• 17.09.2024 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Gesundheit, Mobilität und Versorgung

 

Wie Alter, medizinische Fortschritte und Versorgungslücken das Leben verändern

Mobilität im Alter bleibt ein sensibler Balanceakt zwischen Eigenverantwortung und Sicherheitsrisiko. Während das Autofahren älteren Menschen Unabhängigkeit ermöglicht, nehmen mit dem Alter Fähigkeiten ab, die für sicheres Fahren erforderlich sind. In Deutschland gibt es jedoch keine verpflichtenden Fahrtests oder Gesundheitschecks für Senioren, was eine anhaltende Debatte über den richtigen Umgang mit diesem Thema entfacht. Parallel dazu zeigt der Überschuldungsreport 2024, dass Krankheit und Sucht inzwischen häufiger als Arbeitslosigkeit zur Überschuldung in Deutschland führen. Fast jeder fünfte Überschuldungsfall ist auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen. Der Bundesgerichtshof stärkt zudem das Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen, indem er feststellt, dass ein Widerspruch gegen fehlerhafte Belehrungen auch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist. In der Gesundheitsversorgung wurde ein neuer Honorarabschluss für Vertragsärzte erzielt, der eine Vergütungserhöhung um 1,7 Milliarden Euro ab 2025 vorsieht. Gleichzeitig gibt es Fortschritte in der Gichtbehandlung, da eine neue S3-Leitlinie für Diagnose und Therapie entwickelt wurde. Apotheken stehen weiterhin vor Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten, während ein neues Schmerzmedikament, Vocacapsaicin, in Studien vielversprechende Ergebnisse zeigt. Ergänzend dazu unterstreicht eine Studie die positiven Auswirkungen von Gartenarbeit auf die Schlafqualität.

 

Mobilität im Alter: Zwischen Eigenverantwortung und Sicherheitsrisiko

Das Autofahren ermöglicht es vielen Menschen, ihre Unabhängigkeit zu bewahren – eine Freiheit, die im Alter zunehmend wertvoller wird. Doch mit den Jahren lassen verschiedene Fähigkeiten nach, die für das sichere Führen eines Fahrzeugs erforderlich sind. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung, die älteren Menschen medizinische Prüfungen oder Fahrtests vorschreibt. Die Debatte um verpflichtende Gesundheitschecks ab einem bestimmten Alter bleibt ein sensibles Thema, da es um die Balance zwischen individueller Freiheit und der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft geht.

Im Rahmen der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG stand zu Beginn des Jahres eine Reform zur Diskussion, die eine verpflichtende Gesundheitsprüfung ab 70 Jahren ins Spiel brachte. Letztlich entschied das Europäische Parlament jedoch, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten selbst darüber entscheiden dürfen. In Deutschland wird daher weiterhin auf Eigenverantwortung gesetzt – ein Prinzip, das Kritiker als riskant einstufen, während Befürworter auf die individuelle Einschätzung der eigenen Fähigkeiten vertrauen.

Statistische Erhebungen des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2023 zeichnen ein differenziertes Bild: Während die Altersgruppe der über 65-Jährigen 22,1 Prozent der Bevölkerung stellt, waren sie nur an 15,1 Prozent der Unfälle beteiligt. Auffällig ist jedoch, dass Senioren in zwei Dritteln dieser Fälle die Hauptverantwortung tragen. Insbesondere bei den über 75-Jährigen steigt die Unfallquote signifikant an. Dies wirft die Frage auf, inwiefern ältere Menschen tatsächlich ihre Fahrtüchtigkeit selbst realistisch einschätzen können oder ob präventive Maßnahmen notwendig wären.

Sensorische und kognitive Einschränkungen spielen eine zentrale Rolle bei der Abnahme der Fahreignung. Seh- und Hörvermögen lassen mit zunehmendem Alter nach, Krankheiten wie Katarakt, Glaukom und altersbedingte Makuladegeneration beeinträchtigen die Sicht. Akustische Signale wie Sirenen oder Hupen werden schlechter wahrgenommen, was die Unfallgefahr erhöht. Hinzu kommen motorische und kognitive Defizite, die die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und die geteilte Aufmerksamkeit beeinträchtigen. Gerade diese „Multitasking“-Fähigkeiten sind im Straßenverkehr essenziell, um komplexe Situationen zu meistern.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen stellen ein weiteres Risiko dar. Synkopen, also kurzfristige Bewusstlosigkeiten, können dazu führen, dass Betroffene während der Fahrt die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren. Ebenso spielen neurologische Erkrankungen wie Schlaganfälle, Parkinson oder Demenz eine Rolle, die sowohl die motorischen als auch die kognitiven Fähigkeiten einschränken.

Dennoch verzichten viele Senioren freiwillig auf das Autofahren, wenn sie sich unsicher fühlen. Laut aktuellen Befragungen fahren nur noch 30 Prozent der Menschen ab 80 Jahren regelmäßig selbst. Dies zeigt, dass Eigenverantwortung durchaus funktionieren kann. Doch diese Freiwilligkeit stößt an ihre Grenzen, wenn gesundheitliche Einschränkungen nicht erkannt oder ignoriert werden. Hier kommen Hausärzte ins Spiel, die ihre Patienten aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen können. Auch Institutionen wie der ADAC oder der TÜV bieten spezielle Fahrtrainings an, um die Fahrkompetenz älterer Menschen zu überprüfen und gezielt zu verbessern.

Für viele bleibt die Frage nach dem „Wann höre ich auf?“ jedoch schwer zu beantworten. Mobilität ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Lebensqualität. Und während technische Assistenzsysteme wie Rückfahrkameras, Spurhalteassistenten und Notbremsassistenten ältere Fahrer unterstützen können, ist es wichtig, rechtzeitig Alternativen zu finden – sei es durch den öffentlichen Nahverkehr oder Fahrdienste, die speziell auf ältere Menschen ausgerichtet sind.

