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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Eine Apothekerin aus Dormagen kämpft um 42.000 Euro, nachdem E-Rezepte spurlos verschwunden sind, was sie in eine finanzielle Schieflage brachte. Währenddessen zeigt eine Studie der Boston Consulting Group, dass durch den Einsatz von KI im Gesundheitswesen Milliarden eingespart werden könnten, allerdings bleibt der Zugang zu Patientendaten eine große Hürde. Apotheken im ländlichen Raum fordern dringend Unterstützung, um die Herausforderungen des Apothekenreformgesetzes zu bewältigen. Trotz der Erleichterungen bei BtM-Rezepten bleibt die Retaxfalle, insbesondere bei BtM-Pflastern, ein erhebliches Risiko für Apotheken. Die Einführung der E-Rezept-Lösung CardLink in 1000 Apotheken zeigt Fortschritte, doch ein Einbruch in eine Apotheke in Duisburg sorgt für Schlagzeilen. In der Krankenhausreform werden Nachbesserungen gefordert, während das neue TI-Gateway „Infinity Gate“ die Telematikinfrastruktur revolutionieren soll. Fezolinetant, ein neues nicht-hormonelles Medikament zur Behandlung von Menopause-Symptomen, birgt Chancen und Risiken in der Therapie.
E-Rezepte verschwinden: Apothekerin kämpft um 42.000 Euro
In Dormagen ist eine Apothekerin durch das Verschwinden von E-Rezepten in eine prekäre finanzielle Lage geraten. Carolin Tietze, Inhaberin der Delhovener Apotheke, stellte fest, dass Verordnungen im Wert von 42.000 Euro nicht abgerechnet wurden. Die Folge: Ihr Apothekenkonto rutschte ins Minus. Tietze befand sich zum Zeitpunkt der Nachricht im Urlaub in Asien, was die Situation zusätzlich erschwerte. Sie äußerte sich frustriert über die Unfähigkeit, von dort aus sofort handeln zu können. Auch die Vertretung in der Apotheke konnte den Vorfall nicht klären.
Der Grund für das Problem lag in einem Fehler in der Warenwirtschaft. Zwar wurden die betroffenen Rezepte mehrfach an das Abrechnungszentrum NARZ/AVN übermittelt, jedoch scheiterten diese Versuche an einem falschen Schlüssel, der die ordnungsgemäße Übertragung verhinderte. Die Rezepte galten zwar als eingereicht, doch fanden sie keinen Eingang in die Abrechnungsprozesse. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen, unter anderem auch bei der Bearbeitung von hochpreisigen Verordnungen aus dem Februar.
Der Softwareanbieter ADG handelte schnell und konnte die E-Rezepte wiederherstellen sowie den Übermittlungsfehler beheben. Doch das Problem hatte bereits finanzielle Konsequenzen für die Apothekerin. Während die E-Rezepte fehlten, mussten laufende Verpflichtungen gegenüber dem Großhandel beglichen werden, was ihr Konto ins Minus trieb. Die Apobank, bei der Tietze ihre Geschäftsbeziehungen unterhält, reagierte umgehend und sicherte zu, dass alle fälligen Rechnungen trotz der angespannten Lage gedeckt würden. Dennoch fielen für die Apothekerin erhebliche Überziehungsgebühren an, da die Zahlungen für die Rezepte erst im Mai eintrafen.
In der Folge lobte Tietze die Unterstützung durch ADG, die nicht nur den Fehler behoben, sondern auch die entstandenen Bankgebühren übernommen haben. Zudem stellte das Softwarehaus ein kostenfreies Management-Center zur Verfügung, das es der Apothekerin ermöglicht, den Status ihrer E-Rezepte zukünftig eigenständig zu überwachen. Tietze zeigte sich dankbar für diese Unterstützung und zog einen Vergleich zu einer Kollegin aus Meerbusch, die in einer ähnlichen Lage von ihrem Dienstleister im Stich gelassen wurde. In diesem Zusammenhang kritisierte sie auch die Gematik, die ihrer Meinung nach stärker auf solche Probleme reagieren sollte.
Der Fall von Carolin Tietze aus Dormagen wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Das Verschwinden von E-Rezepten im Wert von 42.000 Euro zeigt nicht nur die potenziellen Risiken technischer Fehler, sondern auch die Abhängigkeit von funktionierenden digitalen Prozessen. Trotz aller Fortschritte bleibt die Einführung der E-Rezepte mit Hürden behaftet, die in Fällen wie diesen existenzbedrohend für Apotheker werden können.
Positiv hervorzuheben ist die Reaktion der Dienstleister ADG und Apobank, die Tietze aus der finanziellen Notlage halfen. Doch es bleibt die Frage, warum solche Probleme überhaupt auftreten und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sie in Zukunft zu verhindern. Es ist nicht hinnehmbar, dass technische Fehlfunktionen in einem so sensiblen Bereich wie der Gesundheitsversorgung zu monatelangen finanziellen Engpässen führen.
Der Ruf nach stärkerer Kontrolle durch die Gematik ist nachvollziehbar. Als zentrale Stelle im E-Rezept-Prozess muss sie sicherstellen, dass solche Vorfälle erkannt und schnell behoben werden können. Die Einführung digitaler Prozesse muss nicht nur effizient, sondern auch sicher sein. Nur so kann das Vertrauen der Apotheker und der Patienten in das E-Rezept gestärkt werden.
