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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Im September wurde die Tullnerfeld-Apotheke in Niederösterreich von Hochwasser getroffen, was Inhaberin Dr. Katharina Schaufler dazu veranlasste, ihre Notfallvorsorge zu überarbeiten. Währenddessen kämpfen Apotheker in Deutschland mit steigenden Pflegekosten und Datenschutzproblemen, etwa bei der Weitergabe von Kundendaten an Online-Apotheken. Das E-Rezept sorgt für Missverständnisse, und in den USA steigt die Nachfrage nach Notfallverhütung nach politischen Veränderungen. Politikerinnen wie Dittmar und Kofler fordern Fortschritte bei der digitalen Gesundheitsversorgung. In den Niederlanden streiken Apothekenangestellte für bessere Arbeitsbedingungen, während die ABDA mehr Flexibilität bei Medikamentenengpässen verlangt. Die Gedisa belastet Apotheken finanziell, und Sanofi setzt auf eine trivalente Grippeimpfung. Gleichzeitig fordert der Hamburger Apothekerverein Wirtschaftshilfe, während Studien vor den Risiken eines bewegungsarmen Lebensstils warnen.
Hochwasser zerstört Tullnerfeld-Apotheke: Inhaberin zieht Bilanz und warnt vor unzureichender Vorsorge
Die Tullnerfeld-Apotheke in Niederösterreich wurde Mitte September durch ein verheerendes Hochwasser getroffen. Inhaberin Dr. Katharina Schaufler war am eigenen Leib gezwungen, die Lücken in ihrem Notfallplan zu erkennen und seither ihre Vorsorgemaßnahmen umfassend zu überarbeiten. Der Wasserstand in der gesamten Apotheke stieg binnen weniger Stunden auf über 30 Zentimeter an, und die Inhaberin, die zum Zeitpunkt der Flutwelle vor Ort war, konnte nur noch reagieren. Der Betrieb der Apotheke musste zunächst für eineinhalb Wochen eingestellt werden, um die schlimmsten Schäden zu beseitigen, während in improvisierten Maßnahmen einige Regale notdürftig repariert und die zerstörte Ausstattung teilweise durch Behelfslösungen ersetzt wurden.
Die Apotheke befindet sich an einem Pendlerbahnhof und verlor durch die zeitweise Schließung der Ost-West-Verbindung zwischen Wien und Linz eine wesentliche Kundenbasis, da durch das beschädigte Gleisbett weniger Menschen den Standort aufsuchten. In einer gemeinschaftlichen Kraftanstrengung zwischen lokalen Handwerkern und dem Großhandel konnte Schaufler den Betrieb schrittweise wieder aufnehmen und ihre Kundschaft, die auf bestimmte Arzneimittelzubereitungen angewiesen ist, erneut versorgen.
Schaufler, die sich buchstäblich im Schlaf von der Flut überrascht sah, betonte die Bedeutung einer lückenlosen Vorbereitung auf Naturkatastrophen für Apotheken. So empfiehlt sie heute eine eigenständige Stromsicherung für Kühlschränke und regelmäßige Schulungen für das Apothekenteam, um in Krisensituationen sofort handlungsfähig zu sein. Besonders kritisch ist laut Schaufler die Mobilfunkkommunikation, da sie in den ersten beiden Tagen nahezu ununterbrochen telefonieren musste, um Ressourcen und Unterstützung zu organisieren. Sie investierte inzwischen in eine leistungsstarke Powerbank, um im Ernstfall weiterhin erreichbar zu bleiben.
Der materielle Schaden beläuft sich bisher auf schätzungsweise 400.000 Euro, wobei die Versicherung nur einen Bruchteil decken wird und die Auszahlung der Entschädigung noch aussteht. Auch in ihrem Privathaus verursachte das Hochwasser massive Schäden, weshalb Schauflers Tochter die Aufräumarbeiten übernahm. Da einige Gerätschaften in der Apotheke bisher nur provisorisch repariert wurden, befürchtet Schaufler weitere finanzielle Belastungen.
In Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer plant Schaufler die Erstellung eines Notfall-Leitfadens für Apothekenbetreiber, der auf die spezifischen Risiken von Hochwassern und anderen Naturkatastrophen eingeht. Mit Blick auf die steigenden Risiken durch klimatische Veränderungen und Extremwetterlagen sieht sie Elementar-Versicherungen für Apotheken als unverzichtbaren Teil der betrieblichen Vorsorge an.
Der Fall der Tullnerfeld-Apotheke verdeutlicht auf eindrückliche Weise, wie verheerend Hochwasserschäden für einen Apothekenbetrieb sein können und welche Herausforderungen betroffene Betreiber in der Folge zu meistern haben. Dr. Schauflers Entschlossenheit und Eigeninitiative, den Betrieb wiederaufzubauen und zugleich die Sicherheit ihrer Einrichtung für künftige Katastrophen zu stärken, sind bewundernswert. Ihr Appell zur gründlicheren Vorsorge und ihre geplanten Maßnahmen zur Sensibilisierung der Branche könnten für viele Apothekenbetreiber eine wertvolle Orientierung sein.
Es wird immer deutlicher, dass eine umsichtige, präventive Absicherung, insbesondere durch Elementar-Versicherungen, unabdingbar ist, um Apothekenbetriebe vor existenziellen Risiken zu bewahren. Hochwasser und andere Naturkatastrophen mögen in manchen Regionen als seltenes Risiko gelten, doch die Zunahme extremer Wetterlagen verlangt zunehmend nach robusten Präventionskonzepten. Schauflers Initiativen könnten hier den Anstoß geben, Apotheken landesweit für die oft unterschätzten Gefahren durch Naturkatastrophen besser zu wappnen.
Private Pflegevorsorge: Wie Apotheker sich gegen steigende Kosten absichern können
Die Belastungen durch Pflegekosten nehmen stetig zu und stellen auch für Apotheker eine relevante Herausforderung dar. Während die gesetzliche Pflegeversicherung die Grundversorgung abdeckt, reicht diese oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer umfassenden Betreuung im Alter zu decken. Ohne private Vorsorgemaßnahmen kann es daher leicht zu hohen Eigenanteilen kommen, die sich schnell zur finanziellen Belastung entwickeln. Für Apotheker, die als Selbstständige häufig nicht durch staatliche Rentenabsicherung geschützt sind, ist eine private Pflegezusatzversicherung besonders wichtig, um drohende Versorgungslücken zu vermeiden.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann gezielt entlasten und ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung. Gerade angesichts der ständig steigenden Kosten im Pflegebereich bietet sie ein stabiles finanzielles Sicherheitsnetz. Apotheker, die frühzeitig auf eine solche Vorsorge setzen, schützen nicht nur ihren eigenen Lebensstandard im Alter, sondern sichern auch die wirtschaftliche Stabilität ihrer Apotheke. Die hohen Kosten, die eine längere Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen kann, werden so besser kalkulierbar und die finanziellen Risiken besser verteilt.
Apotheker, die eine private Pflegevorsorge priorisieren, stellen sicher, dass unvorhergesehene Pflegeausgaben ihre finanzielle Planbarkeit nicht gefährden. Die Entscheidung für eine Zusatzversicherung ist nicht nur ein Akt der Absicherung für das Alter, sondern auch eine strategische Entscheidung für den Fortbestand der eigenen Apotheke. Insbesondere in unsicheren wirtschaftlichen Zeiten gewinnt eine private Pflegevorsorge an Bedeutung und bietet langfristige Sicherheit.
Die zunehmenden Pflegekosten sind für viele Selbstständige, insbesondere für Apotheker, eine ernstzunehmende Belastung. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet oft nur eine grundlegende Versorgung, während die Eigenanteile im Pflegefall erheblich sein können. Für Apotheker kann eine private Pflegezusatzversicherung daher eine kluge Investition sein, um sich vor den finanziellen Unsicherheiten im Alter zu schützen.
Eine private Pflegeversicherung ist mehr als nur eine persönliche Absicherung – sie bietet finanzielle Stabilität und Schutz für den gesamten Betrieb. Apotheker tragen eine doppelte Verantwortung: für die eigene Absicherung und den Fortbestand ihrer Apotheke. Eine frühzeitige Vorsorgeentscheidung schafft die Grundlage für eine finanziell gesicherte Zukunft und vermeidet, dass die finanzielle Last des Pflegefalls unüberwindbar wird. Gerade in der heutigen Zeit stellt eine solche Versicherung einen unverzichtbaren Baustein der Altersvorsorge dar und ist für Apotheker ein sinnvoller Schritt in Richtung eines gesicherten Ruhestands.
