• 16.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Unterfinanzierung, Risiken und Reformstau

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Zwischen Unterfinanzierung, Risiken und Reformstau

 

Versicherungsdefizite, Cannabisabrechnungen und Medikamentenengpässe – Die Herausforderungen, die Deutschlands Apotheken an den Rand des Abgrunds bringen

Apothekenbetreiber unterschätzen oft die Risiken, die mit unzureichendem Versicherungsschutz einhergehen. Cyberangriffe und Elementarschäden werden häufig als unwahrscheinlich abgetan, doch genau diese Fehleinschätzungen können schwerwiegende Folgen haben. Parallel dazu bleibt die Abrechnung von Cannabisrezepturen eine Herausforderung, wie ein aktueller Fall im September 2023 verdeutlicht, bei dem eine Apotheke trotz formal korrekter Angaben eine Nullretaxation erhielt. Gleichzeitig verschärfen neue arbeitsrechtliche Regelungen des Nachweisgesetzes seit 2022 die Anforderungen an Apothekenbetreiber. Besonders betroffen sind auch Vertretungsapotheker, die nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs Gewerbesteuer zahlen müssen, was viele in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte. Zudem geraten Krankenkassen in die Krise, da steigende Beiträge und schwindende Reserven Versicherten zunehmend Sorgen bereiten. Während die Kryptowährung Bitcoin Anleger mit Traumrenditen lockt, bleibt die Absturzgefahr allgegenwärtig. Für den Versandhandel eröffnen sich durch das E-Rezept neue Chancen, wie der CEO von DocMorris betont, während dm mit der neuen Pflegeserie „Hallohebamme“ junge Familien anspricht. Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken bleibt jedoch prekär, und es wird dringende Unterstützung gefordert, um die Unterfinanzierung zu bekämpfen. Engpässe bei lebenswichtigen Medikamenten wie Amiodaron und Gentamicin belasten zudem die Versorgungssicherheit. Gleichzeitig sorgt die Ungewissheit über das Apotheken-Reformgesetz für Frustration in der Branche. Sachsen versucht, dem Hausärztemangel mit finanziellen Anreizen entgegenzuwirken, während Apotheken vor Hürden im Botendienst stehen, insbesondere bei der Rückbuchung von Rx-Arzneimitteln. Trotz der Legalisierungsbestrebungen im Bereich Cannabis greifen Konsumenten weiterhin häufig zu illegalen Quellen.

 

Die Risiken unterschätzt – Apothekenbetreiber ohne ausreichenden Versicherungsschutz

In der schnelllebigen und hochregulierten Branche der Apotheken ist ein umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar. Doch immer wieder zeigt sich, dass Apothekenbetreiber bestimmte Versicherungen als unnötig oder überflüssig erachten. Typische Aussagen, wie „Cyberangriffe betreffen mich nicht“ oder „Ich benötige keine Elementarversicherung, da mein Standort nicht in einer Risikozone liegt“, gehören zum Alltag von Versicherungsmaklern, die Apotheken betreuen. Diese Fehleinschätzungen können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn genau jene Risiken eintreten, die als unwahrscheinlich galten.

Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Apotheke im Süden Deutschlands war jüngst von einem schweren Cyberangriff betroffen, bei dem sensible Kundendaten entwendet wurden. Trotz mehrfacher Beratung durch den zuständigen Versicherungsmakler hatte der Betreiber auf eine Cyberversicherung verzichtet, da er davon ausging, dass seine IT-Systeme ausreichend geschützt seien. Der Schaden war immens – neben den rechtlichen Konsequenzen durch Datenschutzverstöße verlor die Apotheke auch viele Kunden, die sich nicht mehr sicher fühlten. Die finanziellen Einbußen sind erheblich, und der Apothekenbetreiber steht nun vor der Herausforderung, die Kosten aus eigener Tasche zu decken.

Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Apotheken sind als systemrelevante Einrichtungen zunehmend Ziel von Cyberkriminellen, die sich Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten verschaffen wollen. Auch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Stürme können unerwartet schwere Schäden verursachen – selbst in Regionen, die als „sicher“ gelten. Versicherungsmakler berichten häufig von Kunden, die eine Risikoanalyse ablehnen, weil sie das Gefühl haben, dass ihre Apotheke gegen solche Gefahren gefeit ist. Doch gerade in Zeiten wachsender Bedrohungen durch Klimawandel und zunehmende Cyberkriminalität ist es entscheidend, dass Apotheken umfassend versichert sind.

Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, dass der Versicherungsmakler im Schadensfall oft nachweisen muss, dass er den Betreiber über die Risiken informiert hat. Kommt es zum Streit, liegt die Beweislast bei dem Berater, der detailliert dokumentieren muss, welche Versicherungsoptionen angeboten wurden und welche der Kunde bewusst abgelehnt hat. Diese Verantwortung erhöht den Druck auf Makler, eine lückenlose Beratung durchzuführen und jegliche Entscheidung des Kunden sorgfältig festzuhalten.

Für Apothekenbetreiber sind die Konsequenzen einer unzureichenden Absicherung oft existenzbedrohend. Ein umfassender Versicherungsschutz schützt nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor rechtlichen Risiken, die aus der speziellen Haftung in der Gesundheitsbranche resultieren. Angesichts der Vielzahl möglicher Risiken sollten Apothekenbetreiber gemeinsam mit ihren Beratern regelmäßig überprüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht.

Das Beispiel der unzureichend versicherten Apotheke im Süden Deutschlands zeigt auf erschreckende Weise, welche Risiken Betreiber eingehen, wenn sie auf umfassenden Versicherungsschutz verzichten. Es ist verständlich, dass viele Apothekeninhaber ihre Kosten minimieren wollen. Gerade in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld erscheint es verlockend, bei den Versicherungen zu sparen – insbesondere dann, wenn die Risiken als gering eingeschätzt werden. Doch diese Sichtweise ist kurzsichtig. Die moderne Bedrohungslage, insbesondere durch Cyberkriminalität und Naturereignisse, macht es unerlässlich, dass auch Apotheken über einen lückenlosen Versicherungsschutz verfügen.

Die Rolle des Versicherungsmaklers ist in diesen Fällen klar: Er muss seine Kunden über die potenziellen Gefahren aufklären und ihnen die verschiedenen Versicherungsoptionen vorstellen. Doch die Verantwortung liegt letztlich beim Betreiber selbst. Versicherungen bieten Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen, die zwar selten, aber dafür umso verheerender sein können. Gerade in der Apothekenbranche, wo sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden und Haftungsrisiken hoch sind, ist es fahrlässig, auf wichtige Versicherungen wie eine Cyberversicherung zu verzichten.

Statt nur auf die kurzfristigen Kosten zu schauen, sollten Apothekenbetreiber das große Ganze im Blick behalten: Eine Versicherung ist eine Investition in die Zukunft und die Sicherheit des eigenen Unternehmens. Sie bietet Schutz in den Momenten, in denen unerwartete Ereignisse die Existenz gefährden könnten. Wer hier spart, riskiert alles.

Es bleibt zu hoffen, dass der Fall der betroffenen Apotheke eine Warnung für andere Betreiber ist. Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes sollte zur Routine gehören – denn niemand kann vorhersehen, wann der Ernstfall eintritt.

 

Retaxationen bei Cannabisrezepturen und ihre Bedeutung für Apotheken – Herausforderungen und Absicherung

Die Abrechnung von Cannabisrezepturen bleibt für viele Apotheken ein komplexer und oft risikobehafteter Prozess. In einem aktuellen Fall im September 2023 wurde eine Apotheke mit einer Nullretaxation für ein Betäubungsmittel-Rezept (BtM) konfrontiert, das den Cannabisextrakt „Drapalin 25/1 Bafokeng Choice“ mit einem THC-Gehalt von 25 mg/ml in einer Menge von 60 ml enthielt. Obwohl das Rezept alle formalen Anforderungen erfüllte, einschließlich der korrekten Dosierung und der Preisberechnung gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe, wurde die Abrechnung zunächst nicht anerkannt. Der Grund: Der Einkaufspreis, auf dem die Berechnung basierte, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lauer-Taxe hinterlegt, was die Krankenkasse veranlasste, die Abrechnung infrage zu stellen.

Cannabispräparate sind in den letzten Jahren zunehmend in die medizinische Versorgung integriert worden, insbesondere für die Behandlung schwerer Erkrankungen wie chronischer Schmerzen oder neurologischer Beschwerden. Doch während die Nachfrage nach diesen Präparaten steigt, sind Apotheken häufig mit Unsicherheiten konfrontiert, wenn es um die korrekte Abrechnung geht. Der vorliegende Fall verdeutlicht diese Problematik, denn die Krankenkasse verlangte einen Nachweis über den tatsächlichen Einkaufspreis des Extrakts, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den gängigen Datenbanken abrufbar war.

Die Apotheke reagierte prompt und legte erfolgreich Einspruch ein, indem sie die Rechnung des Herstellers als Beleg für den Einkaufspreis einreichte. Nach Überprüfung der Unterlagen hob die Krankenkasse die Retaxation auf und die korrekte Abrechnung konnte erfolgen. Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig eine präzise und lückenlose Dokumentation der Einkaufsbelege für Apotheken ist. Im Falle einer Retaxation muss jederzeit nachgewiesen werden können, dass der Preis, auf dem die Abrechnung basiert, korrekt ist.

