• 19.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: KI, Steuern und Reformen

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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: KI, Steuern und Reformen

 

Zwischen Effizienzsteigerung, finanziellen Belastungen und umstrittenen Reformplänen: Die Zukunft der Apotheken in Deutschland

Künstliche Intelligenz in Apotheken: Effizienzsteigerung oder Risiko? Immer mehr Apotheken integrieren KI-Systeme, um Routineaufgaben zu automatisieren und den Arbeitsalltag effizienter zu gestalten – besonders angesichts des Fachkräftemangels und der steigenden Anforderungen. Ein Beispiel ist die KI „Emma“, die in den Apotheken von Dr. Philipp Hoffmann erfolgreich im Backoffice eingesetzt wird. Doch während solche Technologien den Betrieb erleichtern, bleiben Fragen zu Sicherheit und langfristigen Risiken bestehen. Gleichzeitig sehen sich Apotheken einer Vielzahl weiterer Herausforderungen gegenüber: Sie agieren laut Kritikern zunehmend als "staatlich gezwungene Steuereintreiber" bei hochpreisigen Medikamenten, kämpfen mit Lieferengpässen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jedoch als nahezu behoben darstellt, und müssen sich auf die Einführung der elektronischen Patientenakte vorbereiten, die für viele Unsicherheiten sorgt. Auch geplante Notfallreformen drohen das etablierte Versorgungssystem zu destabilisieren, während finanzielle Mittel aus dem Nacht- und Notdienstfonds ungenutzt bleiben. Hinzu kommen Änderungen im BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag, die ab Oktober neue Anforderungen an Apotheken stellen.

 

KI in Apotheken: Effizienzsteigerung oder Risiko?

In immer mehr Apotheken hält die Künstliche Intelligenz (KI) Einzug – und das nicht nur als Zukunftsvision, sondern in Form konkreter Lösungen, die den Arbeitsalltag erleichtern sollen. Besonders in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels und der stetig wachsenden Anforderungen an den Apothekenbetrieb setzen einzelne Inhaber bereits auf KI-Systeme, um Routineaufgaben zu automatisieren und so wertvolle Zeit zu sparen. Ein Paradebeispiel hierfür ist die KI „Emma“, die in den Apotheken von Dr. Philipp Hoffmann erfolgreich im Backoffice eingesetzt wird.

„Emma“ wurde von einem deutschen Unternehmen entwickelt und ist auf die Übernahme administrativer Aufgaben spezialisiert. Dazu zählen die Pflege und Verwaltung von Defektlisten, der Versand von E-Mails sowie die Erstellung von Stellenanzeigen. Durch diese Entlastung wird es dem Apothekenteam ermöglicht, sich auf zentralere Aufgaben wie die Kundenberatung, die Rezepturherstellung oder Recherchen zu neuen Arzneimitteln zu konzentrieren. „Emma“ wird als besonders benutzerfreundlich beschrieben und kann nach einer kurzen Einarbeitung eigenständig diese Tätigkeiten übernehmen.

Für viele Apotheken ist der Fachkräftemangel eines der größten Probleme. Der Arbeitsmarkt kann den Bedarf an qualifizierten Fachkräften oft nicht decken, was dazu führt, dass Apotheker und ihr Team immer häufiger unter hoher Arbeitslast stehen. Hier zeigt sich der Einsatz von KI als eine mögliche Lösung: Durch die Automatisierung lästiger, aber notwendiger Aufgaben kann der Personalmangel teilweise kompensiert werden, ohne dass es zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt. Vielmehr nimmt die KI den Beschäftigten monotone Arbeiten ab und schafft Raum für anspruchsvollere Tätigkeiten, die direkte menschliche Interaktion erfordern.

Doch nicht alles an der KI ist positiv. Skeptiker weisen zu Recht auf mögliche Gefahren hin. Vor allem kleinere Apotheken könnten sich durch die hohen Kosten der Implementierung eines KI-Systems wirtschaftlich überfordert fühlen. Angesichts der ohnehin angespannten finanziellen Situation vieler Betriebe bleibt fraglich, ob sich die Anschaffung für alle rechnet. Zudem ist die Technologie keineswegs fehlerfrei: Eine unsaubere Programmierung oder mangelnde Wartung kann zu gravierenden Fehlfunktionen führen, die den Apothekenbetrieb erheblich beeinträchtigen könnten. Besonders sensibel ist in diesem Zusammenhang die Datensicherheit. Apotheken arbeiten mit hochsensiblen Kundendaten, deren Schutz oberste Priorität hat. Hier müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.

Trotz aller Bedenken wird die KI weiter in den Arbeitsalltag von Apotheken vordringen. Der technologische Fortschritt ist unumgänglich und bietet enorme Chancen, wenn er richtig eingesetzt wird. Wichtig ist jedoch, dass Apothekeninhaber sich der Grenzen und Risiken bewusst sind und einen kritischen Blick auf die Entwicklungen werfen. Eine enge Zusammenarbeit mit Entwicklern und die Berücksichtigung ethischer Überlegungen sind unabdingbar, um sicherzustellen, dass die Technologie nicht aus dem Ruder läuft. Die Rolle des Menschen bleibt auch in einem zunehmend automatisierten Umfeld unersetzlich – insbesondere in einem Bereich wie der Apotheke, in dem Vertrauen und Kompetenz eine zentrale Rolle spielen.