Datenweitergabe an Shop Apotheke: Woher stammen persönliche Informationen, und wie gelangen sie über die Grenze?
In der deutschen Apothekerschaft sorgen aktuelle Werbeaktivitäten von Shop Apotheke, die durch den Dienstleister Redcare breit gestreut werden, für intensive Diskussionen. Besonders brisant ist der Fall einer Apothekerin, deren Bruder, ein akribischer Verfechter des Datenschutzes, kürzlich direkt angeschrieben wurde, obwohl er nach eigenen Angaben keine Zustimmung zur Weitergabe seiner Daten gegeben hat. „Er geht äußerst vorsichtig mit persönlichen Informationen um,“ betont die Apothekerin. „Deshalb ist es für uns unverständlich, wie seine Adresse überhaupt in die Hände eines niederländischen Anbieters gelangt sein könnte.“ Sie vermutet, dass die sensiblen Gesundheitsdaten durch einen deutschen Partner an Shop Apotheke weitergereicht wurden – ein Verdacht, der schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen könnte, sollten sich Datenschutzverstöße bestätigen.
Die Apothekerin wandte sich daher an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), um den Vorgang untersuchen zu lassen. Seitens des BayLDA wurde bestätigt, dass die Beschwerde aufgenommen wurde und eine Prüfung des Sachverhalts erfolgt. Zentrale Fragen, die im Raum stehen, sind, ob Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergegeben wurden und inwieweit diese Weitergabe eine rechtswidrige Handlung darstellen könnte. Besonders problematisch erscheint, dass sich der Umfang und die Details der potenziellen Datenweitergabe, darunter möglicherweise auch gesundheitsbezogene Informationen, bislang der Kontrolle der Betroffenen entziehen.
Der Fall beleuchtet ein zentrales Problem im sensiblen Bereich des Gesundheitsdatenschutzes: Wie können Kunden sicher sein, dass ihre Daten geschützt bleiben, wenn es um grenzüberschreitende Geschäftsmodelle und weit verzweigte Netzwerke von Partnern geht, die Daten möglicherweise weiterleiten? Die unklare Herkunft der Kundendaten wirft dabei nicht nur datenschutzrechtliche Fragen auf, sondern stellt auch eine erhebliche Vertrauensfrage dar. In einer Branche, die auf Vertrauen und Vertraulichkeit basiert, steht durch solches Vorgehen viel auf dem Spiel – nicht nur für die Apotheker selbst, sondern auch für die gesamte Gesundheitsbranche in Deutschland.
Während Shop Apotheke in einer Stellungnahme betonte, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und keine unautorisierten Datenweitergaben zu unterstützen, fordern Branchenvertreter eine noch strengere Kontrolle durch die Behörden. Der Vorfall zeigt, wie notwendig klare Regelungen und eine transparente Kommunikation seitens der Unternehmen sind, um das Vertrauen der Verbraucher in den Umgang mit persönlichen und medizinischen Daten zu stärken.
Dieser Fall legt den Finger in eine der kritischsten Wunden des modernen Gesundheitswesens: den Schutz sensibler Daten in einer zunehmend digitalisierten und international vernetzten Welt. Dass ein Verbraucher, der seine Daten sorgfältig schützt, dennoch ins Visier gezielter Marketingmaßnahmen gerät, lässt Fragen aufkommen, wie sicher und kontrollierbar persönliche Daten tatsächlich sind. Gerade im Gesundheitsbereich, in dem Patienten auf die Vertraulichkeit ihrer Informationen angewiesen sind, ist der Vertrauensbruch durch möglicherweise unautorisierte Datenweitergaben gravierend.
In einem System, das immer stärker auf digitale Prozesse und Vernetzung setzt, treten zugleich die Schwachstellen des Datenschutzes deutlicher zutage. Viele Verbraucher sind sich oft nicht bewusst, wie viele Akteure in den Datenverkehr eingebunden sind und wie komplex die Datenwege verlaufen. Partnernetzwerke und Schnittstellen, über die Daten von einer Hand zur nächsten wandern, bergen ein erhebliches Missbrauchspotenzial – gerade in den Bereichen, in denen Daten über Ländergrenzen hinaus weitergeleitet werden. Der Schutz der Privatsphäre und die Wahrung von Vertraulichkeit sind Grundpfeiler des Gesundheitswesens; ein Bruch dieser Prinzipien könnte langfristig das Vertrauen der Patienten in Apotheken und Gesundheitseinrichtungen erschüttern.
Für die Datenschutzbehörden bedeutet dies eine besondere Verantwortung: Sie müssen nicht nur das Einzelinteresse der Betroffenen schützen, sondern zugleich ein Zeichen setzen, dass Datenschutzregelungen auch in der Praxis durchsetzbar sind. Es muss sichergestellt werden, dass grenzüberschreitende Datenweitergaben strengen Auflagen unterliegen und dass klare Konsequenzen folgen, wenn Unternehmen diese Vorschriften missachten. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten nicht ohne Zustimmung in die Hände Dritter gelangen. Der Vorfall verdeutlicht die Dringlichkeit, dass Datenschutzbehörden und Gesetzgeber klare Standards festlegen und durchsetzen, die den aktuellen Herausforderungen der digitalen Vernetzung gerecht werden. Nur so kann verhindert werden, dass sensible Gesundheitsdaten, die eine besonders hohe Schutzwürdigkeit genießen, zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden.
E-Rezept-Bonus sorgt für Missverständnisse – 10-Euro-Rabatt auch in stationären Apotheken?
Eine Szene, die zum Nachdenken anregt: In der Avenwedder-Apotheke in Nordrhein-Westfalen betritt eine Kundin mit einem E-Rezept die Apotheke und fordert – wie sie es online gesehen hatte – einen Rabatt von 10 Euro für die Einlösung des digitalen Rezepts. Inhaberin Alevtina Bolz war überrascht und erklärte der Kundin, dass dies in deutschen Vor-Ort-Apotheken nicht möglich sei. Doch der Vorfall wirft ein Grundsatzproblem auf: Der Wettbewerb zwischen lokalen Apotheken und internationalen Versandapotheken bringt zunehmend Herausforderungen mit sich, die Apothekenbetreiber zur Neuausrichtung zwingen.
Online-Apotheken, insbesondere internationale Anbieter wie die niederländische Shop Apotheke, werben aktiv mit Rabatten, um den Einstieg in die digitale Einlösung von E-Rezepten attraktiv zu gestalten. Die Shop Apotheke verspricht 10 Euro Nachlass für Neukunden, die erstmals ein Rezept über die App einlösen. Diese Praxis, die auf vielen anderen Märkten üblich ist, stößt in Deutschland auf komplexe gesetzliche Grenzen. Das deutsche Arzneimittelrecht verbietet Apotheken hierzulande, rezeptpflichtige Medikamente vergünstigt oder rabattiert abzugeben. Dies soll den Markt vor unlauterem Wettbewerb schützen und die pharmazeutische Versorgung vor Ort sichern. Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens stellt diese Regeln nun auf die Probe, denn der Wettbewerb verlagert sich zunehmend auf den digitalen Raum, wo andere Regeln und Praktiken gelten.
Für Apotheken vor Ort wie jene von Alevtina Bolz stellt die Erwartung der Kundinnen und Kunden nach Online-Rabatten eine große Herausforderung dar. Viele Menschen sehen in Versandapotheken eine bequeme Alternative, insbesondere aufgrund der oft beworbenen Preisvorteile. Doch stationäre Apotheken müssen mit steigenden Betriebskosten und sinkenden Margen arbeiten und haben dadurch wenig Spielraum für finanzielle Anreize wie Rabatte. Während große Versandapotheken ihre finanziellen Kapazitäten nutzen, um Kunden zu gewinnen, müssen sich lokale Apotheken verstärkt auf Servicequalität, Beratung und die persönliche Bindung zu den Patientinnen und Patienten konzentrieren.
Dieser Konkurrenzdruck führt nicht nur zu einem veränderten Verbraucherverhalten, sondern könnte langfristig auch Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung haben – insbesondere im ländlichen Raum, wo Apotheken eine entscheidende Rolle spielen. Mit zunehmenden Schließungen traditioneller Apotheken würde die Versorgungslücke größer werden, da nicht alle Menschen gleichwertigen Zugang zu Versandapotheken haben. Es stellt sich die Frage, ob politische Entscheidungsträger in Deutschland nicht auf diese Marktentwicklung reagieren müssen, um sicherzustellen, dass Apotheken im Wettbewerb bestehen können, ohne ihre wirtschaftliche Grundlage zu verlieren.