Für Apotheken bedeutet dies, dass sie nicht nur die Abgabe streng nach den Vorgaben der Hilfstaxe vornehmen müssen, sondern auch jederzeit in der Lage sein müssen, detaillierte Nachweise über Einkaufspreise und andere relevante Dokumente vorzulegen. Insbesondere bei Cannabisextrakten, die eine spezifische Zusammensetzung und Wirkweise aufweisen, ist ein Austausch gegen vermeintlich ähnliche Produkte anderer Hersteller in der Regel nicht möglich. Dies erhöht den administrativen Aufwand erheblich.

Doch neben den Herausforderungen bei der Abrechnung sollten Apotheken auch den Aspekt der Absicherung nicht außer Acht lassen. Angesichts des steigenden Risikos von Retaxationen und der damit verbundenen finanziellen Einbußen sollten Apothekenteams über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Spezielle Versicherungen, die gegen Retaxationsrisiken absichern, können hier eine wertvolle Ergänzung darstellen. Zudem sollten Apotheken ihre internen Prozesse regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit den neuesten Vorgaben zur Abrechnung von Cannabispräparaten vertraut sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist der Umgang mit Lieferverzögerungen und nicht rechtzeitig verfügbaren Einkaufspreisen. In Fällen, in denen die Einkaufspreise noch nicht in der Lauer-Taxe hinterlegt sind, sollten Apotheken darauf vorbereitet sein, die entsprechenden Rechnungen umgehend nach der Abgabe an die Krankenkasse weiterzuleiten. Eine enge Zusammenarbeit mit den Herstellern und Lieferanten kann dabei helfen, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Der Fall der Retaxation bei Cannabisrezepturen verdeutlicht einmal mehr, wie sehr Apotheken durch bürokratische Hürden belastet werden. Während der Bedarf an Cannabispräparaten weiter wächst und diese zunehmend in die medizinische Versorgung integriert werden, bleibt die Abrechnung dieser Produkte nach wie vor eine Herausforderung. Besonders ärgerlich ist es, wenn Apotheken für korrekte Abrechnungen im Nachhinein mit Retaxationen konfrontiert werden, weil Einkaufspreise noch nicht in den offiziellen Datenbanken wie der Lauer-Taxe hinterlegt sind.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Apotheken ihre finanzielle Sicherheit gewährleisten können. Die Verwaltung von BtM-Rezepten und die korrekte Abgabe von Cannabisextrakten erfordern nicht nur einen hohen Aufwand, sondern bergen auch ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Retaxationen können, wenn sie nicht rechtzeitig abgewendet werden, zu erheblichen finanziellen Einbußen führen – insbesondere für kleinere Apotheken, deren Liquidität ohnehin angespannt ist. Ein professioneller Versicherungsschutz, der speziell auf die Risiken von Retaxationen zugeschnitten ist, kann hier eine entscheidende Absicherung darstellen.

Darüber hinaus sollten Apothekenteams in regelmäßigen Schulungen über die neuesten Vorgaben zur Abrechnung von Cannabispräparaten informiert werden. Ein starkes internes Qualitätsmanagement, das sicherstellt, dass alle Prozesse reibungslos ablaufen und alle Nachweise rechtzeitig verfügbar sind, ist unerlässlich. Gleichzeitig müssen Apotheken auch proaktiv auf mögliche Probleme reagieren können, wie etwa die Verfügbarkeit von Einkaufspreisen in der Lauer-Taxe.

Die Bürokratie wird in absehbarer Zeit wohl nicht weniger werden. Doch Apotheken sollten nicht riskieren, aufgrund mangelnder Vorbereitung oder unzureichender Absicherung in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Versicherungen, die speziell auf das Risiko von Retaxationen abzielen, sind daher ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Absicherungsstrategie. Es bleibt zu hoffen, dass durch verbesserte Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Krankenkassen und Herstellern die Prozesse in Zukunft effizienter und weniger risikobehaftet gestaltet werden können. Denn letztendlich sollte die Versorgung der Patienten an erster Stelle stehen – nicht die bürokratischen Hürden.

 

Neue Änderungen im Nachweisgesetz und ihre Auswirkungen auf Apothekenbetreiber

Zum 1. August 2022 traten Änderungen des Nachweisgesetzes in Kraft, die zahlreiche arbeitsrechtliche Pflichten für Arbeitgeber verschärften. Sie schreiben vor, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über zentrale Konditionen des Arbeitsverhältnisses schriftlich informieren müssen. Dazu gehören Entgeltbestandteile, Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und Überstundenregelungen. Diese Informationen müssen entweder in einem schriftlich unterzeichneten Arbeitsvertrag oder in einer schriftlichen Informationsniederschrift festgehalten werden.

Diese Verschärfungen stießen auf breite Kritik, insbesondere in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt. Kritiker argumentieren, dass das Erfordernis der Schriftform nicht zeitgemäß sei und den Verwaltungsaufwand unnötig erhöhe. Inzwischen reagierte die Politik: Im März 2024 teilte Bundesjustizminister Marco Buschmann mit, dass das Bundeskabinett einen Entwurf verabschiedet habe, der es Arbeitgebern künftig erlaubt, die erforderlichen Informationen in Textform, also per E-Mail oder digitalen Dokumenten, zu übermitteln. Dieser Schritt wird als notwendige Anpassung an die digitale Realität gewertet.

Für Apothekenbetreiber, die als Arbeitgeber auftreten, hat dies erhebliche praktische Auswirkungen. Die umfassenden Anforderungen des Nachweisgesetzes waren gerade für kleine Betriebe, wie sie oft im Apothekensektor vorkommen, eine große Herausforderung. Mit der geplanten Lockerung der Schriftformerfordernis wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Es bleibt jedoch entscheidend, dass Apothekenbetreiber die neuen Regelungen rechtzeitig umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden.

Die anstehende Änderung des Nachweisgesetzes ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Gerade in Zeiten, in denen die Digitalisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen Einzug gehalten hat, wirkt die strikte Vorgabe der Schriftform wie ein Relikt vergangener Zeiten. Der Bürokratieabbau, den die geplante Anpassung mit sich bringt, ist für viele Branchen eine Erleichterung – und das gilt in besonderem Maße für Apothekenbetreiber.

Apotheken stehen ohnehin unter einem erheblichen administrativen Druck, insbesondere durch regulatorische Anforderungen und den Umgang mit sensiblen Arzneimitteln. Die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Informationen per E-Mail oder digitalen Systemen zu übermitteln, könnte einen erheblichen Teil dieser administrativen Last lindern. Dies gibt den Betreibern die Gelegenheit, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren: die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und die Beratung ihrer Kunden.

Die Entscheidung des Gesetzgebers, das Nachweisgesetz an die moderne Arbeitswelt anzupassen, ist daher nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber die Herausforderungen von kleinen und mittelständischen Betrieben – wie sie im Apothekensektor oft vorkommen – ernst nimmt.

 

Vertretungsapotheker müssen Gewerbesteuer zahlen: Bundesfinanzhof entscheidet zuungunsten der Betroffenen

Vertretungsapotheker in Deutschland sehen sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in einem wegweisenden Urteil entschieden hat, dass sie gewerbesteuerpflichtig sind. Diese Entscheidung könnte insbesondere für freiberuflich tätige Apotheker, die in Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen tätig sind, erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Das Urteil betrifft auch rückwirkende Steuerforderungen, was zahlreiche Apotheker in eine schwierige Lage bringen könnte.

Der konkrete Fall betraf einen Apotheker aus Rheinland-Pfalz, der im Jahr 2016 bereits im Ruhestand war, aber weiterhin als Vertretung für erkrankte oder abwesende Apotheker arbeitete. Seine Einsätze wurden durch eine Vermittlungsagentur organisiert, und in den Verträgen war ausdrücklich festgehalten, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelte. Der Apotheker erklärte seine Einkünfte als freiberufliche Einnahmen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Das zuständige Finanzamt bewertete die Einkünfte jedoch als gewerbliche Einnahmen nach § 15 EStG und forderte die Zahlung von Gewerbesteuer. Der Einspruch des Apothekers gegen diesen Bescheid wurde abgelehnt, sodass der Fall vor Gericht landete.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) stellte fest, dass die Tätigkeit eines Vertretungsapothekers sowohl im Angestelltenverhältnis als auch auf selbstständiger Basis erfolgen könne. Wesentlich sei dabei, dass apothekenrechtliche Bestimmungen eine selbstständige Tätigkeit nicht ausschließen. Im vorliegenden Fall lag laut Gericht keine Weisungsgebundenheit vor, und es gab keine Entgeltfortzahlung durch die Vermittlungsagentur. Dennoch entschied das FG, dass die Arbeit eines Vertretungsapothekers nicht als freiberufliche Tätigkeit, sondern als gewerblich anzusehen sei.

Die Richter wiesen darauf hin, dass der Beruf des Apothekers nicht den Kriterien eines freien Berufes entspreche. Apotheker seien im Wesentlichen am Verkauf von Waren beteiligt, was ihre Tätigkeit vergleichbar mit der eines Einzelhändlers mache. Dies unterscheide sie grundsätzlich von Ärzten, deren Beruf als freie Tätigkeit anerkannt sei, da sie vornehmlich Dienstleistungen höherer Art erbringen. Apotheker hingegen erzielten ihren Umsatz überwiegend durch den Verkauf von Medikamenten, die sie vom Großhandel bezögen. Diese Handelskomponente sei ausschlaggebend für die gewerbliche Einstufung.

Das Urteil des BFH hat für Vertretungsapotheker weitreichende Folgen, insbesondere für diejenigen, die bislang von einer freiberuflichen Tätigkeit ausgingen und entsprechend keine Gewerbesteuer zahlten. In der Praxis könnte es zu rückwirkenden Steuerforderungen kommen, die die finanzielle Situation vieler Apotheker erheblich belasten könnten. Die steuerrechtliche Einordnung als Gewerbetreibende hat darüber hinaus zur Folge, dass Vertretungsapotheker neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer entrichten müssen, was die wirtschaftliche Attraktivität dieser Tätigkeit weiter mindern dürfte.