Das Thema Fahreignung im Alter ist ein Dilemma, das sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft eine Herausforderung darstellt. Die Freiheit, ein Auto zu fahren, symbolisiert Unabhängigkeit, Mobilität und die Möglichkeit, das Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Doch mit zunehmendem Alter wächst das Risiko, dass genau diese Freiheit zur Gefahr wird – für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Frage, ob verpflichtende Gesundheitschecks für Senioren eingeführt werden sollten, stößt auf gemischte Reaktionen. Einerseits steht das Grundrecht auf Selbstbestimmung im Vordergrund, andererseits wächst die Sorge, dass ältere Menschen ihre Fähigkeiten nicht immer realistisch einschätzen. Statistiken zeigen zwar, dass ältere Fahrer seltener in Unfälle verwickelt sind, doch die hohe Verantwortung, die sie in den Fällen tragen, in denen sie beteiligt sind, gibt Anlass zur Sorge. Es zeigt sich, dass Alter nicht automatisch zu mehr Vorsicht führt – gerade in komplexen Situationen kann mangelnde Reaktionsfähigkeit oder eine Fehleinschätzung fatale Folgen haben.

Eigenverantwortung kann funktionieren, aber nur dann, wenn sie mit einem kritischen Blick auf die eigenen Fähigkeiten verbunden ist. Ärzte und Familienmitglieder spielen hier eine entscheidende Rolle, um älteren Fahrern zu helfen, eine ehrliche Einschätzung zu treffen. Regelmäßige Seh- und Hörtests, ärztliche Untersuchungen und Fahrtrainings sind essenzielle Maßnahmen, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

Dennoch bleibt die Einführung einer generellen Prüfpflicht für Senioren eine schwierige politische Entscheidung. Sie würde einerseits Klarheit schaffen, andererseits das Vertrauen in die Eigenverantwortung untergraben. Vielleicht ist es an der Zeit, dass der Staat eine aktivere Rolle einnimmt – nicht in Form von Zwang, sondern durch präventive Programme und gezielte Aufklärung, um den Übergang von aktiver Fahrkompetenz zu alternativen Mobilitätsformen zu erleichtern. Denn am Ende geht es nicht nur darum, wie lange man noch fahren kann, sondern auch darum, wie sicher man unterwegs ist.

 

Krankheit und Sucht als Hauptursache für Überschuldung in Deutschland

Lange Zeit galt die Arbeitslosigkeit als Haupttreiber für Überschuldung in Deutschland. Doch diese Dynamik hat sich grundlegend verändert, wie der Überschuldungsreport 2024 des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) zeigt. Krankheit und Sucht haben die Arbeitslosigkeit als häufigste Ursachen abgelöst und führen immer mehr Menschen in die Schuldenfalle. Der Bericht, der auf Daten von 114 Schuldnerberatungsstellen basiert, verdeutlicht, dass gesundheitliche Probleme im Jahr 2023 in 18,4 Prozent der Fälle den Auslöser für Überschuldung darstellten. Damit ist nahezu jeder fünfte Überschuldungsfall auf Erkrankungen oder Suchterkrankungen zurückzuführen, während Arbeitslosigkeit in 17,5 Prozent der Fälle die Ursache war.

Experten erklären den Rückgang der Arbeitslosigkeit als Überschuldungsgrund mit der stabilen Arbeitsmarktsituation in Deutschland. „Wir haben einen Arbeitnehmermarkt, auf dem viele Unternehmen nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Dadurch verliert der Arbeitsplatzverlust als Ursache für Überschuldung zunehmend an Bedeutung“, erklärt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. Die demografische Entwicklung, kombiniert mit einem wachsenden Fachkräftemangel, hat dazu beigetragen, dass der Arbeitsmarkt insgesamt stabil bleibt und Arbeitslosigkeit als Bedrohung abnimmt.

Gleichzeitig jedoch rückt das Thema Gesundheit in den Fokus. Längere Krankheitsphasen, psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen, die oft mit hohen medizinischen Kosten und Einkommensverlusten einhergehen, treiben viele Menschen in die Zahlungsunfähigkeit. Diese Entwicklung spiegelt die zunehmende Belastung des Gesundheitssystems wider, das mit steigenden Krankheitskosten und einer alternden Bevölkerung zu kämpfen hat.

Ein weiteres besorgniserregendes Problem im Zusammenhang mit der Überschuldung sind Ratenkredite, die eine große Rolle bei der Verschuldung von Verbrauchern spielen. Der Report zeigt, dass fast jeder fünfte Schuldner mindestens eine Forderung aus einem Ratenkredit hat. Besonders „Buy now, pay later“-Angebote, bei denen Konsumenten ihre Käufe erst später bezahlen müssen, erweisen sich als tückisch. Die Verlockung, jetzt zu kaufen und später zu zahlen, führt oft dazu, dass Menschen den Überblick über ihre finanzielle Lage verlieren. Mahngebühren und Verzugszinsen verschärfen die Situation zusätzlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und das IFF warnen daher ausdrücklich vor solchen Angeboten und betonen die Notwendigkeit, mehr Transparenz in den Kreditmärkten zu schaffen.

Die Erkenntnisse aus dem Überschuldungsreport 2024, der auf knapp 200.000 Beratungsfällen aus den Jahren 2008 bis 2023 basiert, zeichnen ein klares Bild der aktuellen Überschuldungssituation in Deutschland. Der Anstieg gesundheitlich bedingter Überschuldungsfälle verdeutlicht, dass gesundheitliche Probleme nicht nur individuelle Schicksale betreffen, sondern auch gesamtwirtschaftliche Auswirkungen haben. Der Trend zeigt, wie wichtig es ist, sowohl die gesundheitliche Versorgung als auch die finanzielle Unterstützung für Menschen in Krisensituationen zu verbessern.

