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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die digitale Transformation stellt Apotheken vor vielfältige Herausforderungen: Von Cyberangriffen über steigende Haftungsrisiken bis hin zu neuen Abrechnungsanforderungen. Die wachsende Gefahr durch Cyberattacken erfordert höchste Sicherheitsstandards, da sensible Gesundheitsdaten täglich geschützt werden müssen, um Patientenvertrauen zu wahren. Auch die Verkehrssicherungspflicht gewinnt an Bedeutung, wie ein Gerichtsurteil zeigt, das hohe Anforderungen an die Instandhaltung von Außenflächen stellt. Gleichzeitig bleibt die Retaxationspraxis ein ständiges Streitthema zwischen Apotheken und Krankenkassen – kleinste Fehler in Rezepten führen oft zu erheblichen finanziellen Einbußen. Die jüngsten politischen Entwicklungen, darunter Diskussionen über telefonische Krankschreibungen und die gesundheitspolitischen Weichenstellungen in Brandenburg, lassen ebenso wenig klare Antworten erkennen, wie die offenen Fragen bei Softwareumstellungen oder Lieferstopps für insolvente Apotheken. Selbst die Versorgungssicherheit bei Importarzneimitteln erfordert von Apotheken höchste Sorgfalt bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Angesichts dieser vielfältigen Herausforderungen ist es für Apotheken unerlässlich, sich flexibel und rechtssicher aufzustellen, um ihre Betriebsfähigkeit langfristig zu sichern.
Cybersicherheit in Apotheken: Schutz vor Angriffen und Datenrisiken wird unverzichtbar
Mit der zunehmenden Digitalisierung wird der Schutz vor Cyberangriffen für Apotheken zur zentralen Herausforderung. Da Apotheken täglich eine Vielzahl sensibler Gesundheitsdaten verarbeiten und Zugang zu Systemen mit vertraulichen Patienteninformationen haben, zählen sie zu den bevorzugten Zielen von Cyberkriminellen. Ausfälle in der IT-Infrastruktur oder der Verlust von Daten könnten nicht nur massive finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen der Patienten in die Sicherheit der Apotheke nachhaltig erschüttern. Die Bedrohung geht dabei weit über reine Datendiebstähle hinaus: Mit modernen Methoden wie Ransomware-Angriffen können Hacker komplette Systeme lahmlegen und hohe Lösegeldforderungen stellen.
Eine umfassende Cyber-Versicherung gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Diese Versicherungen bieten Schutz bei finanziellen Schäden durch Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen und übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Systeme. Darüber hinaus beinhalten viele moderne Policen proaktive Maßnahmen wie regelmäßige Schwachstellenanalysen und Sicherheitstrainings für Mitarbeiter, um potenzielle Einfallstore frühzeitig zu identifizieren und zu schließen. Diese präventiven Services sind besonders für kleinere und mittlere Apotheken von Wert, die oft nicht über umfangreiche eigene IT-Ressourcen verfügen.
Aktuell sorgen jedoch Kriegsausschluss-Klauseln in vielen Cyber-Policen für Unsicherheit. Diese Klauseln, die Schäden durch staatlich gelenkte Cyberangriffe ausschließen, sind insbesondere durch den anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikt wieder in den Fokus gerückt. Da sich staatlich gelenkte Angriffe zunehmend auch gegen Gesundheitsdienste richten, bleibt unklar, inwieweit die Cyber-Versicherung im Ernstfall greift. Apothekenbetreiber sollten daher genau prüfen, welche Bedrohungsszenarien in ihrer Police abgedeckt sind und welche Lücken bestehen könnten.
Ein weiterer Aspekt, der die Bedeutung der Cyber-Versicherung unterstreicht, sind die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz im Gesundheitswesen. Datenschutzverletzungen können teure Bußgelder nach sich ziehen und die Reputationsschäden durch Datenmissbrauch sind oft schwer zu beheben. Eine maßgeschneiderte Cyber-Versicherung kann hier nicht nur als finanzieller Schutz, sondern auch als Sicherheitsstrategie dienen, die den Betrieb stabilisiert und für die zukünftigen Herausforderungen absichert. Angesichts der steigenden Bedrohungslage und regulatorischen Anforderungen ist die Cyber-Versicherung für Apothekenbetreiber heute unerlässlich.
Der digitale Wandel stellt Apotheken vor neue Risiken und Anforderungen. Der Schutz vor Cyberangriffen ist längst kein optionaler Aspekt mehr, sondern muss als zentraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie betrachtet werden. Cyberkriminelle suchen gezielt nach Schwachstellen, und Apotheken mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten sind besonders attraktive Ziele. Eine Cyber-Versicherung kann den entscheidenden Unterschied machen, um im Ernstfall finanzielle Einbußen abzufedern und die Datenwiederherstellung zu gewährleisten. Doch der richtige Versicherungsschutz geht weit über Schadensregulierung hinaus: Proaktive Angebote wie Mitarbeiterschulungen und Schwachstellenanalysen helfen, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken und den Betrieb robuster gegen Angriffe aufzustellen.
Problematisch bleibt jedoch die Unsicherheit durch Kriegsausschluss-Klauseln. Da staatlich gelenkte Cyberattacken zunehmend zur Realität werden, stellt sich die Frage, ob diese Klauseln der komplexen Bedrohungslage noch gerecht werden. Apotheker sollten genau auf den Schutzumfang ihrer Versicherung achten und mögliche Lücken gezielt besprechen. Nur durch umfassenden und gezielten Schutz lassen sich langfristig Vertrauen und Stabilität im Apothekenbetrieb gewährleisten.
Herbstlaub und Haftung: Gerichtsurteil setzt neue Maßstäbe für Apothekenbetreiber
Im Oktober 2019 erlitt eine Frau schwere Verletzungen, als sie auf einem von Laub und Matsch bedeckten Parkplatz in Bargteheide ausrutschte und stürzte. Der Fall landete vor dem Landgericht Lübeck, wo die Klägerin 6.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Anwaltskosten forderte und der Straßenbaulastträgerin vorwarf, ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt zu haben. Die Beklagte wehrte sich, indem sie argumentierte, eine einmal jährliche Reinigung des Parkplatzes am Ende der Laubsaison sei aufgrund der Lage und geringen Frequentierung des Platzes ausreichend. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, was wichtige Schlussfolgerungen für Apothekenbetreiber und andere Geschäftsinhaber mit Kundenverkehr auf Außenflächen mit sich bringt.