Unklar bleibt, wie diese Entscheidung mit der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung der Tätigkeit von Vertretungsapothekern in Einklang zu bringen ist. Hier wird häufig bei einer Eingliederung in den Betrieb von einem Angestelltenverhältnis ausgegangen, was eine Sozialversicherungspflicht zur Folge hat. Diese widersprüchlichen Regelungen könnten zu weiteren Unsicherheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuerpflicht von Vertretungsapothekern dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft haben. In einer Branche, die ohnehin unter starkem Personalmangel leidet, wird es für freiberufliche Vertretungsapotheker zunehmend schwieriger, wirtschaftlich tätig zu sein. Die zusätzliche Belastung durch Gewerbesteuer könnte dazu führen, dass weniger Apotheker bereit sind, als Vertretung zu arbeiten. Dies könnte den ohnehin schon bestehenden Mangel an qualifizierten Fachkräften in den Apotheken weiter verschärfen.

Zudem wirft das Urteil die Frage auf, inwieweit die steuerrechtliche Einstufung mit der sozialversicherungsrechtlichen Praxis in Einklang gebracht werden kann. Während Vertretungsapotheker steuerlich als Gewerbetreibende behandelt werden, wird im Sozialrecht häufig ein Angestelltenverhältnis unterstellt, was eine Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeutet. Diese widersprüchlichen Regelungen stellen Apotheker vor große rechtliche Unsicherheiten und könnten langfristig zu einem Rückgang der freiberuflichen Tätigkeit in diesem Bereich führen.

Insgesamt zeigt die Entscheidung des BFH einmal mehr, wie komplex und undurchsichtig die rechtlichen Rahmenbedingungen für Selbstständige in Deutschland sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Apothekenbranche auf diese neuen Herausforderungen reagieren wird und ob es möglicherweise bald politische Bestrebungen geben wird, um die Situation für Vertretungsapotheker zu verbessern. Klar ist jedoch, dass das Urteil für viele Betroffene eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet und möglicherweise die Attraktivität des Berufs nachhaltig beeinträchtigt.

 

Krankenkassen in der Krise: Steigende Beiträge und schwindende Reserven

Die steigenden Kosten im deutschen Gesundheitssystem sorgen seit Jahren für zunehmenden Unmut bei Versicherten und Experten gleichermaßen. Besonders stark im Fokus steht die Entwicklung der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen, die seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 kontinuierlich gestiegen sind. Ursprünglich wurde der Gesundheitsfonds eingeführt, um eine einheitliche und gerechtere Finanzierung des Gesundheitssystems sicherzustellen. Doch mittlerweile wird das System von vielen als Kostenfalle für die Beitragszahler betrachtet.

Im Jahr 2004 gab es noch rund 280 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, heute sind es nur noch 95. Die sinkende Zahl der Kassen hat jedoch nicht zu niedrigeren Beiträgen geführt. Vielmehr haben sich die Beitragssätze seitdem stetig erhöht. Betrug der Beitragssatz 2004 bei den günstigsten Krankenkassen noch zwischen 11,9 und 13,9 Prozent, so liegen die Beiträge der günstigsten Krankenkassen heute bei 15,50 bis 16,79 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze, die das maximale Einkommen festlegt, auf das Beiträge erhoben werden, ist deutlich gestiegen – von 3.487,50 Euro im Jahr 2004 auf heute 5.175,00 Euro.

Ein weiterer Punkt der Kritik ist die sogenannte „Vermögensabführung“, bei der die Krankenkassen gezwungen wurden, einen Teil ihrer Rücklagen an den Gesundheitsfonds abzuführen. Diese Praxis, die sowohl unter Jens Spahn als auch unter Karl Lauterbach angewandt wurde, hat die finanziellen Puffer der Krankenkassen drastisch reduziert. Das führt dazu, dass viele Krankenkassen nun gezwungen sind, ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen, um die steigenden Ausgaben zu decken.

Trotz mehrfacher staatlicher Zuschüsse aus Steuermitteln, die 2022 einen Höchststand von 21,5 Milliarden Euro erreichten, reichen diese Mittel nicht aus, um die wachsenden Kosten im System zu kompensieren. Für das Jahr 2025 rechnet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mit einem weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge um mindestens 0,6 Prozentpunkte. Maßnahmen wie die geplante Krankenhausreform könnten die finanzielle Belastung für die Versicherten weiter verschärfen.

Die Politik steht zunehmend unter Druck, eine Lösung für das chronisch unterfinanzierte Gesundheitssystem zu finden. Doch konkrete Vorschläge, die nachhaltig die Kosten senken könnten, sind bisher nicht in Sicht. Insbesondere die fortlaufenden Reformen und kostentreibenden Gesetze der vergangenen Jahre haben zu einer immer größeren Belastung der Beitragszahler geführt, ohne dass eine signifikante Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht wurde.

Die Einführung eines regulären Beitragssatzes für Bürgergeldempfänger könnte das System kurzfristig entlasten, da diese derzeit zu stark ermäßigten Beiträgen versichert sind. Doch dieser Vorschlag trifft auf politischen Widerstand, da er eine Abkehr von der bisherigen Praxis bedeuten würde.

Insgesamt zeigt sich, dass die bisherigen Versuche, das Gesundheitssystem zu reformieren, nicht ausreichen, um die drängenden finanziellen Probleme zu lösen. Die Versicherten sehen sich mit steigenden Beiträgen konfrontiert, während die Krankenkassen kaum noch Spielraum haben, um Rücklagen zu bilden. Das Vertrauen in die Politik, eine nachhaltige Lösung für das Gesundheitssystem zu finden, schwindet zusehends.

Das deutsche Gesundheitssystem steht an einem kritischen Punkt. Die kontinuierlich steigenden Zusatzbeiträge und die schwindenden Rücklagen der Krankenkassen sind Symptome eines Systems, das unter seiner eigenen Last zusammenzubrechen droht. Die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 sollte ursprünglich für eine gerechtere und transparentere Finanzierung sorgen. Doch was als Reformprojekt begann, hat sich mittlerweile zu einem kostspieligen Unterfangen entwickelt, bei dem vor allem die Versicherten die Leidtragenden sind.

Die politisch gewollten Ausgabensteigerungen, die mit neuen Gesetzen wie dem „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ oder dem „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ einhergehen, haben die Kosten im Gesundheitssystem in die Höhe getrieben. Zwar sind diese Maßnahmen darauf ausgelegt, die Versorgung der Patienten zu verbessern, doch gleichzeitig sind sie mit immensen finanziellen Lasten verbunden. Die Frage, die sich stellt, ist: Wie lange kann dieses System noch aufrechterhalten werden, ohne dass es zu einem Kollaps kommt?

Die Praxis der Vermögensabführung, bei der die Krankenkassen ihre Rücklagen abgeben müssen, um kurzfristige Beitragserhöhungen zu vermeiden, ist ein weiterer Baustein dieser Misere. Sie entzieht den Kassen ihre finanzielle Sicherheit und zwingt sie, bei jeder Kostensteigerung direkt auf die Beiträge der Versicherten zurückzugreifen. Langfristige Stabilität sieht anders aus.

Hinzu kommt, dass staatliche Zuschüsse in Milliardenhöhe zwar helfen, die schlimmsten Engpässe zu überbrücken, jedoch nur kurzfristige Lösungen darstellen. Das eigentliche Problem – die ausufernden Kosten und die mangelnde finanzielle Steuerung des Systems – bleibt ungelöst.

Eine Reform des Gesundheitssystems ist dringend notwendig. Doch sie muss über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinausgehen. Ein erster Schritt könnte die Einführung eines regulären Beitragssatzes für Bürgergeldempfänger sein, um das System finanziell zu entlasten. Es wäre ein gerechter und sinnvoller Schritt in Richtung einer stabileren Finanzierung.

Letztendlich darf jedoch nicht vergessen werden, dass ein Gesundheitssystem nicht nur kosteneffizient sein sollte, sondern auch eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen muss. Der Balanceakt zwischen Kostenkontrolle und Versorgungsqualität wird in den kommenden Jahren entscheidend sein. Doch dafür braucht es durchdachte, langfristige Reformen – keine kurzfristigen Lösungen, die nur Symptome bekämpfen, anstatt die Ursachen anzugehen.

 

Bitcoin: Zwischen Traumrenditen und Absturzgefahr

In den ersten Monaten dieses Jahres hat die Kryptowährung Bitcoin eine bemerkenswerte Rally hingelegt und ist in kurzer Zeit stark im Wert gestiegen. Viele Anleger, vor allem Kleinanleger, wittern jetzt die Chance auf Traumrenditen und hoffen, vom Erfolg des digitalen Wertspeichers zu profitieren. Bitcoin, das oft als das „digitale Gold“ bezeichnet wird, hat sich in den letzten Jahren fest in den Köpfen der Finanzwelt etabliert. Doch so verlockend die möglichen Gewinne scheinen, die Risiken sind ebenso hoch – und ein Absturz kann ebenso schnell erfolgen wie der jüngste Kursanstieg.

Die Volatilität, also die Schwankungsanfälligkeit des Bitcoin-Kurses, ist eines der größten Merkmale dieser Kryptowährung. In der Vergangenheit gab es immer wieder dramatische Kursbewegungen, sowohl nach oben als auch nach unten. Anleger, die auf den Höhepunkt des Marktes spekulieren, können schnell viel Geld verlieren. Das hat nicht zuletzt das Jahr 2018 gezeigt, als der Bitcoin-Kurs innerhalb kurzer Zeit von einem Allzeithoch auf einen Bruchteil seines Wertes fiel. Ähnliche Tendenzen waren auch 2021 zu beobachten, als nach einer massiven Rally der Bitcoin-Kurs plötzlich stark einbrach.