Die Ergebnisse des Überschuldungsreport 2024 werfen ein Schlaglicht auf eine alarmierende Entwicklung: Krankheit und Sucht treiben mehr Menschen in die Schuldenfalle als je zuvor. Das ist nicht nur ein individuelles Problem für Betroffene, sondern stellt eine ernsthafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Die Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit als größter Risikofaktor für Überschuldung galt, scheinen vorbei. Die Stabilität des Arbeitsmarktes, verbunden mit einem hohen Bedarf an Arbeitskräften, hat dieses Risiko verringert. Doch während die Arbeitsmarktsituation stabil bleibt, rücken andere Risikofaktoren in den Fokus – und die sind noch schwerer zu kontrollieren.

Krankheiten, insbesondere chronische und psychische Erkrankungen, sowie Suchterkrankungen sind tiefgreifende gesellschaftliche Probleme, deren Auswirkungen weit über die medizinische Versorgung hinausgehen. Sie sind auch ein Symptom für eine überlastete Gesundheitsinfrastruktur, die nicht in der Lage ist, rechtzeitig und ausreichend auf die Bedürfnisse der Menschen zu reagieren. Wenn ein erheblicher Teil der Überschuldung auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen ist, muss die Politik handeln. Ein starkes Gesundheitssystem, das präventiv arbeitet und schnell Hilfe bietet, ist mehr als nur eine ethische Notwendigkeit – es ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Zudem verdeutlichen die Ergebnisse die Gefahren durch Konsumkredite, insbesondere „Buy now, pay later“-Angebote. Die Verführung, schnell und unüberlegt Kredite aufzunehmen, lässt viele in eine Schuldenfalle tappen, aus der es schwer ist, wieder herauszukommen. Es braucht strengere Regulierungen für solche Kreditformen und mehr Aufklärung für Verbraucher, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Verbraucher dürfen nicht in eine Schuldenfalle gelockt werden, aus der sie sich nur schwer befreien können.

Insgesamt zeigt der Überschuldungsreport, dass die Ursachen für finanzielle Schieflagen vielfältig sind und neue Strategien erfordern. Sowohl die Politik als auch die Gesellschaft müssen diese Herausforderung ernst nehmen und gemeinsam Lösungen entwickeln, um den Betroffenen wieder auf die Beine zu helfen. Prävention, bessere Unterstützung für Kranke und Menschen mit Suchterkrankungen sowie eine stärkere Regulierung des Kreditmarktes sind wichtige erste Schritte auf diesem Weg. Nur so kann verhindert werden, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren weiter verschärft.

 

BGH-Urteil stärkt Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil das Widerspruchsrecht von Versicherungsnehmern bei Lebensversicherungen erheblich gestärkt. In einem aktuellen Fall entschied das Gericht, dass ein Widerspruch gegen einen Rürup-Rentenvertrag auch Jahre nach Vertragsabschluss zulässig ist, sofern die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft oder unzureichend war. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Versicherungsunternehmen haben, da viele Verträge unter ähnlichen Bedingungen abgeschlossen wurden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer über einen langen Zeitraum hinweg Beiträge in einen Rürup-Vertrag eingezahlt und während der Laufzeit sowohl Beitragsänderungen als auch Fondsumschichtungen vorgenommen. Trotz dieser Veränderungen am Vertrag entschied der BGH, dass der Versicherungsnehmer weiterhin das Recht hatte, Widerspruch gegen den Vertrag einzulegen. Entscheidend für das Urteil war die Tatsache, dass die Widerspruchsbelehrung im ursprünglichen Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Besonders bemerkenswert ist, dass selbst die Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen während der Laufzeit des Vertrags das Widerspruchsrecht nicht verwirken lässt. Laut BGH bleibt das Recht auf Widerspruch erhalten, solange die Belehrung fehlerhaft war – unabhängig davon, welche Maßnahmen der Versicherungsnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses ergriffen hat. Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer auch nach Jahren noch aus Verträgen aussteigen können, die sie als unrentabel oder nachteilig empfinden.

Das Urteil dürfte zu einer Flut von Widersprüchen führen, da viele Lebensversicherungsverträge in den vergangenen Jahrzehnten mit unzureichenden Belehrungen abgeschlossen wurden. Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung und sehen darin eine wichtige Stärkung der Rechte von Versicherungsnehmern. Sie raten Betroffenen, ihre Verträge prüfen zu lassen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Für Versicherungsunternehmen stellt das Urteil eine erhebliche Herausforderung dar. Sie müssen nun mit einer Welle von Rückforderungen rechnen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen könnte. Experten empfehlen Versicherern, ihre Vertragsunterlagen und Belehrungen auf rechtliche Schwachstellen hin zu überprüfen, um möglichen Schadensersatzforderungen vorzubeugen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein klares und starkes Signal an die Versicherungsbranche und den Verbraucherschutz. Viele Versicherungsnehmer haben in der Vergangenheit Verträge abgeschlossen, ohne vollständig über ihre Rechte aufgeklärt worden zu sein. Oftmals waren die Widerspruchsbelehrungen lückenhaft oder fehlerhaft, was nun Jahre später erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.

Durch die Entscheidung des BGH erhalten Verbraucher eine wertvolle Möglichkeit, sich aus Verträgen zu lösen, die sich für sie als nachteilig herausgestellt haben. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die Rentabilität vieler Lebensversicherungen stark in Frage steht. Das Urteil korrigiert frühere Versäumnisse und sorgt dafür, dass die Rechte der Versicherungsnehmer in den Mittelpunkt gerückt werden.

Für die Versicherungswirtschaft mag das Urteil zwar eine Belastung darstellen, doch langfristig könnte es zu einer notwendigen Verbesserung der Transparenz und Kundenfreundlichkeit führen. Die Branche wird gezwungen sein, ihre Praktiken zu überdenken und in Zukunft sicherzustellen, dass ihre Kunden umfassend und korrekt über ihre Rechte informiert werden. Letztlich wird dies zu einem besseren Vertrauensverhältnis zwischen Versicherern und ihren Kunden beitragen.

Das Urteil ist daher nicht nur ein Sieg für die betroffenen Verbraucher, sondern auch ein Schritt in Richtung eines faireren und transparenteren Versicherungsmarktes.