Künstliche Intelligenz in Apotheken – Fluch oder Segen? Für viele Menschen ist der Gedanke, dass eine Software Teile des Apothekenbetriebs übernimmt, noch ungewohnt. Doch in Zeiten des Fachkräftemangels und der steigenden Arbeitsbelastung in den Apotheken scheint der Einsatz von KI-Systemen wie „Emma“ ein vielversprechender Weg zu sein, um die Effizienz zu steigern und Personalengpässe abzufedern. Indem Routineaufgaben automatisiert werden, gewinnen Apotheker und ihre Teams mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben – eine Entwicklung, die in der Branche längst überfällig ist.

Dennoch sollte die Euphorie über KI nicht unkritisch sein. Ja, KI kann entlasten, aber sie birgt auch Risiken. Datensicherheit, fehleranfällige Systeme und hohe Kosten sind nur einige der Probleme, die nicht unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Besonders kleine Apotheken könnten Schwierigkeiten haben, die finanziellen Mittel für solche Technologien aufzubringen. Gleichzeitig darf der Mensch nicht aus dem Prozess herausgedrängt werden. Apotheken sind Vertrauensorte – ein Vertrauen, das durch direkte menschliche Interaktion aufgebaut und gepflegt wird.

Letztlich bleibt die Einführung von KI eine Gratwanderung. Sie kann den Apothekenbetrieb effizienter gestalten, muss aber mit Vorsicht und Weitsicht eingesetzt werden. Eine vollständige Automatisierung wird es in der Apotheke nicht geben – und das ist auch gut so.

 

Apotheken als Steuereintreiber – Staatliche Last durch Hochpreiser

Die finanzielle Lage vieler Apotheken in Deutschland ist angespannt. Während die Krankenkassen mit einem Milliardenloch rechnen, sieht Apotheker Andreas Binninger einen erheblichen Teil des Problems in der Art und Weise, wie der Staat durch die Mehrwertsteuer an der Arzneimittelversorgung verdient. Vor allem bei hochpreisigen Medikamenten fungieren Apotheken seiner Ansicht nach lediglich als "staatlich gezwungene Steuereintreiber", während ihre eigene Marge im Vergleich zum staatlichen Anteil nahezu verschwindend gering ist.

Besonders betroffen sind Arzneimittel mit hohen Preisen, bei denen der Fixzuschlag von 8,35 Euro zunehmend an Bedeutung verliert. Der zusätzliche Aufschlag von 3 Prozent auf den Einkaufspreis der Apotheke reiche laut Binninger kaum aus, um die hohen Abgaben an den Staat auszugleichen. Er kritisiert, dass die Marge der Apotheke bei hochpreisigen Arzneimitteln nur noch wie eine Handlingsgebühr für das Eintreiben der Mehrwertsteuer wirke, vergleichbar mit Kreditkartengebühren. Binninger fordert deshalb eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf verschreibungspflichtige, erstattungsfähige Arzneimittel von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent.

Der Unterschied zwischen den Einnahmen des Staates und denen der Apotheken wird besonders deutlich bei Medikamenten wie Revlimid (Lenalidomid), das einen Verkaufspreis von über 8000 Euro hat. Während der Staat bei einem solchen Preis mehr als 1200 Euro an Mehrwertsteuer einnimmt, beläuft sich die Marge der Apotheke auf gerade einmal 200 Euro. Für Binninger ist dies ein untragbarer Zustand, der dringend reformiert werden muss, um sowohl die Apotheken zu entlasten als auch die steigenden Krankenkassenbeiträge für Versicherte in den Griff zu bekommen.

Die Belastung durch die Mehrwertsteuer trifft dabei nicht nur die Versicherten. Auch für Arbeitgeber, einschließlich der Apotheken, führt die zunehmende finanzielle Belastung zu höheren Sozialabgaben. Diese Entwicklung sei besonders problematisch, da es derzeit keine Pläne gibt, die Apothekenhonorare zu erhöhen, während gleichzeitig die Kosten für Personal und Betrieb steigen.

Neben der steuerlichen Belastung sieht Binninger auch das Bezahlsystem als Problem. Die Gebühren für Debit- und Kreditkartenzahlungen können bis zu 3 Prozent betragen. Dies führe dazu, dass die Marge der Apotheke bei hochpreisigen Medikamenten sogar von den Kartengebühren übertroffen werde. Sollten die Pläne, den prozentualen Zuschlag von 3 auf 2 Prozent zu senken, umgesetzt werden, könnte dies die finanzielle Lage der Apotheken weiter verschlechtern.

Binninger appelliert an den Staat, seinen Beitrag zur Entlastung der Apotheken und Krankenkassen zu leisten, statt weiterhin von den hohen Arzneimittelpreisen zu profitieren. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer könnte nicht nur die Apotheken, sondern auch das Gesundheitssystem insgesamt entlasten.

Die Kritik von Apotheker Andreas Binninger bringt ein tief verwurzeltes Problem des deutschen Gesundheitssystems auf den Punkt: Der Staat ist der größte Profiteur bei hochpreisigen Arzneimitteln, während die Apotheken zunehmend unter wirtschaftlichem Druck stehen. Die Margen der Apotheken schrumpfen, während die Einnahmen des Staates durch die Mehrwertsteuer bei Medikamenten in astronomische Höhen schnellen. Hier zeigt sich ein Missverhältnis, das dringend korrigiert werden muss.