Die Straßenbaulastträgerin verwies auf eine Übertragung der Reinigungspflicht auf den Eigentümer des benachbarten Grundstücks. Jedoch stellte das Gericht fest, dass die Unfallstelle nicht in den übertragenen Reinigungsbereich fiel und die Beklagte somit weiterhin für die Verkehrssicherheit des Parkplatzes verantwortlich war. In seinem Urteil vom 21. Februar 2024 machte das Gericht deutlich, dass eine jährliche Reinigung nicht ausreicht, um die Risiken eines mit Laub und Matsch bedeckten Parkplatzes angemessen zu mindern.
Gemäß § 45 des Straßenwegerechtsgesetzes (StrWG) sind Gemeinden dazu verpflichtet, Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften regelmäßig zu reinigen. Dieser Reinigungsauftrag umfasst auch das Entfernen von Laub, das, ähnlich wie Schnee und Eis, witterungsbedingte Risiken birgt. Das Gericht betonte, dass der Laubfall im Herbst kontinuierlich und witterungsabhängig stattfindet und ein starrer Reinigungsplan den potenziellen Gefahren nicht gerecht wird. Insbesondere bei feuchtem Wetter bildet sich schnell eine rutschige Schicht aus Laub und modrigem Boden, die eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bargteheide legt fest, dass Anlieger in der Regel einmal monatlich und zusätzlich nach Bedarf für eine Reinigung sorgen sollen. Das Gericht kritisierte daher, dass die Beklagte sich nur auf eine einmalige jährliche Reinigung beschränkt hatte.
Auch wenn das Gericht eine gewisse Eigenverantwortung der Klägerin erkannte, da sie sich der glitschigen Laubschicht bewusst sein konnte, verurteilte es die Straßenbaulastträgerin zur Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld sowie einem Teil der Gerichtskosten. Es wies darauf hin, dass die Straßenbaulastträgerin die Verkehrssicherungspflicht und die Relevanz flexibler Reinigungspläne unterschätzt habe.
Für Apothekenbetreiber ergeben sich aus diesem Urteil wichtige Handlungsimpulse. Ähnlich wie die Straßenbaulastträgerin sind auch sie verpflichtet, ihre Außenflächen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, um Unfälle ihrer Kunden oder Mitarbeiter zu vermeiden. Besonders in Herbst und Winter, wenn Laub und Schnee die Rutschgefahr erhöhen, ist eine regelmäßige und nach Bedarf angepasste Reinigung unumgänglich. Apothekenbetreiber sollten sich bewusst machen, dass eine unzureichende Pflege von Gehwegen, Zugängen und Parkplätzen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen kann, wenn es zu Unfällen kommt.
Eine umfassende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen von erheblicher Bedeutung, da sie Apothekenbetreiber bei Schadensersatzansprüchen absichert. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schmerzensgeld, Anwalts- und Prozesskosten sowie eventuelle Entschädigungszahlungen und bietet damit einen effektiven Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfallereignisses. Insbesondere in den Herbstmonaten, wenn die Rutschgefahr durch Laub signifikant steigt, ist es ratsam, bestehende Versicherungsverträge auf Aktualität und Deckungsumfang zu überprüfen. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Außenbereiche sowie eine verlässliche Haftpflichtversicherung schaffen die notwendige Sicherheit für Apothekenbetreiber, die im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten auch witterungsbedingte Gefahren wie Laubfall und Glätte im Blick haben müssen.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt deutlich, dass Verkehrssicherungspflichten nicht starr, sondern flexibel und situationsabhängig ausgestaltet sein müssen. Öffentliche und gewerblich genutzte Flächen, die Besucherverkehr ausgesetzt sind, bergen bei Vernachlässigung erhebliche Risiken, wie der vorliegende Fall zeigt. Feste, lediglich einmal jährlich festgelegte Reinigungsintervalle werden den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht im Herbst nicht gerecht. Laubfall ist nicht planbar – und Apothekenbetreiber, die sich auf festgelegte Reinigungszeiten verlassen, riskieren die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter.
Eine gut ausgestattete Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen nicht nur ratsam, sondern eine unverzichtbare Grundlage, um Haftungsrisiken effektiv zu minimieren. Der Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls sollte bei der Versicherungswahl Priorität haben – und so vermeiden Apothekenbetreiber den riskanten Rutsch ins finanzielle Desaster.
Krankmeldung per Telefon: Krankenkassen fordern Erhalt der Maßnahme
Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, sorgt erneut für politische und gesellschaftliche Diskussionen. Führende Vertreter der Krankenkassen AOK und Techniker Krankenkasse sprechen sich klar für die Beibehaltung dieser Option aus. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende der AOK, betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass die erhöhte Zahl an Krankmeldungen in den letzten Jahren nicht durch diese Maßnahme bedingt sei. Vielmehr gebe es eine Vielzahl von Gründen, die den Anstieg des Krankenstands erklären könnten – die telefonische Krankschreibung gehöre jedoch nicht dazu. Sie sieht keine Anzeichen für einen signifikanten Missbrauch dieser Möglichkeit.
Auch Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, verwies auf die Vorteile der Regelung. Die telefonische Krankschreibung sei insbesondere für Patienten nützlich, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. „Ein Anruf in der Praxis entlastet sowohl das medizinische Personal als auch die Patienten, da die Gefahr von Ansteckungen im Wartezimmer reduziert wird,“ erklärte Baas. Die telefonische Krankmeldung habe sich während der Pandemie als niederschwellige und wirksame Maßnahme erwiesen, die von Patienten und Praxen gleichermaßen geschätzt werde.
Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, die telefonische Krankschreibung als feste Regelung zu etablieren. Diese Möglichkeit sei jedoch nur für Patienten vorgesehen, die der Praxis bekannt sind und keine schweren Krankheitssymptome haben. Damit bleibt das Verfahren eine Option für leichte Erkrankungen, die keine unmittelbare Arztkonsultation erfordern.
Jedoch wird die Maßnahme im Zuge einer wirtschaftlichen Wachstumsinitiative der Bundesregierung überprüft, da der anhaltend hohe Krankenstand Sorgen bereitet. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im September gefordert, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Er stellte einen Zusammenhang zwischen der hohen Zahl an Krankmeldungen und der Einführung dieser Regelung her. Die AOK widerspricht dieser Einschätzung und betont, dass es keine Hinweise auf Missbrauch gebe. Reimann stellte klar: „Diese gefühlte Wahrheit können wir nicht bestätigen.“ Sie fordert die Politik dazu auf, sich an Fakten zu halten und die Erfahrungen der Pandemie zu berücksichtigen.