Politische Akteure und Apothekenverbände fordern daher schon seit Langem eine Reform des Apothekenmarktes, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Eine Möglichkeit könnte sein, stationären Apotheken begrenzte Marketinginstrumente zu ermöglichen, um ihre Dienstleistungen sichtbar zu machen, ohne dabei gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen. Die Frage, wie Apotheken sich gegenüber digitalen Marktteilnehmern behaupten können, bleibt jedoch offen und zeigt die komplexe Lage eines Berufsstands, der zwischen Tradition und Zukunft steht.
Der Vorfall in der Avenwedder-Apotheke spiegelt ein weitreichendes Problem wider, das über die 10-Euro-Rabattfrage hinausgeht. Er verdeutlicht die neuen Herausforderungen für die deutschen Apotheken im digitalen Zeitalter und die veränderten Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten. In Zeiten, in denen Kunden sich daran gewöhnt haben, online Preisnachlässe zu erhalten, fällt es vielen schwer zu verstehen, dass stationäre Apotheken solchen Anreizen aufgrund der Rechtslage in Deutschland nicht folgen können. Diese Kluft zwischen den regulatorischen Anforderungen und den realen Marktentwicklungen ist das zentrale Dilemma.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Preisbindung und zum Rabattverbot haben historische Gründe und zielen darauf ab, die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu sichern. Doch die Realität verändert sich, und immer mehr Menschen wählen den bequemen Weg des digitalen Bestellens. Die Erwartungshaltung an Online-Rabatte lässt die Vor-Ort-Apotheken zunehmend im Schatten der großen Versandapotheken stehen, die mit Rabattaktionen um Marktanteile werben können. Diese Situation verstärkt den Druck auf lokale Apotheken, sich anderweitig zu profilieren und ihre Alleinstellungsmerkmale gegenüber der Kundschaft klar hervorzuheben.
Doch hier stoßen traditionelle Apotheken schnell an ihre Grenzen. Einerseits erwarten Patienten eine persönliche Beratung und den Service, den nur eine Apotheke vor Ort bieten kann, andererseits entwickelt sich ein Preisdruck, den die Apotheken kaum bewältigen können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert: Die Regeln für den Arzneimittelmarkt, die bisher stationäre Apotheken schützen sollten, könnten langfristig den gegenteiligen Effekt haben und den Fortbestand vieler Apotheken gefährden, wenn diese aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht wettbewerbsfähig bleiben.
Für die Zukunft bleibt offen, ob die Politik die Balance zwischen Verbraucherschutz und fairen Marktchancen für stationäre Apotheken anpassen wird. Eine Option könnte sein, dass Apotheken vor Ort zumindest in kleinen, gesetzlich geregelten Schritten ebenfalls Werbemittel wie Rabatte nutzen dürfen, um den Anforderungen des modernen Marktes gerecht zu werden. Dies könnte auch in Form von Servicegutscheinen oder Treueaktionen geschehen, die sich jedoch von den großen Rabattschlachten der Versandapotheken unterscheiden. Nur so können sich Apotheken auf ihre Stärken fokussieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern verdeutlichen, dass eine Vor-Ort-Apotheke nicht nur ein Anbieter von Medikamenten, sondern auch eine tragende Säule der persönlichen Gesundheitsversorgung ist.
Sorge um reproduktive Rechte: Nachfrage nach Notfallverhütung steigt nach Trump-Sieg sprunghaft an
Seit dem Wahlsieg des Republikaners Donald Trump in den USA verzeichnen Anbieter von Notfallverhütungspillen eine außergewöhnlich hohe Nachfrage. Wie die US-Medien CNN und CBS berichten, stiegen die Verkaufszahlen der „Pille danach“ bei mehreren Anbietern unmittelbar nach der Wahl. Die Verkaufszahlen der „Restart“-Pille des Unternehmens Winx Health sollen in den ersten 60 Stunden nach Trumps Wahlsieg um 966 Prozent im Vergleich zur Vorwoche angestiegen sein. Dabei handelt es sich laut CNN überwiegend um Mehrfachbestellungen, die offenbar aus Vorsorge für mögliche Engpässe oder künftige gesetzliche Einschränkungen getätigt werden.
Auch andere Anbieter verzeichnen eine vergleichbare Entwicklung: Der Anbieter Wisp meldete, dass der Absatz seiner „Pille danach“ um 1000 Prozent gestiegen sei. Laut der Zeitung „The Hill“ bestellten 92 Prozent der Kundinnen sogenannte Sammelpackungen, also Vorratspakete. Die Geschäftsführerin von Wisp, Monica Cepak, erklärte gegenüber CBS, dass Frauen zunehmend darauf angewiesen seien, ihre Gesundheitsversorgung selbst abzusichern. Diese Entwicklung habe bereits nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Aufhebung des Rechts auf Abtreibung begonnen. „Es überrascht uns nicht, dass Frauen angesichts der Unsicherheiten über künftige Vorschriften in Bezug auf ihren Körper Notfallverhütung horten“, sagte Cepak.
Die Familienplanungsorganisation „Planned Parenthood“ berichtete am Tag nach dem Wahlsieg von einem signifikanten Anstieg von Terminanfragen für langfristige Verhütungsmethoden. So sei die Nachfrage nach dem Einsetzen von Spiralen um 760 Prozent und die Zahl der Anfragen für Vasektomien um 1200 Prozent gestiegen. Laut einer Sprecherin der Organisation sehen viele Amerikanerinnen und Amerikaner die Möglichkeit künftiger Einschränkungen in der reproduktiven Gesundheitsversorgung mit Sorge. „Die Menschen sind besorgt, dass ihre Freiheit zur Selbstbestimmung gefährdet sein könnte“, sagte die Sprecherin zu CBS.
Die Entwicklungen folgen auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2022, das zuvor seit knapp 50 Jahren geltende Recht auf Abtreibung aufzuheben. Diese Entscheidung wurde als politisches Beben wahrgenommen und führte zur Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an die einzelnen Bundesstaaten, von denen mehrere inzwischen Abtreibungen weitgehend verboten haben. Durch Trumps Ernennung konservativer Richter während seiner ersten Amtszeit war es möglich geworden, die Mehrheit am Obersten Gericht nach rechts zu verschieben und so den Boden für diese Entscheidung zu bereiten. Mit Blick auf eine mögliche Rückkehr Trumps ins Weiße Haus befürchten Abtreibungsbefürworter eine weitere Verschärfung der rechtlichen Lage für Frauen.
Die aktuellen Entwicklungen rund um die Notfallverhütung und die Anfragen für langfristige Verhütungsmethoden zeigen deutlich, wie tief die Sorgen über künftige politische und rechtliche Entscheidungen in den USA gehen. Frauen und Familien reagieren proaktiv auf eine politische Atmosphäre, die das Recht auf Selbstbestimmung zunehmend einschränkt. Die erhöhte Nachfrage nach der „Pille danach“ und die deutliche Zunahme von Anfragen bei „Planned Parenthood“ sind klare Zeichen einer Gesellschaft in der Vorsorgehaltung – einer Gesellschaft, die sich zunehmend auf mögliche Krisen in der reproduktiven Gesundheitsversorgung vorbereitet.
Dabei geht es nicht nur um die unmittelbare Verfügbarkeit von Notfallverhütung, sondern um das grundsätzliche Gefühl von Sicherheit und Selbstbestimmung, das viele Menschen verloren haben. Nach der Aufhebung des Rechts auf Abtreibung blicken viele Menschen in den USA mit Sorge auf eine politische Entwicklung, die grundlegende Entscheidungen über den eigenen Körper bedroht. Der zunehmende Horten-Trend und die langfristigen Verhütungslösungen spiegeln eine Reaktion auf Unsicherheiten, die nicht nur Gesundheitsfragen, sondern auch Grundrechte betreffen.
Während Trump und seine Anhänger weiterhin versuchen, ihre politische Agenda durchzusetzen, wird deutlich, dass große Teile der Bevölkerung eine gegensätzliche Haltung einnehmen und um die Sicherung ihrer Freiheitsrechte bemüht sind.