 

1,7 Milliarden Euro mehr: Neuer Honorarabschluss für Vertragsärzte 2025

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Anhebung des Orientierungswerts für das Jahr 2025 geeinigt. Dieser Wert, der die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen festlegt, soll um 3,85 Prozent steigen, was zusätzliche 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung einbringt. Der neue Orientierungswert liegt somit bei 12,3934 Cent. Die Anhebung erfolgt vor dem Hintergrund steigender Kosten in den Arztpraxen, ausgelöst durch Inflation und den zunehmenden Fachkräftemangel.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, erklärte, dass die Erhöhung ein notwendiger Schritt sei, um die ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten. Sie betonte jedoch auch, dass die Krankenkassen aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Versicherten ebenfalls erheblichen Druck verspüren. Die zusätzlichen 1,7 Milliarden Euro belasten die Beitragszahler, doch ohne diese Maßnahme wären die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung spürbar, so Stoff-Ahnis. Zudem wurde eine Neuerung in die Verhandlungen aufgenommen: Die Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten sollen künftig in den Honorarabschlüssen berücksichtigt werden, um Arztpraxen schneller zu entlasten.

Trotz der Einigung zeigt sich die Ärzteschaft wenig zufrieden. Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV, betonte, dass die gefundene Lösung zwar die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV widerspiegle, jedoch weit von einer umfassenden Entlastung entfernt sei. Besonders die Belastungen, die durch die milliardenschweren Subventionen für die Krankenhäuser entstehen, verschärfen die Lage der niedergelassenen Ärzte weiter. Gassen erklärte, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen unverzichtbar für eine funktionierende Gesundheitsversorgung seien, was auch von den Krankenkassen anerkannt werde.

Auch der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) äußerte sich kritisch. Der Vorsitzende Dirk Heinrich erklärte, dass die Erhöhung den tatsächlichen finanziellen Bedarf der Praxen bei weitem nicht decke. In einer Zeit, in der die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung immer schwieriger werde, schwäche ein solcher Honorarabschluss die ambulanten Strukturen weiter. Der Virchowbund sprach gar von einem „Frühverrentungsprogramm“ für Praxisärzte, da das Ergebnis keine entscheidende Verbesserung bringe und die Kostensteigerungen das Plus schnell aufzehrten.

Die Einigung zwischen KBV und GKV zeigt, dass das deutsche Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen steht. Während die Krankenkassen bemüht sind, die finanziellen Belastungen der Versicherten im Griff zu behalten, kämpfen Arztpraxen mit steigenden Kosten und Personalmangel. Die Verhandlungen verdeutlichen die angespannte Lage, in der sich beide Seiten befinden, und lassen die Frage offen, ob die gefundene Lösung ausreicht, um die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem langfristig zu beheben.

Die Einigung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband über die Erhöhung des Orientierungswerts ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem kein Durchbruch. Mit einer Steigerung von 3,85 Prozent wird versucht, den steigenden Kosten in den Arztpraxen entgegenzuwirken, doch die eigentlichen Probleme bleiben weitgehend unangetastet. Der zunehmende Fachkräftemangel, die alternde Ärzteschaft und die wachsenden finanziellen Lasten, die durch Subventionen für die Krankenhäuser weiter steigen, sind nur einige der Herausforderungen, vor denen die ambulante Versorgung steht.

Es ist klar, dass die ambulante Versorgung auf einem schmalen Grat wandert. Die niedergelassenen Ärzte fühlen sich von der Politik und den Krankenkassen im Stich gelassen, und die Kritik von Seiten des SpiFa und des Virchowbunds ist berechtigt. Denn wenn Praxen weiterhin unterfinanziert bleiben und die Kosten das Honorarwachstum übersteigen, wird der Anreiz, in diesem Sektor tätig zu bleiben, immer kleiner. Vor allem die ältere Generation der Baby-Boomer-Ärzte könnte sich vermehrt für den frühzeitigen Ruhestand entscheiden, was die Lage weiter verschärfen würde.

Die Krankenkassen befinden sich ebenfalls in einer schwierigen Position. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist angespannt, und die Beitragszahler sind bereits hoch belastet. Eine weitere Steigerung der Beiträge wäre politisch schwer durchsetzbar, weshalb auch der GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen nur begrenzten Spielraum hatte.

Das Gesundheitssystem steht vor einem strukturellen Problem, das nicht durch kurzfristige Honorarerhöhungen gelöst werden kann. Was es braucht, ist eine umfassende Reform, die die ambulante und stationäre Versorgung besser miteinander verzahnt, die Arbeitsbedingungen für Ärzte verbessert und die Finanzierung auf solidere Füße stellt. Bis dahin wird jede Honorarverhandlung ein mühsamer Kampf um kleine Fortschritte bleiben.

 

Neue S3-Leitlinie zur Gicht: Einheitliche Empfehlungen für Diagnose und Therapie

Erstmals ist eine S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Gicht veröffentlicht worden. Diese evidenzbasierte Leitlinie entstand in enger Zusammenarbeit zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten. Gicht, eine weit verbreitete Stoffwechselkrankheit, wird durch eine erhöhte Konzentration von Harnsäure im Blut verursacht, die zur Bildung von Harnsäurekristallen führt. Diese lagern sich in den Gelenken ab und verursachen schmerzhafte Entzündungen. Unbehandelt kann die Erkrankung zu wiederkehrenden Gichtanfällen, Gelenkschäden und langfristigen Funktionseinschränkungen führen.

Ziel der neuen Leitlinie ist es, eine einheitliche und evidenzbasierte Grundlage für die Behandlung der Gicht zu schaffen, um so die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und langfristige Schäden zu verhindern. Im Rahmen der Vorstellung der Leitlinie wies Privatdozentin Dr. Uta Kiltz, Oberärztin am Rheumazentrum Ruhrgebiet, auf die teils kontroversen Diskussionen hin, die bei der Erstellung auftraten. Insbesondere die unterschiedlichen Behandlungsansätze zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten standen im Mittelpunkt. Während die Allgemeinmediziner primär auf eine rasche Linderung akuter Gichtanfälle fokussieren, sehen die Fachärzte die Senkung der Harnsäure als entscheidenden therapeutischen Ansatzpunkt an.