Aktuell gibt es verschiedene Faktoren, die den jüngsten Kursanstieg begünstigt haben. Dazu gehört das wachsende Interesse institutioneller Investoren. Immer mehr große Unternehmen und Finanzinstitutionen setzen auf Bitcoin und andere Kryptowährungen, was die Nachfrage und damit auch den Preis in die Höhe treibt. Zudem wird Bitcoin als Absicherung gegen Inflation und als Alternative zu traditionellen Währungen gehandelt, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.

Doch auch die Unsicherheiten rund um Kryptowährungen bleiben bestehen. Regierungen auf der ganzen Welt beobachten den Markt genau und arbeiten an Regulierungsmaßnahmen. In einigen Ländern wird offen über mögliche Beschränkungen oder gar ein Verbot des Handels mit Kryptowährungen diskutiert. Solche regulatorischen Eingriffe könnten den Bitcoin-Kurs schlagartig abstürzen lassen und Anleger massiv verunsichern.

Hinzu kommt die wachsende Konkurrenz durch sogenannte Altcoins, alternative Kryptowährungen, die teils innovative technische Lösungen bieten. Ethereum, Binance Coin, Solana und viele weitere Kryptowährungen gewinnen ebenfalls an Bedeutung und könnten in Zukunft den Bitcoin als führende Kryptowährung ablösen. Diese Entwicklungen tragen zur Unvorhersehbarkeit des Marktes bei und erschweren es, eine langfristige Einschätzung der Bitcoin-Entwicklung zu treffen.

Für Anleger, die auf Bitcoin setzen, bedeutet dies, dass sie ein extrem hohes Risiko eingehen. Zwar ist die Verlockung groß, von weiteren Kursgewinnen zu profitieren, doch Experten warnen: Der Bitcoin-Markt kann genauso schnell kippen, wie er derzeit an Fahrt aufnimmt. Ein weiteres Problem ist der fehlende materielle Gegenwert der Kryptowährungen. Anders als bei Aktien, die durch Unternehmenswerte gedeckt sind, oder Gold, das als physischer Rohstoff einen bleibenden Wert hat, steht hinter Bitcoin lediglich die Technologie und das Vertrauen der Nutzer.

Für diejenigen, die auf Bitcoin setzen, gilt daher: Vorsicht ist geboten. Anleger sollten nur Gelder investieren, deren Verlust sie finanziell verkraften können. Ebenso wichtig ist eine breite Diversifikation des Portfolios, um das Risiko zu minimieren. Das schnelle Geld ist zwar verlockend, doch die Gefahr, am Ende mit leeren Händen dazustehen, ist real.

Bitcoin hat zweifellos das Potenzial, die Finanzwelt zu revolutionieren. Es ist das Symbol einer neuen, dezentralen Währung, die sich den traditionellen Finanzmärkten und Institutionen entzieht. Doch gerade darin liegt auch die Gefahr. Der Reiz von schnellen Gewinnen darf nicht den Blick auf die immensen Risiken verstellen, die mit einer Investition in Kryptowährungen verbunden sind. Die hohe Volatilität, die regulatorischen Unsicherheiten und die Konkurrenz durch neue Technologien machen Bitcoin zu einem spekulativen Investment, das sich nicht für jeden Anleger eignet.

Wer jetzt in Bitcoin investiert, muss sich bewusst sein, dass der Kursanstieg nicht unendlich weitergehen wird. Es gibt keinen garantierten Gewinn, und die Gefahr eines plötzlichen Absturzes ist immer präsent. Die Faszination für das digitale Gold darf nicht die Notwendigkeit eines kühlen Kopfes verdrängen. Anleger sollten vorsichtig bleiben und ihre Investitionen gut überdenken. Der Traum von Bitcoin-Renditen könnte sonst schnell zum Albtraum werden.

 

DocMorris und das E-Rezept: Neue Chancen im Versandhandel

Walter Hess, CEO der Versandapotheke DocMorris, äußerte sich in einem Wirtschaftspodcast des Magazins „Capital“ und des Nachrichtensenders „n-tv“ zu den aktuellen Entwicklungen rund um das E-Rezept und den damit verbundenen Chancen für den Versandhandel. Das flächendeckend eingeführte E-Rezept stellt für Versandapotheken wie DocMorris eine Möglichkeit dar, den Markt für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) zu erschließen. Hess betonte, dass sich DocMorris besonders auf chronisch kranke Patienten konzentriere und die Digitalisierung des Rezeptwesens als bedeutenden Fortschritt für die gesamte Gesundheitsversorgung sehe.

Besonders erfreulich sei, dass das E-Rezept nun endlich umgesetzt wurde. Für die Patienten biete es deutliche Vorteile, da viele Abläufe vereinfacht würden. Hess hob hervor, dass der volldigitale Prozess es ermögliche, ein Rezept heute einzulösen und bereits am nächsten Tag die Lieferung zu erhalten. Allerdings wies er nicht darauf hin, dass dieser Service in der Praxis nicht immer reibungslos funktioniert. Kritische Fragen der Moderatoren, ob das digitale System nicht komplizierter sei als ein direkter Besuch in der Apotheke, beantwortete Hess differenziert. Bei akuten Erkrankungen sei der Gang zur Apotheke sicherlich weiterhin sinnvoll, aber für chronisch kranke Patienten, die regelmäßig Medikamente benötigen, stelle der Versandhandel eine bequemere Alternative dar.

Der Hauptfokus von DocMorris liegt laut Hess auf Menschen mit chronischen Erkrankungen, da sie fortlaufend Medikamente benötigten und durch den Versandhandel den Weg zur Apotheke sparen könnten. Dies bedeute eine Erleichterung, da viele Medikamente in den Apotheken erst bestellt werden müssten. Gleichzeitig berichtete Hess von einem deutlichen Anstieg der eingereichten Rezepte und einer Verdreifachung der Neukunden. Dabei bezog er sich vor allem auf Patienten mit Rx-Bestellungen.

Trotz dieser positiven Entwicklung spiegelt sich dies noch nicht im Börsenkurs von DocMorris wider, was Hess mit allgemeiner Marktverunsicherung begründete. Er stellte klar, dass DocMorris sich noch in einer sehr frühen Phase befinde, in der viel getestet und ausgewertet werde. Die richtige Anpassung der Services an die Bedürfnisse der Patienten werde noch Zeit in Anspruch nehmen. Diese Phase beschrieb er als „absolute Anfangsphase“ oder „Stunde Null“.

Auch die geplante Apothekenreform, die bei vielen stationären Apotheken für Besorgnis sorgt, bewertet Hess entspannter. Er betonte, dass die Versorgung in ländlichen Gebieten sinke und dass Lösungen gefunden werden müssten, um diese sicherzustellen. Die Vorschläge im Gesetzentwurf gingen aus seiner Sicht in die richtige Richtung.

Die Aussagen von Walter Hess zeigen klar, dass DocMorris sich große Hoffnungen auf das E-Rezept und den Versandhandel für verschreibungspflichtige Medikamente macht. Für viele chronisch kranke Menschen, die regelmäßig ihre Medikamente benötigen, könnte der Versandhandel tatsächlich eine bequeme und zeitsparende Alternative zur Apotheke vor Ort darstellen. Es bleibt jedoch die Frage, wie reibungslos der volldigitale Prozess in der Praxis funktioniert. Gerade bei der Versorgung mit dringend benötigten Medikamenten ist eine zuverlässige und schnelle Lieferung unerlässlich, und hier zeigt sich, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt.

Hess’ entspanntes Verhältnis zur geplanten Apothekenreform mag aus der Perspektive des Versandhandels verständlich sein, dürfte jedoch bei den stationären Apotheken auf wenig Verständnis stoßen. Der Reformvorschlag, der Lösungen für die sinkende Versorgung in ländlichen Gebieten finden soll, könnte zwar dem Versandhandel zugutekommen, gleichzeitig aber den Druck auf viele Apotheken vor Ort erhöhen. Inwieweit die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung diesen komplexen Herausforderungen gerecht werden kann, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Klar ist jedoch, dass der Markt in einer Phase des Umbruchs steht und Unternehmen wie DocMorris bereit sind, diesen Wandel aktiv mitzugestalten.

 

dm startet 'Hallohebamme' – Neue Pflegeprodukte für Familien

Die Drogeriekette dm hat mit „Hallohebamme“ eine neue Marke für Baby- und Familienpflegeprodukte auf den Markt gebracht. Das Projekt, das in enger Zusammenarbeit mit den Hebammen Anja Stern und Marie Kuon entstand, bietet derzeit 13 Pflegeprodukte an, die speziell auf die Bedürfnisse von Babys und Eltern abgestimmt sind. Dazu gehören unter anderem Hautschutzcremes, Wind- und Wetter-Cremes, Badezusätze, Reinigungslösungen, Betteinlagen sowie ein Bäuchlein-Öl.

Die beiden Hebammen haben seit 2019 unter dem Namen „Hallohebamme“ auf Social Media eine Plattform geschaffen, auf der sie Informationen und Ratschläge für werdende Eltern teilen. Ihr Engagement ist eine Antwort auf den Fachkräftemangel im Hebammenbereich, der es vielen Eltern erschwert, umfassende Unterstützung während Schwangerschaft und Geburt zu finden. Neben Social-Media-Beiträgen betreiben sie auch einen Podcast, der wichtige Themen für junge Familien aufgreift.