Telepharmazie und Reformstau: Dittmar und Kofler fordern Bewegung in der Gesundheitsversorgung
Die SPD-Politikerinnen Sabine Dittmar und Dr. Bärbel Kofler ziehen eine durchwachsene Bilanz zur digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Während das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePa) vorankommen, zeigt sich auf anderen Feldern ein Reformstau, der weitreichende Konsequenzen haben könnte. Besonders im Bereich der Notfallversorgung und Apothekenstrukturen gibt es aus ihrer Sicht dringenden Handlungsbedarf, der bisher unzureichend adressiert wurde.
Dittmar und Kofler sehen in der schleppenden Umsetzung der Krankenhausreform und den damit verbundenen strukturellen Verbesserungen eine der größten Hürden. Sie betonen, dass digitale Lösungen wie das E-Rezept und die ePa, die Patienten und Gesundheitsdienste verknüpfen sollen, nur dann ihr volles Potenzial entfalten können, wenn auch die notwendigen Anpassungen in der stationären und ambulanten Versorgung erfolgen. Die Einführung der Telepharmazie, die insbesondere in ländlichen Gebieten große Chancen für die Patientenversorgung bietet, wird ebenfalls durch bürokratische Hemmnisse und mangelnde Akzeptanz gebremst. „Diese Totalverweigerung verstehe ich nicht“, kritisierte Kofler scharf. Ihrer Ansicht nach sollte die Telepharmazie als Brücke genutzt werden, um Apothekenbetreiber zu entlasten und Versorgungslücken zu schließen, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Für Apothekenbetreiber stellt sich die Frage, wie sie sich auf die fortschreitende Digitalisierung und mögliche Reformen einstellen können. Neben Investitionen in digitale Infrastruktur, wie etwa die Integration von Telepharmazie-Diensten, müssen sie auch die rechtlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen aufmerksam beobachten. Die zunehmende Nutzung des E-Rezepts und der ePa erfordert dabei sowohl technische als auch organisatorische Anpassungen, um im Wettbewerb bestehen zu können und den steigenden Anforderungen an eine effiziente und digitale Patientenversorgung gerecht zu werden.
Die Umsetzung von Telepharmazie-Angeboten könnte Apotheken eine Chance bieten, flexibler auf regionale Bedürfnisse einzugehen, gerade in Gebieten mit geringer Apothekendichte. Jedoch fordert dies auch eine Abkehr von starren Strukturen und eine Offenheit gegenüber neuen Versorgungsmodellen. „Wer an veralteten Prozessen festhält, wird im digitalen Zeitalter Schwierigkeiten bekommen“, so Kofler.
Die Forderungen von Dittmar und Kofler nach einer zügigen Umsetzung der Krankenhaus- und Apothekenreform verdeutlichen einen Grundkonflikt in der Gesundheitsversorgung: den Spagat zwischen modernen digitalen Angeboten und festgefahrenen Strukturen. Die Einführung der Telepharmazie könnte die Apothekenlandschaft nachhaltig verändern, doch fehlt es vielerorts noch an der Bereitschaft, traditionelle Modelle zu überdenken. Vor allem für ländliche Gebiete könnte die Telepharmazie eine dringend benötigte Stärkung der Versorgungssicherheit bedeuten, indem Apotheken ortsunabhängige Beratung und Rezeptversorgung anbieten.
Es wird klar, dass Apothekenbetreiber mit der fortschreitenden Digitalisierung nicht nur vor eine technische, sondern auch vor eine strategische Herausforderung gestellt werden. Die Integration von Telepharmazie und digitalen Patientenakten bietet neue Möglichkeiten, doch bedarf es eines klaren regulatorischen Rahmens und einer gezielten Förderung seitens der Politik. Wer diese Entwicklung verschläft, wird im harten Wettbewerb das Nachsehen haben – und riskiert letztlich, dass die Bevölkerung die dringend benötigte Gesundheitsversorgung nicht im gewünschten Umfang erhält.
Niederländische Apotheken streiken landesweit für bessere Arbeitsbedingungen
Nach monatelangem Streit um Lohnerhöhungen und verbesserte Arbeitsbedingungen haben Apothekenangestellte in den Niederlanden am Dienstag landesweit ihre Arbeit niedergelegt. In nahezu allen Regionen blieben öffentliche Apotheken geschlossen, nur eine Notfallapotheke pro Region stand für dringende Fälle zur Verfügung. Die zentrale Protestveranstaltung in Den Haag zog rund 10.000 Demonstrant*innen an, die mit Nachdruck auf ihre Forderungen aufmerksam machten.
Der Streik kommt nach einer langen Phase festgefahrener Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften FNV und CNV sowie den Arbeitgeberverbänden. Seit über drei Monaten fordern die Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 6 Prozent, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gelten soll, sowie einen Mindestlohn von 16 Euro pro Stunde. Die Arbeitgeberseite hat bislang jedoch nur eine Erhöhung von 2 Prozent für das laufende Jahr angeboten und eine weitere Anhebung auf 5 Prozent erst für Juli 2025 in Aussicht gestellt. Viele der Apotheken sind als Franchisenehmer in Ketten organisiert oder in Versorgungsnetzwerke eingebunden, was die finanzielle Flexibilität weiter einschränkt.
Ein weiterer Konfliktpunkt sind die Gehaltsunterschiede im Gesundheitswesen. Laut Gewerkschaftsangaben verdienen Apothekenangestellte ohne Führungsverantwortung zwischen 27.746 und 45.078 Euro brutto im Jahr. Leitungskräfte liegen bei 40.622 bis 57.066 Euro. Ralph Smeets vom FNV kritisiert, dass die Löhne im Apothekensektor hinter anderen Gesundheitsberufen zurückblieben, was den Fachkräftemangel verschärfe. „Apothekenpersonal trägt deutlich mehr Verantwortung als Beschäftigte in vergleichbaren Sektoren, aber die Gehälter sind ähnlich niedrig wie im Einzelhandel“, sagte Smeets und warnte, dass der Beruf an Attraktivität verliere.
Auf Arbeitgeberseite argumentieren die Verbände ASKA und WZOA, dass höhere Löhne aufgrund niedriger Kassenhonorare kaum umsetzbar seien. Die Krankenversicherungen hätten eine zentrale Rolle in der Finanzierung der Apotheken und durch niedrige Erstattungssätze entstünde für die Apotheken ein enormer wirtschaftlicher Druck. Auch Robert Boersma, Vorsitzender einer regionalen Apothekergenossenschaft, äußerte sich solidarisch mit den Streikenden und forderte die niederländische Regierung zu Unterstützung auf. Die Politik müsse zusätzliche Mittel bereitstellen, um die finanzielle Lage der Apotheken zu stabilisieren und den Anforderungen an das Apothekenpersonal gerecht zu werden.
Der Streik der Apothekenangestellten in den Niederlanden ist ein lauter Hilferuf an die Politik und das Gesundheitssystem, das Apothekenpersonal mit fairen Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Apotheken sind unverzichtbare Einrichtungen, doch stehen sie vor enormen Herausforderungen: steigende Betriebskosten, geringer werdende Margen und ein zunehmender Personalmangel. Die Kassenhonorare sind oft nicht ausreichend, um den gestiegenen Anforderungen im Apothekenalltag gerecht zu werden, sodass die Arbeitgeber zu Recht auf das Problem der niedrigen Vergütung durch die Krankenkassen hinweisen.
Der Konflikt zeigt, dass es einer grundlegenden Überarbeitung der Finanzierung im Gesundheitswesen bedarf, um Apotheken zukunftssicher zu machen. Wenn die Politik die Apothekenstruktur aufrechterhalten und den Beruf für Nachwuchskräfte attraktiv halten möchte, müssen Kassenvergütungen angepasst und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Der Streik ist somit auch ein Appell an die Regierung, die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen zu stärken und für eine nachhaltige Finanzierung zu sorgen.
ABDA fordert Skonti und mehr Spielraum für Apotheken bei Engpässen
Die ABDA erhöht den Druck auf die Politik: Obwohl das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in dieser Legislaturperiode kaum mehr Chancen auf Verabschiedung hat, nutzt die Standesvertretung die laufenden Beratungen, um ihre Forderungen für Apotheken klar zu machen. Im Fokus stehen dabei die Wiederzulassung handelsüblicher Skonti und erweiterte Befugnisse für Apotheken, bei Medikamentenengpässen flexibler reagieren zu können.