Die Forderung nach einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent ist nicht nur berechtigt, sondern könnte ein wichtiger Schritt sein, um die Apotheken zu entlasten und gleichzeitig die Krankenkassen zu stabilisieren. Es ist ein Skandal, dass der Staat bei jedem verkauften Medikament ein Vielfaches dessen verdient, was die Apotheke erhält. Diese Schieflage führt nicht nur zu finanziellen Belastungen der Apotheken, sondern trägt auch zur allgemeinen Kostenexplosion im Gesundheitssystem bei.

Die vorgeschlagene Mehrwertsteuersenkung würde jedoch nur dann ihren vollen Effekt entfalten, wenn auch sichergestellt wird, dass die Hersteller nicht auf die Idee kommen, die Preise für ihre Medikamente anzuheben. Hier ist eine engmaschige Kontrolle notwendig, um die positiven Effekte dieser Maßnahme nicht sofort wieder zunichtezumachen. Gleichzeitig sollten auch die geplanten Senkungen des prozentualen Zuschlags für Apothekenhonorare auf den Prüfstand gestellt werden. Die Apotheken dürfen nicht weiter als bloße Erfüllungsgehilfen für den Staat degradiert werden, sondern müssen als systemrelevante Akteure gestärkt werden.

Letztlich ist es der Staat, der gefordert ist, einen fairen Ausgleich zwischen seinen eigenen Einnahmen und den notwendigen Entlastungen für das Gesundheitssystem und die Leistungserbringer zu schaffen. Nur so kann langfristig die Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland gesichert werden.

 

Streit um Lieferengpässe: Apotheker widersprechen Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wehrt sich gegen die Vorwürfe der Apotheker, die angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Medikamenten Alarm schlagen. In einem Bericht der Bild-Zeitung erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass es in Deutschland keine Versorgungsknappheit gebe. Laut der Stellungnahme hätten sich die Lieferengpässe im Vergleich zum Vorjahr bereits halbiert, und es handle sich lediglich um „punktuelle Engpässe“ in einem hochkomplexen Markt. Lauterbach selbst lobte das neue Arzneimittelgesetz, das seiner Einschätzung nach entscheidend zur Entspannung der Lage beigetragen habe.

Die Apotheker vor Ort sehen die Situation jedoch deutlich kritischer. Der Hessische Apothekerverband (HAV) erklärte, dass das vor über einem Jahr eingeführte Gesetz gegen Lieferengpässe (ALBVVG) in der Praxis kaum Wirkung zeige. Besonders bei Medikamenten mit lebenswichtigen Indikationen komme es immer wieder zu langen Wartezeiten und Problemen bei der Beschaffung. Diese Kritik wird auch von den Generikaherstellern geteilt. Der Verband Pro Generika verglich das Gesetz mit einem „Pflaster auf einer klaffenden Wunde“, da es die strukturellen Probleme des Marktes nicht löse.

Aktuell sind laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 480 Humanarzneimittel von Lieferengpässen betroffen. Diese Zahl umfasst nicht die Impfstoffe, da Hersteller nur bei versorgungsrelevanten Medikamenten verpflichtet sind, Ausfälle zu melden. Apotheker berichten, dass auch diese Meldungen häufig zu spät kommen, sodass eine rechtzeitige Information der Patienten nicht immer gewährleistet sei.

Lauterbach widersprach dieser Darstellung und betonte, dass den Patienten „fast immer“ wirkstoffgleiche Alternativen zur Verfügung stünden. Dennoch fordern Apotheker und Generikahersteller weitergehende Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Die Diskussion zeigt deutlich, wie angespannt das Verhältnis zwischen der Politik und den Apothekern angesichts der anhaltenden Engpässe ist.

Die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach wirken wie der Versuch, ein zunehmend komplexes und vielschichtiges Problem zu relativieren. Zwar ist es richtig, dass das neue Arzneimittelgesetz Fortschritte gebracht hat, doch den Apothekern und Generikaherstellern den Ernst der Lage abzusprechen, erscheint realitätsfern. Wer täglich mit der Versorgung von Patienten zu kämpfen hat, weiß, dass punktuelle Engpässe für Betroffene zu enormen Belastungen führen können – insbesondere, wenn es um lebenswichtige Medikamente geht.

Die Forderung der Apotheker nach weiteren Maßnahmen ist mehr als berechtigt. Auch wenn Alternativen verfügbar sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass diese für alle Patienten gleichermaßen geeignet sind. Die Politik muss hier nachbessern und darf sich nicht auf vermeintlich beruhigenden Zahlen ausruhen. Ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde kann zwar kurzfristig helfen, doch auf lange Sicht bedarf es tiefergehender struktureller Lösungen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

Lauterbach mag auf gesetzliche Erfolge verweisen, doch am Ende zählt, dass die Patienten vor Ort spüren, dass sie sicher und zuverlässig versorgt werden. Solange dies nicht der Fall ist, wird der Druck auf die Politik weiter steigen.

 

ePA-Einführung: Apotheken zwischen Fortschritt und Unsicherheit

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) rückt näher, doch nicht alle Beteiligten sehen dieser Entwicklung mit ungetrübtem Optimismus entgegen. Norbert Peter, Inhaber der Burger-Apotheke in Berlin, äußert gemischte Gefühle hinsichtlich der bevorstehenden Umstellung auf die „ePA für alle“ im kommenden Jahr. Besonders im Bereich der Heimversorgung, den seine Apotheke ebenfalls bedient, ist noch unklar, wie die neuen digitalen Prozesse umgesetzt werden sollen.