Milliardeneinsparungen im Gesundheitswesen durch KI: Große Potenziale, aber noch große Hürden
Die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen birgt die Möglichkeit, enorme Kosteneinsparungen zu erzielen. Laut einer aktuellen Studie der Boston Consulting Group (BCG) könnten in Deutschland jährlich bis zu 125 Milliarden Euro eingespart werden – eine Summe, die rund ein Viertel des gesamten Gesundheitsetats des Landes ausmacht. Die Basis dieser Prognose liegt in der breiten Einführung von prädiktiver und generativer KI, die zusammen für eine effizientere und personalisiertere Patientenversorgung sorgen könnten. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch der Zugang zu umfassenden Patientendaten, der bislang nur eingeschränkt gegeben ist.
Besonders vielversprechend ist der Einsatz prädiktiver KI, die auf der Analyse von Patientendaten basiert, um das Risiko bestimmter Krankheiten wie Herz- und Nierenerkrankungen oder Diabetes frühzeitig zu erkennen. Diese Technologie könnte präventive Maßnahmen ermöglichen und dadurch langfristig teure Behandlungen und Krankenhausaufenthalte vermeiden. Auch generative KI hat das Potenzial, durch die Erstellung individualisierter Gesundheitspläne die Effizienz der Versorgung zu steigern. Die Kombination dieser beiden KI-Ansätze könnte die Patientenversorgung revolutionieren und zugleich erhebliche Einsparungen im Gesundheitswesen bewirken.
Ein zentraler Aspekt bei der Nutzung dieser Technologien ist die Verfügbarkeit von Patientendaten. Die Krankenkassen verfügen bereits über umfangreiche Abrechnungsdaten, die jedoch nur einen Teil der medizinischen Realität abbilden. Um das volle Potenzial von KI ausschöpfen zu können, sind detaillierte medizinische Informationen wie regelmäßige Blutuntersuchungen oder weitere Gesundheitsparameter erforderlich. Hier setzt die elektronische Patientenakte (ePA) an, die ab dem kommenden Jahr für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden soll. Sie könnte die notwendige Datenbasis liefern, um die KI-gestützte Gesundheitsversorgung auf breiter Ebene zu etablieren.
Trotz dieser vielversprechenden Perspektiven gibt es auch Kritik. Datenschutzexperten und Gesundheitspolitiker warnen vor den Gefahren, die mit der Verarbeitung großer Mengen sensibler Patientendaten einhergehen. Zudem weisen IT-Sicherheitsexperten darauf hin, dass Abrechnungsdaten häufig nur Verdachtsdiagnosen und nicht unbedingt die tatsächliche Krankheitsgeschichte eines Patienten widerspiegeln. Falsche oder unvollständige Daten könnten zu ungenauen Vorhersagen führen und damit das Vertrauen in KI-Lösungen im Gesundheitswesen untergraben.
Die Einführung von KI im Gesundheitssektor ist daher nicht nur eine technische Herausforderung, sondern erfordert auch ein Umdenken im Umgang mit Patientendaten. Nur durch eine sorgfältige Datenaufbereitung und die Einhaltung strikter Datenschutzvorgaben kann das Potenzial der Technologie ausgeschöpft werden. Dennoch bleibt KI ein vielversprechender Ansatz, um sowohl die Kosten zu senken als auch die Versorgungsqualität für Patienten zu verbessern.
Die möglichen Einsparungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen klingen verlockend, doch die Umsetzung bleibt komplex. KI könnte, wenn sie richtig angewendet wird, die Gesundheitsversorgung revolutionieren und Milliarden an Kosten einsparen. Doch dabei dürfen die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Falsche Daten oder unsachgemäße Vorhersagen könnten weitreichende negative Folgen haben, sowohl für Patienten als auch für das Gesundheitssystem insgesamt.
Zudem bleibt die Frage, ob die elektronische Patientenakte wirklich den notwendigen Durchbruch bringen wird. Die Akzeptanz in der Bevölkerung muss ebenso sichergestellt werden wie der Datenschutz. Auch wenn die Technik bereit zu sein scheint, ist der menschliche Faktor nicht zu unterschätzen. KI ist nur so gut wie die Daten, auf denen sie basiert – und hier liegt die große Herausforderung.
Die Chancen sind da, aber sie müssen mit Bedacht genutzt werden. KI im Gesundheitswesen wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie nicht nur technische, sondern auch gesellschaftliche Hürden überwindet.
Apotheker fordern dringende Unterstützung im ländlichen Raum
In der vergangenen Woche kam es zu einem bedeutenden Treffen zwischen dem Landrat des Landkreises Wittenberg, Christian Tylsch (CDU), und den Apothekern der Region. Ziel des Treffens war es, über die Auswirkungen des geplanten Apothekenreformgesetzes (ApoRG) auf die Apotheken im ländlichen Raum zu diskutieren. Auf Einladung von Kammerpräsident Dr. Jens-Andreas Münch kamen neben Münch drei weitere Apotheker aus dem Landkreis zusammen, um über die angespannte wirtschaftliche Lage und die Herausforderungen, die das ApoRG mit sich bringt, zu sprechen.