Am Mittwoch kam der Gesundheitsausschuss des Bundestags zusammen, um das GVSG in einer öffentlichen Anhörung zu besprechen. Ursprünglich zielte der Gesetzentwurf auf die Einführung von Gesundheitskiosken und Gesundheitsregionen ab, was jedoch bereits an der Kabinetthürde scheiterte. Im aktuellen Entwurf finden sich nun Maßnahmen wie die Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Entbudgetierung der Honorare für Hausärztinnen und Hausärzte, eine Chronikerpauschale sowie erweiterte Kompetenzen zur Fehlverhaltensbekämpfung. Besonders brisant für die Apotheken ist die geplante Verlagerung der Verantwortung für die Arzneimittelpreisverordnung vom Bundeswirtschafts- auf das Bundesgesundheitsministerium.
Nach dem Bruch der Ampelkoalition vergangene Woche erscheint es allerdings unwahrscheinlich, dass das Gesetz eine Mehrheit im Parlament findet, auch wenn die SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch 18 Änderungsanträge eingereicht haben. Diese umfassen unter anderem eine Direktabrechnung für privatversicherte Kinder und Jugendliche sowie die Erstattungsfähigkeit von Präexpositionsprophylaxe. Doch die FDP hat bereits signalisiert, dass sie keine weiteren Gesundheitsvorhaben der Koalition unterstützen wird.
Die ABDA hat im Vorfeld der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und ihre Position deutlich gemacht. Die Standesvertretung fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, nach der Übertragung der Zuständigkeit die überfällige Anpassung der Apothekenhonorare vorzunehmen. Das letzte Honorarupdate stammt aus dem Jahr 2004, während Betriebskosten seither um 60 Prozent gestiegen sind und das Preisniveau ebenfalls um fast 30 Prozent zugenommen hat. Eine finanzielle Stabilisierung der Apotheken sei essenziell, um eine flächendeckende Versorgung aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus drängt die ABDA darauf, die Skonti des Großhandels wieder zuzulassen. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar hat diese Rabattregelung gekippt, wodurch Apotheken finanzielle Verluste von jährlich 20.000 bis 25.000 Euro erleiden könnten. Die ABDA fordert daher eine Ergänzung in der Arzneimittelpreisverordnung, die es Apotheken erlaubt, weiterhin handelsübliche Skonti in Anspruch zu nehmen, um ihre wirtschaftliche Basis zu stärken.
Ein weiteres Anliegen der ABDA ist mehr Spielraum bei der Medikamentenauswahl in Zeiten von Lieferengpässen. Die Standesvertretung fordert flexible Regelungen, um Apotheken zu ermöglichen, von der verordneten Darreichungsform abzuweichen oder im Notfall einen Aut-simile-Austausch vorzunehmen, sofern das verschriebene Medikament nicht verfügbar ist.
Ob und wann es zu einer zweiten oder dritten Lesung des GVSG im Bundestag kommt, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Tagesordnung reicht nur bis Donnerstag, und ob die neuen Forderungen der ABDA Gehör finden, ist angesichts der unklaren Mehrheitsverhältnisse fraglich.
Mit ihrem Vorstoß demonstriert die ABDA die drängende Realität, in der Apotheken operieren. Skonti sind kein reiner Bonus; sie sind für viele Apotheken ein wesentlicher Faktor, um wirtschaftlich über Wasser zu bleiben. Die strikte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, diese Rabatte zu untersagen, hat empfindliche Lücken in den Finanzplänen vieler Apotheken hinterlassen. Die ABDA fordert daher berechtigterweise, eine Regelung zu finden, die den Skonti wieder eine rechtliche Grundlage gibt.
Gleichzeitig sind die Engpässe bei Medikamenten ein drängendes Problem, das Apotheken zunehmend in ein Dilemma bringt: Sie müssen den Patienten eine lückenlose Versorgung gewährleisten, obwohl viele Arzneimittel nur schwer verfügbar sind. Wenn die Politik nicht bald reagiert und Apotheken in dieser Krisensituation mehr Handlungsfreiheit zugesteht, leidet nicht nur die Apotheke als Unternehmen, sondern vor allem die Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche Medikamentenversorgung angewiesen sind. Die ABDA setzt sich daher zurecht für flexiblere Maßnahmen ein – eine notwendige Forderung in Zeiten akuter Versorgungsunsicherheit.
Unendliche Kosten? Gedisa belastet Apotheken weiter mit Millionenaufwand
Seit drei Jahren wird die Gedisa, die digitale Tochter der Apothekenverbände, massiv finanziell unterstützt. Millionen Euro flossen in den Aufbau und die Entwicklung digitaler Services, die den Apothekenbetrieb modernisieren und erleichtern sollen. Nun jedoch steht fest: Auch nach der geplanten Anschubphase wird die Finanzierung der Gedisa zur Belastung für die Apothekenbetreiber. Am 9. Dezember soll endgültig entschieden werden, wie es weitergeht, doch der Tenor scheint klar – die finanzielle Unterstützung durch die Apotheken könnte in absehbarer Zeit nicht enden.
Ursprünglich wurden die Apotheken mit monatlichen Beiträgen von rund 50 Euro pro Betrieb in die Pflicht genommen, um die Startphase der Gedisa zu finanzieren. Die Erwartung war, dass die Tochtergesellschaft der Verbände bis Ende 2024 ein Modell entwickelt, das sich selbst trägt. Doch mit wachsendem Aufwand und zusätzlichen Projekten scheint das Ziel der wirtschaftlichen Eigenständigkeit noch nicht greifbar. Für viele Apotheken bedeutet das, auch zukünftig finanzielle Mittel für die Gedisa aufbringen zu müssen – Mittel, die im ohnehin angespannten Marktumfeld fehlen.
Apothekenbetreiber sollten daher aufmerksam die Entwicklungen verfolgen und sich über den Nutzen und die Leistungen der Gedisa-Dienste informieren. Bisher bietet die Gesellschaft unter anderem Apothekenportale und sichere Kommunikationssysteme, die auf die veränderten Anforderungen im Gesundheitswesen reagieren. Jedoch stellt sich zunehmend die Frage, ob der finanzielle Beitrag im Verhältnis zum praktischen Nutzen für die einzelnen Apotheken steht. Zudem bleibt die Hoffnung auf Alternativen zur Gedisa – Dienste anderer Anbieter könnten potenziell eine wirtschaftlichere Option bieten.
Die Apothekerkammern und Verbände haben die schwierige Aufgabe, eine ausgewogene Entscheidung zu treffen. Die Belastungen der Apothekenbetriebe sind durch steigende Kosten und stagnierende Vergütungen ohnehin hoch. Es bleibt abzuwarten, ob die Verbände ihren Mitgliedern weitere, langfristige finanzielle Lasten zumuten können, ohne die Belastungsgrenze der Inhaberinnen und Inhaber zu überschreiten.
Das Projekt Gedisa – anfangs als digitaler Aufbruch gefeiert – entwickelt sich zunehmend zum finanziellen Dauerproblem für die Apotheken. Was als ambitioniertes Vorhaben zur Digitalisierung und Verbesserung der Versorgungsstruktur startete, droht nun die Betreiber zu überlasten. Die anstehende Entscheidung im Dezember wirkt mehr als formal; die Alternativlosigkeit, die im Raum steht, lässt Apotheken kaum Handlungsspielraum.
Der Widerstand wächst, und das aus gutem Grund. Während Apotheken den Dienst der Gedisa weiterhin mitfinanzieren sollen, bleibt offen, ob die erwarteten Vorteile tatsächlich eintreten oder die digitalen Innovationen vor allem ein hoher Kostenfaktor bleiben. Apothekenbetreiber sind Unternehmer, und ihre Unterstützung für die Gedisa kann nicht bedingungslos sein – wirtschaftliche Transparenz und eine realistische Perspektive für eine Selbstfinanzierung sind unabdingbar.
Diese Entscheidung darf nicht leichtfertig getroffen werden, denn sie wird die wirtschaftliche Belastung vieler Apotheken direkt beeinflussen. Klarheit und die Aussicht auf einen konkreten Nutzen sind nötig, sonst wird die Gedisa zur andauernden Bürde.
Efluelda setzt auf trivalente Formulierung – Sanofi folgt WHO-Empfehlung für Hochdosis-Grippeimpfstoff
Sanofi hat in 29 europäischen Ländern die Zulassung für eine trivalente Formulierung (TIV) seines Hochdosis-Influenza-Impfstoffs Efluelda erhalten. Die Umstellung folgt der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), künftig auf trivalente statt quadrivalente Hochdosis-Impfstoffe zu setzen, da das Influenza-B-Virus des Yamagata-Stamms seit Jahren kaum noch nachgewiesen wird. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) unterstützt diese Anpassung und hat die Hersteller aufgefordert, bis zur Influenzasaison 2025/26 alle Impfstoffe entsprechend zu modifizieren. Sanofi gilt als Vorreiter, da das Unternehmen nun die erste Zulassung für eine trivalente Hochdosis-Grippeimpfung in Europa erreicht hat.