Ein wesentlicher Diskussionspunkt war der Zielwert der Serumharnsäure. Rheumatologen empfehlen eine gezielte Senkung auf unter 6 mg/dl, um das Risiko weiterer Gichtanfälle und Gelenkschäden zu minimieren. Allgemeinmediziner hingegen plädieren für ein patientenzentriertes Vorgehen, das individuelle Risiken und die Belastung durch die Gicht stärker berücksichtigt. Diese unterschiedliche Sichtweise führte schließlich zu einem Sondervotum der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM).

Abgesehen von dieser Differenz besteht jedoch in vielen anderen Bereichen Einigkeit. Die neue Leitlinie umfasst insgesamt 25 Empfehlungen, die sich auf die Diagnostik, die Behandlung des akuten Gichtanfalls, die Berücksichtigung von Komorbiditäten und den Lebensstil der Betroffenen konzentrieren. Besonders betont wird dabei die Wichtigkeit einer Reevaluation, wenn die Symptome eines akuten Gichtanfalls nicht schnell behoben werden können.

Für die akute Therapie empfiehlt die Leitlinie die Anwendung von entzündungshemmenden Medikamenten wie Colchicin, Glucocorticoiden oder nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR). Die Auswahl des Medikaments sollte individuell auf den Patienten abgestimmt werden, wobei Komorbiditäten und mögliche Kontraindikationen berücksichtigt werden müssen.

Neben der medikamentösen Behandlung spielt auch der Lebensstil eine zentrale Rolle. Die Patienten sollten darüber aufgeklärt werden, dass Adipositas, Übergewicht und übermäßiger Alkoholkonsum das Risiko für Gichtanfälle erhöhen. In der Leitlinie wird eine pflanzenbasierte Ernährung empfohlen, da bisher keine ausreichende Evidenz für eine spezifische Diät, wie beispielsweise eine purinarme Kost, vorliegt.

Die neue Leitlinie soll nun in der Praxis Anwendung finden und sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte bei der Behandlung von Gichtpatienten unterstützen. Sie bietet klare Empfehlungen, die die Versorgung der Patienten verbessern und langfristige Schäden verhindern sollen.

Die Veröffentlichung der ersten S3-Leitlinie zur Gicht ist ein wichtiger Schritt, der der medizinischen Praxis lang ersehnte Klarheit und Orientierung bietet. Bisher war die Behandlung der Gicht häufig von individuellen Erfahrungswerten und subjektiven Einschätzungen geprägt. Die neue Leitlinie schafft nun eine fundierte Grundlage, die auf wissenschaftlicher Evidenz basiert und die verschiedenen medizinischen Perspektiven berücksichtigt.

Besonders erfreulich ist, dass die Leitlinie die unterschiedlichen Anforderungen der Allgemeinmedizin und der Fachärzte in Einklang bringt. Während Allgemeinmediziner im Alltag vor allem akute Gichtanfälle schnell und effektiv behandeln müssen, haben Rheumatologen mit oft schwereren Verläufen zu kämpfen, die eine langfristige Kontrolle der Harnsäurewerte erfordern. Beide Perspektiven sind wichtig, um der Heterogenität der Erkrankung gerecht zu werden.

Jedoch zeigt die Diskussion um den Zielwert der Serumharnsäure, dass es nach wie vor Unterschiede in der Behandlung gibt, die von der individuellen Risikobewertung abhängen. Hier ist es entscheidend, dass der Patient im Mittelpunkt steht und die Therapie an seine individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände angepasst wird. Ein dogmatisches Festhalten an Zielwerten könnte in manchen Fällen sogar kontraproduktiv sein.

Die Betonung auf den Lebensstil der Patienten und eine pflanzenbasierte Ernährung ist ebenfalls zu begrüßen. Gicht ist eng mit ungesunden Ernährungsgewohnheiten verbunden, und eine langfristige Prävention kann nur durch eine Umstellung des Lebensstils erreicht werden. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Empfehlungen praxisnah und umsetzbar bleiben. Eine starre Diätvorgabe wäre wenig zielführend, zumal die Evidenz für spezifische Ernährungsweisen nicht eindeutig ist.

Insgesamt bietet die neue Leitlinie eine ausgewogene und praxisnahe Handlungsanleitung, die den verschiedenen Facetten der Gichterkrankung gerecht wird. Sie wird zweifellos dazu beitragen, die Versorgung der Patienten zu verbessern und den medizinischen Alltag zu erleichtern.

 

Glucosetest oGTT InfectoPharm: Neue Packungsgrößen und Preisreduktion

Seit Ende 2022 ist der orale Glucosetoleranztest (oGTT) wieder als Fertigarzneimittel in deutschen Apotheken erhältlich. InfectoPharm, einer der Anbieter, hat nun die Verpackungsgröße seines Glucosetoleranztests angepasst. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde die bisherige Packungseinheit von 3x100 ml Flaschen durch eine neue Einzelflasche mit 300 ml ersetzt. Diese Anpassung soll sowohl praktischen als auch ökonomischen Nutzen bieten. Zudem wurde die Großpackung von 12x100 ml Flaschen bereits am 1. September 2024 durch eine neue Großpackung mit 15x300 ml Flaschen ersetzt.

Der „Glucosetest oGTT InfectoPharm“ enthält 27,5 g Glucose-Monohydrat pro 100 ml, was einer Menge von 75 g Glucose pro 300-ml-Flasche entspricht – die Standarddosis für den oralen Glucosetoleranztest. Dieses Präparat wird speziell für die Diagnose von Gestationsdiabetes verwendet. Ein weiterer Vorteil: Die Lösung ist frei von Farb- und Aromastoffen, was sie besonders verträglich macht.