Um die Herausforderungen in Apotheken besser zu verstehen, besuchte kürzlich eine Delegation der Gematik den Apotheker vor Ort. Lars Gottwald, Leiter Business Teams und Produktentwicklung, sowie die Produktmanager Jörg Rübensam, Celil Genç und Julia Schäfer nahmen sich Zeit, um die Abläufe rund um das E-Rezept, die Kommunikationsinfrastruktur KIM und die geplanten Funktionen der ePA zu besprechen. Im Mittelpunkt des Austauschs standen Peters Vorschläge und Sorgen in Bezug auf die praktische Anwendung der ePA in der Apothekenpraxis.

Besonders drängend erscheinen dem Apotheker die Anforderungen an die Heimversorgung. Der manuelle Aufwand bei der Übertragung von Medikationsplänen sowie die Fehleranfälligkeit dieser Prozesse bereiten ihm Sorgen. Eine von Peter vorgeschlagene Lösung ist die Einführung einer Alarmfunktion in der ePA, die Änderungen am Medikationsplan automatisch an alle beteiligten Akteure – darunter das Pflegeheim und die verblisternde Apotheke – übermittelt. Eine solche Funktion könnte sicherstellen, dass immer der aktuelle Plan Grundlage für die Versorgung ist.

Die Gematik-Vertreter zeigten sich offen für Peters Bedenken und lobten das Engagement der Apotheken in der Umsetzung digitaler Innovationen. Dennoch wurde deutlich, dass die Gematik selbst in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt ist. Zwar gibt sie klare Empfehlungen an Softwareanbieter ab, diese sind jedoch nicht an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches V (SGB V) gebunden. In der Folge können die Vorgaben der Gematik oft nur als Empfehlung betrachtet werden und sind nicht verpflichtend durchsetzbar.

Im Gespräch kamen auch technische Probleme zur Sprache. Beispielsweise wurde darüber diskutiert, wie fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte vermieden werden könnten. In der Theorie soll ein Validator derartige Fehler bereits im Vorfeld erkennen und die Freigabe verhindern. Doch in der Praxis, so Peter, funktioniere dieses System noch nicht reibungslos. Auch die Handhabung von Direktabrechnungen (DJ-Verordnungen) im Rahmen der ePA bleibt eine offene Frage.

Der Zeitplan für die Einführung der ePA steht jedoch bereits fest. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA zunächst in den Modellregionen Franken und Hamburg eingeführt. Einen Monat später soll der bundesweite Roll-out folgen. Im ersten Schritt wird eine elektronische Medikationsliste (eML) verfügbar sein, die automatisch die Verordnungs- und Abgabedaten speichert. Manuelle Anpassungen werden erst mit der Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) ab dem 15. Juli 2025 möglich sein. Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 1. Juli 2025 an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden, um an der ePA teilnehmen zu können.

Trotz aller bestehenden Unklarheiten zeigt sich Apotheker Norbert Peter zuversichtlich, dass die Anliegen der Apotheken bei der weiteren Entwicklung der ePA Gehör finden werden. Die Frage bleibt jedoch, inwiefern die Gematik ihre Pläne angesichts der begrenzten rechtlichen Durchsetzungskraft umsetzen kann.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist zweifellos ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Doch wie bei jeder großen Umstellung sind die Erwartungen und Sorgen der Beteiligten unterschiedlich ausgeprägt. Norbert Peter, Apotheker aus Berlin, steht stellvertretend für viele seiner Kollegen, die mit gemischten Gefühlen auf die kommenden Veränderungen blicken.

Insbesondere in der Heimversorgung offenbaren sich die Schwächen des Systems. Die manuelle Übertragung von Medikationsplänen und die damit verbundene Fehleranfälligkeit sind ein ständiger Begleiter des Alltags in Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Peters Forderung nach einer Alarmfunktion, die Änderungen im Medikationsplan unmittelbar an alle Beteiligten übermittelt, erscheint als einfache, aber effektive Lösung. Doch wie viel davon tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Der Besuch der Gematik-Delegation bei Peter zeigt zumindest, dass die Verantwortlichen um den Praxisbezug ihrer Entwicklungen bemüht sind. Dennoch bleibt ein grundlegendes Problem bestehen: die fehlende Durchsetzungskraft der Gematik. Solange Softwareanbieter nicht rechtlich verpflichtet werden, die Vorgaben der Gematik umzusetzen, bleibt vieles im Bereich der „dringenden Empfehlung“ – mit unklaren Konsequenzen für die Praxis.

Was jedoch unbestritten ist, ist die Notwendigkeit, das deutsche Gesundheitssystem für die digitale Zukunft zu rüsten. Die ePA ist dabei ein zentraler Baustein. Doch nur wenn die Bedenken derjenigen, die tagtäglich mit den neuen Technologien arbeiten müssen, ernst genommen werden, kann dieser Prozess erfolgreich verlaufen. Die Apotheker haben in diesem Wandel eine Schlüsselrolle – und es bleibt zu hoffen, dass ihre Anliegen nicht im digitalen Eifer untergehen.

 

Rücklagen im NNF: 400 Millionen Euro ungenutzt?

Seit einem halben Jahr gibt es kaum Neuigkeiten vom Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Zuletzt wurden im März 2024 Zahlen für das vierte Quartal 2023 veröffentlicht, die aufhorchen ließen: Rund 6284 Apotheken hatten gemeldet, pDL erbracht zu haben, und erhielten dafür insgesamt 3,8 Millionen Euro – durchschnittlich 611 Euro pro Apotheke. Allerdings blieb die entscheidende Information aus, wie viel Geld im gleichen Zeitraum in den Fonds eingezahlt wurde. Dies scheint bewusst verschwiegen worden zu sein, da der Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits 304,7 Millionen Euro angesammelt hatte.

