerinnen und Apotheker getroffen. In einer deutlichen Abrechnung mit der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) prangerte er das fehlende Selbstbewusstsein der Standesvertretung an und forderte einen grundlegenden Neuanfang in der Standespolitik. Seine Botschaft war klar: Ohne ein Umdenken drohe die Apothekenschaft im politischen Ringen weiter an Einfluss zu verlieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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