Durch die neue Packungsgröße rechnet InfectoPharm mit einer deutlichen Preisreduzierung, was das Präparat für Arztpraxen noch attraktiver machen soll. In 12 von 17 KV-Bereichen kann der Glucosetest als Sprechstundenbedarf für den Vortest auf Schwangerschaftsdiabetes und den oralen Glucosetoleranztest verordnet werden, wie das Unternehmen weiter mitteilte.

Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in der Marktsituation der letzten Jahre. Nachdem Roche den Vertrieb seines oGTT-Fertigarzneimittels im Sommer 2020 eingestellt hatte, war das Produkt ab Herbst 2019 aufgrund von Produktionsproblemen nicht mehr lieferbar. Apotheken waren gezwungen, Glucose-Monohydrat als Pulver bereitzustellen, das dann in Arztpraxen in Wasser aufgelöst wurde. Doch diese Praxis wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) als fehleranfällig und unsicher kritisiert.

Die Einführung einer standardisierten Vorschrift durch das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) im Jahr 2020, die Ziffer 13.8, stellte eine Zwischenlösung dar. Apotheker und Diabetologen forderten eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme für diese qualitätsgesicherte Glucose-Fertiglösung. Mit der Marktrückkehr des oGTT als Fertigarzneimittel durch InfectoPharm ist nun eine dauerhaft verfügbare, geprüfte Lösung wieder verfügbar.

Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung und Kostenersparnis bei der Diagnose von Schwangerschaftsdiabetes dar.

Die Rückkehr eines standardisierten Fertigarzneimittels für den oralen Glucosetoleranztest war lange überfällig. Die Produktionsprobleme und die darauffolgende Marktlücke hatten den Versorgungsalltag vieler Arztpraxen und Apotheken unnötig erschwert. Dass nun nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die Verpackungsgrößen angepasst wurden, zeigt, dass InfectoPharm auf die Bedürfnisse des Marktes reagiert. Die angekündigte Preisreduktion ist ein zusätzliches Plus, das die Verordnung des Präparats als Sprechstundenbedarf für viele Arztpraxen noch attraktiver machen dürfte.

Besonders positiv ist die Tatsache, dass die Lösung frei von Farb- und Aromastoffen ist. Dies zeigt, dass der Patientennutzen und die Verträglichkeit weiterhin im Fokus stehen. Gleichzeitig wird mit der neuen Packungsgröße eine benutzerfreundlichere Lösung bereitgestellt, die sowohl Apotheken als auch Arztpraxen Kosten und Aufwand spart.

Die Kritik der Deutschen Diabetes Gesellschaft an der fehleranfälligen Herstellung in Arztpraxen war berechtigt. Der Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Regelung zur Kostenübernahme für qualitätsgesicherte Lösungen sollte weiterhin bestehen bleiben, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Mit den aktuellen Entwicklungen wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht, doch es bleibt abzuwarten, ob die Krankenkassen und KV-Bezirke diese Neuerungen langfristig flächendeckend unterstützen.

Insgesamt zeigt sich jedoch, dass InfectoPharm mit seinen Anpassungen sowohl die Effizienz als auch die Qualität des oGTT-Tests deutlich steigert und so einen wertvollen Beitrag zur sicheren Diagnose von Schwangerschaftsdiabetes leistet.

 

Lieferengpässe: Apotheken kämpfen um Versorgung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt Entwarnung hinsichtlich der Versorgungslage von Kinderarzneien für die bevorstehende Infektionssaison. Trotz der positiven Einschätzung des BfArM, das keine Engpässe bei Fiebersäften und Antibiotika für Kinder erwartet, zeichnet der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) ein weniger optimistisches Bild. Thomas Preis, Vorsitzender des Verbands, beklagt, dass die Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten wie Doxycyclin und Azithromycin weiterhin bestehen und kein Ende der Probleme in Sicht sei.

Besonders besorgniserregend sei die Tatsache, dass bereits vor Beginn der kalten Jahreszeit viele Antibiotika nicht lieferbar seien, erklärte Preis. Dies betreffe auch zahlreiche Antibiotikasäfte für Kinder. Die Engpasssituation bei Doxycyclin soll nun durch Importe aus Kamerun entschärft werden. Doch auch hier gibt es Schwierigkeiten: Die Verpackungen sind in englischer, französischer oder portugiesischer Sprache beschriftet, und es fehlt eine deutschsprachige Gebrauchsinformation. Apotheken müssen deshalb viel Aufklärungsarbeit leisten, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten.

Auch bei der Immunisierung von Neugeborenen und Säuglingen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) gibt es Probleme. Der Hersteller Sanofi kann das dafür nötige Arzneimittel Beyfortus® nicht in ausreichender Menge bereitstellen. Beyfortus wird nun vorerst aus Spanien und Frankreich importiert, allerdings mit spanischer und französischer Beschriftung. Eine deutschsprachige Packungsbeilage muss aus dem Internet heruntergeladen werden, was zusätzlichen Aufwand für Apotheken bedeutet.

Preis zieht eine ernüchternde Bilanz über das seit mehr als einem Jahr geltende Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Das Gesetz habe bisher fast keine Wirkung gezeigt. Weiterhin seien rund 500 Medikamente auf der offiziellen BfArM-Liste als nicht lieferbar gekennzeichnet. Auch Standardmedikamente wie Kochsalzlösungen für Krankenhäuser sind von Lieferengpässen betroffen, wobei die Nachfrage nur zu etwa 80 Prozent gedeckt werden kann.

Der Beratungsaufwand in Apotheken sei enorm gestiegen, da Apotheker regelmäßig nach Alternativen für fehlende Medikamente suchen müssten. Täglich seien bundesweit rund 1,5 Millionen Patienten betroffen, allein in Nordrhein-Westfalen etwa 300.000. Preis fordert eine deutliche Erhöhung des Packungshonorars, da der Beratungsaufwand bei fehlenden Medikamenten wesentlich höher sei. Die derzeit von der Politik gewährten 50 Cent pro bearbeitetem Rezept bei Lieferengpässen seien unzureichend und würden von Apothekern als Geringschätzung ihrer Arbeit empfunden.