Landrat Tylsch betonte während des Gesprächs, dass der ländliche Raum zunehmend das Gefühl habe, von der Bundespolitik abgehängt zu werden. Dies sei besonders spürbar in der Kommunikation, die nicht mehr bis in die Landkreise durchdringe. Tylsch machte deutlich, dass Grundsatzfragen oft nicht auf lokaler Ebene diskutiert werden, obwohl der ländliche Raum erheblich von den Entscheidungen betroffen sei. Er stellte klar, dass die Probleme der Apotheken auf dem Land eine dringende Lösung erforderten. „Wir ziehen am gleichen Strang“, sagte Tylsch, der seine Unterstützung für die Forderungen der Apotheker unterstrich.
Ein besonderer Kritikpunkt, den Kammerpräsident Münch hervorhob, war die mögliche Einführung von Apotheken ohne Apotheker. Münch wies darauf hin, dass dies unweigerlich zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung führen würde, insbesondere in der Beratung zu Arzneimitteln. „Wenn Apotheken ohne Apotheker betrieben werden, fehlt das letzte Sicherheitsnetz für die Patienten“, warnte Münch. Er betonte, dass gerade die qualifizierte Beratung in den Apotheken eine entscheidende Rolle spiele, um die sichere Anwendung von Medikamenten zu gewährleisten.
Tylsch brachte eigene Erfahrungen aus der Einführung von Gemeindesanitätern in die Diskussion ein. Er schilderte, wie oft ältere Menschen unsicher seien, ob sie ihre Medikamente korrekt einnehmen, und wie wichtig es sei, dass Apotheken für diese Fragen zur Verfügung stehen. Der Landrat zeigte sich besorgt darüber, dass durch die drohenden Insolvenzen vieler Apotheken im ländlichen Raum dieser Beratungsbedarf weiter steigen könnte, ohne dass die notwendigen Strukturen dafür vorhanden seien.
Neben der Kritik an den möglichen strukturellen Veränderungen im Apothekensystem stand auch die wirtschaftliche Situation der Apotheken im Fokus des Gesprächs. Münch machte deutlich, dass die Apotheken seit 20 Jahren keine Honorarerhöhung erhalten hätten, obwohl die Kosten in dieser Zeit erheblich gestiegen seien. „Wir brauchen dringend eine Honorarerhöhung, weil uns die Kosten davonlaufen“, forderte Münch. Er betonte, dass es im Interesse aller sei, die Apotheken im ländlichen Raum zu unterstützen, da sie eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielten. Sein Appell: „Spart mit dem Apotheker und nicht am Apotheker.“
Das Treffen zwischen Landrat Christian Tylsch und den Apothekern des Landkreises Wittenberg wirft ein Schlaglicht auf die zunehmenden Herausforderungen, mit denen die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum konfrontiert ist. Während die Apotheken seit Jahren unter den steigenden Kosten und fehlenden Honoraranpassungen leiden, drohen nun zusätzliche Belastungen durch das geplante Apothekenreformgesetz. Besonders die mögliche Einführung von Apotheken ohne Apotheker könnte fatale Folgen für die Versorgungsqualität haben. Die Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal ist ein unverzichtbares Element der Gesundheitsversorgung, das nicht durch rein betriebswirtschaftliche Entscheidungen ersetzt werden darf.
Landrat Tylsch hat den Ernst der Lage erkannt und deutlich gemacht, dass der ländliche Raum Gefahr läuft, von der politischen Entscheidungsfindung abgehängt zu werden. Dies betrifft nicht nur die Apotheken, sondern die gesamte Infrastruktur. Wenn die Politik hier nicht schnell handelt, drohen Insolvenzen und ein weiteres Abhängen des ländlichen Raums, was letztlich auch die Patienten am stärksten treffen wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Warnungen aus der Praxis ernst nehmen und entsprechend handeln.
BtM-Rezepte: Apotheken weiterhin in der Retaxfalle – Pflaster-Verordnungen im Fokus
Mit der Abschaffung der Höchstmengenregelungen bei Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezepte) wurde für viele Apotheken ein großer Stolperstein aus dem Weg geräumt. Doch während dieser Schritt begrüßt wird, bleiben die strengen formalen Anforderungen für BtM-Verordnungen bestehen, die nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für Apotheken darstellen. Insbesondere bei der Verordnung von BtM-Pflastern kommt es immer wieder zu Problemen. Fehlerhafte oder unvollständige Rezepte führen nicht nur zu Verzögerungen bei der Versorgung der Patienten, sondern bergen auch das Risiko von Retaxationen, die für Apotheken teure Konsequenzen haben können.
Laut der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) müssen BtM-Rezepte klar und eindeutig die Arzneimittelbezeichnung, die Menge des enthaltenen Betäubungsmittels sowie spezifische Angaben wie die Beladungsmenge und die Freisetzungsrate bei abgeteilten Präparaten wie Pflastern enthalten. Diese Angaben sind essenziell, da sie es der Apotheke ermöglichen, das korrekte Arzneimittel auszuwählen und die Anforderungen der Vertragskonformität zu erfüllen. Fehlen diese Informationen, können Apotheken die verschriebenen Arzneimittel nicht eindeutig zuordnen. So reicht beispielsweise eine Verordnung über "Fentanyl 50 µg/h 5 Matrixpflaster" nicht aus, um sicherzustellen, welches Pflaster der Apotheker tatsächlich abgeben soll. Es gibt unterschiedliche Pflaster mit identischer Freisetzungsrate, aber unterschiedlichen Beladungsmengen, was die Entscheidung ohne präzise Angaben schwierig macht.