Die Debatte um die telefonische Krankschreibung zeigt, wie stark Politik und Gesellschaft unterschiedliche Perspektiven auf den Krankenstand in Deutschland haben. Die Krankenkassen sehen in der Regelung eine sinnvolle Entlastung für Patienten und medizinisches Personal, die sich in der Pandemie bewährt hat. Der Gang in die Arztpraxis wird durch eine einfache Anrufmöglichkeit ersetzt – für viele Patienten ein praktischer Schritt, der Wartezeiten und Ansteckungsrisiken reduziert. Die Argumente von AOK und Techniker Krankenkasse, wonach es keine Hinweise auf Missbrauch gibt, sollten ernst genommen werden, bevor vorschnell Maßnahmen zurückgenommen werden, die sich als sinnvoll erwiesen haben.
Finanzminister Lindners Befürchtung, dass die telefonische Krankschreibung den Krankenstand ansteigen lässt, scheint bislang auf Spekulation zu beruhen. Daten, die einen Missbrauch oder eine signifikante Belastung durch diese Option belegen, fehlen. Vielmehr stellt die Möglichkeit für viele eine pragmatische Lösung dar – insbesondere in Zeiten hoher Infektionsrisiken. Die Herausforderung für die Politik wird darin bestehen, die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und Gesundheitsvorsorge zu wahren, ohne dabei das Vertrauen in sinnvolle, erprobte Regelungen zu verlieren.
Retaxationsfalle: Apotheken kämpfen gegen das Risiko durch eigene Verträge
Die Retaxationspraxis der Krankenkassen bleibt ein Dauerstreitthema zwischen dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Immer wieder müssen Apotheken empfindliche Einbußen hinnehmen, wenn auch kleinste Formfehler in Rezepten dazu führen, dass Krankenkassen die volle Erstattung verweigern und eine sogenannte Null-Retaxation fordern. Die Ursache dafür liegt in den vertraglichen Vereinbarungen, die der DAV mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen hat. Demnach ist es den Kassen erlaubt, bei geringsten Verstößen gegen formale Anforderungen, wie etwa einer unvollständigen Dosierangabe, die Kostenübernahme vollständig abzulehnen. Dieser Vertragspunkt stützt sich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V, welches die Krankenkassen zur sparsamen und zweckmäßigen Mittelverwendung verpflichtet. Für die betroffenen Apotheken, die in der Regel die Versorgung ihrer Patienten ordnungsgemäß sicherstellen, bedeutet dies nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand und oft das Gefühl von Ungerechtigkeit.
Die Problematik wird auch im Kontext des geplanten Apothekenreformgesetzes zunehmend relevant. Der Entwurf sieht vor, dass die Apothekenvergütung ab 2027 direkt zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden soll. Diese mögliche Neuregelung könnte die Apothekenvergütung aus dem bisherigen System der fixen Erhöhungssätze herauslösen und den Apotheken neue Spielräume eröffnen – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der DAV in diesen Verhandlungen auch gegen die professionellen Vertreter der Krankenkassen bestehen kann. Ein Punkt, der nicht nur Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem Deutschen Apothekertag zu bedenken gab. Sein Hinweis, der DAV habe damit die Chance, „aus dem starren System herauszukommen“, enthielt neben einer Ermutigung jedoch auch eine klare Mahnung.
Apothekenbetreiber stehen hier vor einer Herausforderung, die ihr wirtschaftliches Überleben direkt berührt. Zunächst müssen sie sich darauf einstellen, dass Formfehler bei Rezepten jederzeit ein Retaxationsrisiko darstellen und entsprechende Vorkehrungen in den Arbeitsprozessen treffen. Schulungen des Teams, um Formfehlern präventiv vorzubeugen, und sorgfältige Kontrollmechanismen sind essenziell, um die Wahrscheinlichkeit solcher Rückforderungen zu minimieren. Darüber hinaus sollten Apotheken ihre wirtschaftlichen Risiken durch entsprechende Absicherungen, wie spezielle Versicherungen gegen Retaxation, im Blick behalten.
Ein weiterer Punkt, den Apothekenbetreiber beachten müssen, ist die Zusammensetzung der Verhandlungsteams des DAV. Die Diskussion um die Rolle ehrenamtlicher Vertreter im DAV zeigt, dass künftig professionelle und erfahrene Verhandlungsführer gefordert sein könnten, um gegenüber dem GKV-Spitzenverband die Interessen der Apotheken durchzusetzen. Angesichts der drohenden Verschärfungen in den Verhandlungen ist es umso wichtiger, dass sich die Apothekerschaft selbst kritisch mit der Frage auseinandersetzt, ob die bisherigen Strukturen und Kompetenzen im DAV ausreichen, um zukünftig adäquate Ergebnisse zu erzielen.
Die anhaltende Retaxationsproblematik offenbart ein strukturelles Versagen, das Apothekenbetreiber seit Jahren schmerzhaft zu spüren bekommen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Vertragsgestaltung mit dem GKV-Spitzenverband den Apotheken ein ungleiches Spielfeld beschert hat, auf dem die Krankenkassen nahezu nach Belieben sanktionieren können. Das Wirtschaftsgebot, auf das sich die Kassen berufen, ist in der Praxis oft eine Waffe gegen die Apotheken und weniger ein Schutzinstrument für den Versicherten oder den Staatshaushalt. Schließlich handelt es sich meist um minimale Formfehler, die weder die Versorgung noch die Qualität beeinträchtigen. Doch in einem System, das ausschließlich auf Formalitäten beharrt, müssen die Apotheken die Konsequenzen tragen – und zwar in Form drastischer finanzieller Verluste.
Der geplante Wechsel, wonach die Vergütungen zukünftig direkt zwischen DAV und GKV verhandelt werden sollen, ist ein Risiko und eine Chance zugleich. Gesundheitsminister Lauterbach mag dies als eine Möglichkeit zur Befreiung aus starren Strukturen formuliert haben, doch die Realität könnte anders aussehen. Der DAV, dessen Verhandler vielfach ehrenamtlich tätig sind, wird gegen die erfahrenen, oft juristisch gut ausgerüsteten Vertreter der Kassen auf ein noch härteres Pflaster stoßen als bislang. Dass ehrenamtliche Verhandler hier nicht bestehen können, ist keine Kritik an ihrem Engagement, sondern ein nüchternes Urteil über die Kräfteverhältnisse in Verhandlungen, bei denen es um Milliardenbeträge geht. Die Forderung nach professionellen Verhandlungsführern, die die Interessen der Apotheken auf Augenhöhe vertreten können, ist daher längst überfällig.