Der trivalente Efluelda ist für Personen ab 60 Jahren bestimmt und soll einen stärkeren Schutz als die standarddosierten Varianten bieten. Sanofi verweist auf Studien, die eine signifikant höhere Wirksamkeit des Impfstoffs bei der Vermeidung laborbestätigter Influenza-Fälle nachweisen. Der trivalente Impfstoff wird dabei von einer umfangreichen Evidenzlage unterstützt, die auf zwölf Jahre und über 45 Millionen geimpfte ältere Erwachsene zurückgeht. Daten aus klinischen und Real-World-Studien deuten darauf hin, dass Efluelda nicht nur die Erkrankungsrate senkt, sondern auch das Risiko von Krankenhausaufenthalten aufgrund von Grippeinfektionen reduziert.
Zusätzlich verweist Sanofi auf das solide Sicherheitsprofil von Efluelda. Studien zur gleichzeitigen Verabreichung mit Covid-19-Impfstoffen belegen die Verträglichkeit bei älteren Patienten. Aufgrund der umfangreichen Evidenz wird der Impfstoff in 60 Prozent der angebotenen Märkte als bevorzugte Option für ältere Menschen von Fachgesellschaften und Impfgremien empfohlen.
In Deutschland hat die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung für Grippeimpfungen angepasst. Für die kommende Saison 2025/26 können Personen ab 60 Jahren zwischen dem trivalenten Hochdosis-Impfstoff und dem adjuvantierten MF-59-Impfstoff wählen. Beide werden von der Stiko als gleichwertige Optionen zur Prävention schwerer Influenza-Infektionen betrachtet.
Sanofis trivalente Efluelda-Zulassung markiert einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung des Grippeschutzes bei älteren Menschen in Europa. Die Entscheidung, die Yamagata-Komponente zu entfernen, ist gut begründet: Sie schafft Raum für eine fokussiertere und damit möglicherweise wirksamere Formulierung, da dieser Virusstamm in den letzten Jahren kaum noch eine Rolle gespielt hat. Mit der neuen Formulierung erfüllt Efluelda die WHO-Richtlinien und schafft gleichzeitig Vertrauen durch solide Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten. Die Entscheidung der Stiko, den trivalenten Hochdosis-Impfstoff gleichwertig neben dem adjuvantierten MF-59-Impfstoff zu empfehlen, ist ebenfalls zu begrüßen, da sie älteren Menschen eine informierte Wahl zwischen zwei sicheren und effektiven Schutzoptionen bietet.
TNF-α-Inhibitoren im Verdacht: Entzündungshemmer erhöhen Risiko für neurologische Schäden
Seit der Einführung der TNF-α-Inhibitoren in den späten 1990er Jahren haben sich die Behandlungsoptionen für Millionen von Menschen mit Autoimmunerkrankungen erheblich verbessert. Diese Medikamente, die entzündungsfördernde Zytokine wie Tumornekrosefaktor-α (TNF-α) blockieren, haben sich als hochwirksam in der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis, Psoriasis, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa erwiesen. Die Wirkstoffe – darunter bekannte Präparate wie Infliximab (Remicade®), Adalimumab (Humira®), Golimumab (Simponi®), Certolizumab Pegol (Cimzia®) und Etanercept (Enbrel®) – greifen gezielt in das Immunsystem ein und lindern chronische Entzündungen.
Jedoch häufen sich mittlerweile Berichte über seltene, aber potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen, insbesondere über entzündliche Prozesse im zentralen Nervensystem (ZNS). Diese unerwünschten Effekte äußern sich häufig in demyelinisierenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose, die zu erheblichen neurologischen Beeinträchtigungen führen können. In einer aktuellen systematischen Übersichtsarbeit, die in „JAMA Neurology“ veröffentlicht wurde, untersuchten chinesische Forscher das Risiko solcher ZNS-Komplikationen bei Patienten, die mit TNF-α-Inhibitoren behandelt wurden. Die Analyse umfasste Daten von mehr als einer Million Autoimmunpatienten aus 18 kontrollierten Beobachtungsstudien, von denen 258.897 eine TNF-α-Inhibitor-Therapie erhielten.
Die Ergebnisse dieser Analyse sind besorgniserregend: Autoimmunpatienten unter TNF-α-Inhibitor-Therapie zeigten ein um 36 % erhöhtes Risiko für entzündliche ZNS-Erkrankungen im Vergleich zu Patienten, die mit konventionellen Therapien behandelt wurden. Besonders auffällig war das erhöhte Risiko für demyelinisierende Erkrankungen, wobei die Inzidenzraten für neu auftretende entzündliche ZNS-Ereignisse bei bis zu 13,4 pro 10.000 Personenjahren lagen. Auch im direkten Vergleich der einzelnen TNF-α-Inhibitoren zeigte sich eine gewisse Risikoabweichung: Certolizumab schien ein leicht erhöhtes Risiko für ZNS-Erkrankungen aufzuweisen, wenngleich dieser Unterschied statistisch nicht signifikant war.
Die genauen Ursachen dieser Nebenwirkungen sind jedoch noch unklar. Wissenschaftler vermuten, dass das gezielte Blockieren von TNF-α alternative Signalwege im Immunsystem aktivieren könnte, was zu unerwarteten Entzündungsprozessen führt. Eine weitere Hypothese besagt, dass die Hemmung von TNF-α die Autoreaktivität von T-Zellen erhöhen oder die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke beeinflussen könnte. Ein direkter Zusammenhang mit klassischen Risikofaktoren wie genetischer Prädisposition oder Rauchen konnte in dieser Analyse jedoch nicht festgestellt werden.
Aufgrund der Seltenheit dieser Komplikationen sind randomisierte klinische Studien, die eine sichere Aussage zum ZNS-Risiko unter TNF-α-Inhibitoren treffen könnten, derzeit kaum realisierbar. Die Forscher fordern daher weitere groß angelegte Beobachtungsstudien, um den Zusammenhang zwischen TNF-α-Inhibitoren und dem Risiko von ZNS-Erkrankungen besser zu verstehen und mögliche Präventionsstrategien zu entwickeln. Eine besondere Empfehlung der Forscher lautet, die Nutzen-Risiko-Abwägung vor Beginn einer TNF-α-Therapie kritisch zu prüfen und ein engmaschiges Monitoring für betroffene Patienten sicherzustellen.
Die aktuelle Untersuchung zu den Risiken von TNF-α-Inhibitoren wirft ein neues Licht auf die Balance zwischen den therapeutischen Vorteilen und potenziellen Nebenwirkungen dieser Medikamente. Während TNF-α-Inhibitoren unbestreitbar das Leben vieler Patienten verbessert und die Prognose bei Autoimmunerkrankungen revolutioniert haben, verdeutlicht die Studie, dass die Wissenschaft noch am Anfang des Verständnisses dieser komplexen Immuninterventionen steht. Die Beobachtung eines erhöhten ZNS-Risikos mahnt zur Vorsicht und legt nahe, dass der Einsatz dieser Medikamente nicht leichtfertig erfolgen sollte. Für Patienten und Ärzte wird es zunehmend wichtig, nicht nur die unmittelbaren Vorteile, sondern auch die langfristigen Risiken solcher hochwirksamen Therapien zu verstehen und individuell abzuwägen. Dies könnte bedeuten, dass vor allem Patienten mit Risikofaktoren für neurologische Erkrankungen künftig noch sorgfältiger überwacht werden sollten.
BC 007 bei Long Covid – Große Hoffnung enttäuscht nach neuen Studienergebnissen
Die Suche nach wirksamen Behandlungsansätzen für Long Covid geht weiter – doch eine große Hoffnung hat sich nun zerschlagen. Das Berliner Start-up Berlin Cures, das die Substanz BC 007 entwickelt hatte, musste nach den jüngsten Ergebnissen einer Phase-II-Studie ernüchternde Nachrichten verkünden. Laut den veröffentlichten Studienresultaten zeigt der DNA-Aptamer BC 007 keine überlegene Wirksamkeit gegenüber einem Placebo, was die Erwartungen vieler Experten und Patienten dämpft.