Für Apotheken ist die exakte Angabe der Stückzahl von großer Bedeutung. Die bloße Nennung einer Normgröße wie N1, N2 oder N3 reicht nicht aus. Hinzu kommt, dass BtM-Präparate nur dann ausgetauscht werden dürfen, wenn Wirkstoffmenge, Freisetzungsrate und Applikationsintervall exakt übereinstimmen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass die notwendigen Angaben fehlen oder ungenau sind. Apotheken sind dann gezwungen, Kontakt mit der verschreibenden Arztpraxis aufzunehmen, um die Angaben zu vervollständigen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arztpraxis erreichbar ist, was gerade in dringenden Fällen eine Verzögerung der Versorgung zur Folge haben kann.
Apotheken berichten, dass es gerade bei BtM-Pflastern immer wieder zu Problemen mit der Arzneimittelbezeichnung und der Mengenangabe kommt. Zwar haben Apotheken grundsätzlich die Möglichkeit, durch Rücksprache mit dem Arzt fehlerhafte Rezepte zu korrigieren, doch diese Vorgehensweise kostet Zeit und führt zu unnötigen Verzögerungen in der Patientenversorgung. Besonders problematisch wird es, wenn solche fehlerhaften Verordnungen durchrutschen und Apotheken auf einer Retaxation sitzenbleiben. Die Krankenkassen haben in solchen Fällen das Recht, die Erstattung zu verweigern, was für Apotheken mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist.
Obwohl der Wegfall der Höchstmengenregelungen als Erleichterung für Apotheken gefeiert wird, bleibt die formale Korrektheit der Rezepte ein kritischer Punkt. Eine genaue Prüfung der BtM-Rezepte bei der Annahme ist unerlässlich, um Retaxationen zu vermeiden. Gleichzeitig wäre es wünschenswert, wenn Ärzte bereits bei der Ausstellung der Rezepte auf die Einhaltung aller Vorgaben achten würden, um unnötige Nachbesserungen zu verhindern. Denn letztlich leidet nicht nur die Apotheke unter den Fehlern – auch die Patientenversorgung wird durch bürokratische Hürden unnötig verzögert.
Die Situation rund um BtM-Rezepte ist sinnbildlich für die Herausforderungen, denen Apotheken täglich gegenüberstehen. Während der Wegfall der Höchstmengenregelung einen positiven Schritt darstellt, bleibt die Realität für viele Apotheker eine andere: unvollständig ausgefüllte BtM-Rezepte. Besonders bei Pflaster-Verordnungen führt dies häufig zu Problemen, die nicht nur zeitaufwendig, sondern auch teuer werden können. Der bürokratische Aufwand, der entsteht, wenn Apotheken Nachbesserungen bei den verschreibenden Ärzten einfordern müssen, bringt erhebliche Verzögerungen mit sich – zu Lasten der Patienten.
Dass solche formalen Fehler auf Rezepten überhaupt vorkommen, ist bedauerlich, aber vermeidbar. Eine exakte Verschreibung sollte für Ärzte keine große Hürde darstellen. Doch die Praxis zeigt, dass es gerade hier oft hapert. Die Apotheke ist dann gezwungen, den Kontakt zur Arztpraxis zu suchen, in der Hoffnung, dass der verschreibende Arzt schnell erreichbar ist. Diese Verzögerung ist ärgerlich und unnötig, besonders wenn man bedenkt, dass eine korrekte Ausstellung des Rezeptes von Anfang an den Ablauf deutlich beschleunigen könnte.
Für die Apotheken ist die Prüfung der Rezepte vor der Abgabe entscheidend, um finanzielle Verluste durch Retaxationen zu vermeiden. Fehlerhafte BtM-Rezepte sind in dieser Hinsicht eine echte Bedrohung. Retaxationen durch die Krankenkassen können Apotheken empfindlich treffen, insbesondere in Zeiten, in denen viele Apotheken ohnehin wirtschaftlich unter Druck stehen.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft ein stärkerer Fokus auf die korrekte Ausstellung von BtM-Rezepten gelegt wird. Die Einhaltung der Vorgaben sollte nicht als unnötiger bürokratischer Aufwand betrachtet werden, sondern als entscheidender Schritt, um eine reibungslose Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen Apotheken wachsam bleiben und die Rezepte gründlich prüfen, um sich selbst vor finanziellen Risiken zu schützen. Denn letztlich stehen sowohl Apotheker als auch Ärzte in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer effizienten und sicheren Gesundheitsversorgung zu leisten.
CardLink-Start: Gedisa bringt E-Rezept-Lösung in 1000 Apotheken
Seit heute ist das von der Gedisa entwickelte System CardLink zur Einlösung von E-Rezepten in den ersten 1000 Apotheken im Einsatz. Das Unternehmen, das im September die Genehmigung der Gematik erhalten hatte, konnte das Rollout in den Morgenstunden erfolgreich starten. Im Laufe der Woche sollen alle 6000 Apotheken, die sich für das System angemeldet haben, an das Netzwerk angeschlossen werden.