Apothekenbetreiber sollten von ihrem Verband nicht nur Engagement, sondern auch strategisches Geschick und die professionelle Kompetenz erwarten, die im Haifischbecken der Gesundheitsverhandlungen unerlässlich ist. Andernfalls riskieren sie, dass ihre wirtschaftliche Grundlage weiterhin durch die Tücken eines unsicheren Vertragswerks untergraben wird.
Einbrecher in die Flucht geschlagen: Mutige Apothekerin vereitelt nächtlichen Einbruchsversuch
Am Samstagabend versuchten zwei bislang unbekannte Männer, in die Medimed Apotheke in Idstein einzubrechen. Es war kurz vor 23 Uhr, als einer der Täter den Bewegungsmelder beschädigte und dabei die Außenbeleuchtung außer Betrieb setzte, während sein Komplize offenbar Wache hielt. Doch die beiden hatten nicht mit der Notdienstapothekerin gerechnet, die sich zu dieser späten Stunde allein in der Apotheke aufhielt.
Durch den Lärm auf die verdächtige Aktivität aufmerksam geworden, ging die Apothekerin mutig zum bodentiefen Fenster der Offizin und machte durch lautes Klopfen und Rufen auf sich aufmerksam. Mit der deutlichen Aufforderung, das Gelände zu verlassen, stellte sie sich den Einbrechern entschlossen entgegen. Die überraschende Reaktion brachte die Männer dazu, das Gelände unverzüglich zu verlassen, ohne weiter in die Apotheke eindringen zu können. Die Polizei bestätigte, dass der beherzte Einsatz der Apothekerin entscheidend dazu beitrug, die Täter in die Flucht zu schlagen.
Der Vorfall endete glimpflich: Der Angestellten geht es nach dem Schrecken gut, und sie konnte noch in derselben Nacht ihren Dienst fortsetzen. Der Schaden an der Außenbeleuchtung beläuft sich auf etwa 500 Euro. Ihr Team lobte das besonnene und mutige Handeln der Kollegin, das mutmaßlich eine Eskalation verhinderte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung, um die flüchtigen Täter identifizieren zu können.
Dieser Vorfall verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Apothekenpersonal auch in schwierigen Situationen schnell und entschlossen handelt. Trotz der Gefahr, die mit einem Einbruch verbunden ist, stellte sich die Apothekerin den Tätern mutig entgegen und brachte sie ohne direkte Konfrontation zur Flucht. Ihr Verhalten zeigt nicht nur außergewöhnlichen Mut, sondern auch die Entschlossenheit, die eigene Sicherheit und die der Apotheke zu schützen. Dennoch bleibt der Vorfall ein deutliches Warnsignal, wie wichtig es ist, Apotheken und ihre Angestellten in Zeiten des Notdienstes durch wirksame Sicherheitsmaßnahmen und angemessene Unterstützung zu schützen.
SPD und BSW in Brandenburg: Gesundheitspolitik bleibt im Sondierungspapier weitgehend unberührt
In Brandenburg haben SPD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach intensiven Gesprächen ein Sondierungspapier veröffentlicht, das den Rahmen für die kommenden Koalitionsverhandlungen abstecken soll. Unter dem Motto „Brandenburg voranbringen – Bewährtes sichern. Neues schaffen“ setzt das Dokument Schwerpunkte, bleibt jedoch in gesundheitspolitischen Fragen auffallend vage. Die Verhandlungen, die am Montag offiziell starten, sollen Klarheit über konkrete Maßnahmen schaffen – eine Herausforderung, da wesentliche Akteure des Gesundheitssystems wie Apotheken und niedergelassene Ärzte im aktuellen Entwurf keine Erwähnung finden.
Stattdessen liegt der Fokus des Sondierungspapiers auf der Sicherung aller Krankenhausstandorte und der Stärkung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Ergänzend planen SPD und BSW, eine Enquetekommission zur Corona-Pandemie einzurichten. Diese soll untersuchen, wie das Gesundheitssystem für künftige Pandemien widerstandsfähiger gestaltet werden kann. Die Frage, wie eine stabile Versorgung im ländlichen Raum erreicht und die Rolle von Apotheken darin definiert wird, bleibt jedoch unbeantwortet. Der Apothekerverband Brandenburg kündigte bereits an, sich aktiv in die Koalitionsverhandlungen einzubringen, um das Thema Apothekenversorgung ins Zentrum der gesundheitspolitischen Agenda zu rücken.
Neben der Gesundheitspolitik setzt das Papier wirtschaftliche Impulse und hebt Investitionen als zentrale Strategie hervor. SPD und BSW streben eine Reduktion der Energiekosten und eine bessere Bildungs- sowie Infrastrukturpolitik an, um Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu stärken. Der ländliche Raum und seine Entwicklung sollen stärker in den Blick genommen werden, um so das Gefälle zwischen urbanen und ländlichen Regionen zu verringern. Die langfristige Vision, Brandenburg als eine „Erfolgsgeschichte“ weiterzuführen, bleibt ein wiederkehrendes Motiv im Papier.
Eine besondere Stellung im Dokument nimmt die Sorge um die Auswirkungen des Ukraine-Krieges ein. SPD und BSW erkennen an, dass viele Bürger befürchten, Deutschland könnte in eine „Kriegsspirale“ geraten. Sie versprechen eine „breit angelegte gesellschaftliche Debatte“ und wollen das Thema in die öffentliche Diskussion tragen, um die Sicherheitsängste der Bevölkerung ernst zu nehmen.
Der Inhalt des Papiers deutet auf eine Priorisierung grundlegender Strukturen hin, doch fehlen detaillierte Antworten auf gesundheitspolitische Herausforderungen, die in Brandenburg, besonders in ländlichen Gebieten, stark spürbar sind. Diese Leerstelle wird von Beobachtern bereits jetzt als wesentlicher Diskussionspunkt für die bevorstehenden Verhandlungen identifiziert. Die Koalitionsgespräche bieten damit eine entscheidende Gelegenheit, die Weichen für eine nachhaltige und zukunftssichere Gesundheitsversorgung im Land zu stellen.
