• 03.10.2024 – Herbstlaub und Rutschgefahr: Pflichten für Apotheken

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Herbstlaub und Rutschgefahr: Pflichten für Apotheken

 

Wie Apothekenbetreiber ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllen und Unfälle vermeiden

Herbstliches Laub kann auf Gehwegen schnell zur Rutschgefahr werden, besonders vor Apotheken, die oft von älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen besucht werden. Apothekenbetreiber stehen daher in der Pflicht, regelmäßige Reinigungsmaßnahmen durchzuführen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Kunden zu gewährleisten und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.


Der Herbst bringt nicht nur farbenfrohes Laub und kühleres Wetter, sondern auch eine erhöhte Rutschgefahr auf Gehwegen mit sich. Besonders Apothekenbetreiber stehen in dieser Jahreszeit vor der Herausforderung, ihrer Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden und die Sicherheit ihrer Kunden auf den Zugangswegen zu gewährleisten. Herunterfallendes Laub, das durch Nässe auf Gehwegen eine erhebliche Rutschgefahr darstellen kann, macht regelmäßige Reinigungsmaßnahmen unverzichtbar. Insbesondere vor Apotheken, die oft von älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen aufgesucht werden, müssen Betreiber sicherstellen, dass der Gehweg stets frei von Gefahrenquellen ist. Doch welche Pflichten haben Apothekenbetreiber genau, und wie können sie sich vor möglichen Haftungsansprüchen schützen?

Die Verkehrssicherungspflicht in Deutschland verpflichtet Eigentümer und Mieter gleichermaßen, für die Sicherheit auf ihrem Grundstück und den angrenzenden öffentlichen Bereichen zu sorgen. Im Herbst bedeutet dies vor allem, dass Laub regelmäßig entfernt werden muss, um Unfälle durch Ausrutschen zu verhindern. Für Apotheken, die als Mieter oder Pächter in ihren Geschäftsräumen agieren, gilt dieselbe Verantwortung. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass die Reinigungspflicht für den Gehweg auf den Mieter übertragen wird, und auch kommunale Satzungen machen oft klare Vorgaben, wer für die Gehwegsicherheit zuständig ist.

Apothekenbetreiber sollten nicht nur die gesetzliche Verpflichtung zur Laubbeseitigung beachten, sondern auch die besondere Verantwortung, die sie gegenüber ihren Kunden haben. Gerade in der Herbst- und Wintersaison, wenn das Risiko durch nasses Laub steigt, ist es ratsam, einen festen Reinigungsplan zu etablieren. Das Entfernen von Laub einmal am Tag ist in den meisten Fällen nicht ausreichend. Besonders an Tagen mit starkem Regen oder Wind kann sich das Laub schnell wieder auf den Gehwegen ansammeln und die Gefahr von Stürzen erhöhen. Ein Reinigungsdienst, der in regelmäßigen Abständen für eine gründliche Säuberung sorgt, kann hier Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass die Wege vor der Apotheke sauber und sicher bleiben.

Doch es sind nicht nur die Gehwege, auf die Apothekenbetreiber achten müssen. Auch der Eingangsbereich der Apotheke selbst sollte besonders in der nassen Jahreszeit gesichert werden. Rutschfeste Matten im Innen- und Außenbereich sowie Warnschilder, die auf eine mögliche Rutschgefahr hinweisen, sind einfache, aber effektive Maßnahmen, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten. Diese Präventionsmaßnahmen tragen nicht nur dazu bei, Unfälle zu verhindern, sondern zeigen den Kunden auch, dass ihre Sicherheit ernst genommen wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Apothekenbetreiber beachten sollten, ist der Versicherungsschutz. Eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern, die im Falle eines Unfalls geltend gemacht werden könnten. Wenn ein Kunde auf dem rutschigen Gehweg stürzt und sich verletzt, können die Kosten für Schmerzensgeld und medizinische Behandlungen schnell in die Höhe steigen. Eine entsprechende Versicherung deckt diese Risiken ab und schützt den Betreiber vor finanziellen Belastungen.

Neben der regelmäßigen Reinigung und den präventiven Maßnahmen sollten Apothekenbetreiber auch darauf achten, dass ihre Mitarbeiter auf mögliche Gefahrenquellen sensibilisiert sind. Ein geschultes Team, das aufmerksam auf nasse oder rutschige Stellen im Eingangsbereich und auf dem Gehweg achtet, kann dazu beitragen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Dies stärkt nicht nur die Sicherheitsvorkehrungen, sondern zeigt den Kunden, dass die Apotheke ihre Verantwortung ernst nimmt.

Im Herbst stellt sich für Apothekenbetreiber somit die Frage, wie sie die Sicherheit ihrer Kunden gewährleisten und gleichzeitig rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können. Eine Kombination aus regelmäßiger Reinigung, rutschfesten Maßnahmen und einem umfassenden Versicherungsschutz bietet eine solide Grundlage, um die Risiken zu minimieren. Apothekenbetreiber sollten sich bewusst sein, dass die Sicherheit ihrer Kunden an erster Stelle steht und dass sie proaktiv handeln müssen, um Unfälle zu verhindern. Dabei geht es nicht nur darum, rechtlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft zu stärken.


Kommentar:

Der Herbst stellt Apothekenbetreiber vor besondere Herausforderungen, insbesondere was die Verkehrssicherungspflicht betrifft. Die Gefahr durch nasses Laub auf Gehwegen darf nicht unterschätzt werden, und es liegt in der Verantwortung der Betreiber, sicherzustellen, dass ihre Kunden gefahrlos die Apotheke betreten können. Regelmäßige Reinigungsmaßnahmen und einfache Präventionsmaßnahmen wie rutschfeste Matten und Warnschilder sind essenziell, um Unfälle zu vermeiden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist zudem unerlässlich, um sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen. Apothekenbetreiber sollten die Sicherheit ihrer Kunden an oberste Stelle setzen und proaktiv handeln, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Wer rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreift, sorgt nicht nur für ein sicheres Umfeld, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kundschaft.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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