Das CardLink-System ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des Apothekenwesens in Deutschland. Es ermöglicht Vor-Ort-Apotheken, E-Rezepte digital einzulösen und bietet den Kunden eine einfache und bequeme Handhabung. Die App ApoGuide wird dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt, während Apotheken künftig aus weiteren Partner-Apps auswählen können, um ihren Kunden eine möglichst passgenaue Lösung anzubieten.
Der Geschäftsführer der Gedisa, Sören Friedrich, hob hervor, dass die Einführung von CardLink in einer äußerst kurzen Entwicklungszeit realisiert werden konnte. „Wir sind stolz darauf, eine so komplexe und apothekeneigene Lösung in dieser kurzen Zeit auf die Beine gestellt zu haben“, erklärte Friedrich. Das System sei intuitiv und benutzerfreundlich gestaltet, sodass Apotheken unkompliziert davon profitieren könnten. Durch CardLink erhofft sich Gedisa zudem, den Apotheken neue Umsatzpotenziale im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente zu erschließen, besonders im Wettbewerb mit den Versandapotheken, die bisher vor allem über die Plattform Gesund.de agierten.
Für die Apotheken könnte die Nutzung von CardLink einen entscheidenden Vorteil bringen. Die Digitalisierung schreitet voran, und auch Vor-Ort-Apotheken stehen unter dem Druck, den Kunden digitale Lösungen zu bieten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Mit der Möglichkeit, E-Rezepte direkt in der Apotheke vor Ort zu bearbeiten, haben sie die Chance, ihre Marktstellung zu festigen und sich gegen den zunehmenden Wettbewerb durch Versandapotheken zu behaupten.
Die Einführung von CardLink markiert einen bedeutenden Schritt für die Digitalisierung im Apothekenwesen. Mit der Möglichkeit, E-Rezepte über eine apothekeneigene Lösung einzulösen, erhalten Vor-Ort-Apotheken ein wertvolles Instrument, um dem wachsenden Druck durch den Versandhandel zu begegnen. Besonders wichtig ist dabei die Nutzerfreundlichkeit der App für Apotheken sowie deren Kunden. Nur wenn die Abläufe einfach und effizient sind, kann die neue Technologie flächendeckend angenommen werden.
Gedisa hat hier ein vielversprechendes System auf den Markt gebracht, doch der Erfolg von CardLink wird maßgeblich davon abhängen, wie gut es in der Praxis funktioniert und ob es den Apotheken ermöglicht, ihre Konkurrenzfähigkeit zu erhalten oder gar auszubauen. Die zügige Einführung ist ein gutes Zeichen, doch der tatsächliche Mehrwert wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, wenn die Apotheken das System im Alltag testen.
Apothekeneinbruch in Duisburg: Täter ergibt sich widerstandslos
In der Nacht zu Samstag ereignete sich in Duisburg ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, als ein 34-jähriger Mann bei einem Einbruch in eine Apotheke auf frischer Tat ertappt wurde. Kurz vor 5 Uhr morgens hörten Angestellte eines Sicherheitsdienstes einen lauten Knall, der durch das Einschlagen der Schaufensterscheibe der Apotheke verursacht wurde. Sofort alarmierten sie die Polizei, die nur wenige Minuten später am Tatort eintraf.
Bei ihrer Ankunft fanden die Einsatzkräfte die eingeschlagene Scheibe und entdeckten den mutmaßlichen Täter im Verkaufsraum der Apotheke. Ohne Widerstand zu leisten, ließ sich der Mann widerstandslos festnehmen. Eine Sprecherin der Polizei bestätigte, dass er sich ohne jegliche Gegenwehr den Beamten stellte. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und befindet sich nun in Untersuchungshaft, während ihm ein besonders schwerer Fall des Diebstahls zur Last gelegt wird.
Über das genaue Motiv des Einbruchs gibt es bislang keine eindeutigen Informationen. Die Polizei vermutet jedoch, dass der Täter auf der Suche nach Medikamenten war. Aufgrund des Verdachts, dass der 34-Jährige unter Drogeneinfluss stand, wurde ihm von einem hinzugezogenen Arzt eine Blutprobe entnommen. Das Ergebnis dieser Untersuchung steht noch aus und könnte weitere Aufschlüsse über den Zustand des Mannes während des Einbruchs geben.
Die Polizei führt derzeit weitere Ermittlungen durch, um zu klären, ob der Mann in Verbindung mit anderen Straftaten steht oder ob der Einbruch ein Einzelfall war. Die genauen Hintergründe des Vorfalls sind noch unklar, und es bleibt abzuwarten, welche zusätzlichen Informationen durch die toxikologische Untersuchung ans Licht kommen.