Das Sondierungspapier von SPD und BSW zeigt gute Ansätze, doch es bleibt oberflächlich und unkonkret – insbesondere in der Gesundheitspolitik. Krankenhäuser werden zwar genannt, aber Apotheken und niedergelassene Ärzte bleiben unerwähnt. Gerade im ländlichen Brandenburg jedoch sind es oft die Apotheken, die neben Ärzten und Krankenhäusern eine tragende Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen. Sie sichern nicht nur den Zugang zu Medikamenten, sondern leisten auch einen Beitrag zur medizinischen Beratung und Prävention.
Es wird höchste Zeit, dass sich die Gesundheitspolitik in Brandenburg umfassender aufstellt und sich für alle Akteure der Versorgung öffnet. Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – und dies gilt besonders in einer alternden Gesellschaft. Der Apothekerverband Brandenburg hat bereits signalisiert, in den Koalitionsverhandlungen aktiv Einfluss nehmen zu wollen. Ein Schritt, der angesichts der knappen Ausführungen im Sondierungspapier dringend notwendig erscheint.
Der breite Investitionsansatz und der Fokus auf wirtschaftliche Entwicklung sind zweifellos richtig. Aber ohne eine solide Gesundheitsstrategie bleibt das Fundament wackelig. Die künftige Koalition wird zeigen müssen, ob sie bereit ist, gesundheitspolitische Verantwortung zu übernehmen und die nötigen Weichen zu stellen. Brandenburg braucht keine vagen Absichtserklärungen, sondern greifbare Konzepte, die den Menschen im Land unmittelbar zugutekommen.
Softwarewechsel mit Hindernissen: Apothekerin Konflikt mit Apotechnik bremst Apothekenbetrieb aus
Ein Softwarewechsel sollte eigentlich zur Verbesserung der Betriebsabläufe beitragen – für einen Apothekeninhaber führte dieser jedoch zu erheblichen Schwierigkeiten. Nach der Übernahme einer Apotheke entschied sich der neue Betreiber, die bestehende Softwarelösung von Apotechnik zu kündigen und auf die Systeme des Anbieters Pharmatechnik umzusteigen. Doch kurz vor dem geplanten Umstellungstermin verweigerte Apotechnik plötzlich die Herausgabe der bisher im System gespeicherten Kundendaten und stellte unerwartete Forderungen, die der Apotheker als „unvorhersehbar und nicht rechtmäßig“ beschreibt.
Die Verweigerungshaltung von Apotechnik führte zu erheblichen Beeinträchtigungen im Apothekenbetrieb. Ohne Zugriff auf essentielle Patientendaten, Rezeptinformationen und Bestelldaten mussten Prozesse teils manuell bearbeitet werden, was zu Verzögerungen und einem erhöhten Aufwand im Alltag führte. „Für das Team und die Kunden war das eine große Belastung – die unerwarteten Hürden des Datenentzugs stellten uns vor organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen,“ erklärt der Inhaber. Besonders betroffen waren die Kunden, die aufgrund der Einschränkungen längere Wartezeiten und einen reduzierten Service hinnehmen mussten.
Rechtsexperten und Branchenvertreter weisen darauf hin, dass solche Vorfälle nicht selten sind, wenn Vertragskündigungen und Softwarewechsel anstehen. „Apothekenbetreiber müssen im Vorfeld darauf achten, dass Verträge klare Regelungen zur Datenübergabe bei Kündigung enthalten und gegebenenfalls rechtliche Vorkehrungen treffen“, erklärt eine Sprecherin des Apothekerverbandes. Rechtliche Unklarheiten führen nicht nur zu Verzögerungen, sondern können auch empfindliche wirtschaftliche Folgen für Apotheken nach sich ziehen, die den Betrieb im laufenden Tagesgeschäft aufrechterhalten müssen.
Der Vorfall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, Wechselprozesse von Apothekensoftwarelösungen detailliert zu planen und auf vertraglich festgelegte Datensicherung sowie -übergabe zu achten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Apothekenbetrieb bei einem Wechsel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird und keine unnötigen Risiken für die Kundenversorgung entstehen.
Der Konflikt zwischen dem Apothekeninhaber und Apotechnik beleuchtet eine Schwachstelle in der zunehmend digitalisierten Apothekenbranche: die Abhängigkeit von Drittanbietern und deren Bereitschaft, einen fairen und transparenten Wechsel zu unterstützen. Es zeigt sich, dass Apothekenbetreiber bei der Auswahl von Softwareanbietern genau auf die Vertragsbedingungen und deren Handhabung im Kündigungsfall achten sollten. Der Wechsel einer Softwarelösung darf nicht zu einem unternehmerischen Hürdenlauf werden, bei dem betriebliche und rechtliche Hindernisse den Apothekenalltag zusätzlich belasten.
Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und einer besseren Planungssicherheit für Apothekenbetriebe ist eine klare rechtliche Regelung zur Datenübergabe notwendig, die die Betreiber schützt und ihnen Handlungsfreiheit gewährt. Solche Regelungen könnten helfen, dass Apothekenbetreiber ihre Systeme frei anpassen können, ohne negative Folgen für den Betrieb und die Kundenzufriedenheit in Kauf nehmen zu müssen. Ein fairer und rechtlich abgesicherter Umgang mit den eigenen Daten und der Betriebssoftware sollte Grundvoraussetzung für jede Apotheke und deren reibungslose Funktion sein.
Importarzneimittel: Abrechnung und Versorgungssicherheit
Versorgungsengpässe und Therapielücken stellen in Deutschland ein wachsendes Problem dar. Wenn bestimmte Arzneimittel auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar sind, bleibt Apotheken oft keine Wahl als auf Einzelimporte aus dem Ausland zurückzugreifen. Diese Möglichkeit ist jedoch strengen rechtlichen Vorgaben unterworfen, um Sicherheit und korrekte Abrechnungsmodalitäten zu gewährleisten. Apothekenbetreiber stehen dabei vor der Herausforderung, die komplexen Anforderungen zur Abrechnung solcher Importarzneimittel zu erfüllen und sich an spezifische Richtlinien zu halten, um mögliche rechtliche oder finanzielle Folgen zu vermeiden.
Importarzneimittel dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und nach einer detaillierten Einzelfallprüfung eingeführt werden, wenn eine akute Versorgungslücke vorliegt und keine vergleichbaren Produkte verfügbar sind. Hierzu müssen Apotheken neben einer genauen Dokumentation auch entsprechende Nachweise erbringen, dass das importierte Präparat denselben therapeutischen Nutzen aufweist wie ein deutsches Original. In diesem Zusammenhang sind strenge Abrechnungsrichtlinien des Sozialgesetzbuches (SGB V) einzuhalten. So ist beispielsweise sicherzustellen, dass Preisgrenzen für Importarzneimittel nicht überschritten werden und die Abrechnung transparent sowie korrekt erfolgt. Diese komplexen Anforderungen bedeuten, dass Apotheker eine intensive Auseinandersetzung mit den geltenden Vorschriften benötigen, um haftungsrechtliche Risiken zu minimieren.