Zudem kritisierte Preis die Rabattverträge der Krankenkassen, die zusätzlichen bürokratischen Aufwand beim Austausch von Medikamenten verursachen. Diese Zeit fehle den Apotheken für die Versorgung der Patienten, betonte Preis. Um die Versorgungssicherheit in der bevorstehenden Infektionssaison zu gewährleisten, müssten Politik und Pharmahersteller dringend handeln und die Produktion von Medikamenten für den Massenmarkt verstärken. Die derzeitige Situation sei nicht hinnehmbar, so der AVNR-Vorsitzende.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten werfen ein beunruhigendes Licht auf die Versorgungslage in Deutschland. Während das BfArM zwar eine entspannte Lage bei Fiebersäften und Kinderantibiotika verkündet, zeigt sich in der Realität ein weitaus komplexeres Bild. Besonders die Aussage, dass Medikamente wie Doxycyclin und Azithromycin in Kamerun beschafft werden müssen, verdeutlicht, wie angespannt die Situation ist.

Die Apotheken tragen dabei eine immense Last. Ihre Mitarbeitenden sind es, die täglich nach Alternativen für nicht verfügbare Medikamente suchen, fremdsprachige Packungen erklären und zusätzliche Aufklärung leisten müssen. Diese Arbeitsbelastung geht nicht spurlos an den Teams vorbei, und die Tatsache, dass Apotheken für diesen Mehraufwand lediglich 50 Cent pro Rezept erhalten, ist nicht nur eine Geringschätzung, sondern grenzt an Hohn.

Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihre Versprechen einlöst und gemeinsam mit der Pharmaindustrie Lösungen findet, um die Medikamentenversorgung sicherzustellen. Die aktuelle Praxis, bei hochpreisigen Präparaten wenige Engpässe zu haben, während Standardmedikamente oft fehlen, zeigt eine Schieflage im System. Es muss jetzt gehandelt werden, bevor die Engpässe weitere Kreise ziehen und die Patientenversorgung noch stärker gefährdet wird.

 

Capsaicin-Prodrug Vocacapsaicin: Ein Durchbruch in der Schmerztherapie?

In der Schmerztherapie zeichnen sich vielversprechende Entwicklungen ab: Ein neuartiges Medikament namens Vocacapsaicin, das von der US-Firma Concentric Analgesics entwickelt wurde, könnte die Behandlung postoperativer Schmerzen revolutionieren. Wie kürzlich veröffentlichte Ergebnisse einer Phase-II-Studie zeigen, kann das Prodrug, ein Vorläufer des aus Chilis gewonnenen Capsaicins, Schmerzen nach Operationen wirksam lindern und den Bedarf an opioidhaltigen Schmerzmitteln erheblich reduzieren.

Die Studie, die im August 2024 veröffentlicht wurde, umfasste 147 Patienten, die sich einer Korrektur der Großzehe unterzogen hatten. Neben der standardmäßigen Behandlung mit Paracetamol und dem nichtsteroidalen Antiphlogistikum Ketorolac erhielten die Teilnehmer eine Lösung mit Vocacapsaicin oder ein Placebo, das direkt auf das operierte Gewebe aufgetragen wurde. Die Forscher untersuchten dabei drei verschiedene Dosierungen von Vocacapsaicin, um die schmerzstillende Wirkung des Prodrugs zu bewerten.

Die Ergebnisse zeigen, dass Vocacapsaicin eine dosisabhängige Schmerzlinderung bewirkte. Besonders bemerkenswert war die Wirkung der höchsten getesteten Dosis (0,3 mg/ml): Patienten berichteten in den ersten vier Tagen nach der Operation von einer um 33 % reduzierten Schmerzintensität im Vergleich zu Placebo. Diese Reduktion ist von klinischer Relevanz, da bereits eine Abnahme des Schmerzes um einen Punkt auf der Skala von 0 bis 10 als bedeutend gilt. In einigen Studien werden jedoch höhere Schwellenwerte für postoperative Schmerzen angesetzt, was die Ergebnisse von Vocacapsaicin weiter untermauert.

Neben der Schmerzlinderung konnte auch der Bedarf an Opioiden deutlich verringert werden. Patienten, die die höchste Dosis Vocacapsaicin erhielten, setzten opioidhaltige Schmerzmittel fast einen Tag früher ab als die Placebo-Gruppe. Innerhalb von fünf Tagen waren alle Patienten in der höchsten Dosisgruppe opioidfrei, während 16 % der Placebogruppe weiterhin auf Opioide angewiesen waren.

Diese Entwicklungen sind nicht nur für die Schmerztherapie an sich von Interesse, sondern auch im Kontext der zunehmenden Kritik am weit verbreiteten Einsatz von Opioiden, insbesondere in den USA. Dort hat der Gesetzgeber bereits 2021 den „Non-Opioids Prevent Addiction in the Nation Act“ verabschiedet, der im Januar 2025 in Kraft tritt und die Erstattung nicht-opioider Schmerzmittel durch Medicare erleichtert. Dies könnte dem neuen Wirkstoff zusätzliche Marktchancen eröffnen, da der Bedarf an effektiven Alternativen zu Opioiden wächst. Die FDA hat Vocacapsaicin bereits 2018 den Status einer „Breakthrough Therapy“ verliehen, was den Weg für eine beschleunigte Zulassung ebnen dürfte.

Während die endgültige Zulassung von Vocacapsaicin noch aussteht, zeichnet sich ab, dass das Medikament in der Schmerztherapie eine bedeutende Rolle spielen könnte. Die Kombination aus effektiver Schmerzlinderung und der Reduzierung des Opioidverbrauchs bietet einen vielversprechenden Ansatz, insbesondere in einer Zeit, in der die Vermeidung von Opioidabhängigkeit zunehmend in den Fokus rückt. Nun bleibt abzuwarten, wie die Ergebnisse der geplanten Phase-III-Studie ausfallen werden und ob Vocacapsaicin tatsächlich den erhofften Durchbruch in der postoperativen Schmerztherapie schaffen wird.