Die Produktlinie von dm entstand aus dem praktischen Wissen und den Erfahrungen der beiden Hebammen. Anja Stern erklärt: „In unserer täglichen Arbeit haben wir oft bemerkt, dass es bestimmte Produkte nicht gab, die wir gerne gehabt hätten. Mit ‚Hallohebamme‘ haben wir nun Pflegeprodukte entwickelt, die genau diese Lücken füllen und Eltern den Alltag erleichtern.“

Besonderen Wert legen die Hebammen auf die hohe Qualität der Produkte, die als Problemlöser im Alltag von Eltern dienen sollen. dm selbst tritt dabei als Hersteller auf und erweitert damit sein Sortiment an Pflegeprodukten für Eltern um eine Alternative zu Apothekenprodukten. Obwohl sich die Verpackung und das Sortiment von den langjährig etablierten Präparaten der Bahnhof-Apotheke in Kempten unterscheiden, richtet sich die neue Marke an eine ähnliche Zielgruppe.

Neben den Pflegeprodukten setzt dm auch auf die Weiterbildung und Vernetzung von Hebammen. Für diese Zielgruppe wird ein spezieller Newsletter angeboten, der Informationen und aktuelle Entwicklungen in der Hebammenarbeit aufgreift. Das Programm soll sowohl ausgebildete Hebammen als auch angehende Fachkräfte unterstützen.

Mit der neuen Marke „Hallohebamme“ betritt dm einen wachsenden Markt und setzt auf die Zusammenarbeit mit Experten, um qualitativ hochwertige Pflegeprodukte anzubieten, die auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sind.

Mit der Einführung von „Hallohebamme“ zeigt dm, dass der Einzelhandel zunehmend auf die enge Zusammenarbeit mit Fachkräften setzt, um Produkte zu entwickeln, die auf spezifische Bedürfnisse eingehen. Die Kooperation mit den Hebammen Anja Stern und Marie Kuon ist ein Beispiel dafür, wie Wissen aus der Praxis direkt in die Produktentwicklung einfließen kann. In Zeiten, in denen Eltern aufgrund des Hebammenmangels häufig auf sich allein gestellt sind, kommt ein Projekt wie „Hallohebamme“ genau zur richtigen Zeit.

Besonders bemerkenswert ist, dass dm nicht nur auf kommerziellen Erfolg abzielt, sondern auch die Vernetzung und Weiterbildung von Hebammen in den Fokus rückt. Mit dem angebotenen Newsletter setzt das Unternehmen ein Zeichen für die Stärkung eines Berufszweigs, der unverzichtbar für die Gesellschaft ist, jedoch unter großen strukturellen Problemen leidet.

Dass dm damit auch eine Alternative zu Apothekenprodukten bietet, zeigt, wie stark der Drogeriemarkt in Bereichen expandiert, die bisher traditionell den Apotheken vorbehalten waren. „Hallohebamme“ hat das Potenzial, eine wichtige Rolle im Alltag vieler Familien zu spielen – nicht nur als Produktmarke, sondern auch als Plattform für Wissen und Austausch.

Die Qualität der Produkte wird dabei entscheidend sein, um sich in einem hart umkämpften Markt zu behaupten. Wenn dm es schafft, diese Erwartungen zu erfüllen, könnte „Hallohebamme“ mehr als nur ein neuer Name in den Regalen werden.

  

Apotheken am Abgrund: Forderungen nach sofortiger Hilfe

Die finanzielle Situation von Apotheken in Deutschland bleibt angespannt. Sylvia Trautmann, Inhaberin der Apotheke Bühlau in Dresden, warnt eindringlich vor den gravierenden Folgen der Unterfinanzierung. Seit Jahren kämpft der Berufsstand der Apotheker um eine angemessene Vergütung, insbesondere durch eine Anhebung des Fixhonorars für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das seit zwei Jahrzehnten unverändert bei 6,36 Euro festgeschrieben ist. „Es reicht nicht, dass nur über unsere Probleme gesprochen wird, wir müssen Teil der Lösung sein“, erklärt Trautmann.

Die Apothekerin hat verschiedene politische Parteien kontaktiert und um konkrete Vorschläge gebeten, wie die Apotheken in der Zukunft finanziell abgesichert werden können. Eine klare Antwort erhielt sie jedoch von keiner Partei. Angesichts der fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft und des damit verbundenen steigenden Bedarfs an Gesundheitsleistungen hält Trautmann dieses Schweigen für alarmierend. „Wir sehen bereits jetzt Apotheken und Krankenhäuser am Rande der Insolvenz“, betont sie.

Um auf die Dringlichkeit der Lage aufmerksam zu machen, zieht Trautmann einen Vergleich zur Dresdner Carolabrücke, deren bauliche Mängel lange ignoriert wurden, bis eine umfassende Sanierung unausweichlich war. „Genauso verhält es sich mit der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, warnt sie. „Jahrelang wird das Problem verschleppt, bis es fast zu spät ist.“

Trautmann plädiert für eine strukturelle Reform des Gesundheitssystems. Ihr Vorschlag, die derzeit 95 gesetzlichen Krankenkassen zu einer einheitlichen Bürgerkasse zusammenzuführen, sei eine Möglichkeit, die Finanzierung der Apotheken und anderer Gesundheitseinrichtungen zu sichern. Darüber hinaus fordert sie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um überdurchschnittlich verdienende Bürger stärker an den Kosten zu beteiligen, sowie eine Reduktion der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. „Diese Maßnahmen müssen politisch diskutiert und umgesetzt werden, sonst wird es in absehbarer Zeit gravierende Versorgungslücken geben“, so die Apothekerin.

Die finanzielle Schieflage der Apotheken sei jedoch nicht nur auf die demografische Entwicklung und die Inflation zurückzuführen, sondern auch auf politische Fehlentscheidungen der letzten Jahre. Trautmann kritisiert die starke Lobbyarbeit der Krankenkassen und internationalen Arzneimittelkonzerne, die sich in der Gesetzgebung der letzten 15 Jahre deutlich widerspiegele und zu Lasten der Apotheken gegangen sei.

Trautmann fordert die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir brauchen eine politische Lösung, die langfristig sicherstellt, dass Apotheken wirtschaftlich überleben können. Andernfalls stehen nicht nur wir als Apotheken, sondern das gesamte Gesundheitssystem vor einer ungewissen Zukunft“, mahnt sie. Sie hoffe, dass ihre Forderungen Eingang in die Parteiprogramme und den Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung finden.

Die Warnungen von Sylvia Trautmann kommen nicht von ungefähr. Seit Jahren kämpft der Berufsstand der Apotheker mit finanziellen Engpässen, die durch eine stagnierende Vergütung und steigende Betriebskosten verursacht werden. Doch während die Diskussionen über notwendige Reformen im Gesundheitssystem weitergehen, bleibt die Frage unbeantwortet, wer für diese Maßnahmen zahlen soll. Die Vorschläge zur Kassenfusion oder zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mögen für viele unpopulär klingen, doch sie sind realistische Ansätze, um das Gesundheitssystem langfristig zu stabilisieren.

Die Tatsache, dass Trautmann von keiner Partei eine klare Antwort auf ihre Anfrage erhalten hat, ist besorgniserregend. Dies spiegelt eine weit verbreitete politische Zurückhaltung wider, sich mit den finanziellen Nöten des Gesundheitssystems auseinanderzusetzen. Doch die Lage der Apotheken zeigt, dass es keine einfache Lösung gibt, die ohne Kosten zu realisieren ist.

Die Politik muss sich bewusst werden, dass ein funktionierendes Apothekenwesen ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist. Apotheken sind mehr als nur Abgabestellen für Medikamente. Sie bieten Beratung, leisten Präventionsarbeit und sind ein wichtiger Anlaufpunkt für Patienten – insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen medizinische Versorgung knapp wird.

Ein struktureller Umbau des Gesundheitssystems ist unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob die Reformen kommen, sondern wann und zu welchem Preis. Wenn die Politik weiterhin abwartet, wird dies nicht nur die Apotheken treffen, sondern das gesamte Gesundheitssystem destabilisieren.

 

Engpass bei Amiodaron: Ausländische Arzneimittel sollen Versorgung sichern

In Deutschland sind derzeit rund 500 Arzneimittel nicht lieferbar, wie aus den aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervorgeht. Unter den betroffenen Präparaten befindet sich auch das Antiarrhythmikum Amiodaron zur Injektion und Infusion. Um die Versorgung der Patienten mit diesem lebenswichtigen Medikament zu gewährleisten, hat die zuständige Behörde nun den Import von Amiodaron-hameln 50 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung in ausländischer Aufmachung genehmigt. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember und betrifft Verpackungen in bulgarischer, ungarischer, rumänischer, kroatischer und slowenischer Sprache.

Das Problem der Lieferengpässe von Arzneimitteln ist in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend besorgniserregend geworden. Es kommt immer häufiger vor, dass wichtige Medikamente, wie jetzt auch Amiodaron, aus dem Ausland importiert werden müssen, um die Versorgungslücken zu schließen. In der Vergangenheit wurden bereits Medikamente wie Doxycyclin in mehrsprachiger Verpackung oder das Präparat Beyfortus (Nirsevimab, Sanofi) aus Frankreich nach Deutschland importiert. Jetzt reiht sich Amiodaron in diese Liste der ausländischen Medikamente ein, um einem weiteren Engpass auf dem deutschen Markt entgegenzuwirken.