Ein weiteres Problem stellt die Finanzierung solcher Importe dar, da Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Für die Apotheken entsteht daher ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko, das durch präzise Dokumentation und rechtliche Absicherung verringert werden muss. Apothekenbetreiber müssen zudem sicherstellen, dass alle importierten Arzneimittel den deutschen Qualitätsstandards entsprechen und sachgerecht gelagert sowie abgegeben werden.
Obwohl Einzelimporte dazu beitragen können, Versorgungslücken zu schließen, bleibt der Prozess kosten- und zeitintensiv. Apotheken geraten dadurch zunehmend unter Druck, nicht nur den wachsenden bürokratischen Aufwand zu bewältigen, sondern auch ihre finanzielle Stabilität bei einem straffen Abrechnungsrahmen zu sichern.
Die Abrechnung von Importarzneimitteln ist ein Balanceakt zwischen Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Einerseits sind Einzelimporte eine lebenswichtige Option, um Patienten in Versorgungskrisen schnell und wirksam zu helfen. Andererseits verlangt die strikte Reglementierung Apotheken einen hohen administrativen Aufwand ab, der oft nur wenig Spielraum für die Gewinnspanne lässt. Es ist eine herausfordernde Aufgabe, auf der einen Seite die hohen Erwartungen an die Arzneimittelsicherheit zu erfüllen und auf der anderen Seite die wirtschaftlichen Interessen der Apothekenbetreiber zu wahren.
Der Gesetzgeber sollte in Erwägung ziehen, die Prozesse für Apotheken zu erleichtern, um langfristig eine stabile Versorgung und faire Abrechnungsbedingungen sicherzustellen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen könnten reduzierte Dokumentationspflichten und eine vereinfachte Abrechnungsstruktur eine wichtige Entlastung bieten. Ohne diese Unterstützung drohen Apothekenbetreiber langfristig unter dem administrativen Druck und finanziellen Risiko der Importregelungen zu leiden – eine Entwicklung, die nicht nur sie, sondern auch die Patientenversorgung unmittelbar betrifft.
Großhändler stoppt plötzlich Lieferungen an insolvente Apotheke – Versorgung auf der Kippe
Vergangenes Wochenende traf eine Apotheke, die sich aktuell in Eigenverwaltung aus der Insolvenz herausführt, eine unvorhergesehene Maßnahme ihres Großhändlers: Plötzlich und ohne vorherige Absprache wurde die Bestellfunktion blockiert. Die Begründung des Großhändlers lautete, dass eine unbezahlte Rechnung vorliege. Für die betroffene Apotheke stellte dieser Schritt eine ernste Belastung dar, da die tägliche Versorgung der Kunden für die Sicherung des Fortbestands von entscheidender Bedeutung ist. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, in der die Apotheke versucht, sich durch die Insolvenz zu stabilisieren, kam diese abrupte Einschränkung als zusätzlicher Rückschlag. Die Versorgung der Kundschaft stand auf dem Spiel.
Erst nach intensiven Verhandlungen am Montag zeigte der Großhändler Verständnis und schaltete die Bestellfunktion am Nachmittag wieder frei. Die vorübergehende Lösung lässt die Apotheke zwar vorerst aufatmen, doch der Vorfall wirft grundlegende Fragen zur Abhängigkeit und zur Partnerschaft zwischen Apotheken und Großhändlern auf. In finanziell schwierigen Zeiten, in denen Apotheken durch gestiegene Betriebskosten und zunehmenden Wettbewerb stark unter Druck stehen, ist die verlässliche Zusammenarbeit mit Lieferanten ein Schlüsselfaktor. Ein Lieferstopp kann, wie dieser Fall zeigt, eine Apotheke nicht nur wirtschaftlich stark belasten, sondern auch die Kontinuität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gefährden.
Die plötzliche Unterbrechung der Lieferbeziehung verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Apotheken in finanziell angespannten Situationen konfrontiert sind. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stehen Apotheken, die in Eigenverwaltung geführt werden, vor einem Balanceakt: Sie müssen nicht nur das Tagesgeschäft aufrechterhalten und die Kundschaft zuverlässig versorgen, sondern auch wirtschaftliche Stabilität gewinnen. Ein abrupter Lieferstopp durch den Großhändler kann diese Balance erheblich ins Wanken bringen.
Für Großhändler ergibt sich eine besondere Verantwortung: Wenn ein Lieferstopp ohne Vorwarnung und ohne alternative Lösung geschieht, kann das die gesamte Versorgungskette beeinträchtigen. In diesem Fall zeigt sich, dass ein fairer und offener Umgang mit Apotheken im Krisenmodus entscheidend ist, um die Versorgungssicherheit der Patienten nicht zu gefährden. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation über Zahlungsbedingungen und eventuelle Zahlungsausstände könnte zu stabileren Partnerschaften beitragen und Krisenmomente abfedern.
Für die betroffenen Apotheken ist es dabei wichtig, in regelmäßigen Austausch mit ihren Lieferanten zu treten und gemeinsam nach gangbaren Wegen zu suchen. Alternativen wie flexiblere Zahlungspläne oder eine Stundung offener Beträge könnten helfen, kurzfristige Lieferengpässe zu vermeiden und die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Letztlich ist es ein gemeinsames Ziel aller Beteiligten im Gesundheitswesen, eine verlässliche und stabile Versorgung zu gewährleisten – und in wirtschaftlich turbulenten Zeiten zeigt sich, dass dies nur mit einer kooperativen und lösungsorientierten Partnerschaft erreicht werden kann.
Winzige Roboter für präzisen Medikamententransport: Hessen fördert bahnbrechende Forschung der TU Darmstadt
Das Land Hessen investiert in eine bahnbrechende Technologie, die den gezielten Arzneimitteltransport im menschlichen Körper revolutionieren könnte. Rund zwei Millionen Euro stellt das hessische Forschungsprogramm „LOEWE“ der Technischen Universität Darmstadt (TU) zur Verfügung, um Nano- und Mikroroboter für den präzisen Transport von Wirkstoffen zu entwickeln. Die renommierte Medizinphysikerin Dr. Anna C. Bakenecker wird diese Forschung im Rahmen einer „Loewe-Start-Professur“ in den kommenden sechs Jahren vorantreiben, wie das hessische Wissenschaftsministerium bekanntgab.