Die vielversprechenden Ergebnisse der Vocacapsaicin-Studie zeigen, dass es neue Ansätze zur Schmerztherapie gibt, die das Potenzial haben, die Abhängigkeit von Opioiden zu reduzieren. Gerade in Zeiten der Opioidkrise, die in den USA verheerende Folgen hat, wird nach Alternativen gesucht, die gleichermaßen effektiv wie sicher sind. Vocacapsaicin könnte diese Lücke füllen.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Während die Reduktion des Opioidverbrauchs zweifellos ein Fortschritt ist, müssen mögliche Nebenwirkungen und langfristige Effekte des neuen Prodrugs noch gründlich untersucht werden. Zudem zeigt die Erfahrung, dass eine Zulassung durch die FDA kein Garant für den breiten Erfolg eines Medikaments ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich Vocacapsaicin in der Praxis bewährt und ob es tatsächlich als Alternative zu bewährten Therapien etabliert werden kann.

Der Fortschritt in der Schmerztherapie ist begrüßenswert, doch er darf nicht die notwendige Sorgfalt in der medizinischen Praxis und Forschung verdrängen. Jeder neue Ansatz muss nicht nur durch Wirksamkeit überzeugen, sondern auch langfristig verträglich sein. Die Reduktion von Opioiden allein wird das Problem der Schmerzbehandlung nicht lösen. Aber Vocacapsaicin ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Gartenarbeit als natürliches Schlafmittel: Studie zeigt deutliche Vorteile für den Schlaf

Eine neue Studie zeigt, dass Gartenarbeit eine überraschend effektive Methode zur Verbesserung der Schlafqualität ist. Menschen, die regelmäßig im Garten arbeiten, schlafen besser und länger als jene, die körperlich inaktiv sind. Diese Erkenntnisse basieren auf einer umfangreichen US-amerikanischen Gesundheitsumfrage, an der über 62.000 Personen teilnahmen. Von den Befragten gaben 27 Prozent an, sich kaum körperlich zu betätigen, während 67 Prozent mindestens einer sportlichen Aktivität nachgingen und 6 Prozent hauptsächlich im Garten tätig waren.

Die Forscher stellten fest, dass die Wahrscheinlichkeit von Schlafproblemen bei Hobbygärtnern um beeindruckende 42 Prozent geringer war als bei Personen ohne regelmäßige körperliche Betätigung. Selbst unter denen, die bereits anderweitig körperlich aktiv waren, verringerte sich das Risiko von Schlafstörungen durch Gartenarbeit um 33 Prozent. Gartenarbeit scheint demnach eine eigenständige positive Wirkung auf den Schlaf zu haben, die über den generellen Nutzen von Bewegung hinausgeht.

Auch die Schlafdauer profitierte von der Gartenarbeit. Diejenigen, die tagsüber im Garten tätig waren, schliefen im Durchschnitt 15 Minuten länger und kamen so auf 7,14 Stunden Schlaf pro Nacht – eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu anderen Gruppen. Diese positiven Effekte wurden unabhängig von Alter, Geschlecht, Gewicht oder Bildungsstand beobachtet.

Die Wissenschaftler vermuten, dass verschiedene Faktoren bei der Gartenarbeit eine Rolle spielen. Neben der körperlichen Aktivität wirkt der Aufenthalt in der Natur, an der frischen Luft und im Tageslicht entspannend und stressreduzierend. Zudem können kreative oder meditative Tätigkeiten im Garten das Wohlbefinden steigern und so zu einem besseren Schlaf beitragen.

Allerdings geben die Studienautoren zu bedenken, dass es auch möglich ist, dass ausgeschlafene Menschen generell motivierter sind, Gartenarbeit zu verrichten, während Schlafmangel dazu führt, dass weniger Energie für solche Tätigkeiten vorhanden ist. Sie plädieren daher für weitere Forschungen, um den genauen Zusammenhang zwischen Gartenarbeit und verbessertem Schlaf zu untersuchen.

Die Studie zeigt deutlich: Gartenarbeit kann weit mehr sein als ein Hobby. Sie ist eine natürliche und leicht zugängliche Möglichkeit, die Schlafqualität erheblich zu verbessern. In einer Welt, in der Schlafstörungen immer häufiger auftreten und oft auf Stress und Bewegungsmangel zurückzuführen sind, bietet der Garten eine willkommene Alternative zu pharmazeutischen Schlafhilfen.

Es ist bemerkenswert, dass schon einfache, alltägliche Gartenarbeiten wie Jäten, Pflanzen oder Umgraben einen so tiefgreifenden Einfluss auf den Schlaf haben können. Der Aufenthalt in der Natur, die Bewegung im Freien und die Zufriedenheit, die viele Menschen beim Gärtnern verspüren, bilden eine perfekte Kombination für einen erholsamen Schlaf.

Gartenarbeit könnte eine Lösung sein, die nicht nur für ältere Menschen oder Naturfreunde interessant ist, sondern auch für all jene, die in einem hektischen Alltag nach einer Möglichkeit suchen, Stress abzubauen und ihre innere Ruhe wiederzufinden. Die Ergebnisse der Studie sollten als Impuls gesehen werden, dem Gärtnern mehr Raum im Leben zu geben – sowohl zur Förderung des körperlichen Wohlbefindens als auch zur Verbesserung der Nachtruhe.

Dennoch bleibt die Frage offen, ob jene, die unter Schlafproblemen leiden, die nötige Energie und Motivation finden, um sich körperlich zu betätigen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, bereits in jungen Jahren auf eine gesunde Balance zwischen Bewegung, Naturkontakt und Entspannung zu achten, um langfristig von diesen positiven Effekten profitieren zu können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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