Hintergrund des aktuellen Problems ist, dass die kontinuierliche Verfügbarkeit von Amiodaron-haltigen Medikamenten als Konzentrat zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung in der Stärke 50 mg/ml derzeit nicht sichergestellt werden kann. Alternativen zu diesem Präparat sind ebenfalls nicht in ausreichender Menge vorhanden. Dies stellt die medizinische Versorgung von Patienten, die dringend auf dieses Medikament angewiesen sind, vor erhebliche Herausforderungen.

Amiodaron wird vor allem zur Behandlung von schweren Herzrhythmusstörungen eingesetzt, wenn andere Therapiemöglichkeiten nicht wirksam oder kontraindiziert sind. Das Arzneimittel wird bei lebensbedrohlichen ventrikulären Arrhythmien sowie bei atrialen und AV-Knoten-Arrhythmien verwendet. Es kommt vor allem in Situationen zum Einsatz, in denen eine schnelle Reaktion erforderlich ist oder eine orale Gabe nicht möglich ist.

Pharmakologisch handelt es sich bei Amiodaron um ein di-iodiertes Benzofuran-Derivat. Es wirkt, indem es die Kaliumkanäle im Herzen blockiert und somit die Dauer des Aktionspotenzials verlängert. Diese Wirkung verlangsamt die Erregungsleitung im Herzen und stabilisiert den Herzrhythmus. Die Anwendung von Amiodaron kann jedoch auch zu einer Verlängerung des QT-Intervalls führen, was das Risiko für das Auftreten weiterer Herzrhythmusstörungen erhöht.

Insgesamt bleibt die Situation rund um den Engpass von Amiodaron angespannt. Der temporäre Import ausländischer Arzneimittel ist in diesem Fall eine notwendige Maßnahme, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie lange die Versorgungsprobleme in Deutschland anhalten und ob sich mittelfristig Lösungen abzeichnen.

Die zunehmenden Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten wie Amiodaron werfen ernste Fragen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland auf. Die Tatsache, dass mittlerweile regelmäßig Medikamente in ausländischer Aufmachung importiert werden müssen, um die Versorgung zu gewährleisten, deutet auf ein systemisches Problem hin, das weit über einzelne Lieferengpässe hinausgeht.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass die globale Abhängigkeit von einigen wenigen Herstellern und Produktionsstandorten die Stabilität der Versorgungskette massiv gefährdet. Die aktuellen Engpässe bei Amiodaron sind nur ein weiteres Beispiel für die gravierenden Konsequenzen, die eine unzureichende Diversifizierung in der Arzneimittelproduktion haben kann.

Der temporäre Import von Amiodaron aus anderen europäischen Ländern ist sicherlich eine kurzfristige Lösung, die notwendig ist, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Doch langfristig müssen strukturelle Veränderungen herbeigeführt werden, um solche Engpässe zu vermeiden. Dazu gehört neben einer Diversifizierung der Produktionsstandorte auch eine stärkere Förderung der nationalen Arzneimittelproduktion.

Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen aus den wiederkehrenden Engpässen die richtigen Lehren ziehen und Schritte einleiten, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arzneimittelversorgung in Deutschland führen. Denn wenn Medikamente wie Amiodaron, die in lebensbedrohlichen Situationen unverzichtbar sind, nicht verfügbar sind, ist das Vertrauen in das Gesundheitssystem massiv erschüttert.

  

Gentamicin-Engpass: Augenpräparate weiterhin Mangelware

Seit nunmehr fast einem Jahr leiden deutsche Apotheken und Augenarztpraxen unter einem anhaltenden Lieferengpass bei Gentamicin-haltigen Augenpräparaten. Eine Entspannung der Situation ist vorerst nicht in Sicht. Laut aktuellen Prognosen wird es bis ins Frühjahr 2025 dauern, bis Gentamicin-haltige Präparate wieder regulär verfügbar sind. Betroffen sind sowohl Monopräparate als auch Kombinationspräparate, die bei bakteriellen Infektionen des vorderen Augenabschnitts verschrieben werden.

Gentamicin, ein Antibiotikum, das speziell gegen Infektionen wie Bindehautentzündungen, Hornhautentzündungen und Lidrandentzündungen wirkt, ist derzeit nur eingeschränkt erhältlich. Ursache für den Engpass sind Produktionsprobleme, die vor allem die Hersteller Dr. Gerhard Mann und Ursapharm betreffen. Besonders kritisch ist die Lage bei Dr. Gerhard Mann: Das Unternehmen hat angekündigt, dass Präparate wie Dexamytrex Augensalbe und Gent-Ophthal erst frühestens im April 2025 wieder lieferbar sein werden. Ein Rückruf von Gentamicin-haltigen Produkten im vergangenen Jahr, ausgelöst durch eine mögliche Verunreinigung des Wirkstoffes, hatte die Versorgungslage zusätzlich verschärft.

Auch der Hersteller Ursapharm kämpft mit Engpässen, allerdings gibt es hier positive Nachrichten: Gentamicin-POS soll laut der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab Ende November 2024 wieder zur Verfügung stehen. Dexa-Gentamicin könnte schon Ende Oktober 2024 wieder erhältlich sein.

Während der Engpass anhält, müssen Ärzte und Apotheker auf alternative Antibiotika ausweichen. Besonders Fluorchinolone wie Ofloxacin oder Makrolide wie Azithromycin werden als mögliche Alternativen empfohlen. Diese Medikamente bieten eine ähnliche Wirksamkeit, jedoch bleibt Gentamicin aufgrund seines spezifischen Wirkspektrums in der Augenheilkunde von hoher Bedeutung.

Die Branche hofft auf eine schnelle Lösung der Produktionsprobleme, doch die anhaltenden Engpässe werfen Fragen über die Abhängigkeit des Gesundheitssektors von einzelnen Herstellern und die Stabilität der Lieferketten auf. Patienten, die auf Gentamicin angewiesen sind, müssen weiterhin Geduld haben oder auf Alternativen umsteigen, bis sich die Versorgungslage stabilisiert.

Der anhaltende Engpass bei Gentamicin-haltigen Augenpräparaten verdeutlicht ein zentrales Problem im deutschen Gesundheitswesen: die Abhängigkeit von wenigen Herstellern und fragilen Lieferketten. Seit fast einem Jahr sind Patienten und Ärzte gleichermaßen betroffen – und ein Ende der Krise ist nicht in Sicht. Solche Lieferengpässe werfen ernste Fragen auf, insbesondere wenn lebenswichtige Medikamente fehlen. Die Lösung kann nur in einer Diversifizierung der Produktionskapazitäten liegen, um die Versorgung auch in Krisenzeiten zu gewährleisten.

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass Gentamicin in der Augenheilkunde eine wichtige Rolle spielt und schwer ersetzbar ist. Zwar gibt es alternative Antibiotika, doch diese decken nicht immer das gesamte Wirkspektrum ab. Die Betroffenen, vor allem Patienten mit bakteriellen Augenentzündungen, sind die Leidtragenden dieser Entwicklung. Das Vertrauen in das Versorgungssystem wird auf eine harte Probe gestellt.

Die Politik ist gefragt, hier Lösungen zu finden. Es darf nicht sein, dass durch Produktionsprobleme in einigen wenigen Unternehmen die Gesundheit von Menschen gefährdet wird. Möglicherweise sind strengere gesetzliche Vorgaben zur Lagerhaltung oder Anreize für die Produktion im Inland ein Teil der Antwort. Klar ist: Solche Engpässe dürfen sich in der Zukunft nicht wiederholen. Die Gesundheit der Bevölkerung sollte nicht von der Verfügbarkeit einzelner Präparate abhängen.

  

Ungewissheit über Apotheken-Reformgesetz sorgt für Frustration

Die Zukunft des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) bleibt weiterhin unklar, da die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ins Stocken geraten ist. Obwohl das Gesetz ursprünglich bereits im Herbst beschlossen werden sollte, ist ein Kabinettsbeschluss nun frühestens für Oktober zu erwarten. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Pilsinger richtete kürzlich eine Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), um zu erfahren, welche formellen, inhaltlichen oder organisatorischen Hindernisse die Verzögerungen verursachen und welche Reformvorschläge innerhalb der Regierung noch zur Diskussion stehen.

Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke brachte jedoch kaum Aufschluss über die tatsächlichen Hintergründe der Verzögerungen. Franke erklärte lediglich, dass die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung für das BMG von höchster Priorität sei. Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach habe daher einen Entwurf für eine Reform der Apothekenhonorare und -strukturen vorgelegt, der sich momentan in der Ressortabstimmung befinde. Weitere Details nannte Franke nicht und betonte, dass der Gesetzentwurf nach Abschluss der Abstimmung dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet werde.

Diese vage Antwort ließ viele Fragen offen, insbesondere in Bezug auf die Ursachen der Verzögerung und den genauen Inhalt der geplanten Reform. Dr. Pilsinger zeigte sich enttäuscht und kritisierte, dass die anhaltenden Verzögerungen auf Spannungen innerhalb der Ampel-Koalition hindeuten. Er äußerte deutliche Bedenken, dass der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form den Apotheken keine wesentlichen finanziellen Entlastungen bringe und damit die Existenz vieler Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum, gefährden könne. Pilsinger warnte davor, dass die bereits schwierige wirtschaftliche Lage vieler Apotheken durch die Reform weiter verschärft werde, anstatt langfristige Lösungen zu bieten.

Auch innerhalb der Apothekenbranche wächst der Frust über die ausbleibenden Reformen. Viele kleine Apotheken kämpfen bereits seit Jahren mit steigenden Betriebskosten und sinkenden Margen und hoffen auf dringend notwendige finanzielle Unterstützung. Die unklare Lage sorgt für Verunsicherung, da weder ein konkreter Zeitplan noch genaue Details der Reform in Aussicht stehen. Die Apotheken in Deutschland befinden sich damit weiterhin in einer schwierigen Lage, während die politischen Diskussionen ohne spürbare Fortschritte voranschreiten.