Nano- und Mikroroboter bieten eine vielversprechende Alternative zur herkömmlichen Medikamentenverabreichung, bei der oftmals nur ein Bruchteil des Wirkstoffs die beabsichtigte Stelle im Körper erreicht. So belasten beispielsweise Chemotherapien häufig den gesamten Organismus, da die Medikamente nicht zielgerichtet verabreicht werden können. Mit den geplanten Mikro- und Nanorobotern hofft das Team der TU Darmstadt, diesen Effekt zu minimieren. Die Roboter sollen direkt zu spezifischen Krankheitsherden wie Tumoren, Entzündungen oder Gefäßverengungen navigiert werden können, wo sie ihre Wirkstoffe gezielt freisetzen.
Ein zentraler Aspekt der Forschung liegt in der Steuerung dieser winzigen Roboter mittels Magnetfeldern. Dadurch können die Mikroroboter präzise zu den gewünschten Stellen im Körper gelenkt werden. Neben der Steuerung ist die kontinuierliche Überwachung der Roboterbewegungen im Körper essenziell für die Sicherheit der Patienten. Um dies zu gewährleisten, erforscht das Team eine neue tomographische Bildgebungsmethode namens Magnetic Particle Imaging (MPI), die eine detaillierte Verfolgung der Roboter im Körper ermöglichen soll.
„Der damit einhergehende Fortschritt für Erkrankte kann gar nicht groß genug bewertet werden“, betont der hessische Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) und freut sich, Dr. Bakenecker und ihr Team nach Hessen geholt zu haben. Die Förderung sei ein wichtiger Schritt, um den Wissenschaftsstandort Hessen weiter zu stärken und internationale Spitzenforschung zu ermöglichen.
Die Förderung über das LOEWE-Programm richtet sich laut Ministerium an vielversprechende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem frühen Karrierestadium, um deren Expertise langfristig für Hessen zu sichern. Sollte das Projekt erfolgreich verlaufen, könnte die Technologie die Behandlung schwerer Erkrankungen wie Krebs erheblich verbessern und die Belastungen für Patientinnen und Patienten minimieren. Die Forschungsergebnisse könnten zudem auch in anderen medizinischen Anwendungsfeldern wie bei der Behandlung chronischer Entzündungen oder Gefäßkrankheiten von Bedeutung sein.
Die Förderung der Nano- und Mikroroboter-Forschung in Hessen ist ein strategischer Schritt mit weitreichenden Implikationen. Selten bietet eine Technologie derart umfassendes Potenzial, die präzise Behandlung von Krankheiten auf ein neues Niveau zu heben. Der gezielte Medikamententransport kann nicht nur die Wirksamkeit der Behandlung steigern, sondern auch die Nebenwirkungen erheblich reduzieren – eine Perspektive, die Hoffnung weckt, gerade in der Onkologie.
Hessen zeigt Weitblick, indem es exzellente Forscherinnen wie Dr. Anna C. Bakenecker mit der LOEWE-Start-Professur unterstützt und damit gleichzeitig die wissenschaftliche Attraktivität der Region stärkt. Diese Investition könnte langfristig den Weg für eine patientenorientierte und weniger belastende Medizin ebnen. Der geplante Einsatz der Magnetic Particle Imaging-Technologie zur Verfolgung der Roboter stellt zudem sicher, dass die Behandlung sicher und effizient abläuft.
Diese Forschung ist ein Paradebeispiel für den hohen Nutzen von Wissenschaftsprogrammen, die interdisziplinäre Projekte fördern und gleichzeitig den Forschungsstandort Deutschland stärken. Es bleibt zu hoffen, dass diese vielversprechende Technologie die erwarteten Ergebnisse liefert und schon bald den klinischen Alltag bereichern wird.
Neue Hoffnung für Migränepatienten: Mainzer Forscher entwickeln deutschen Fragebogen gegen Kogniphobie
Migräne ist mehr als nur ein starker Kopfschmerz – für viele Betroffene ist sie ein ständiger Begleiter, der ihren Alltag und ihre Lebensqualität erheblich einschränkt. Eine bisher wenig beachtete Folge dieser neurologischen Erkrankung könnte das Leiden zusätzlich verstärken: die sogenannte Kogniphobie, also die Angst vor kognitiver Anstrengung. Migränepatienten, die unter Kogniphobie leiden, fürchten, dass intensives Nachdenken oder konzentriertes Arbeiten ihre Schmerzen auslösen oder verstärken könnte. Um diese spezielle Angststörung besser erfassen und behandeln zu können, hat ein Forschungsteam der Universität Mainz unter der Leitung von Dr. Timo Klan nun einen deutschen Fragebogen entwickelt, der eine präzise Erkennung von Kogniphobie ermöglichen soll.
Der neue Fragebogen basiert auf dem englischen „Cogniphobia Scale for Headache Disorders (CS-HD)“, der 2017 entwickelt wurde, und wurde von den Mainzer Forschern auf sechs Fragen reduziert. Diese verkürzte Form, genannt „CS-HD-6“, erfasst, inwieweit Migränepatienten ihre kognitiven Aktivitäten aufgrund von Angst einschränken. Beispiele für die Aussagen im Fragebogen umfassen Gedanken wie „Ich befürchte, dass ich die Ursache meiner Kopfschmerzen verschlimmern könnte, wenn ich mich zu sehr konzentriere“. Die Teilnehmer bewerten, wie sehr solche Aussagen auf sie zutreffen, was einen Einblick in die individuelle Belastung durch Kogniphobie ermöglicht.
In einer breit angelegten Studie, an der 387 Migränepatienten teilnahmen, testeten die Mainzer Forscher ihren Fragebogen und fanden heraus, dass rund 5 % der Teilnehmenden starke Anzeichen von Kogniphobie zeigten. Diese Patienten bejahten alle sechs Fragen auf einer Skala von drei oder höher, was auf eine signifikante Belastung durch kopfschmerzbezogene Ängste hinweist. Um festzulegen, ab wann von einer Kogniphobie gesprochen werden kann, planen die Forscher weitere Studien zur Festlegung eines Schwellenwertes.