Seit Einführung der pDL im zweiten Quartal 2022 wurden insgesamt nur 13,5 Millionen Euro an Apotheken ausgezahlt. Zahlen für das erste Quartal 2024 fehlen bislang ebenso wie für das zweite Quartal. Diese sollen nun am Freitag nachgereicht werden, wenn der NNF seine Zahlen für das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Beobachter schätzen, dass der Fonds im Laufe der letzten Quartale um weitere knapp 40 Millionen Euro pro Quartal angewachsen sein könnte, was die Gesamtsumme der eingezahlten Mittel auf über 400 Millionen Euro treiben würde. Gleichzeitig wurden erneut weniger als 5 Millionen Euro ausgezahlt, was bedeutet, dass inzwischen schätzungsweise 375 Millionen Euro als Rücklagen im Fonds verweilen.

Diese beträchtlichen Summen sind nicht unbemerkt geblieben. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte kürzlich, den 20-Cent-Zuschlag pro Packung sofort auszusetzen. Ulrike Elsner, die Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte, dass es angesichts der prekären finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen nicht länger tragbar sei, so große Geldmengen ungenutzt im Fonds zu parken. Sie sprach sich dafür aus, diese Mittel im Interesse der Versicherten besser zu nutzen, da offensichtlich weniger Geld für die pDL benötigt werde, als ursprünglich geplant.

Für Apothekenbetreiber stellt sich in dieser Situation die Frage, welche Konsequenzen mögliche Änderungen in der Finanzierung des NNF für ihre Betriebe haben könnten. Bisher profitieren sie von den Auszahlungen für die erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen, doch eine Reduzierung oder Aussetzung des 20-Cent-Aufschlags könnte ihre wirtschaftliche Grundlage weiter schwächen. Die Diskussionen um die künftige Verwendung der angesammelten Rücklagen dürften in den kommenden Monaten an Schärfe gewinnen.

Die Situation rund um den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) und die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) offenbart ein Problem, das weitaus tiefer reicht als die bloße Frage nach der Verwendung von Rücklagen. Während Apotheken sich weiterhin bemühen, hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, bleiben beträchtliche Summen im NNF ungenutzt. Dass in den letzten Quartalen nur ein Bruchteil der eingezahlten Mittel abgerufen wurde, wirft Fragen auf – nicht nur zur Effizienz des Fonds, sondern auch zur strategischen Planung und Kommunikation der Verantwortlichen.

Die Forderung der Krankenkassen, den 20-Cent-Zuschlag pro Packung auszusetzen, ist angesichts der angespannten finanziellen Lage nachvollziehbar. Doch sollte man vorsichtig sein, übereilte Entscheidungen zu treffen, die das ohnehin fragile wirtschaftliche Gefüge vieler Apotheken weiter destabilisieren könnten. Gerade in ländlichen Regionen ist die Rolle der Apotheken als Gesundheitsversorger von zentraler Bedeutung. Ein plötzliches Wegbrechen von Finanzmitteln könnte langfristig negative Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung haben.

Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass Transparenz und eine klare Strategie für die Verwendung der Rücklagen entwickelt werden. Die angesammelten Gelder müssen sinnvoll und zielgerichtet eingesetzt werden – zum Wohle der Apotheken und ihrer Patienten, aber auch im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung insgesamt. Nur so kann vermieden werden, dass das Vertrauen in die pDL und den NNF weiter schwindet.

 

Notfallreform: Bedrohung für Apothekenversorgung?

Die geplante Notfallreform im Bereich der Arzneimittelversorgung sorgt weiterhin für heftige Diskussionen. Experten der Länder zeigen sich äußerst skeptisch gegenüber den geplanten Änderungen, die vorsehen, sogenannte Notfallapotheken an Integrierten Notfallzentren (INZ) einzurichten und eine Selbstdispensation durch Ärzte zu ermöglichen, wenn keine Verträge mit Apotheken bestehen. Die Kritiker argumentieren, dass die bestehende Struktur der Nacht- und Notdienstapotheken in Deutschland bereits eine flächendeckende und zuverlässige Versorgung sicherstellt. Zusätzliche Parallelstrukturen seien nicht nur unnötig, sondern könnten das bestehende System erheblich schwächen.

Besonders im Fokus steht der Vorschlag, eine „notdienstpraxisversorgende Apotheke“ gemäß § 12b Apothekengesetz (ApoG) zu etablieren. Nach Ansicht der Kritiker würde diese Neuerung dazu führen, dass das Patientenaufkommen in den bereits bestehenden Notdienstapotheken zurückgeht und deren wirtschaftliche Lage dadurch weiter belastet wird. Die Apotheken, die häufig ohnehin finanziell unter Druck stehen, könnten dadurch in noch größere Schwierigkeiten geraten. Insbesondere der Notdienst nach 22 Uhr, der aufgrund niedriger Patientenfrequenz als unrentabel gilt, würde bei den regulären Apotheken verbleiben.

Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Selbstdispensation, bei der Ärzte in Notdienstpraxen direkt Medikamente an Patienten abgeben könnten, wenn kein Vertrag mit einer Apotheke besteht und ein Wochenende oder Feiertag unmittelbar folgt. Die Länderexperten kritisieren, dass dies lediglich eine eingeschränkte Versorgung darstelle, da nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben nach dem Betäubungsmittelgesetz Medikamente abgegeben werden dürften. Zudem sei die Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärzte rechtlich nicht zulässig.

Darüber hinaus weisen die Experten darauf hin, dass die Einführung solcher Parallelstrukturen enorme Kosten verursachen würde, etwa für die Einrichtung von Lagerräumen, Kühlsystemen und einer ausreichenden Vorratshaltung an Medikamenten. Dies sei angesichts des bereits funktionierenden Systems der Nacht- und Notdienstapotheken nicht gerechtfertigt und wirtschaftlich unsinnig.

Die Debatte über die Notfallreform soll in der kommenden Woche im Bundestag fortgeführt werden. Trotz der Kritik seitens der Länder und der Experten ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig und könnte daher ohne Einwände der Länder beschlossen werden. Ob die Reform jedoch tatsächlich eine Verbesserung für die Patientenversorgung bringt, bleibt umstritten.

Die Diskussion um die geplante Notfallreform zeigt eindrucksvoll, wie sensibel das Thema Arzneimittelversorgung in Deutschland ist. Das bestehende System der Nacht- und Notdienstapotheken hat sich bewährt, es gewährleistet eine flächendeckende und schnelle Versorgung – auch in den entlegensten Regionen. Die Einführung zusätzlicher Strukturen, wie die der Notfallapotheken, mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, birgt jedoch erhebliche Risiken.

Die Kritik der Länderexperten ist berechtigt. Statt das bestehende System zu ergänzen, könnte die Reform es vielmehr schwächen. Apotheken sind bereits heute finanziell stark belastet, und ein Rückgang des Patientenaufkommens durch die Etablierung von Parallelstrukturen könnte für viele Apotheken das Aus bedeuten. Die wirtschaftliche Situation der Apotheken darf in dieser Debatte nicht ignoriert werden.

Auch die Selbstdispensation durch Ärzte ist problematisch. Der direkte Verkauf von Medikamenten ohne die fachliche Beratung durch Apotheker stellt nicht nur eine Gefahr für die Patienten dar, sondern untergräbt auch die Kompetenz der Apotheken. Die qualifizierte Beratung ist ein zentraler Bestandteil der Arzneimittelabgabe und sollte nicht aus ökonomischen Gründen geopfert werden.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag die Kritik ernst nimmt und die Reformpläne überdenkt. Die flächendeckende Versorgung durch Apotheken ist eine tragende Säule des Gesundheitssystems in Deutschland – sie darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

 

SPD-Politiker besuchen Apotheke: Reformpläne stoßen auf Verwunderung

In Bochum erhielt Apotheker Ramin Eslambolchi ungewöhnlichen Besuch an seinem Geburtstag. Die SPD-Politiker Jörg Uwe Kuberski und Axel Schäfer nutzten die Gelegenheit, um sich in der von Eslambolchi und seinem Vater Dr. Hamid Eslambolchi geführten Apotheke über die aktuellen Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums zu informieren. Beide Politiker zeigten sich überrascht über die Herausforderungen, mit denen Apotheker derzeit konfrontiert sind.

Ramin Eslambolchi schilderte die Sorgen der Apothekerschaft, insbesondere in Bezug auf die geplante Einführung sogenannter „PTA-Light-Apotheken“. Diese Reform würde Apotheken mit weniger qualifiziertem Personal betreiben lassen, was sowohl die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitsplätze von Apothekerinnen und Apothekern gefährden könnte. Für die SPD, die traditionell den Schutz von Arbeitsplätzen unterstützt, stellte dies einen klaren Widerspruch zu ihren Grundwerten dar.

Ein weiteres zentrales Thema des Gesprächs war das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das den Betrieb von Apotheken auf Fachpersonal begrenzt. Eslambolchi machte den Politikern deutlich, dass eine Lockerung dieses Verbots große ausländische Versandapotheken wie DocMorris begünstigen könnte. Axel Schäfer zeigte sich überrascht, dass solche Versandapotheken nicht in Deutschland ansässig sind und bezeichnete die Situation als „Unding“.

Zusätzlich verdeutlichte Eslambolchi, dass Apotheken besonders bei hochpreisigen Medikamenten wirtschaftlich unter Druck stehen. Anhand eines Beispiels erklärte er, dass Apotheken bei günstigen Präparaten höhere Gewinne erzielen als bei teuren Medikamenten, bei denen das finanzielle Risiko erheblich sei. Durch die geplante Senkung des Festzuschlags auf teure Arzneimittel könnte sich diese Situation weiter verschärfen. Auch der steigende bürokratische Aufwand in Apotheken sei ein weiteres Problem, das unbezahlt bleibe. Kuberski schlug daher vor, eine Grundpauschale für diese Tätigkeiten einzuführen, was von Eslambolchi begrüßt wurde.

Der Besuch dauerte über eine Stunde, während der die Politiker zahlreiche praktische Fragen stellten und sich über die komplexen Abläufe in Apotheken informieren ließen. Am Ende des Besuchs überreichte Axel Schäfer Ramin Eslambolchi als Geburtstagsgeschenk ein Buch und eine Flasche Wein.