Die Verzögerung des Apotheken-Reformgesetzes ist symptomatisch für eine Bundesregierung, die sich in internen Diskussionen verliert, während die Apothekenbranche auf dringende Entlastungen wartet. Die unklare Kommunikation seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und die vagen Antworten auf konkrete Fragen zeigen, dass die politische Priorisierung hier nicht konsequent umgesetzt wird. Es ist enttäuschend, dass ein so wichtiges Gesetz, das die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sichern soll, weiterhin auf der Stelle tritt.

Die Apotheken sind eine unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems, besonders in ländlichen Regionen, wo die Versorgungssicherheit zunehmend gefährdet ist. Statt klarer und wirksamer Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung scheint der vorliegende Gesetzentwurf jedoch keine echten Lösungen anzubieten. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Bundesregierung den politischen Stillstand überwindet und eine Reform beschließt, die den Apotheken eine echte Zukunftsperspektive bietet. Nur so kann das Vertrauen in die Politik und die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung langfristig gewährleistet werden.

  

Verzögerungen beim Apotheken-Reformgesetz – Streit in der Ampel-Koalition?

Das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das die deutsche Apothekenlandschaft zukunftssicher gestalten soll, gerät zunehmend ins Stocken. Ursprünglich für den Herbst erwartet, könnte ein Kabinettsbeschluss nun frühestens im Oktober gefasst werden. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Stephan Pilsinger stellte in einer Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Frage, warum die Ressortabstimmung zum Gesetzesentwurf noch immer nicht erfolgt ist und welche konkreten Reformpunkte innerhalb der Bundesregierung weiterhin zur Diskussion stehen. Die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke blieb jedoch auffällig unverbindlich.

Franke betonte lediglich, dass die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung für das BMG von zentraler Bedeutung sei. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach habe daher den Entwurf eines Gesetzes für eine Reform der Apothekenhonorare und -strukturen vorgelegt, der sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien befinde. Weitere Details zu den Gründen der Verzögerung oder den Inhalten der Diskussionen wurden nicht genannt. Sobald die regierungsinterne Abstimmung abgeschlossen sei, werde der Gesetzentwurf zur Beratung in den Bundestag eingebracht.

Diese Antwort lässt viel Raum für Spekulationen über die Ursachen der Verzögerung. Für Dr. Pilsinger ist der Fall klar: Die Regierung ist intern zerstritten. Laut ihm zeigt die nichtssagende Antwort, dass es innerhalb der Ampel-Koalition erhebliche Differenzen gibt. Besonders kritisch sieht Pilsinger den Gesetzentwurf selbst. Seiner Ansicht nach bringt er den Apotheken keine signifikanten finanziellen Entlastungen und werde die ohnehin angespannte Situation weiter verschärfen. „Eine Apotheke ohne Apotheker ist genauso unvorstellbar wie eine Arztpraxis ohne Arzt“, erklärte Pilsinger und fügte hinzu, dass der aktuelle Entwurf das Apothekensterben in Deutschland zusätzlich beschleunigen werde.

Die Verzögerung sorgt nicht nur bei politischen Akteuren für Unmut, sondern auch innerhalb der Apothekenbranche. Viele Apotheken, insbesondere kleinere Betriebe, kämpfen bereits seit Jahren mit steigenden Betriebskosten und sinkenden Margen. Die Hoffnungen auf eine substanzielle finanzielle Entlastung durch die Reform schwinden zusehends. Sollte der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet werden, droht ein weiterer Rückgang der Apothekenzahlen, was langfristig auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gefährden könnte.

Die Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, wichtige gesundheitspolitische Reformen in Deutschland voranzubringen. Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln, gerade im ländlichen Raum, steht auf dem Spiel. Doch statt Klarheit zu schaffen und schnelle Lösungen zu finden, lässt die Ampel-Koalition die Apotheken weiterhin im Ungewissen.

Es ist ein politisches Versäumnis, dass die Reform weiterhin in der Abstimmung zwischen den Ministerien steckt. Anstatt sich auf die drängenden Probleme der Apotheken zu fokussieren, verzettelt sich die Regierung offenbar in internen Streitigkeiten. Besonders beunruhigend ist, dass es weiterhin keine konkreten Aussagen darüber gibt, welche Maßnahmen die Apotheken tatsächlich finanziell entlasten sollen.

Der Apothekensektor ist eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Der aktuelle Gesetzentwurf scheint jedoch die realen Herausforderungen vieler Apotheken zu ignorieren. Wenn die Bundesregierung es nicht schafft, hier eine pragmatische und unterstützende Reform durchzusetzen, wird das Apothekensterben unaufhaltsam voranschreiten. Die Folge wäre eine schlechtere Versorgung, vor allem in den ländlichen Gebieten. Politische Entscheidungen müssen praxisnah sein – hier ist ein entschiedener Kurswechsel dringend notwendig.

 

Hausärztemangel: Sachsen lockt mit 100.000 Euro Förderung

Mit einer neuen Kampagne will die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen dem akuten Mangel an Hausärzten entgegenwirken. Durch finanzielle Anreize von bis zu 100.000 Euro sollen vor allem junge Ärzte motiviert werden, sich in ländlichen und strukturschwachen Regionen niederzulassen. Aktuell sind in Sachsen 384 Hausarztstellen unbesetzt, was insbesondere in abgelegenen Gebieten zu erheblichen Versorgungslücken führt. Die KV Sachsen sieht in der Kampagne eine Chance, die medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Unter dem Motto „Praxen für Sachsen!“ setzt die KV auf eine breite Medienpräsenz. Fünf Kampagnenmotive sollen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien verbreitet werden, darunter Plakate, Anzeigen und Videos. Besonders in sozialen Netzwerken will die KV junge Mediziner ansprechen, die sich für eine selbstbestimmte Tätigkeit als Hausarzt interessieren könnten. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die Ärzte auch umfangreiche Beratung und Begleitung beim Einstieg in die freiberufliche Tätigkeit.

Dr. Sylvia Krug, stellvertretende Vorsitzende der KV Sachsen, betont die Dringlichkeit der Maßnahmen: „Von den rund 3.000 Hausärzten in Sachsen sind 26 Prozent älter als 60 Jahre. Nur 13 Prozent sind jünger als 40. Dieser demografische Wandel stellt uns vor enorme Herausforderungen, vor allem in ländlichen Regionen.“

Die Bedarfsregionen, in denen die Fördergelder besonders stark fließen, umfassen Städte und Gemeinden wie Werdau, Reichenbach im Vogtland, Stollberg, Annaberg-Buchholz im Erzgebirge, sowie Weißwasser in der Oberlausitz und Neustadt in der Sächsischen Schweiz. Ärzte, die sich in diesen Gebieten niederlassen, profitieren nicht nur von den Fördergeldern, sondern auch von weiteren Unterstützungsmöglichkeiten, wie etwa zusätzlichen finanziellen Hilfen im laufenden Praxisbetrieb.

Mit der Kampagne möchte die KV vor allem eines erreichen: den Ärzten die Vorteile einer Niederlassung näherzubringen. Eine eigene Praxis ermögliche nicht nur selbstbestimmtes Arbeiten, sondern biete auch die Möglichkeit, die medizinische Versorgung vor Ort aktiv mitzugestalten. Die KV sieht dies als wichtigen Anreiz, gerade für junge Ärzte, die eine langfristige Perspektive in der ambulanten Versorgung suchen.

Die aktuelle Situation zeigt jedoch, dass noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Der Mangel an Hausärzten in ländlichen Regionen ist ein deutschlandweites Problem, das Sachsen besonders hart trifft. Ob die neuen Maßnahmen ausreichen, um den Bedarf an Hausärzten zu decken, bleibt abzuwarten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Kampagne den erhofften Erfolg bringt.

Die Kampagne der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist ein längst überfälliger Schritt, um dem besorgniserregenden Hausärztemangel im Freistaat zu begegnen. Mit einer attraktiven finanziellen Förderung und einer breiten Beratungsoffensive versucht die KV, junge Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen – insbesondere in den ländlichen Gebieten, wo die medizinische Versorgung zunehmend ausgedünnt ist.

Die Herausforderung ist jedoch immens. Die Altersstruktur der derzeit praktizierenden Ärzte verdeutlicht, dass ein erheblicher Anteil in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen wird, während der Nachwuchs nur spärlich nachrückt. Der Fokus auf Bedarfsregionen wie das Erzgebirge oder die Oberlausitz ist daher nur folgerichtig, doch es bleibt fraglich, ob finanzielle Anreize allein ausreichen, um eine nachhaltige Lösung herbeizuführen.

Letztlich wird es darauf ankommen, ob die Rahmenbedingungen für Ärzte langfristig attraktiver gestaltet werden können. Die Aussicht auf eine selbstbestimmte Tätigkeit in der eigenen Praxis ist zweifellos ein starkes Argument, doch auch die organisatorischen und bürokratischen Hürden müssen abgebaut werden. Nur so kann die freiberufliche Tätigkeit tatsächlich wieder zu einer lohnenden und erfüllenden Perspektive für junge Mediziner werden.

Die KV Sachsen hat mit ihrer Kampagne einen wichtigen ersten Schritt gemacht. Jetzt gilt es, diese Maßnahmen zu verstetigen und weiter auszubauen, um den Hausärztemangel langfristig zu beheben.