Der Vorfall wirft einmal mehr Fragen zur Sicherheit von Apotheken auf, insbesondere in Zeiten, in denen Medikamente immer häufiger zur Zielscheibe von Kriminellen werden. Dass der Täter sich widerstandslos ergab, spricht für eine gewisse Hilflosigkeit, möglicherweise auch aufgrund eines Drogenproblems. Der Einbruch verdeutlicht auch, wie wichtig ein gut funktionierendes Sicherheitsnetz in solchen Fällen ist. Die schnelle Reaktion des Sicherheitsdienstes und der Polizei hat Schlimmeres verhindert und gezeigt, dass effiziente Zusammenarbeit in der Verbrechensprävention entscheidend sein kann. Apotheken sollten dennoch ihre Sicherheitsvorkehrungen überdenken, um auf mögliche zukünftige Vorfälle besser vorbereitet zu sein.
Länder fordern Nachbesserungen: Kritik an Bundesregierung wegen Krankenhausreform
Die Debatte um die Krankenhausreform in Deutschland erreicht einen neuen Höhepunkt, nachdem die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) scharfe Kritik an der Bundesregierung geübt hat. Sie wirft der Regierung vor, die Forderungen der Bundesländer weitgehend zu ignorieren und den Dialog zu verweigern. Von der Decken betonte, dass die Länder in den letzten eineinhalb Jahren mehrfach auf Probleme hingewiesen hätten, diese aber entweder nicht berücksichtigt oder lediglich mit unverbindlichen Prüfzusagen beantwortet worden seien.
Im Zentrum der Kritik steht die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung, den Ländern in zentralen Punkten entgegenzukommen. Insbesondere die von den Ländern geforderte Überbrückungsfinanzierung für Krankenhäuser, die während der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Reform drohende Insolvenzen verhindern soll, wurde nicht in die Gegenäußerung der Regierung aufgenommen. Darüber hinaus fordern die Länder, dass die sogenannte Vorhaltevergütung, die kleinere Krankenhäuser in ihrer Existenz sichert, unabhängig von den Fallzahlen eingeführt wird.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt betont, dass er die Länderwünsche ernst nehme und angekündigt, in den kommenden Wochen auf die Forderungen der Bundesländer einzugehen. Doch die Kritik von der Decken zeigt, dass bislang wenig Bewegung in den Verhandlungen zu spüren ist. Die Bundesländer hatten in einer Stellungnahme mit 16 zu 0 Stimmen auf deutliche Änderungen gedrängt, um insbesondere die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser zu gewährleisten. Lauterbachs jüngste Ankündigung, wichtige Punkte der Länder aufzugreifen, bleibt laut von der Decken bislang unverbindlich.
Am kommenden Mittwoch wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung stattfinden, bei der weitere Details der Reform beraten werden sollen. Dabei stehen nicht nur finanzielle Fragen, sondern auch strukturelle Aspekte zur Diskussion, die langfristig die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung in Deutschland beeinflussen sollen. Aus Sicht der Länder könnte das Ignorieren ihrer Forderungen jedoch das Risiko von Krankenhausschließungen und Insolvenzen in die Höhe treiben.
Die Auseinandersetzungen um die Krankenhausreform verdeutlichen die wachsende Kluft zwischen Bund und Ländern in der Gesundheitspolitik. Die scharfe Kritik von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken spiegelt die Unzufriedenheit der Länder wider, deren zentrale Forderungen seit Beginn der Verhandlungen kaum Gehör gefunden haben. Besonders die fehlende Überbrückungsfinanzierung, die Insolvenzen abwenden soll, zeigt das Dilemma auf: Während der Bund auf langfristige strukturelle Reformen setzt, pochen die Länder auf kurzfristige finanzielle Unterstützung, um das System stabil zu halten.
Die Bundesregierung ist in der Pflicht, diese Bedenken ernst zu nehmen. Das Vertrauen zwischen Bund und Ländern ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg jeder Gesundheitsreform. Sollte der Bund weiterhin an seiner Linie festhalten, droht nicht nur eine Eskalation des Konflikts, sondern auch die Gefahr, dass die Reformen an der Realität der Krankenhäuser vorbeigehen.
Sinusitis Hevert ohne SL: Neuer Name und angepasste Dosierung
Mit einer wichtigen Änderung wird das homöopathische Arzneimittel Sinusitis Hevert nun ohne den Zusatz „SL“ in den Handel gebracht. Diese Umstellung betrifft nicht nur den Namen des Produkts, sondern auch die Dosierungsempfehlungen, was insbesondere für Apotheken und Verbraucher von Bedeutung ist. Die bisherige Version, Sinusitis Hevert SL, wird zum 31. Oktober 2024 offiziell außer Vertrieb gemeldet, kann jedoch bis zum Ende des Haltbarkeitsdatums abverkauft werden.
Sinusitis Hevert wird bei Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraums und Sinusitis angewendet und ist für seine elf verschiedenen Wirkstoffe bekannt, die Atemwegsinfekte lindern und das Immunsystem unterstützen. Darunter sind bekannte Substanzen wie Baptisia, Echinacea und Lachesis, die die körpereigene Abwehr stärken, sowie Luffa und Spongia, die bei Symptomen wie verstopfter Nase und akuten Entzündungen helfen. Weitere Bestandteile wie Silicea und Kalium bichromicum werden zur Bekämpfung hartnäckiger Erkältungen und verstärkter Sekretbildung eingesetzt.