Der Besuch der SPD-Politiker Kuberski und Schäfer in der Bochumer Apotheke verdeutlicht eines: Die Probleme des Apothekenwesens und die drohenden Reformen des Bundesgesundheitsministeriums sind bei den politischen Entscheidungsträgern noch immer nicht ausreichend bekannt. Apotheker Ramin Eslambolchi hat es geschafft, den beiden Politikern einen Einblick in die komplizierte und oft unterschätzte Welt der Apotheken zu geben.

Doch es stellt sich die Frage, warum zentrale Themen wie das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das die Existenz vieler inhabergeführter Apotheken schützt, den Politikern nicht bekannt waren. Gerade in einer Zeit, in der der Erhalt von Arbeitsplätzen eine zentrale Rolle spielen sollte, scheint der drohende Arbeitsplatzverlust im Zuge der Reformpläne kaum auf der politischen Agenda zu stehen.

Auch das Thema der wachsenden Bürokratie und die finanzielle Unsicherheit bei der Abgabe hochpreisiger Medikamente zeigt, wie stark Apotheken in Deutschland unter Druck stehen. Wenn die Politik hier nicht handelt, drohen massive Verluste, sowohl bei der Qualität der Patientenversorgung als auch bei den Arbeitsplätzen in der Apothekerschaft. Es bleibt zu hoffen, dass der Besuch nicht nur eine nette Geste war, sondern dass die Politiker die Dringlichkeit der angesprochenen Probleme erkannt haben und endlich entschlossen handeln.

 

Änderungen im BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag ab 1. Oktober: Erweiterungen und Anpassungen für Apotheken

Ab dem 1. Oktober 2024 treten neue Regelungen im BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag in Kraft, die eine Erweiterung des Vertragsspektrums sowie strukturelle Anpassungen mit sich bringen. Für Apotheken bedeutet dies eine bedeutende Änderung im Umgang mit apothekenüblichen Hilfsmitteln. Wichtig: Ein erneuter Beitritt zum Vertrag ist nicht erforderlich, um von den Neuerungen zu profitieren.

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Erweiterung des Vertragsumfangs. Künftig werden apothekenübliche Hilfsmittel einbezogen, die bisher nicht in den Vertrag integriert waren. Diese Neuerung ermöglicht es Apotheken, ein breiteres Sortiment ohne zusätzliche Präqualifizierungen anzubieten. Die vertragliche Abbildung dieser Produkte wurde strukturell angepasst, um eine transparentere Darstellung zu gewährleisten. Dies wurde insbesondere durch die Neustrukturierung der Anlagen erreicht, die nun unter Berücksichtigung der veränderten und neu geschaffenen Präqualifizierungsbereiche eine übersichtlichere Systematik bieten.

Weiterhin gültig bleiben die bisher festgelegten Regelungen zur Genehmigungsfreigrenze. So können vertraglich vereinbarte Hilfsmittel bis zu einem Nettoabgabepreis von 250,00 Euro weiterhin ohne Genehmigung abgerechnet werden. Nicht vertraglich geregelte Artikel unterliegen jedoch nach wie vor der Genehmigungspflicht. Die Anpassungen betreffen jedoch nicht alle Produktgruppen. Für Hilfsmittel der Produktgruppe 15, zu der aufsaugende und ableitende Inkontinenzhilfen gehören, konnte aufgrund divergierender Preisvorstellungen keine Einigung erzielt werden. Diese bleiben somit von den neuen Regelungen unberührt.

In Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen wird der Vertragsassistent, der für die Verwaltung der Beitritte und Austritte zum BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag genutzt wird, zwischen dem 16. und 27. September außer Betrieb genommen. In dieser Zeit sind keine Online-Beitritte oder Austritte möglich.

Die Anpassungen im BKK-Hilfsmittelvertrag bieten Apotheken erweiterte Möglichkeiten und eine transparentere Struktur, ohne die bestehenden Regelungen zur Genehmigungspflicht und Freigrenze grundlegend zu verändern. Sie erleichtern Apotheken die Abwicklung von Hilfsmittelverordnungen, setzen aber gleichzeitig eine klare Struktur voraus, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die jüngsten Änderungen im BKK-Apothekenhilfsmittelvertrag sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie bieten Apotheken die Möglichkeit, ihr Hilfsmittelsortiment zu erweitern und ihren Kunden somit ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen anzubieten. Dies geschieht ohne die zusätzliche Belastung durch Präqualifizierungen, was den Verwaltungsaufwand für die Apotheken erheblich reduziert.

Besonders positiv ist die Überarbeitung der vertraglichen Struktur zu bewerten, da sie eine transparentere und benutzerfreundlichere Handhabung ermöglicht. Durch die klare Trennung der präqualifizierungsfreien Hilfsmittel wird es Apotheken leichter gemacht, schnell und unkompliziert auf Kundenbedürfnisse zu reagieren, ohne sich in komplizierten Genehmigungsverfahren zu verlieren.

Allerdings zeigt sich auch, dass die Anpassungen nicht alle Bereiche umfassen. Die fehlende Einigung bei den aufsaugenden und ableitenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15 wirft Fragen auf. Gerade in diesem sensiblen Bereich wäre eine schnelle Einigung wünschenswert gewesen, um die Versorgungslage für Betroffene zu verbessern und Apotheken ein konsistentes Vertragswerk zu bieten.

Die vorübergehende Aussetzung des Vertragsassistenten während der Vorbereitungsphase ist eine nachvollziehbare Maßnahme, könnte jedoch für einige Apotheken, die in dieser Zeit Änderungen planen, zu Unannehmlichkeiten führen. Trotz dieser kleineren Hindernisse überwiegen die Vorteile der Neustrukturierung, da sie langfristig die Arbeit der Apotheken erleichtern und mehr Flexibilität bei der Versorgung ihrer Kunden ermöglichen.