Ziel ist es, den Fragebogen auch in der klinischen Praxis zu etablieren. Dr. Klan betont die Bedeutung des neuen Instruments: „Kogniphobie ist keine eigenständige Krankheit, sondern eine Folge von Migräne, die jedoch den Verlauf und die Chronifizierung der Schmerzen verstärken kann.“ Durch das Vermeidungsverhalten, das aus der Angst vor geistiger Anstrengung resultiert, kann sich die Migräne langfristig verschlimmern, was für die Betroffenen eine weitere Belastung darstellt. Der neue Fragebogen soll Ärzten in Deutschland helfen, diese spezifische Angst besser zu erkennen und gezielt zu behandeln.
Angesichts der hohen Prävalenz von Migräne, die weltweit bei etwa 13,8 % der Frauen und 6,9 % der Männer liegt, könnte der deutsche Kogniphobie-Fragebogen eine wichtige Ergänzung in der Behandlung von Migräne darstellen. Experten sehen in dem neuen Diagnostikwerkzeug einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität von Migränepatienten, die bisher wenig Unterstützung bei psychologischen Begleiterscheinungen ihrer Krankheit erhalten haben. Die Erkenntnisse der Mainzer Forscher könnten dabei helfen, diesen Betroffenen neue Hoffnung zu geben und den Weg für eine differenziertere Migräne-Therapie zu ebnen.
Mit der Entwicklung des deutschen Kogniphobie-Fragebogens hat das Forschungsteam der Universität Mainz eine bedeutende Lücke in der Migräne-Diagnostik geschlossen. Migränepatienten, die unter der ständigen Angst vor auslösenden Faktoren leiden, haben nun ein Instrument an der Hand, das ihre spezifischen Sorgen ernst nimmt und das medizinische Personal auf diese besondere psychologische Belastung aufmerksam macht. Das Problem der Kogniphobie verdeutlicht, wie sehr neurologische Erkrankungen wie Migräne in den Alltag der Betroffenen eingreifen und deren psychisches Wohlbefinden beeinträchtigen können.
Die Bedeutung dieses Fragebogens liegt nicht nur in der Diagnose, sondern auch in der praktischen Anwendung für die Behandlungsplanung. Durch gezielte Fragestellungen bietet er einen wertvollen Ansatz, um die individuell empfundene Belastung durch Kogniphobie zu erfassen und gleichzeitig zu dokumentieren. Dieser Schritt ermöglicht es nicht nur, die Behandlung an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen, sondern lenkt auch den Fokus auf die oft übersehene psychische Dimension der Migräne.
Dass die Forscher eine Kurzform des Fragebogens entwickelt haben, die in der Praxis leicht anwendbar ist, zeigt, wie durchdacht und praxisnah sie an das Thema herangegangen sind. Eine einfache Diagnostik ohne lange Ausfüllzeiten könnte eine schnellere und breitere Anwendung ermöglichen, was für die Betroffenen ein Gewinn ist. Kogniphobie ist zwar kein eigenständiges Krankheitsbild, doch es ist ein relevanter Faktor, der die Lebensqualität von Migränepatienten zusätzlich beeinträchtigt. Indem der Fragebogen einen strukturierten Zugang zu diesen Ängsten bietet, wird ein wichtiger Grundstein für eine bessere Versorgung und Lebensqualität gelegt. Die Hoffnung ist, dass Migränepatienten in Zukunft nicht mehr nur für ihre Schmerzen, sondern auch für die psychischen Herausforderungen ihrer Erkrankung Gehör und Unterstützung finden.
Hochziehen oder schnäuzen? Experten geben klare Empfehlung für Erkältungssaison
Mit dem Beginn der Erkältungssaison kehren auch die typischen Beschwerden wie eine laufende oder verstopfte Nase zurück. In Apotheken suchen Betroffene nach Nasensprays und Ratschlägen, um die lästigen Symptome zu lindern. Doch eine Frage bleibt oft unbeantwortet: Ist es gesünder, den Nasenschleim hochzuziehen oder kräftig auszuschnauben? Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) rät dazu, das Sekret besser hochzuziehen, da dies die Nasennebenhöhlen und die Ohren schont.
Die Unsitte, wie es viele empfinden, ist überraschenderweise die bessere Methode: Wer den Schleim hochzieht, folgt der natürlichen Reinigung der Atemwege. Die Nasenhaare, oder Zilien, transportieren Schleim Richtung Rachen, von wo er in den Magen gelangt. Die Magensäure neutralisiert potenzielle Krankheitserreger. Im Gegensatz dazu kann kräftiges Schnäuzen das Sekret in die empfindlichen Nasennebenhöhlen und den Mittelohrraum drücken, was das Risiko für Entzündungen durch eingeschlossene Bakterien erhöht. Diesen Zusammenhang bestätigen immer mehr medizinische Studien und unterstreichen die Empfehlung der HNO-Ärzte.
Besonders zu beachten ist, dass kräftiges Schnäuzen die Belüftung der Nebenhöhlen blockieren und zur Ansammlung von Keimen beitragen kann. Dies führt häufig zu bakteriellen Entzündungen, die zusätzliche Beschwerden verursachen und die Genesung verlängern. Der BVHNO empfiehlt, bei Schnäuzen eine sanfte Technik anzuwenden: Ein Nasenloch sollte leicht zugedrückt werden, sodass der Schleim schonend und ohne großen Druck entfernt werden kann.
Die Frage, ob Hochziehen oder Schnäuzen gesünder ist, mag zunächst banal wirken, ist jedoch eine wichtige Angelegenheit für die Erkältungszeit. Vielen Menschen ist das Hochziehen als "schlechtes Benehmen" in Erinnerung geblieben – doch das Überdenken dieser gesellschaftlichen Norm könnte gesundheitliche Vorteile bieten. Der Ratschlag der HNO-Ärzte, das Hochziehen dem kraftvollen Schnäuzen vorzuziehen, kommt nicht von ungefähr. Er basiert auf der klaren medizinischen Erkenntnis, dass Hochziehen die natürliche Richtung des Schleimabtransports unterstützt und das Risiko von Sekretansammlungen minimiert.
In Zeiten von Erkältungen und Grippe bedeutet dies: Gesundheit geht vor Etikette. Wer diese Empfehlung umsetzt, reduziert nicht nur das Risiko für schmerzhafte Nebenhöhlen- und Ohrenentzündungen, sondern leistet auch einen kleinen Beitrag zur eigenen Genesung. Die Entscheidung, den Rat der Experten anzunehmen, könnte das Wohlbefinden verbessern und langfristig den Genesungsprozess unterstützen – eine wichtige Überlegung für die kalte Jahreszeit.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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