Eine der zentralen Änderungen betrifft die Potenz von Cinnabaris, die von D3 auf D6 erhöht wurde. Diese Anpassung spiegelt sich auch in der Dosierung wider. Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren sollen im Akutfall nun bis zu sechsmal täglich eine Tablette einnehmen, während zuvor eine stündliche Dosierung möglich war. Die Dosierung für Kinder bleibt weitgehend unverändert, wobei Kleinkinder und Säuglinge entsprechend der angepassten Tageshöchstmenge behandelt werden sollen.
Neu ist auch die Pharmazentralnummer (PZN) der Verpackungen, die sukzessive in den Handel kommen. Die neuen Packungen mit 40, 100 und 300 Tabletten erhalten jeweils eine eigene PZN, die die Umstellung für Apotheken klar erkennbar macht.
Für Apotheken ist die Umstellung von Bedeutung, da die Altware bis zum 31. Oktober abverkauft werden muss, bevor die neuen Packungen in den Regalen Platz finden. Diese Frist gibt Apotheken Zeit, die Bestände zu überprüfen und den Umstieg auf das Nachfolgeprodukt zu planen.
Die Umstellung von Sinusitis Hevert auf die neue Produktvariante ohne den Zusatz „SL“ zeigt erneut, wie flexibel homöopathische Arzneimittel auf regulatorische und therapeutische Anforderungen reagieren müssen. Für Apotheken bedeutet dies, sich schnell auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, insbesondere was die Dosierung und Lagerhaltung betrifft.
Für Patienten stellt sich die Frage, ob die neue Dosierung ausreichend ist, um akute Symptome zu lindern. Die geringere Dosisfrequenz könnte für einige eine Umstellung bedeuten. Positiv ist jedoch, dass die Wirkstoffkombination weiterhin dieselbe bleibt und das bewährte Präparat mit neuer Potenzierung und angepasster Dosierung verfügbar ist.
Für Apothekenkunden ist die frühzeitige Information über die Umstellung entscheidend, um Verwirrung und Missverständnisse zu vermeiden.
TI-Gateway „Infinity Gate“: Ehex erhält Zulassung und revolutioniert die Telematikinfrastruktur
Die eHealth Experts GmbH (Ehex) hat von der Gematik die offizielle Zulassung für ihr neues TI-Gateway „Infinity Gate“ erhalten. Diese neue Lösung soll schrittweise die bisher üblichen Ein-Box-Konnektoren in Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ablösen. Mit der zentralen Verwaltung der Zugänge über ein Rechenzentrum will Ehex die Komplexität für Leistungserbringer erheblich reduzieren. Apotheken und Kliniken könnten so von einem deutlich vereinfachten Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) profitieren, ohne selbst für einen physischen Konnektor verantwortlich zu sein.
Die neue Technologie wurde in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Akquinet entwickelt und während eines sechsmonatigen Testzeitraums in zehn Einrichtungen des Gesundheitswesens, darunter auch ein Universitätsklinikum, auf Herz und Nieren geprüft. Dabei zeigte sich, dass das „Infinity Gate“ die Anforderungen an die Geschwindigkeit herkömmlicher Konnektoren bei Weitem übertrifft. Die Übertragungsraten des neuen Systems liegen laut Ehex um den Faktor 100 höher als bei den üblichen Ein-Box-Konnektoren. Zudem konnte das Unternehmen eine hundertprozentige Verfügbarkeit während der gesamten Testphase sicherstellen.
Der Marktstart des „Infinity Gate“ erfolgt in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern, darunter bekannte Dienstleister wie Akquinet, Arvato Systems und T-Systems. Gemeinsam mit diesen Partnern plant Ehex, die Lösung schrittweise für verschiedene medizinische Leistungserbringer in Deutschland verfügbar zu machen. Erste Anbieter stehen bereits in den Startlöchern, um mit ihren Lösungen auf Basis des „Infinity Gate“ die Zulassung durch die Gematik zu beantragen.
Ehex-Geschäftsführer Fréderic Naujokat äußerte sich optimistisch über die Zukunft der neuen Technologie. Das „Infinity Gate“ habe sich in den Tests als zuverlässig und extrem leistungsfähig erwiesen. Nun gehe es darum, die Lösung möglichst schnell für eine breite Masse von Leistungserbringern zugänglich zu machen. Die Zulassung durch die Gematik sei dabei nur der erste Schritt in einem Prozess, der das Gesundheitswesen langfristig digitaler und effizienter machen soll.
Bereits seit 2011 entwickelt Ehex Lösungen für die Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens und hat aktuell etwa 90.000 Praxen, Apotheken und Krankenhäuser mit seiner TI-Software ausgestattet. Mit dem neuen „Infinity Gate“ will das Unternehmen nun den nächsten Schritt gehen und die bisherigen TI-Konnektoren sukzessive ablösen.
Die Zulassung des „Infinity Gate“ durch die Gematik markiert einen entscheidenden Meilenstein für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Seit Jahren wird der Aufbau und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur vorangetrieben, doch oft stehen Leistungserbringer vor technischen Hürden, die ihre täglichen Arbeitsabläufe verkomplizieren. Ehex bietet nun eine Lösung an, die nicht nur schneller, sondern auch stabiler ist als bisherige Konnektoren. Dies könnte eine bedeutende Entlastung für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser bedeuten, die sich zunehmend auf die Herausforderungen des digitalen Wandels einstellen müssen.