 

Rückbuchung von Rx-Arzneimitteln: Hürden für Apotheken im Botendienst

Seit der Einführung des Securpharm-Systems im Februar 2019 sind Apotheken in Deutschland verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel vor der Abgabe auf ihre Sicherheitsmerkmale zu überprüfen und diese bei der Ausgabe aus dem System auszubuchen. Das System dient dazu, die legale Lieferkette vor gefälschten Medikamenten zu schützen und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Doch in der Praxis ergeben sich häufig Herausforderungen, insbesondere bei der Zustellung von Arzneimitteln per Botendienst. Ein häufiges Problem tritt dann auf, wenn die bestellten Medikamente nicht zugestellt werden können. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die bereits ausgebuchte Packung wieder ins System zurückgeführt werden kann, um ihre Verkehrsfähigkeit zu erhalten.

Die Delegierte Verordnung sieht vor, dass Packungen, die als „abgegeben“ gelten, innerhalb von zehn Kalendertagen von derselben Apotheke zurückgebucht werden dürfen – vorausgesetzt, die Packung hat den sogenannten Kontrollbereich der Apotheke nicht verlassen. Interessanterweise gehört der Botendienst als verlängerter Arm der Apotheke zu diesem Kontrollbereich. Das bedeutet, dass eine Rückbuchung möglich ist, wenn das Medikament nicht zugestellt werden konnte und die Packung innerhalb der Zehn-Tages-Frist in die Apotheke zurückkehrt.

Trotz dieser Regelung gibt es Einschränkungen. So können Packungen, die als „zerstört“ oder „gestohlen“ markiert wurden, nicht zurückgebucht oder weiterverkauft werden. Diese Statusänderungen sind unwiderruflich. Auch bei der Retourenabwicklung an den Großhandel gibt es klare Vorgaben: Wurde das falsche Arzneimittel geliefert, darf die Packung nicht ausgebucht werden, da sie sonst ihren „abgabefähigen“ Status verlieren würde.

Diese komplexen Vorgaben verdeutlichen, wie stark die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung priorisiert wird. Gleichzeitig führt die strikte Handhabung des Securpharm-Systems dazu, dass Apotheken im Alltag mit Herausforderungen konfrontiert sind, die den logistischen Ablauf zusätzlich erschweren. Apotheken müssen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sondern auch sicherstellen, dass die Rückbuchung von nicht zugestellten Medikamenten korrekt erfolgt, um finanzielle Verluste und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Das Securpharm-System ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen gefälschte Arzneimittel, aber es zeigt auch die Herausforderungen, mit denen Apotheken im täglichen Betrieb konfrontiert sind. Während die Einhaltung strenger Sicherheitsvorschriften absolut notwendig ist, bringt die Praxis häufig Probleme mit sich, die vor allem kleinere Apotheken belasten können. Besonders die Regelungen rund um den Botendienst zeigen, wie eng die Vorgaben ausgelegt sind: Die Möglichkeit der Rückbuchung innerhalb der Zehn-Tages-Frist ist zwar sinnvoll, doch der Aufwand, den Apotheken betreiben müssen, um den gesamten Prozess lückenlos zu dokumentieren, ist hoch.

Hinzu kommt, dass Apotheken durch die strengen Vorgaben bei Retouren an den Großhandel in eine unangenehme Lage geraten können. Ein versehentlich ausgebuchtes Medikament kann nicht einfach retourniert werden, ohne seinen Status als „abgabefähig“ zu verlieren. Das führt nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern auch zu einer erhöhten administrativen Last.

Sicherlich ist der Schutz der Patienten von höchster Priorität, doch sollte auch die Umsetzbarkeit solcher Regelungen im Alltag berücksichtigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass künftige Anpassungen der Vorgaben mehr Flexibilität bieten und den logistischen Aufwand für Apotheken reduzieren, ohne die Arzneimittelsicherheit zu gefährden.

 

Cannabis: Legalisierung stockt – Konsumenten greifen weiterhin zu illegalen Quellen

Trotz der zunehmenden Legalisierungsmaßnahmen für den Konsum von Cannabis bleibt der Bezug aus illegalen Quellen in Deutschland die Regel. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Cannabisunternehmens Bloomwell hervor, die zeigt, dass 60 Prozent der Konsumenten ihr Cannabis nach wie vor auf dem Schwarzmarkt erwerben. Diese Ergebnisse werfen ein Licht auf die nach wie vor bestehenden Herausforderungen im Umgang mit Cannabis, obwohl seit April 2023 der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt ist.

Die Befragung von 1009 Personen, die in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert haben, zeigt, dass rund 94 Prozent der Konsumenten Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen. Am häufigsten genannt wurden Stressabbau (60 Prozent), Schlafprobleme (50 Prozent) und Schmerzlinderung (35 Prozent). Dabei konsumiert ein erheblicher Teil der Befragten täglich oder wöchentlich, während 16 Prozent angaben, Cannabis mehrmals täglich zu konsumieren.

Die Studie offenbart jedoch auch eine alarmierende Tatsache: Lediglich 10 Prozent der Befragten bezogen ihr Cannabis ausschließlich aus legalen Quellen. Neben dem Eigenanbau, den 15 Prozent als Bezugsquelle nutzten, greifen 48 Prozent auf Cannabis von Freunden oder Bekannten zurück, während 12 Prozent es von Dealern beziehen. Apotheken spielen ebenfalls eine Rolle, da 26 Prozent der Konsumenten ihr Cannabis "normalerweise" dort erwerben, was vor allem auf den temporären Status als medizinische Patienten zurückgeführt werden könnte.

Regional betrachtet, sind die meisten Konsumenten in den bevölkerungsreichsten Bundesländern zu finden: Nordrhein-Westfalen führt mit 22 Prozent, gefolgt von Bayern mit 13 Prozent und Niedersachsen mit 10 Prozent. Auch in Berlin ist der Konsum überdurchschnittlich hoch, wo 8 Prozent der Befragten angaben, regelmäßig Cannabis zu konsumieren.

Trotz der relativen Verfügbarkeit von Cannabis durch legale Kanäle, zeigt die Umfrage, dass der Schwarzmarkt weiterhin floriert. Dies führt zu Bedenken hinsichtlich der Qualität und Sicherheit der illegalen Ware. 29 Prozent der Befragten äußerten Angst vor gesundheitlichen Schäden durch illegal erworbenes Cannabis, während 40 Prozent über unerwünschte Nebenwirkungen berichteten. Fast 80 Prozent der Konsumenten, die auf den Schwarzmarkt zurückgreifen, machten negative Erfahrungen in Bezug auf die Qualität der Substanz.

Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zu einer flächendeckenden Akzeptanz von medizinischem Cannabis liegt in der Zurückhaltung vieler Ärzte. Während ein Drittel der Befragten angab, bereits eine ärztliche Diagnose erhalten zu haben, berichteten 21 Prozent von Schwierigkeiten, weil Ärzte der Behandlung mit medizinischem Cannabis kritisch gegenüberstehen. Nur 9 Prozent fanden problemlos einen Arzt, der sie bei einer Therapie mit Cannabis unterstützte.

Die Ergebnisse der Umfrage werfen Fragen zur Wirksamkeit der Legalisierungsmaßnahmen auf und zeigen, dass trotz der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen viele Konsumenten nach wie vor auf den Schwarzmarkt angewiesen sind. Die Frage, wie der legale Zugang weiter vereinfacht werden kann, bleibt zentral, wenn die Legalisierung nachhaltig wirken soll.

Die Umfrageergebnisse von Bloomwell zeichnen ein klares Bild: Trotz Fortschritten bei der Legalisierung von Cannabis greift die Mehrheit der Konsumenten weiterhin auf illegale Bezugsquellen zurück. Dies ist nicht nur eine politische Herausforderung, sondern auch eine Frage der öffentlichen Gesundheit.

Die Tatsache, dass 60 Prozent der Befragten Cannabis „normalerweise“ illegal erwerben, zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Legalisierung nicht ausreichen. Hier bedarf es dringend einer Anpassung der Politik, um den Zugang zu legalem, sicherem Cannabis zu erleichtern. Ein zentrales Problem bleibt die Zurückhaltung vieler Ärzte, die das Potenzial von medizinischem Cannabis noch immer nicht erkennen. Dies führt dazu, dass viele Konsumenten auf illegale Quellen zurückgreifen, mit allen Risiken, die dies mit sich bringt.

Die Bedenken der Konsumenten hinsichtlich der Qualität und Sicherheit illegalen Cannabis sind berechtigt. Berichte über gesundheitliche Schäden und unerwünschte Nebenwirkungen sind alarmierend. Statt jedoch den Schwarzmarkt weiter zu tolerieren, sollte die Politik den Ausbau legaler Vertriebswege forcieren und zugleich sicherstellen, dass Ärzte umfassend über die Vorteile von medizinischem Cannabis informiert werden.

Die Legalisierung von Cannabis birgt enormes Potenzial, nicht nur zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, sondern vor allem im Hinblick auf die Behandlung chronischer Krankheiten. Die hohe Nachfrage nach Cannabis aus gesundheitlichen Gründen – insbesondere zur Linderung von Stress, Schlafproblemen und Schmerzen – zeigt, dass hier ein realer Bedarf besteht. Wenn dieser Bedarf jedoch nicht durch legale, sichere Quellen gedeckt wird, werden die Konsumenten weiterhin auf den Schwarzmarkt ausweichen – mit all den bekannten Risiken.

Es ist an der Zeit, dass die Politik entschlossen handelt, um die Kluft zwischen Legalisierung und illegalem Konsum zu schließen. Nur so kann das Potenzial von Cannabis als Medizin voll ausgeschöpft und die Sicherheit der Konsumenten gewährleistet werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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