 

Die neuronalen Wege der Liebe: Wie unser Gehirn auf verschiedene Bindungen reagiert

In einer aktuellen Studie der Aalto Universität in Finnland haben Wissenschaftler mithilfe der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) die Aktivierung des Gehirns bei verschiedenen Arten von Liebe untersucht. Ziel der Forschung war es, die neuronalen Muster zu ermitteln, die mit romantischer, elterlicher, freundschaftlicher und tierischer Liebe einhergehen und diese mit neutralen emotionalen Reaktionen zu vergleichen. Die Probanden hörten dabei Geschichten, die unterschiedliche Liebesbeziehungen beschrieben, von einem Partner über ein Kind bis hin zu einem Haustier. Auch neutrale Szenarien wie das Erleben von Natur wurden in die Analyse einbezogen.

Die Ergebnisse der Studie belegen, dass romantische und elterliche Liebe die stärkste Aktivierung des Belohnungssystems im Gehirn hervorrufen. Besonders stark aktiviert wurden das Striatum, der Thalamus und der Hirnstamm, die für Belohnung, Motivation und Bindung entscheidend sind. Diese Gehirnregionen reagierten sowohl auf die romantische Zuneigung zwischen Partnern als auch auf die tiefe emotionale Bindung zwischen Eltern und ihren Kindern.

Interessanterweise zeigte sich, dass die freundschaftliche Liebe sowie die Liebe zu Haustieren ähnliche, jedoch weniger intensive neuronale Muster aufwiesen. Besonders bei Tierbesitzern zeigte sich, dass die Liebe zu Haustieren ein Aktivierungsmuster hervorrief, das dem von zwischenmenschlicher Liebe sehr ähnlich war. Bei Teilnehmern ohne Haustiere war die emotionale Reaktion auf Tiere jedoch deutlich geringer ausgeprägt.

Die Reaktionen auf fremde Menschen, die in den Geschichten beschrieben wurden, fielen schwächer aus. Dies zeigt, dass das Belohnungssystem weniger stark aktiviert wird, wenn keine enge emotionale Bindung besteht. Stattdessen deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Reaktion auf Fremde eher mit Mitgefühl oder Dankbarkeit zusammenhängt als mit intensiver Zuneigung.

Ein weiteres bemerkenswertes Ergebnis der Studie war die Analyse der Liebe zur Natur. Im Gegensatz zu sozialen Bindungen zeigte sich bei der Liebe zur Natur eine Aktivierung visueller und ästhetischer Gehirnregionen, insbesondere des Gyrus parahippocampale. Dies deutet darauf hin, dass das Erleben von Natur weniger mit sozialen und emotionalen Prozessen verknüpft ist, sondern eher mit der ästhetischen Wahrnehmung zusammenhängt.

Die Studie verdeutlicht, dass verschiedene Formen der Liebe unterschiedliche neuronale Aktivierungsmuster hervorrufen, wobei das Belohnungssystem eine zentrale Rolle spielt. Die Intensität der Aktivierung variiert jedoch je nach Art der Liebe und der emotionalen Nähe, die zwischen den Personen oder der Natur empfunden wird.

Die Ergebnisse der finnischen Studie werfen ein faszinierendes Licht auf die Komplexität unserer emotionalen Bindungen und wie unterschiedlich sie sich im Gehirn manifestieren. Dass romantische und elterliche Liebe die stärkste Aktivierung des Belohnungssystems hervorrufen, ist wenig überraschend, aber dennoch bedeutend. Diese Art von Zuneigung stellt eine grundlegende Motivation im menschlichen Leben dar, die tief in unseren biologischen Mechanismen verankert ist.

Interessant ist auch die Erkenntnis, dass die Liebe zu Haustieren besonders bei Tierbesitzern ähnliche neuronale Muster hervorruft wie zwischenmenschliche Liebe. Dies verdeutlicht, dass emotionale Bindungen nicht ausschließlich auf Menschen beschränkt sind, sondern auch auf Tiere ausgedehnt werden können. Dies könnte erklären, warum Haustiere in vielen Kulturen als Familienmitglieder angesehen werden und eine wichtige Rolle im emotionalen Leben ihrer Besitzer spielen.

Die schwächere Reaktion auf fremde Menschen zeigt, dass intensive emotionale Bindungen von Nähe und Vertrauen abhängen. Dies wirft die Frage auf, wie sehr unser Gehirn auf soziale Beziehungen angewiesen ist, um das Gefühl der Liebe zu empfinden, und wie tief verwurzelt das Bedürfnis nach Zugehörigkeit in uns ist.

Die Ergebnisse zur Naturliebe eröffnen einen weiteren wichtigen Aspekt. Während soziale Beziehungen das Belohnungssystem aktivieren, spricht die Liebe zur Natur andere Bereiche des Gehirns an, die mit ästhetischer Wertschätzung verbunden sind. Dies unterstreicht die Bedeutung von Naturerlebnissen für das menschliche Wohlbefinden, auch wenn diese auf einer anderen Ebene erlebt werden als zwischenmenschliche Liebe.

Insgesamt zeigt die Studie, dass Liebe in all ihren Facetten ein zentraler Bestandteil des menschlichen Daseins ist, der unsere Motivation und unser Verhalten tiefgreifend beeinflusst.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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