Die Entscheidung, die Konnektoren in einem zentralen Rechenzentrum zu verwalten, wird zudem viele Akteure entlasten, da sie sich nicht mehr selbst um technische Details kümmern müssen. Dies spart Zeit und Ressourcen, die wiederum in die Patientenversorgung fließen können. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie schnell die flächendeckende Einführung voranschreiten wird und ob das „Infinity Gate“ den hohen Erwartungen auch in der Praxis standhalten kann. Klar ist jedoch, dass Ehex mit dieser Technologie einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung macht und damit zur weiteren Vernetzung des Gesundheitswesens beiträgt.
Fezolinetant: Chancen und Risiken in der Menopause-Therapie
Fezolinetant, ein neuer nicht-hormoneller Wirkstoff zur Behandlung von Menopause-Symptomen wie Hitzewallungen und Nachtschweiß, wird von vielen als bedeutender Fortschritt in der Medizin gefeiert. Seit Anfang 2024 ist das Medikament in Deutschland erhältlich und bietet Frauen, die keine Hormonersatztherapie (HRT) vertragen oder ablehnen, eine alternative Therapieoption. Fezolinetant wirkt als selektiver Inhibitor des Neurokinin-3-Rezeptors und greift somit in die Regulierung von Hitzewallungen ein, ohne auf hormonelle Eingriffe zurückzugreifen. Doch die Einführung des Medikaments sorgt auch für Bedenken.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erkannte im August Fezolinetant einen „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“ an, insbesondere für Frauen in der Menopause, die keine Hormontherapie anwenden können. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist jedoch zurückhaltend. Sie erkennt zwar das Potenzial von Fezolinetant als neue Behandlungsoption an, weist jedoch darauf hin, dass der klinische Nutzen als gering eingestuft wird. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, insbesondere bezüglich möglicher Leberschäden und Neoplasien. Diese Risiken lassen sich aktuell nicht abschließend beurteilen.
In den USA ist Fezolinetant bereits seit einigen Monaten auf dem Markt, allerdings mit strengen Auflagen zur Überwachung der Leberfunktion. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA verlangt regelmäßige Leberwertkontrollen während der Behandlung, da bei mehreren Patientinnen erhöhte Leberwerte auftraten. Im Mai 2024 verschärfte die FDA ihre Sicherheitsvorkehrungen und forderte monatliche Leberkontrollen in den ersten zwei Behandlungsmonaten. Der Anlass hierfür war ein Fallbericht, bei dem eine Patientin nach 40 Tagen Therapie eine Leberschädigung erlitt. Auch in Deutschland besteht die Empfehlung, bei Patientinnen mit leichten Lebererkrankungen die Leberwerte regelmäßig zu kontrollieren. Für Frauen mit moderaten bis schweren Lebererkrankungen ist die Anwendung von Fezolinetant kontraindiziert.
Trotz der potenziellen Vorteile für Frauen, die keine Hormontherapie in Anspruch nehmen können, bleibt das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Fezolinetant umstritten. Besonders das Risiko schwerer Leberschäden stellt eine potenzielle Gefahr dar, die von Patientinnen und Ärzten ernst genommen werden sollte. Symptome wie Müdigkeit, Übelkeit, Gelbsucht oder Schmerzen im Oberbauch können auf Leberschäden hinweisen und erfordern das sofortige Absetzen des Medikaments. Bislang fehlen jedoch langfristige Studien, die die Sicherheit und den tatsächlichen Nutzen von Fezolinetant weiter untermauern könnten.
Die AkdÄ betonte in ihrem Bericht, dass für bestimmte Patientinnen, wie solche mit bekannten Lebererkrankungen oder einer Vorgeschichte von östrogenabhängigen Karzinomen, das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht ausreichend gesichert ist. Somit bleibt die Anwendung von Fezolinetant eine Entscheidung, die gemeinsam von Patientin und Arzt unter Berücksichtigung der individuellen Risiken sorgfältig abgewogen werden muss.
Die Einführung von Fezolinetant hat das Potenzial, die Therapie von Menopause-Symptomen grundlegend zu verändern. Als erster nicht-hormoneller Wirkstoff bietet er eine Alternative für Frauen, die sich aus medizinischen oder persönlichen Gründen gegen eine Hormonersatztherapie entscheiden. Doch gerade die innovativen Ansätze bringen oft auch unvorhergesehene Risiken mit sich. Die zunehmenden Warnungen vor Leberschäden sollten daher sehr ernst genommen werden.
Es ist bedenklich, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Fezolinetant trotz seiner potenziellen Vorteile noch nicht eindeutig belegt ist. Besonders für Patientinnen mit Vorerkrankungen ist die Anwendung von Fezolinetant nur mit Vorsicht zu empfehlen. Die FDA hat ihre Sicherheitsvorkehrungen bereits deutlich verschärft, und es ist zu hoffen, dass auch in Europa engmaschige Kontrollen der Leberwerte Standard werden. Bis dahin sollte die Anwendung von Fezolinetant nur in klar definierten Fällen und unter intensiver ärztlicher Überwachung erfolgen. Langfristig bleibt abzuwarten, ob Fezolinetant sein Versprechen als bahnbrechende Therapieoption halten kann oder ob sich die Risiken letztlich als zu groß herausstellen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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