Erste Hinweise auf die mögliche Wirksamkeit von BC 007 waren 2021 publik geworden, als die Augenklinik des Universitätsklinikums Erlangen-Nürnberg vier Long-Covid-Patienten mit dem Aptamer behandelte und positive Effekte berichtete. Diese vorläufigen Ergebnisse lösten in der Fachwelt und bei Betroffenen große Hoffnungen aus. BC 007 war ursprünglich entwickelt worden, um Autoimmun-Antikörper zu binden, die sich gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren richten. Doch schon damals mahnten Ärzte zur Vorsicht, da es sich um Einzelfallbeobachtungen handelte, die nicht durch klinische Studien gestützt waren.
Nun zeigte sich jedoch in einer wissenschaftlich kontrollierten Studie, dass BC 007 keine signifikanten Effekte im Vergleich zur Placebogruppe aufweist. Berlin Cures musste aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sogar bekanntgeben, dass alle weiteren Forschungsaktivitäten eingestellt werden. Die umfangreichen Kosten einer Fortführung der Studien sowie tiefergehender Analysen seien unter den gegenwärtigen Umständen nicht zu tragen, erklärte das Unternehmen. Berlin Cures bedankte sich bei den Patienten und den teilnehmenden Studienzentren, die bis hierhin an der Forschung mitgewirkt hatten.
Diese Entwicklung trifft viele Long-Covid-Betroffene hart, die auf die positiven Berichte aus der ersten Anwendung von BC 007 gehofft hatten. Die Enttäuschung ist groß, und zugleich bleibt die Dringlichkeit bestehen, weitere therapeutische Ansätze zu erforschen, um Long-Covid-Patienten künftig effektive Behandlungsmöglichkeiten bieten zu können.
Die Ernüchterung über das Scheitern von BC 007 als Hoffnungsträger gegen Long Covid zeigt, wie komplex und herausfordernd die Entwicklung wirksamer Therapien für diese neuartige Erkrankung ist. Der frühe Optimismus, den Einzelfallbeobachtungen erzeugten, weckte bei vielen Betroffenen und Forschern die Hoffnung auf schnelle Erfolge. Doch wie so oft in der Medizin zeigt sich hier: Erfolg im Labor ist nicht gleich Erfolg in der klinischen Praxis.
Diese Episode unterstreicht die Notwendigkeit, dass Forschungsansätze bis zur Phase-III-Reife und darüber hinaus unterstützt werden. Besonders für Erkrankungen wie Long Covid, die zunehmend Millionen Menschen weltweit betreffen, ist eine langfristige und ausreichende Finanzierung unerlässlich. Staatliche Förderungen und private Investitionen könnten hier entscheidende Fortschritte ermöglichen.
Das Ende der BC-007-Studien sollte kein Grund zur Resignation sein, sondern vielmehr ein Ansporn, die Erforschung von Long-Covid-Therapien mit neuem Elan anzugehen. Denn die Geschichte zeigt: Auch vermeintliche Rückschläge sind oft Wegbereiter für künftige Erfolge in der Medizin.
Bispezifische Antikörper: Neuer Therapieansatz in der Onkologie setzt auf flexible Immunaktivierung
In der modernen Krebstherapie spielen bispezifische Antikörper eine zunehmend bedeutende Rolle, vor allem durch ihre Fähigkeit, das Immunsystem präzise auf Tumorzellen zu lenken. Ein Forschungsteam der Universität Uppsala und des KTH Royal Institute of Technology in Schweden entwickelte nun einen bispezifischen Antikörperprototyp, der ohne spezifische Bindung an Tumorantigene auskommt und dennoch eine starke Immunantwort im Tumormilieu auslösen kann. Dieser Antikörper bietet das Potenzial, eine zentrale Hürde in der Krebstherapie zu überwinden: die flexible und zielgerichtete Aktivierung des Immunsystems direkt an der Tumorstelle.
Im Gegensatz zu herkömmlichen bispezifischen Antikörpern, die meist für spezifische Tumorarten maßgeschneidert werden müssen, ist dieser neue Ansatz in seiner Struktur universell einsetzbar. Der Antikörper bindet an das CD40-Oberflächenantigen antigenpräsentierender Zellen, wodurch das Immunsystem gezielt aktiviert wird. Zusätzlich wird der Antikörper mit einem tumorspezifischen Peptid ausgestattet, das sich an Neoantigene, also mutierte Proteinfragmente der Tumorzellen, orientiert. So kann der Antikörper flexibel für verschiedene Tumorarten angepasst und gegebenenfalls sogar auf Vorrat produziert werden.
Der Therapieansatz wirkt, indem der bispezifische Antikörper in antigenpräsentierenden Zellen tumorspezifische Peptide präsentiert und so die Bildung von CD8+ T-Zellen anregt, die den Tumor direkt bekämpfen. Dieser Prozess führt zu einer fokussierten Immunantwort im Tumorbereich und reduziert potenziell schädliche Nebenwirkungen im gesunden Gewebe. Der Vorteil dieser Methode liegt dabei in der spezifischen Immunaktivierung am Tumor und der Möglichkeit, die Antikörper flexibel für verschiedene Tumoren einzusetzen.
Die Wirksamkeit des Konzepts wurde in präklinischen Studien an Mäusen bereits bestätigt: Die Immunantwort zeigte eine signifikante Aktivierung und Proliferation von T-Zellen im Tumormilieu. Dies korrelierte mit einer verstärkten Antitumoraktivität, die sich in einem reduzierten Tumorwachstum und verbesserten Überlebensraten der behandelten Tiere äußerte. Die Studie, die kürzlich in „Nature Communications“ veröffentlicht wurde, beschreibt zudem den potenziellen Nutzen der bispezifischen Antikörper in Kombination mit anderen Immuntherapien. Erste Analysen lassen auf eine Synergie mit weiteren immunonkologischen Ansätzen schließen.
Diese Forschungsergebnisse markieren einen wichtigen Schritt in der Entwicklung personalisierter und dennoch universell einsetzbarer Krebstherapien. Der neue Ansatz könnte in Zukunft nicht nur die Therapieeffizienz, sondern auch die Flexibilität und Wirtschaftlichkeit in der Onkologie erheblich verbessern.
Mit der Entwicklung bispezifischer Antikörper auf Vorrat schlagen Forscher eine spannende Brücke zwischen Standardisierung und Spezifität in der Onkologie. Der Ansatz, flexible, vorbereitete Antikörper einzusetzen, die mit tumorspezifischen Peptiden zur gezielten Immunaktivierung ausgestattet werden, zeigt, wie Krebstherapie der Zukunft aussehen könnte. Gerade die Möglichkeit, ohne spezifische Antikörperproduktion auszukommen und dennoch eine maßgeschneiderte Tumorbekämpfung zu ermöglichen, bietet enormes Potenzial, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Therapievielfalt zu erweitern.
Doch bei aller Begeisterung ist die Arbeit noch lange nicht abgeschlossen. Noch stehen weitere Studien und klinische Prüfungen aus, die zeigen müssen, ob sich der Erfolg des Mausmodells in die menschliche Anwendung übertragen lässt. Sollte dies gelingen, könnte die Krebstherapie in eine neue Ära eintreten, in der ein universeller, schnell verfügbarer Immuntherapieansatz den Weg ebnet, der das Immunsystem flexibel gegen eine Vielzahl von Tumorarten in Stellung bringt. Der neue Therapieansatz bringt somit sowohl für Ärzte als auch Patienten Hoffnung auf eine wirksamere und praktikablere Krebstherapie – mit minimalen Nebenwirkungen und maximaler Zielgenauigkeit.
Apotheken am Limit: HAV fordert sofortige Wirtschaftshilfe zur Sicherung der Versorgung
In einer eindringlichen Analyse der wirtschaftlichen Lage stellte der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins (HAV), Jörn Graue, das Jahr 2024 als besonders schwieriges Jahr für Apotheken dar. Angesichts sinkender Betriebsergebnisse, wachsender Personalkosten und einer schleppenden Honorarreform warnte er vor einer Krise in der flächendeckenden Versorgung. „Die Stimmung im Apothekenmarkt ist schlecht“, betonte Graue am Dienstagabend in der Mitgliederversammlung des HAV. Vor allem in Hamburg sei die finanzielle Situation vieler Apotheken bedenklich, was vermehrt zur Schließung von Standorten führe. Bis Ende des Jahres werde die Zahl der Apotheken bundesweit voraussichtlich unter die Marke von 17.000 fallen, so seine Einschätzung.
Die politische Unsicherheit, ausgelöst durch den Bruch der Ampelkoalition am 6. November, verschärfe die Lage. Graue sprach von „italienischen Verhältnissen“, die zu Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess führten. Ein Beispiel sei das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das nun vorerst nicht mehr beschlossen werde. Während Graue die vorläufige Abkehr von tiefgreifenden Systemveränderungen begrüßte, bedauerte er zugleich das Ausbleiben einer dringend benötigten Honorarerhöhung. Die Reformen hätten sich in den letzten Jahren von einem „Adlerflug“ zu einem „Schneckengang“ entwickelt, sagte Graue. Der HAV habe eigene Vorschläge zur Lösung der Problematik, insbesondere für den Umgang mit hochpreisigen Arzneimitteln, vorgelegt. Der Gesundheitsfonds könne hierbei eine tragende Rolle spielen.
Auch HAV-Geschäftsführer Georg Zwenke beschrieb die Situation der Apotheken als äußerst angespannt. Die Frage der angemessenen Honorierung sei seit 2015 ungelöst, doch ohne eine finanzielle Stärkung könne die Versorgung nicht in der bisherigen Form fortgesetzt werden. Der wirtschaftliche Druck sei massiv, und die Zahl der Schließungen steige. Besonders stark betroffen seien Filialapotheken, die oft mit roten Zahlen kämpften. Trotz steigender Umsätze durch hochpreisige Medikamente sank der Rohgewinn. Zwenke stellte klar, dass ein Drittel der Hamburger Apotheken im ersten Halbjahr 2024 nur ein Betriebsergebnis von 12.000 Euro erreichte, während zwei Drittel knapp 70.000 Euro verzeichneten. Für Filialen sah die Lage noch schlechter aus, mit einem Betriebsergebnis von durchschnittlich 47.000 Euro für zwei Drittel der Standorte.
In Hinblick auf die bevorstehenden Neuwahlen im Februar analysierte Zwenke die Pläne des ehemaligen Finanzministers Christian Lindner. Dieser habe den Bürokratieabbau und die Optimierung von Effizienzreserven gefordert. Der HAV stehe diesen Forderungen aufgeschlossen gegenüber und habe eigene Vorschläge zur Entbürokratisierung vorgelegt. Eine Reduzierung der Dokumentationspflichten, die Apotheken belasten, sei dabei zentral. Dennoch zweifelte Zwenke daran, dass Apotheken noch über Effizienzreserven verfügten, die es zu heben gäbe. Die Belastungsgrenze sei erreicht. Zwar sinke der Kassenabschlag im kommenden Jahr geringfügig von 2 auf 1,77 Euro, jedoch sei dies kein ausreichendes Mittel zur Stabilisierung. „Wir brauchen jetzt eine wirtschaftliche Stärkung, sonst können die Apotheken die Versorgung in der bisherigen Form bald nicht mehr leisten“, mahnte Zwenke.
Die Lage der Apotheken spitzt sich dramatisch zu. Was einst als feste Institution in der Gesundheitsversorgung galt, kämpft nun um das wirtschaftliche Überleben. Die Forderungen des HAV nach einer schnellen finanziellen Stärkung sind daher mehr als berechtigt. Viele Apotheken stehen bereits vor der Schließung – und mit ihnen droht ein Verlust an Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Es ist unverständlich, dass die dringend notwendige Honorarreform wieder einmal verschoben wurde. Die Untätigkeit der Politik in dieser entscheidenden Frage lässt die Apotheken im Stich und ignoriert die existenzielle Bedrohung, die viele Betreiber betrifft. Bürokratische Hürden und steigende Personalkosten erdrücken die Wirtschaftlichkeit kleiner Betriebe, und das nur geringe Absenken des Kassenabschlags ist nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Was jetzt notwendig ist, sind konsequente und spürbare Schritte zur Entlastung. Die Versorgung der Bevölkerung muss oberste Priorität haben. Ein überfüllter Apothekenmarkt war gestern – heute sind es die unverzichtbaren Akteure, die ums Überleben kämpfen.
Gefahr im Sitzen: Wie ein bewegungsarmer Alltag das Herz junger Menschen belastet
Eine neue Studie der University of Colorado Boulder und der University of California Riverside zeigt besorgniserregende Auswirkungen des langen Sitzens auf die Gesundheit junger Erwachsener. Trotz eines Altersdurchschnitts von nur 33 Jahren verbringt die Mehrheit der Studienteilnehmer mehr als 60 Stunden pro Woche sitzend – ein Muster, das gesundheitliche Folgen hat, wie die Forscher betonen. Die Analyse von über 1000 Probanden, darunter 730 Zwillingen, ergab, dass langes Sitzen nicht nur mit höheren Cholesterin- und BMI-Werten, sondern auch mit einem beschleunigten metabolischen Alterungsprozess verknüpft ist. Diese Ergebnisse, veröffentlicht im Fachjournal „Plos One“, werfen ein Licht auf die Risiken, die ein moderner Lebensstil selbst für eine junge und vermeintlich gesunde Altersgruppe birgt.
Im Durchschnitt verbrachten die Studienteilnehmer fast neun Stunden täglich im Sitzen und erfüllten die empfohlenen Bewegungsrichtlinien oft nur knapp: Etwa 80 bis 160 Minuten moderate Bewegung pro Woche, ergänzt durch maximal 135 Minuten intensive Bewegung. Diese körperliche Aktivität reichte jedoch nicht aus, um die negativen Effekte des langen Sitzens auszugleichen. Die Forscher fanden heraus, dass selbst junge Erwachsene, die täglich 8,5 Stunden sitzen und die Mindestbewegungsrichtlinien erfüllen, in eine moderate bis hohe Risikokategorie für Herz-Kreislauf- und Stoffwechselkrankheiten fallen könnten. „Die Empfehlungen für körperliche Aktivität, etwa 20 Minuten moderate Bewegung pro Tag, sind unzureichend, um die Schäden des langen Sitzens zu kompensieren,“ warnen die Autoren.
Die gesundheitlichen Konsequenzen langen Sitzens sind bereits gut dokumentiert, doch der moderne Arbeitsalltag verschärft die Situation weiter: Lange Arbeitswege, stundenlange Videokonferenzen und abendliches Streaming führen zu einem sitzenden Lebensstil, den selbst regelmäßiges Training nicht vollständig ausgleichen kann. Zwar zeigten intensive Bewegungsphasen von rund 30 Minuten täglich eine schützende Wirkung, doch reichte auch diese Menge nicht, um den Stoffwechsel vollständig in den Normalzustand zurückzuversetzen. Die Forscher betonen, dass das metabolische Altern junger Menschen durch ständiges Sitzen stark vorangetrieben wird und die durch Bewegung erzielten Verbesserungen oft nur geringe Auswirkung auf den Gesamtzustand haben.
Für einen nachhaltigeren Gesundheitsschutz schlagen die Wissenschaftler konkrete Verhaltensänderungen vor. Statt das Sitzen nach der Arbeit durch Sport auszugleichen, raten sie dazu, Sitzzeiten insgesamt zu verringern. Die Nutzung von Stehschreibtischen, bewegungsintensive Meetings und regelmäßige Pausen könnten den negativen Gesundheitsfolgen vorbeugen. Ziel sei es, die Risiken des Sitzens durch eine fortlaufende Bewegung zu mindern, sodass langanhaltende Belastungen im Alltag vermieden werden.
Die moderne Lebensweise hat ihren Preis. Was einst als Luxus eines sitzenden Berufslebens galt, entwickelt sich zunehmend zur Gesundheitsgefahr – und das nicht nur für ältere Generationen. Die Ergebnisse der Studie sind eine Mahnung an eine Gesellschaft, die zunehmend in Büros und vor Bildschirmen verharrt. Gerade junge Erwachsene, die das Sitzen oft mit minimalen Bewegungseinheiten zu kompensieren versuchen, sollten alarmiert sein: Ein kurzer Spaziergang oder ein täglicher Besuch im Fitnessstudio reichen nicht aus, um die Schäden des Sitzens auszugleichen. Vielmehr braucht es ein Umdenken und einen Wandel hin zu einem aktiven Alltag, der Bewegung integriert und Gesundheitsrisiken minimiert. Der Arbeitsalltag muss in Bewegung kommen – denn die Gesundheit ist unbezahlbar.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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